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Rechtstheorie
Als Rechtstheorie wird der Versuch bezeichnet, das Recht in seinen gesamten Erscheinungsformen systematisch zu beobachten und daraus nachprüfbare (falsifizierbare) Erkenntnisse zu gewinnen. Rechtstheorie galt zunächst als Teilbereich der Rechtsphilosophie, entwickelte sich aber gegen Ende des 19. Jahrhunderts als eigenständige Disziplin. Die Bezeichnungen Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Allgemeine Rechtslehre werden von manchen Rechtswissenschaftlern austauschbar verwendet, für andere bezeichnen sie separate Disziplinen.
Abgrenzung zur Rechtsdogmatik
Die Rechtstheorie unterscheidet sich von der Rechtsdogmatik dadurch, dass ihr Gegenstand Normen als solche sind und nicht die Vorschriften eines bestimmten staatlichen Gesetzes.
Funktionen der Rechtstheorie
Die Rechtstheorie hat drei Funktionen, die sich als empirisch, analytisch und normativ bezeichnen lassen.[1]
- Empirisch geht es bei der Rechtstheorie um die Auswirkungen der Normen auf die Gesellschaft. Es stellt sich die sozialtechnologische und psychologische Frage, ob und auf welche Weise Rechtsnormen auf das Verhalten der Menschen einwirken. Es handelt sich um Untersuchungen über die tatsächliche Anwendung und Befolgung des Rechts in der Gesellschaft, seine Anerkennung durch Richter und Bürger.
- Analytisch geht es um die Untersuchung der Rechtssprache, der Struktur der Rechtsnormen und den Aufbau der Rechtsordnung.
- Normativ gesehen geht es um den Begriff des Rechts an sich (Was ist Recht?), seinen Geltungsgrund (Warum gilt Recht?) und die Methoden der Rechtsanwendung (Methodenlehre). Rechtstheorie fragt demnach nach den Möglichkeiten der Ermittlung des richtigen oder gerechten Rechts.
Zu den aktuellen Richtungen der Rechtstheorie, vgl. den Artikel Rechtsphilosophie.
Literatur
- Siehe auch die Auswahlbibliographie im Artikel Rechtsphilosophie.
- Sonja Buckel, Ralph Christensen, Andreas Fischer-Lescano: Neue Theorien des Rechts. 2. Auflage, Lucius & Lucius, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-8252-2744-9
- Bernd Rüthers/Christian Fischer/Axel Birk: Rechtstheorie. 6., überarb. Auflage C. H. Beck München 2011 (Erstauflage 1999), ISBN 978-3-406-62921-1
- Thomas Vesting: Rechtstheorie. München 2007, ISBN 978-3-406-56326-3.
- Reinhold Zippelius: 'Das Wesen des Rechts. Eine Einführung in die Rechtstheorie. 6. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-17-022355-4. (Inhaltsverzeichnis)
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Rüthers, Bernd, Rechtstheorie, 4. Auflage, C.H. Beck, München 2008, S. 15 f.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rechtstheorie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |