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Scharlach
Klassifikation nach ICD-10 | ||
---|---|---|
A38 | Scharlach | |
ICD-10 online (WHO-Version 2013) |
Der Scharlach (Scarlatina) ist eine akute Infektionskrankheit, die vor allem im Kindesalter von vier bis sieben Jahren auftritt. Im Gegensatz zu typischen Kinderkrankheiten kann man mehrfach an Scharlach erkranken. Er wird durch β-hämolysierende Streptokokken verursacht. Die Behandlung mit einem entsprechenden Antibiotikum kann den früher gefürchteten Spätkomplikationen vorbeugen.
Erreger
Scharlach wird durch Streptokokken der Lancefield-Gruppe A ausgelöst (v. a. Streptococcus pyogenes). Diese müssen einen Bakteriophagen besitzen, der für die Produktion des erythrogenen Scharlach-Toxins verantwortlich ist. Wenn das Toxin in die Haut gelangt kommt es zu dem für Scharlach typischen Ausschlag.[1] Ohne diesen kommt es allein zu einer eitrigen Mandelentzündung. Es gibt mehrere Serotypen dieses Bakteriophagen, von denen jeder einzelne eine Erkrankung auslösen kann. Deshalb können Menschen im Lauf des Lebens mehrfach an Scharlach erkranken. Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfchen- und Kontaktinfektion über Mund und Rachen. Auch über offene Wunden kann der Erreger übertragen werden (Wundscharlach). Viele Gesunde tragen unbemerkt den Keim in sich und sind die primäre Infektionsquelle.
Symptome
Die Krankheit beginnt nach einer Inkubationszeit von zwei bis vier Tagen typischerweise mit Fieber, Schüttelfrost, Erbrechen und einer Rachenentzündung (Pharyngitis), kann aber auch von Bauch- oder Kopfschmerzen begleitet sein. Der Rachen ist dabei typischerweise tiefrot, und die Gaumenmandeln sind geschwollen (Scharlach-Angina), im weiteren Verlauf treten fleckige weißliche Beläge auf. Es kommt zu Schluckschmerzen und Schwellung submandibulärer Lymphknoten. Die Zunge ist zunächst weiß belegt, später lösen sich die Beläge, und die Zunge erscheint glänzend rot mit hervorstehenden Geschmacksknospen. Dies wird als Erdbeer- oder Himbeerzunge bezeichnet. Dieses Symptom kann mit der Himbeerzunge beim Kawasaki-Syndrom verwechselt werden und dieses muss deshalb in Erwägung gezogen werden.
Nach einem bis vier Tagen zeigt sich der charakteristische Ausschlag mit dicht beieinanderstehenden, stecknadelkopfgroßen, intensiv rotgefärbten leicht erhabenen Flecken. Bevorzugte Stellen sind die Achseln und die Leisten, es kann aber auch der ganze Körper befallen sein, allerdings bleibt das Mund-Kinn-Dreieck frei. Diese periorale Blässe wird auch als Milchbart bezeichnet. Etwa 14 Tage nach Beginn kann es zu einer ebenfalls charakteristischen Schuppung der Haut an den Finger- oder Zehenkuppen oder auch an den gesamten Handflächen und Fußsohlen kommen. Dadurch lässt sich manchmal die Diagnose auch noch im Nachhinein stellen.
Das Auftreten eines solchen scarlatiniformen Exanthems beweist noch nicht, dass der Betroffene an Scharlach erkrankt ist. Auch viele andere Erkrankungen, allen voran diverse Viruserkrankungen, sowie allergische Reaktionen auf Medikamente oder andere Substanzen können einen solchen Ausschlag zur Folge haben.
Der Verlauf dieser Krankheit kann sowohl schwer, also mit starken Schmerzen, hohem Fieber und deutlichen Ausschlägen, als auch leicht ausfallen, wobei lediglich leichte Halsschmerzen und wenige Auffälligkeiten auftreten. Scharlach kann auch ohne Fieber, rote Zunge und Ausschlag auftreten, sodass er nicht immer als Scharlach erkannt wird. Immer ist jedoch eine mehr oder weniger ausgeprägte Mandelentzündung oder − falls die Mandeln schon entfernt wurden − eine Rachenentzündung vorhanden.
Behandlung
Scharlach spricht gut auf eine Behandlung mit Penicillin an. Wegen des erhöhten Risikos von Komplikationen bei unbehandelten Verläufen sollte diese Therapie auch konsequent zehn Tage lang durchgeführt werden. Liegt eine Penicillin-Allergie vor, kann auf ein Makrolidantibiotikum wie Erythromycin oder Clarithromycin ausgewichen werden. Daneben gehören zur Behandlung symptomatische Maßnahmen, wie Fiebersenkung, Linderung der Schluckbeschwerden durch Gurgeln oder lokal schmerzlindernde Lutschtabletten.
Eine Schutzimpfung gegen Scharlach existiert nicht.[2]
Geschichte
Scharlach war vor Einführung der Antibiotika als Infektionskrankheit hochgefährlich. Sie wurde im 9. Jahrhundert nach Europa eingeschleppt. Die ersten morphologischen Beschreibungen sind 1556 von Ingrassia von Palermo (Rossania) und 1578 von Jean Coyttard (Purpurfieber) belegt. Die Abgrenzung der harmlosen Form des Scharlach (febris scarlatina) erfolgte durch Thomas Sydenham.[3]
Auch in die Dichtung fand die Krankheit Eingang: Um 1830 entstanden die Kindertotenlieder des Dichters Friedrich Rückert, nachdem zwei seiner Kinder an Scharlach verstorben waren.
Besonders in den Schwellenländern Osteuropas ist der Scharlach wieder regelmäßig epidemisch im Vormarsch.
Am 3. April 2009 wurde auch für England eine Scharlach-Epidemie gemeldet. Die Häufigkeit der Erkrankung übersteigt die Zahlen der letzten 20 Jahre. Für die tödlichen Scharlacherkrankungen (Scarlatina maligna) wurde eine hohe Sterblichkeit gemeldet und eine nationale Notfall-Warnung ausgesprochen.[4]
Komplikationen
Als Komplikationen gefürchtet sind vor allem die sogenannten Streptokokken-Nacherkrankungen: die Poststreptokokken-Glomerulonephritis, das rheumatische Fieber mit rheumatischer Endokarditis. Dabei handelt es sich um immunologische Erkrankungen durch die Abwehrreaktion des Immunsystems gegen die Scharlach-Erreger, die etwa vier bis sechs Wochen nach Erkrankung auftreten können.
Ferner gibt es Hinweise darauf, dass die Streptokokken-Infektion zu neuropsychiatrischen Autoimmunerkrankungen führen kann. Siehe PANDAS, Tourette-Syndrom, Chorea minor.
Des Weiteren kann das gefährliche Streptokokken-Toxic-Shock-Syndrome auftreten, sollten die Erreger in die Blutbahn gelangen.
Rechtslage
In Deutschland besteht keine generelle Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Allerdings haben einige Bundesländer das Infektionsschutzgesetz per Landesverordnung ausgeweitet, so dass in Sachsen und Thüringen Erkrankungen an und Tod durch Scharlach meldepflichtig sind.[5]
Gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes dürfen sich an Scharlach und Streptococcus pyogenes Erkrankte sowie einer Infektion verdächtigte Personen nicht in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen) aufhalten.
In Österreich unterliegen Erkrankungs- und Todesfälle an Scharlach der Anzeigepflicht gemäß § 1 des Epidemiegesetzes 1950.
Historische Literatur
- D. F. Erhard: Ueber die äußerliche Anwendung des kalten Wassers als Heilmittel im Scharlachfieber. Beck, Nördlingen 1824 (Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf)
Weblinks
- Scharlach – Informationen des Robert-Koch-Instituts
- Scharlach im eMedicine (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie; Mims, Dockrell; Elsevier 2006
- ↑ RKI (Robert-Koch-Institut)
- ↑ Max Micoud: Die ansteckenden Krankheiten. Klinische Beobachtung. In: Illustrierte Geschichte der Medizin Bd. 4, S. 2196
- ↑ Health Protection Report News 3 April 2009
- ↑ Robert-Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin Nr. 5 2. Februar 2009 S. 46
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Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Scharlach aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |