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Richtbeil (Strafvollzug)
Das Richtbeil ist wie das Richtschwert ein Gerät, mit dem ein Scharfrichter seine Tätigkeit verrichtete.[1] Es ist keinesfalls mit dem gleichnamigen Richtbeil, das für Holzbearbeitung in der Stellmacherei genutzt wurde, zu verwechseln.
Todesstrafe und Strafvollzug
Das Richtbeil wurde in einigen Teilen der deutschen Länder, insbesondere in weiten Teilen Preußens, bis 1938 zur Vollstreckung der Todesstrafe eingesetzt. In Schweden kam es letztmals 1900 zum Zuge, bei der Enthauptung des Massenmörders Johan Filip Nordlund.
Es handelte sich hierbei um ein schweres, zweihändig zu handhabendes Beil, das durch die eigene Schwere eine starke Durchschlagskraft hatte und in Verbindung mit einem Richtblock oder einer Richtbank, vor dem oder auf dem die zum Tode Verurteilten festgeschnallt wurden, verwendet wurde.
Friedrich Reindel vollzieht am 17. April 1885 die Enthauptung des Mörders Anton Giepsz mittels Richtbank und Richtbeil
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ J. G. Krünitz: Oeconomische Encyclopädie (1773 - 1858), Eintrag: Richtbeil
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Richtbeil (Strafvollzug) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |