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Recycling-Code

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Allgemeines Recycling-Symbol

Der Recycling-Code dient der Kennzeichnung verschiedener Materialien zur Rückführung in den Wiederverwertungskreislauf (Recycling). Der Code besteht aus dem Recyclingsymbol: drei (oft grüne) Pfeile – die den Verwertungskreislauf widerspiegeln sollen – und einer Nummer, die das Material kennzeichnet. Zumeist wird darunter auch noch ein Kürzel angegeben, das die Werkstoffgruppe angibt. Weil dieses Kürzel variieren kann (z. B. PET aber auch PETE ist möglich), ist die Nummer das Ausschlaggebende.

Die Kennzeichnungen für Kunststoffe (Nummern 01 bis 07) wurden unter der Bezeichnung SPI resin identification coding system 1988 erstmals von der Society of the Plastics Industry (SPI) veröffentlicht. Die Buchstaben-Kürzel für Kunststoffe basieren auf den genormten Kurzzeichen für Kunststoffe.

Um den Sortieraufwand zu reduzieren, werden die Wertstoffe teilweise mit Unterstützung des Konsumenten vor der Wiederverwertung vorsortiert. Zu diesem Zweck haben viele Städte Recyclinghöfe zur Entsorgung von Wertstoffen eingerichtet. Diese können neben dem in Deutschland etablierten System „Grüner Punkt“ und dem Entsorgen von Altglas an den entsprechenden Sammelstellen genutzt werden.

In Deutschland regelt seit 2019 das Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234) Nummern und Abkürzungen zur Identifizierung von Verpackungsmaterial in § 6.[1] Das System wurde in der Europäischen Union durch Entscheidung 97/129/EG eingeführt.[2]

Dieselbe Struktur in Bezug auf Polymere findet sich in der Norm ASTM D7611.[3] Außerdem gibt es für Kunststoffe eine chinesische Norm mit einer weitaus feineren Unterteilung der verschiedenen Polymere.[4]

Recycling-Nummern

Recycling-Nummer Kürzel Name des Werkstoffs Verwendung/Recycling zu
1-PETE PET oder PETE Polyethylenterephthalat Polyesterfasern, Folien, Flaschen für Lebensmittel und andere Flüssigkeiten, Lebensmittelverpackungen
2-HDPE PE-HD oder HDPE Polyethylen High-Density Plastikflaschen, Abfalleimer, Plastikrohre, Kunstholz
3-V PVC Polyvinylchlorid Fensterrahmen und Rohre
4-LDPE PE-LD oder LDPE Polyethylen Low-Density Plastiktaschen, Eimer, Seifenspenderflaschen, Plastiktuben, Folien
5-PP PP Polypropylen Stoßstangen, Innenraumverkleidungen, Industriefasern, Lebensmittelverpackungen, DVD- und Blu-ray-Hüllen
6-PS PS Polystyrol Spielzeug, Blumentöpfe, Videokassetten, CD-Hüllen, Aschenbecher, Koffer, Schaumpolystyrol, Lebensmittelverpackungen
7-OTHER O (OTHER) Andere Kunststoffe wie Polycarbonat (PC), Polyamid (PA), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polylactide (PLA), u. a. Die Nr. 7 ist weder in der deutschen Verpackungsverordnung noch in der europäischen Verpackungsrichtlinie definiert. Der Grundsatz lautet: Die Kennzeichnung ist freiwillig, aber wenn ich kennzeichne, dann gemäß Vorgaben. Somit kann die Nr. 7 nicht nach Lust und Laune belegt werden. Das Grundproblem stellt hier die veraltete Rechtsgrundlage dar – so fehlen z. B. auch LLDPE und andere in der Kunststoffverarbeitung eingesetzte Materialien wie EVOH oder Haftvermittler in dieser Aufstellung.
20-PAP PAP Wellpappe Verpackungen
21-PAP Sonstige Pappe Verpackungen
22-PAP Papier Zeitungen, Zeitschriften etc.
40-FE FE Stahl Stahl
41-ALU ALU Aluminium
50-FOR FOR Holz
51-FOR Kork Korken (in Flaschen), Dämmmaterial, Bodenbeläge
60-TEX TEX Baumwolle
61-TEX Jute
70-GL GL Farbloses Glas „Neues“ Glas
71-GL Grünes Glas
72-GL Braunes Glas
80 Verbundstoffe: CX
mit X=Abkürzung des Hauptbestandteils
Papier und Pappe/verschiedene Metalle
81 Papier und Pappe/Kunststoff
82 Papier und Pappe/Aluminium
83 Papier und Pappe/Weißblech
84 C/PAP Papier und Pappe/Kunststoff/Aluminium
85 Papier und Pappe/Kunststoff/Aluminium/Weißblech
90 C/LDPE Kunststoff/Aluminium
91 Kunststoff/Weißblech
92 Kunststoff/verschiedene Metalle
95 Glas/Kunststoff
96 Glas/Aluminium
97 Glas/Weißblech
98 Glas/verschiedene Metalle

Weblinks

Einzelnachweise

  1. § 6 Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials
  2. Entscheidung der Kommission vom 28. Januar 1997 zur Festlegung eines Kennzeichnungssystems für Verpackungsmaterialien gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle
  3. ASTM D7611 / D7611M-19, Standard Practice for Coding Plastic Manufactured Articles for Resin Identification
  4. Standardization Administration of the People’s Republic of China (SAC) GB16288, 2008. Marking of plastics products. Chinese Standard Publishing House, Beijing; 2008, zitiert nach E. J. Hunt, C. Zhang, N. Anzalone, and J. M. Pearce. Polymer Recycling Codes for Distributed Manufacturing with 3-D Printers, Resources, Conservation and Recycling 97, S. 24–30 (2015). doi:10.1016/j.resconrec.2015.02.004
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