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Detektiv
Ein Detektiv (von lateinisch detegere „entdecken, aufdecken“) oder auch Privatdetektiv (Deutschland) bzw. Berufsdetektiv (Österreich) ist ein Privatermittler, der im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen und Ähnliches Erkenntnisse und Informationen dokumentiert und insbesondere gerichtlich verwertbares Beweismaterial zusammenträgt.
In amerikanischen Polizeieinheiten dient die Bezeichnung detective auch als Funktionsbezeichnung für einen Ermittler der Kriminalpolizei und wird dem eigentlichen Dienstgrad vorangestellt, z. B. detective sergeant.
Beschreibung
Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des englischen private investigator, private detective oder detect hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in englischsprachigen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden ist, wird durch den Zusatz private der Unterschied zum Beamten hervorgehoben.
Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbständig oder in einer Detektei bzw. Rechtsanwaltskanzlei als Angestellter arbeiten.
Geschichte in Deutschland
Im Zuge der Industrialisierung und der wachsenden Nachfrage nach Wirtschaftsauskünften über potentielle Geschäftspartner entwickelte sich nach englischem Vorbild das Berufsbild des Detektivs. Eine der ersten Detekteien war das im Jahre 1860 von einem Makler gegründete Erkundungsbüro zur Wahrung kaufmännischer Interessen für Stettin und die Provinz Pommern. Darauf aufbauend entwickelte sich neben wirtschaftlichem auch ein ziviles Interesse. Der erste deutsche Verband Reichsverband Deutscher Detektiv-Institute wurde 1896 gegründet und galt über den Ersten Weltkrieg hinweg als zentrale nationale Vertretung. Mit dem Aufstieg der Nazis und deren politischer Ideologie sank die Nachfrage nach Detektiven, die jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg und der Verabschiedung des Gesetzes, welches das Recht auf Gewerbefreiheit sichert, wieder stieg. Seitdem wurden diverse etablierte Detektivverbände gegründet, die bis dato rund 10.000 Menschen in Teil- und Vollzeit vereinen.
Ausgangssituation
Deutschland
In Deutschland lautet die Berufsbezeichnung Detektiv, wobei hier Privatdetektive, Wirtschaftsdetektive sowie u. a. Versicherungsdetektive u. ä. gemeint sind. Detektive genießen in Deutschland keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz, bedürfen explizit aber auch keiner Prüfung des § 34a GwO der IHK, da sie nicht dem Bewachungsgewerbe zuzuordnen sind, sondern dem Ermittlergewerbe. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme (§ 127 Abs. 1 Satz 1 StPO), und sind normale Gewerbetreibende, die gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Gewerbe (Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Die Berufsbezeichnung Detektiv ist als solche nicht geschützt. Ein Detektiv ist meist selbständig tätig oder in einer Detektei oder Rechtsanwaltskanzlei als Ermittler angestellt (beachte hier: besondere Rechte des Detektivs als Gehilfe der Rechtsanwaltsschaft, z. B. Zeugnisverweigerungsrecht).
Der Bundesgerichtshof erlaubt grundsätzlich in der Beweisaufnahme die Überwachung durch eine private Sicherheitsfirma, außer es wird GPS verwendet. Die Grundrechte eines Menschen in Deutschland werden dadurch nicht beeinträchtigt.
Österreich
In Österreich lautet die Berufsbezeichnung Berufsdetektiv; die Arbeitnehmer von Berufsdetektiven heißen Berufsdetektiv-Assistenten. Das Gewerbe fällt unter die reglementierten Gewerbe und erfordert eine behördliche Befähigungsprüfung, die Einhaltung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und eine besondere Zuverlässigkeit. Die Rechte und Pflichten für Berufsdetektive sind in der Gewerbeordnung (Österreich) geregelt (§§ 94, 129, 130 GewO 1994), (GRNov 2002), (Bundesgesetzblatt vom 23. Juli 2002).
Beauftragung
Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.
Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.
Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.
Tätigkeitsbereich
Private Auftraggeber schalten Privatdetektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Von Unternehmen werden eher Wirtschaftsdetekteien eingesetzt, die sich auf Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert haben. Dazu gehören Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten, die Überprüfung von Schuldnern sowie Ermittlungen zum Arbeitszeitbetrug. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung. Nicht zu vergessen sind forensische Untersuchungen in Bezug auf Computerkriminalität sowie Lauschabwehr als Gegenmaßnahme für Wirtschaftsspionage.
Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.
In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.
In Österreich hat der Gesetzgeber den Tätigkeitsbereich von Berufsdetektiven in der Gewerbeordnung geregelt (§ 129 GewO). (1) Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§ 94 Z 62) bedarf es für
- 1. die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse,
- 2. die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen,
- 3. die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens,
- 4. die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen,
- 5. die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern,
- 6. die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen,
- 7. den Schutz von Personen,
- 8. das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen Z 2 bleibt von dieser Bestimmung unberührt.
Aus diesem Befugniskatalog ergeben sich unter anderem folgende Tätigkeitsbereiche:
- Adressermittlungen
- Beweismittelsicherung
- Bonitätsauskünfte
- Diebstahl und Vandalismus
- Drohung und Erpressung
- Erbschaftsangelegenheiten
- Unterhaltsangelegenheiten
- Suche von Personen
Ausbildung
Deutschland
In Deutschland ist die Ausbildung zum Detektiv bisher nicht geregelt, da das Berufsbildungsgesetz die Bezeichnung und somit den Beruf des Detektivs nicht kennt. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung ist derzeit auch nicht geplant oder erkennbar. Sämtliche Bemühungen der Branche in diese Richtung sind bislang gescheitert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es den Berufsverbänden bisher nicht gelungen ist, eine gemeinsame Kampagne zu bilden. In Deutschland arbeiten etwa 900 bis 1000 Detektive.
1986 wurde der Berufsbildungsplan für Detektive erarbeitet, der mit Unterstützung der Berufsverbände BDD, BID und DDV in die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) einfloss. Zudem erfolgte die Erarbeitung aller Wissensgrundlagen auf der Basis der Berufsordnung für Detektive in Deutschland, der sich verschiedene deutsche Verbände als Berufskodex verschrieben haben.
Die IHK und andere Institute bieten Weiterbildungen an, die in Form von Wochenendseminaren in einem Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu zwei Jahren gehalten werden. Neben Seminaren, die auf eine Tätigkeit als Kaufhausdetektiv vorbereiten, gibt es auch die Bezeichnung Geprüfter Detektiv.
Die Lehrgänge unterschiedlicher Dauer werden von der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD), von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern durchgeführt.
Österreich
In Österreich gibt es für die Ausbildung bis dato ebenfalls keine gesetzliche Regelung, allerdings bieten Berufsverbände und einzelne Firmen eine einjährige Ausbildung zum Berufsdetektiv-Assistenten an. Detektiv/in ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist.
Detektive in Literatur, Film und Fernsehen
Beispiele für bekannte fiktive Detektive sind Meisterdetektive wie Sherlock Holmes, Nick Knatterton, Hercule Poirot und Philip Marlowe. In den europäischen, insbesondere italienischen Disney-Comics ist Micky Maus häufig als Privatdetektiv tätig. Daneben gibt es auch Amateurdetektive, die aus reiner Laune heraus Verbrechen aufklären, ohne wirklich an Lohn interessiert zu sein: Miss Marple, Detektiv Conan, Pater Brown und Paul Temple. Zu einer Auflistung von Detektiven aus der Kriminalliteratur siehe die Liste literarischer Detektive und Ermittler.
Superhelden-Comics vereinen Einflüsse aus Horror, Komödie, Kriminalroman, Science-Fiction, Fantasy und anderen. Manche Superhelden füllen teilweise die Tätigkeiten von Ermittlern aus: Batman, Iron Man usw. Die meisten kämpfen aber eher selten direkt gegen das Organisierte Verbrechen. Der Vigilant Daredevil ist unter dem Namen Matt Murdock als Rechtsanwalt tätig.
In Jugendbüchern kommen häufig Junior-Detektive vor, Jugendliche, die eine Bande gründen und aus eigenem Anreiz heraus das Verbrechen bekämpfen: Die drei Fragezeichen, Ein Fall für TKKG, Die Knickerbockerbande, Emil Tischbein und die Fünf Freunde.
Andere Ermittler kommen häufig in Medien und Fernsehen vor: Lord Peter Wimsey, Jessica Fletcher, Thomas Magnum, Josef Matula, Jim Rockford, Lenßen & Partner, Die Trovatos, Rorschach, Privatdetektiv Anthonsen, Adrian Monk, Shawn Spencer, Detektiv Kogoro Akechi, Kalle Blomquist, Jan Helmer, Mick St. John, Vicki Nelson, Remington Steele und Laura Holt, The Mentalist.
Spiele
Detektive werden auch in einigen Partyspielen benötigt. Siehe dazu:
Weblinks
- Informationen zu den Tätigkeitsmerkmalen: DetektivIn im Berufslexikon des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
- SicherheitsWiki:Detektei - Weiterführende praxisbezogene Informationen über die Themengebiete Detektei und Detektive
- RIS.gv.at - Befugniskatalog
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Detektiv aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |