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Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen

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Die Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen stellt die wichtigsten religiösen Amts- und Funktionsbezeichnungen zusammen.

Viele Religionen sind hierarchisch aufgebaut. In der Römisch-katholischen Kirche und in einigen Richtungen des Buddhismus ist die hierarchische Ordnung besonders ausgeprägt. Meist sinkt mit zunehmender Macht die Anzahl der Personen, die diesen Titel tragen. Hierarchisch aufgebaute Religionen verfügen also über einen obersten Führer und zahlreiche niedere Amtsträger in den Gemeinden.

Im Folgenden sind wichtige religiöse Titel und Amtsbezeichnungen hierarchisch geordnet. In Klammern dahinter – wenn bekannt – die Anzahl der Personen, die den jeweiligen Titel in der entsprechenden Religion innehaben.

Geistlicher

Im Christentum ist ein Geistlicher eine Person, die ein religiöses Amt innehat. Im engeren Sinn ist es die Bezeichnung für einen religiösen Leiter, wie z. B. Priester oder Pfarrer.

Seit dem 15. Jahrhundert ist es die (Standes-)Bezeichnung für den (katholischen) Klerus.

"Geistliche Fürsten" waren hohe Geistliche des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, die sowohl Inhaber eines geistlichen Amts (meist Bischof oder Abt) als auch weltlicher Landesherr eines geistlichen Territoriums und damit Lehnsträger des Reiches waren.

Im evangelischen Raum ist es umstritten, ob ordinierte Theologen als Geistliche bezeichnet werden können und damit sozusagen einen eigenen geistlichen Stand bilden oder ob sie nur durch ihre Funktion aus der Menge der Laien herausgehoben sind.

Christentum

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Römisch-katholische Kirche

Folgendes gilt für die Römisch-katholische Kirche (In Klammern dahinter steht die offizielle Anrede, siehe auch: Hauptartikel Anrede):

  • Papst, auch als Pontifex maximus bezeichnet („Heiliger Vater“ (für Katholiken) oder „Eure Heiligkeit“ (allgemein), Pastor Pastorum (meist abgekürzt:PP.), Anzahl: einer)
    • Kardinal („(Euer) Eminenz“, Anzahl: 199 mit Stand vom 2. Februar 2008) mit verschiedenen Rängen:
  • *: * Kardinalbischöfe, darunter als primus inter pares der Kardinaldekan
  • *: * Kardinalpriester, darunter als primus inter pares der Kardinalprotopriester
  • *: * Kardinaldiakone, darunter als primus inter pares der Kardinalprotodiakon
    Der Titel Kardinal ist kein Weihegrad, sondern eine Würde (daher der Begriff Amts- und Würdenträger). Er beinhaltet die Beteiligung an der Leitung der Weltkirche entweder vor Ort in einem Bistum oder in der Kurie in Rom. Außerdem sind Kardinäle, die beim Tode eines Papstes das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur Teilnahme am Konklave, der Wahl des Papstes, berechtigt. Nahezu alle Kardinäle sind Bischöfe, auch wenn die interne Titulatur des Kollegiums der Kardinäle mit der Aufteilung in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone anderes vermuten lässt.

Die Träger dieser Titel haben bis auf wenige Ausnahmen (s. o.) den Weihegrad eines Bischofs. Da dieser Rang dem Rang eines Priesters vorangeht, gehen sie selbstverständlich den Trägern der folgenden Päpstlichen und Bischöflichen Ehrentitel voran.

„Hochwürdigster Herr“ ist eine Anrede für alle Prälaten, d. h. vom Kaplan Seiner Heiligkeit bis zum Kardinal. „Monsignore“ ist der italienische Anredetitel für die Prälaten (dt. etwa: Gnädiger Herr). In Deutschland wird er in der Regel für den Kaplan Seiner Heiligkeit gebraucht. Dabei ist zu beachten, dass man nicht Herr und Monsignore zusammen verwendet (das wäre eine Doppelung).
  • Ehrendomherr Ehrenmitglied eines Domkapitels
  • Geistlicher Rat („Hochwürdiger Herr Geistlicher Rat“)
    • Dekan („Hochwürdiger Herr Dekan“, dieser Titel wird jedoch nur verwendet, wenn der Dekan tatsächlich in seiner Eigenschaft als Dekan angesprochen wird). Regional wird der Inhaber dieses Amtes auch als Dechant bezeichnet. Der Dechant ist der Vorsteher eines Dekanates. Dem gegenüber unterschieden wird der Stadtdechant (oder Kreisdechant, manchmal auch Generaldekan). Zu einem Stadt- oder Kreisdekanat sind mehrere Dekanate einer Großstadt oder eines Landkreises zusammengefasst. Der Stadt-/Kreisdechant hat eher verwaltungsorganisatorische Aufgaben.
      • Pfarrer und Stadtpfarrer (in formellen Situationen „Hochwürden“ oder „Hochwürdiger Herr (Stadt-)Pfarrer“)
        • Pfarrvikar, Kaplan, Kooperator, Kirchenrektor, Subsidiar („Hochwürden“). Der Pfarrvikar ist der rechtliche Stellvertreter eines Pfarrers, der Kooperator ist der einer Pfarrei beigeordnete Geistliche ohne Leitungsgewalt. Kapläne waren ursprünglich (und sind es kirchenrechtlich auch heute, c. 564–572 CIC) Geistliche an Gotteshäusern mit besonderen Diensten (z. B. Universitäten, Spitälern, Gefängnissen, Militärkaplan), der Titel wird heute in Deutschland allgemein oft für Hilfsgeistliche eines Pfarrers benutzt. Der Kirchenrektor ist der Leiter einer Kirche, die keine Pfarrkirche ist.

Unterhalb der Weihestufe der Priester gibt es den Diakon. Diese Bezeichnung ist zugleich Weihestufe und Titel.

Klöster und Formen des gottgeweihten Lebens

Eine einheitliche Hierarchie für alle katholischen Orden, Säkularinstitute und Formen des geweihten Lebens gibt es nicht. Vielmehr ergibt sie sich aus den jeweiligen Ordensregeln bzw. den Konstitutionen.

Regulierte Chorherren
  • Abtprimas bei den Augustiner-Chorherren, Generalabt bei den Prämonstratensern (euer Gnaden, höchster Herr Generalabt) – Vertreter des Ordens in Rom, nicht oberster Abt
    • Generalabt bei den Augustiner-Chorherren Leiter einer Ordenskongregation
      • Abt (euer Gnaden, hochwürdigster Herr Prälat) – regulärer Leiter einer Abtei
        • Prior (sehr hochwürdiger Herr Prior) – Stellvertreter eines Abtes oder Leiter eines nicht selbständigen Klosters (Priorat), beim OPraem auch der Leiter eines selbständigen Klosters (Prior de regimine)
          • Herr, Pater oder Dominus (hochwürdiger Herr/Pater, reverendus Dominus) Chorherr mit feierlicher Profeß, der eine Weihe empfangen hat
          • Frater (ehrwürdiger Frater, ehrwürdiger Herr) Mitglied des Ordens ohne Weihe

In der normalen Anrede sagt man meist nur: Herr Generalabt, Herr Prälat, Herr Prior, Herr N., Pater N., Frater N. (N. = Ordensname; Prämonstratenser-Chorherren)

Monastische Männerorden
  • Abtprimas bei den Benediktinern – Vertreter des Ordens in Rom, nicht oberster Abt
    • Abtpräses bei den Benediktinern, Zisterziensern und Trappisten – Leiter einer Ordenskongregation
      • (Erz-)Abt – Leiter einer selbständigen Abtei (Erzabt = Leiter einer Abtei (Mutterhaus), die weitere Gründungen (Filiationen) vorgenommen hat)
        • Prior – Stellv. Leiter eines Klosters oder Leiter eines nicht selbständigen Klosters (Priorat)
          • Pater (Bruder mit feierlicher Profeß), der die Priesterweihe empfangen hat
          • Bruder bzw. Frater (Mitglied des Ordens ohne Weihe)
Bettelorden und Regularkleriker
Monastische Frauenorden
  • Äbtissin (Leiterin einer Abtei) („Hochwürdige Frau Äbtissin“)
    • Priorin (Leiterin eines von einer Abtei abhängigen Priorats oder Leiterin eines Klosters, dessen Orden traditionell keine Äbte und Äbtissinnen ernennt, z. B. der Teresianische Karmel) („Ehrwürdige Frau Priorin“)
      • Schwester („Ehrwürdige Schwester“)
Nicht-monastische Orden und Kongregationen
  • Generaloberin (Leiterin eines Ordens) bzw. Generalvikarin (Stellvertreterin der Generaloberin) ( „Hochehrwürdige Mutter“)
    • Provinzialoberin (Leiterin einer Provinz) („Ehrwürdige Mutter“), Provinzvikarin (Stellvertreterin der Provinzialoberin)
      • Oberin (Leiterin eines Hauses) („Ehrwürdige Schwester Oberin“), Vikarin (Stellvertreterin)
        • Schwester („Ehrwürdige Schwester“)

Altkatholische Kirche

Hauptartikel: Altkatholische Kirche

  • Bischof/Bischöfin (Leiter/in einer Diözese in der Utrechter Union)
  • Priester/in
  • Diakon/in

Anglikanische Kirche

Hauptartikel: Anglikanische Kirche

  • Erzbischof von Canterbury bzw. Primas (Der Erzbischof von Canterbury und Primas von ganz England) hat traditionell den Ehrenvortritt (primus inter pares). Er vertritt die Anglikanische Kirchengemeinschaft nach außen. Der Erzbischof, der gleichzeitig Primas der Kirchenprovinz ist, vertritt diese nach außen (Most Reverend). Da er auch immer Mitglied des Privy Councils ist, erhält er zusätzlich das Prädikat (Right Honourable).
  • (Erz-)Bischof einer anderen Kirchenprovinz als Metropolit seiner (Erz-)Diözese (Most Reverend als Metropolit, sonst Right Reverend)
  • Suffraganbischof (Right Reverend)
  • Erzdiakon (Archdiacon) (existiert nicht in jeder Diözese) (Venerable)
  • Provost (Dompropst) (Very Reverend), Vice-Provost (zu meist Reverend Canon wegen der Mitgliedschaft im Domkapitel)
  • Canon (Kanonikus, Chorherr, Domherr, Domkapitular, Kanoniker, Mitglied des Domkapitels und der erweiterten Leitung der Diözese) heute auch von Frauen besetzt (Reverend Canon)
  • Priest (Priester) (Reverend)
  • Deacon (Diakon) (Reverend)

Der Titel Reverend wird in der Anschrift und im Fließtext als Rev. oder Rev’d abgekürzt.

Evangelische Kirchen

Die unter dem Oberbegriff Evangelische Kirchen zusammengefassten Kirchen kennen keine einheitlichen Strukturen. Sie können bischöflich (z. B. Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern), synodal (z. B. Schweizer Evangelisch-Reformierte Kirche), presbyterial (z. B. schottische Reformierte) oder kongregationalistisch (z. B. Baptisten, Pfingstgemeinden) organisiert sein.

  • Bischöflich organisierte evangelische Kirchen

Landesebene:

Kirchenleitung: Erzbischof, Bischof, Landesbischof, Kirchenpräsident, Präses, Landessuperintendent
Synode: Synodale unter der Leitung des Synodenpräsidenten oder Präses

Regionalebenen:

Kirchenkreis-/Kirchenbezirksleitung: Regionalbischof, Superintendent
Dekanatsleitung: Dekan, Superintendent

Gemeindeebene:

Pfarrer = Pastor
Diakon
Älteste/Kirchenrat
  • Synodal organisierte evangelische Kirchen

In einer synodal organisierten evangelischen Kirche gibt es Synoden auf Gemeindeebene, Regionalebene und Landesebene. Auf Landesebene gibt es Synode unter der Leitung des Präses.

Regionalebene: Superintendent

Gemeindeebene:

Pastoren bzw. Pfarrer
Älteste/Kirchenräte/Presbyter
Diakone.
  • Presbyteriale evangelische Kirchen

In einer presbyterial organisierten evangelischen Kirche gibt es die geistlichen Ämter Ältester und Pastor, wobei ein Pastor gewöhnlich Theologe, und ein Ältester kein Theologe ist.

Auf höherer Ebene gibt es Konferenzen von Ältesten bzw. delegierten Ältesten, aber keine Ämter höheren Ranges.

  • Kongregationalistische evangelische Kirchen

In einer kongregationalistischen Kirche gibt es nur Gemeindeälteste und Pastoren/Prediger und keine Hierarchie von Geistlichen irgendwelcher Art.

Evangelische Kirche in Deutschland

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 23 selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen mit bischöflichem Aufbau. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Die Landeskirchen unterteilen sich in Kirchenkreise, Dekanate und die Kirchengemeinden. Sämtliche Ämter der Landeskirchen werden von Männern und Frauen ausgeübt.

  • Regionalbischof, in manchen Landeskirchen auch Prälat, Oberkirchenrat, Landeskirchenrat: Ihm obliegt die Kirchenverwaltung auf Regionalebene und er ist Mitglied des Landeskirchenrates. Oberkirchenrat ist auch die Dienstbezeichnung eines Theologen oder Juristen innerhalb der evangelischen Kirche, die in einem Kirchenamt, einer Kirchenkanzlei, einem Konsistorium eine Abteilung (Referat) leiten. (auch Oberlandeskirchenrat oder Oberkonsistorialrat)
  • Mit Dekan wird ein leitender Geistlicher bezeichnet, der einem Zusammenschluss von Gemeinden (Dekanat) vorsteht. Regional unterschiedlich wird auch von Superintendent oder Propst bzw. von einem Kirchenkreis oder einer Propstei gesprochen.
  • Pastoren die Leitende Aufgaben in einem Kirchenamt oder als Leiter einer Einrichtung einer Landeskirche tätig sind, tragen oft die bezeichnung eines Direktoren. Beispielsweise Direktor des Diakonischen Werkes. Bekannt ist auch der Studiendirektor als Leiter des Predigerseminars einer Landeskirche.
  • Pfarrer oder Pastor. Er ist ordinierter Träger des geistlichen Amtes seiner Kirchengemeinde und mit sakramentalen und liturgischen Aufgaben versehen. Zusammen mit gewählten Mitgliedern einer Kirchengemeinde bildet der Pfarrer den Kirchenvorstand (= Leitungsgremium der Gemeinde).
  • Landespastoren: Landespastoren sind keiner Gemeinde zugehörig. Sie sind Pastoren der Landeskirchen und haben Übergemeindliche Aufgaben zu erfüllen. Beispiele sind der Landesjugendpastor oder Landessozialpfarrer. Landespastoren üben oft Leitungsaufgaben aus.
  • Als Vikar bezeichnet man einen Theologen (in der EKBO und EKM auch einen Gemeindepädagogen oder Gemeindepädagogin) mit bestandenem Examen, der in einer Kirchengemeinde seine Ausbildung zum Pfarrer abschließt.
  • Ein Diakon ist Mitarbeiter in einer Gemeinde oder Diakonie und übernimmt Verwaltungsaufgaben, ist aber nicht mit sakramentalen Aufgaben ausgestattet.

Daneben gibt es weitere Ämter, die von nicht-ordinierten Mitgliedern der Kirche übernommen werden: Presbyter, Prädikant, Diakonisse, Kantor, Küster und Lektor.[1]

Evangelisch-methodistische Kirche

In der internationalen Evangelisch-methodistischen Kirche gibt es folgende Geistliche beiderlei Geschlechts:[2]

  • Ein Bischof leitet im deutschsprachigen Raum die Zentralkonferenz und die Jährlichen Konferenzen seines Gebiets und weist den Superintendenten und Ältesten ihren Dienst zu. Er oder sie kann für einige Jahre (gewöhnlich vier) oder auf Lebenszeit gewählt sein. Alle Bischöfe zusammen bilden den Bischofsrat.
  • Ein Superintendent ist Ältester und steht für meist vier bis zehn Jahre einem Distrikt vor, hat aber als Geistlicher keinen höheren Rang.
  • Ein Ältester ist Theologe und ordinierter Pastor (in der Schweiz „Pfarrer“).

Orthodoxe Kirchen

Folgendes gilt vermutlich für mehrere oder alle orthodoxen Kirchen:

  • Patriarch (Leiter einer autokephalen Kirche in der orthodoxen Tradition. Der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel hat den Ehrenvortritt als primus inter pares (Anrede: Eure Allheiligkeit). Danach folgen die Patriarchen von Antiochia, Moskau und Alexandria (Anrede: Eure Seligkeit). Der Patriarch der Koptischen Kirche trägt den Titel Papst (Anrede: Eure Heiligkeit))

Neuapostolische Kirche

Die Hierarchie in der Neuapostolischen Kirche umfasst in absteigender Reihenfolge drei Amtsgruppen:

Orden

Islam

Dem Islam ist der Begriff Geistlicher wesensfremd, da es für den Muslim keiner vermittelnden Instanz zwischen den Gläubigen und Gott bedarf. Die islamischen Ämter sind in erster Linie vom religiösen Recht her bestimmt (z. B. Mufti) oder von Funktionen in der Moschee (z. B. Imam, Chatib) geprägt. Siehe jedoch trotzdem: Kategorie:Islamischer Geistlicher

Funktionen, die im westlichen Kontext als "Geistliche" bezeichnet werden, sind u.a.

Sunniten

Mufti

In den einzelnen Moscheen

Schia

Seit 1979 hat der Waliye Faghih (Khomeini, Khamenei) (zumindest im Iran) das höchste Amt inne. Dieser wird Führer (Rahbar) genannt. Vergleiche auch: Oberster Rechtsgelehrter

Im Iran sprechen sich die Geistlichen untereinander und auch die Menschen die Geistlichen mit Hajjagha (Ein Mann der Mekka besucht hat) an. Religiöse Titel werden meist bei Ansagen oder Buchtiteln benutzt.

Sufis

Aleviten

Ahmadiyya Muslim Jamaat

Judentum

Zeit des Jerusalemer Tempels

Seit der zweiten Zerstörung des Tempels zu Jerusalem (70 n. Chr.) gibt es keine allgemein bindende Hierarchie mehr. Seitdem haben sich regionale Strukturen herausgebildet, die sich nicht überall gleichen.

Seit der Tempelzerstörung (70 n. Chr.)

Chassidismus

  • Der Chassidismus kennt vor allem den Ehrentitel des Zaddik (Bedeutung etwa: Rechtschaffender oder Gerechter)

Buddhismus

Siehe Hauptartikel Buddhistisches Mönchtum

Tibetischer Buddhismus

Der Lama- Titel ist im tibetischen Buddhismus nicht an die Ordination zum Mönch oder zur Nonne gebunden, sondern bezeichnet allgemein einen anerkannten Lehrer (siehe z. B. Marpa).

Die aus der Pali- Sprache stammenden Begriffe Bhikkhu und Bhikkhuni (wörtlich: Bettler oder Jemand, der Almosen erbettelt) werden auch in anderen buddhistischen Traditionen für buddhistische Mönche und Nonnen verwendet und stammen in ihrem Ursprung von Buddha Shakyamuni selbst. Allerdings bezeichneten sie zu Lebzeiten Buddhas alle Asketen, nicht nur die zum Orden gehörenden.

Andere

Schamanismus

Einzelnachweise

  1. Quelle: http://www.ekd.de/lexikon/lexikon.php
  2. Quelle: Verfassung der Evangelisch-methodistischen Kirche. Ausgabe 2000, Artikel 44–53

Siehe auch

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