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Rohstoff (Produktion)
Rohstoffe sind im Rechnungswesen Material, das in der Bilanz zum Umlaufvermögen gehört und bei der Produktion direkter Bestandteil der Produkte wird.
Allgemeines
Rohstoffe gehören wie die Betriebs- und Hilfsstoffe zu den Werkstoffen.[1] Der handelsrechtliche Begriff der Rohstoffe ist weiter gefasst als der allgemein verwendete Begriff Rohstoffe. Zu den handelsrechtlichen Rohstoffen gehören sämtliche Materialien, die im Fertigungsprozess in das Produkt substanziell eingehen und zu dessen Hauptbestandteil werden; sie prägen im Gegensatz zu den Hilfsstoffen das Endprodukt in seiner physischen Substanz. Während Roh- und Hilfsstoffe wesentliche Bestandteile des Endproduktes werden, werden Betriebsstoffe bei Betriebsbereitschaft oder Produktion verbraucht.
Arten
Rohstoffe sind die Hauptbestandteile eines Produkts. Zu unterscheiden sind Materialien der Urproduktion und Fertigerzeugnisse aus vorgelagerten Produktionsstufen. Denn es ist zu bedenken, dass in einem vertikalen Produktionsprozess die Fertigprodukte eines Unternehmens bei einem anderen, nachgelagerten Unternehmen als Rohstoffe gelten können (Bretter eines Sägewerks in einer Möbelfabrik).[2]
- Urproduktion: Erze, Kohle, Metalle, Holz, Rohöl, Gase, Baumwolle oder Häute.[3]
- Fertigerzeugnisse aus vorgelagerten Produktionsstufen: Gummi, Kunststoffe oder Stoffe jeder Art.
In der Automobilindustrie werden vollständige Baukomponenten (Armaturen) von Zulieferern erworben und ohne weitere Verarbeitung in der Fahrzeugherstellung verwendet; sie gelten in der Automobilfertigung als Rohstoffe.[4]
Rohstoffintensive Industrien sind jene, bei denen die Rohstoffe einen hohen Anteil am Produktionsprozess oder an den gesamten Vorräten wie in der Stahlindustrie, Textilindustrie oder Chemischen Industrie ausmachen. Die Rohstoffintensität ergibt sich aus folgender betriebswirtschaftlichen Kennzahl:
Bewertung
Die zum Bilanzstichtag nicht verbrauchten Rohstoffe werden nach § 266 Abs. 2 B I Nr. 1 HGB aktiviert und bilden deshalb als Vorräte einen Teil des Umlaufvermögens. Dieses unterliegt nach § 253 Abs. 4 HGB dem strengen Niederstwertprinzip, bei dem die Anschaffungskosten oder der niedrigere Börsen- oder Marktpreis bei der Bewertung zugrunde zu legen ist. Eine Bewertung im Rahmen des Festwertverfahrens ist möglich, wenn gleichartige Rohstoffe zusammengefasst werden können.[5] Die Bewertung der Rohstoffe unterliegt ferner dem Verbrauchsfolgeverfahren, bei dem die zeitliche Abfolge zwischen Lagerung und Produktion fingiert wird.
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rohstoff (Produktion) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |