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Schatz
Nach deutschem Recht ist ein Schatz oder auch Schatzfund eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist [1]. Der Finder eines Schatzes erwirbt bereits mit der Entdeckung hälftiges Miteigentum, siehe Fund, es sei denn es gilt das Schatzregal, das sich auf archäologische Funde bezieht.
Beschaffenheit
Nach Meyers Großes Konversations-Lexikon von 1909 ist ein Schatz "im allgemeinen etwas Vorzügliches, mit Sorgfalt Bewahrtes; sodann vor allem eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, daß der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist".[2] Allgemeinsprachlich versteht man unter einem Schatz eine (nicht unbedingt verborgen liegende) Ansammlung großer Sach- oder Vermögenswerte, meist in Form von Schmuck, Juwelen oder Münzen, z. B. einen Kronschatz. Im übertragenen Sinne lassen sich auch ideelle Werte und überhaupt all das, was von der Allgemeinheit oder von einem Einzelnen als ganz besonders wertvoll geschätzt wird (auch etwa eine Person, daher der Kosename), als Schatz bezeichnen.
Sagenhafte Schätze – Fiktion, Literatur, Filme (Auswahl)
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Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
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