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Produktinformationsblatt (Finanzberatung)
Das Produktinformationsblatt (auch Verbraucherschutzinformation oder Beipackzettel genannt) soll dazu dienen, Anlegern auf einen Blick die wesentlichen Chancen und Risiken von Bankprodukten übersichtlich darzustellen. Es soll somit dem Verbraucher ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften des Finanzprodukts schnell zu erfassen und verschiedene Anlageprodukte miteinander leichter zu vergleichen.
Bei Investmentfonds wird das Produktinformationsblatt als „Wesentliche Anlegerinformationen“ (WAI) oder auch „Key-Investor-Information-Document“ (KIID oder verkürzt KID) bezeichnet. Das KIID ersetzt den vereinfachten Verkaufsprospekt.
Hintergrund
Seit Ausbruch der Finanzkrise, in der viele Privatanleger zum Teil erhebliche Verluste erlitten hatten, wird in der Öffentlichkeit vermehrt die Beratungspraxis von Banken kritisiert. Besonders kontrovers wird in diesem Zusammenhang der Vertrieb von Zertifikaten und anderen komplexen strukturierten Produkten diskutiert, da hier aufgrund des Zusammenbruchs von Lehman Brothers viele Kunden nach eigener Darstellung in Unkenntnis des damit verbundenen Emittentenrisikos hohe Verluste erlitten hatten.
Mit dem 1. Juli 2011 trat ein wesentlicher Teil des Gesetzes zur „Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ (AnSFuG) in Kraft. Darin verlangt der Gesetzgeber ein Dokument, in dem die wesentlichen Informationen über ein Finanzinstrument in „übersichtlicher und leicht verständlicher Weise“ dargestellt werden.
Für deutsche Investmentfonds ist die Weitergabe des KIID bereits verbindlich. Europäische Fonds können noch von einer Sonderregelung profitieren. Ihnen bleibt für die Umsetzung noch eine Frist bis spätestens zum 30. Juni 2012. Bis dahin darf als Ersatz ein PIB in Verbindung mit einem vereinfachten Verkaufsprospekt ausgegeben werden.
Historie
Vorstoß des Verbraucherschutzministeriums
Im Juli 2009[1] forderte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner erstmals die Finanzwirtschaft auf, auf freiwilliger Basis einheitliche Informationsblätter für die angebotenen Produkte zu entwickeln. Dazu veröffentlichte das Ministerium ein entsprechendes Muster, das die wesentlichen Chancen, Risiken, Kosten und Basisinformationen eines Finanzprodukts übersichtlich darstellt. Das Blatt untergliedert sich demnach in 10 Kategorien:
- Produktbezeichnung
- Produktart
- Anbieter bzw. Emittent
- Produktbeschreibung
- Risiken (Kurs-/Geschäftsrisiko, Emittenten-/Kreditrisiko, Fremdwährungsrisiko)
- Rendite (Laufende Erträge, Kursgewinne)
- Kosten (beim Erwerb, im Bestand, bei Veräußerung oder Kündigung)
- Verfügbarkeit
- Besteuerung
Reaktion der Finanzbranche
Die Banken reagierten zunächst äußerst verhalten und zurückhaltend auf den Vorschlag des Ministeriums. Lediglich die Direktbank ING-DiBa führte als erste deutsche Bank bereits Mitte September 2009 Produktinformationsblätter für ihre Sparprodukte sowie die aktiv angebotenen Investmentfonds, Anleihen und Zertifikate ein.[2]
- Am 11. Februar 2010 folgte als erste Filialbank die Deutsche Bank und führte Produktinformationsblätter ein, die fortan in der Kundenberatung eingesetzt werden sollen.[3]
- Am 17. Februar 2010 stellte mit MLP der erste Finanzvertrieb seine Produktinformationsblätter für zwei Produkte vor.[4]
- Am 26. Februar 2010 präsentierte der Bundesverband deutscher Banken ein Muster-Produktinformationsblatt, das sowohl die Überlegungen des Verbraucherschutzministeriums als auch die Vorgaben der EU-Kommission berücksichtigt.[5]
- Am 8. März 2010 stellten der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) ein gemeinsames Produktinformationsblatt vor. Die drei Verbände unterbreiteten den privaten Banken im Zuge der Präsentation das Angebot, "sich diesem Marktstandard anzuschließen".[6]
- Am 16. März 2010 legte der Deutsche Derivate Verband (DDV) ein eigenes Muster-Produktinformationsblatt für Zertifikate vor und forderte zugleich ein einheitliches Produktinformationsblatt aller deutschen Finanzverbände.[7]
- Am 1. April 2010 legte das unabhängige Institut für Finanzdienstleistungen den Entwurf eines Produktinformationsblattes vor, das eine Ampelkennzeichnung nutzt, um die Eignung von Finanzprodukten für verschiedene Anlageziele zu verdeutlichen.[8]
- Am 13. April 2010 erklärte die Targobank, sie setze nun ebenfalls ein eigenes Produktinformationsblatt für Investmentfonds und Sparanlagen ein.[9]
Reaktion der Öffentlichkeit
Im Juni 2010 legte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Studie vor, die eine Stichprobe (12 Informationsblätter von acht Anbietern) untersucht.[10] Das Fazit:
- Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit bei Finanzprodukten sind mit freiwilligen Lösungen nicht zu erreichen.
- Die Produktinformationen sind meist mit verkaufsfördernden Informationen vermischt.
- Positive Informationen werden oft breit dargestellt, während negative Informationen (z. B. Risiken und Kosten) eher kürzer ausfallen und zuletzt genannt werden.
- Die Angaben sind häufig nicht verständlich, insbesondere bei komplexeren Produkten.
- Es werden unterschiedliche Begriffe für gleiche Informationen verwendet.
- Ein Vergleich der Produkte ist nach wie vor nicht möglich.
Aufgrund der Ergebnisse der Studie forderte vzbv-Vorstand Gerd Billen: „Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Standards.“
Informationspflicht seit dem 1. Juli 2011
Seit dem 1. Juli 2011 sind Produktinformationsblätter bei der Anlageberatung zum Wertpapierkauf verpflichtend.[11] In diesem Rahmen müssen Banken und andere Finanzdienstleistungsinstitute dem Verbraucher ein kurzes, leicht verständliches und werbefreies Produktinformationsblatt übergeben, das nicht mehr als zwei – in Ausnahmefällen nicht mehr als drei – DIN A4 Seiten umfassen darf und die folgenden Angaben enthalten muss:
- die Art des Anlageprodukts,
- seine Funktionsweise,
- die damit verbundenen Risiken,
- die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie
- die mit der Anlage verbundenen Kosten.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Pressemitteilung des BMELV: Aigner stellt Produktinformationsblatt für bessere Finanzberatung vor
- ↑ ING-DiBa führt „Beipackzettel“ für Anlageprodukte ein - Direktbank setzt Forderung der Verbraucherschutzministerin um
- ↑ Deutsche Bank schafft mit neuem Produktinformationsblatt weitere Transparenz in der Anlageberatung
- ↑ MLP führt neue Produktinformationsblätter ein
- ↑ Bankenverband stellt neues Informationsblatt für Finanzprodukte vor
- ↑ Sparkassen, Genossenschaftsbanken und öffentliche Banken vereinheitlichen Produktinformationen
- ↑ DDV: "Noch ein Stück mehr Produkttransparenz" (PDF; 299 kB)
- ↑ Pressemitteilung des Instituts für Finanzdienstleistungen
- ↑ Pressemitteilung der Targobank zum Produktinformationsblatt
- ↑ PDF, 13 Seiten, 14. Juni 2010
- ↑ Aigner: Mehr Verbraucherschutz durch „Beipackzettel“ – Produktinformationsblatt ist ab 1. Juli für Banken verpflichtend. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 28. Juni 2011, abgerufen am 16. August 2014 (Pressemitteilung).
Weblinks
- Muster-Produktinformationsblatt des Verbraucherschutzministeriums: PDF
- Muster-Produktinformationsblatt des Bundesverbandes deutscher Banken: PDF
- Generische Beipackzettel verschiedener Finanzprodukte aus dem Portal finanzversteher.de: [1]
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Produktinformationsblatt (Finanzberatung) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |