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Schwiegerkind
Schwiegerkind bezeichnet den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner der Tochter oder des Sohnes einer Person: Ihr Schwiegersohn ist der Ehemann ihrer Tochter (früher auch Eidam, Tochtermann)[1] oder der Lebenspartner ihres Sohnes, ihre Schwiegertochter die Ehefrau des Sohnes (früher auch Schnur, Söhnerin)[2] oder Lebenspartnerin der Tochter. Zu Schwiegerkindern besteht keine biologische oder rechtliche Verwandtschaft, sondern eine (lebenslange) Schwägerschaft, sie sind angeheiratete, affine Verwandte. Die Ehe- oder Lebenspartner der Enkelkinder einer Person sind ihre Schwiegerenkel.
Das folgende Schaubild verdeutlicht die Zusammenhänge für Ehepaare – bei Lebenspartnerschaften ständen die beiden Schwiegerkinder spiegelverkehrt und der Enkelsohn wäre mit einem Schwiegerenkel(sohn) verpartnert:
Ego (Person, Proband) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ehemann Schwiegersohn | Tochter | Sohn | Ehefrau Schwiegertochter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Enkelsohn | Ehefrau Schwiegerenkelin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Kind eines Schwiegerkindes mit einem früheren/anderen Partner ist ein Stiefenkel (Stiefkind eines eigenen Kindes).
Familiäre Bedeutung der Schwiegerkinder
Inwieweit Schwiegerkinder als Angehörige der eigenen Familie einer Person gesehen werden, wie auch die eigenen Enkelkinder aus der Ehe, entscheiden kulturelle Abstammungsregeln in Verbindung mit ehelichen Wohnsitzregeln; sie bestimmen auch das Verständnis von Schwägerschaft und zwischen welchen Personen diese gepflegt wird.
In Gesellschaften, die sich nach der Väterlinie organisieren, holt ein Schwiegersohn die Tochter (Ehefrau) nach der Heirat aus ihrer Familie zu seinem familiären Wohnsitz, gemeinsame Kinder werden seiner Großfamilie zugerechnet und erben seinen Besitz, Ansehen und Familiennamen (bevorzugt seine Söhne). Umgekehrt werden Schwiegertöchter (Frauen der eigenen Söhne) in die eigene Familie aufgenommen und ins eigene Haus.
Demgegenüber bleiben die Schwiegersöhne bei den rund 160 Ethnien und indigenen Völkern, die ihre Abstammung und Verwandtschaft über die Mütterlinie herleiten,[3] meist ohne große rechtliche und soziale Bedeutung für ihre Kinder, diese werden der Familie ihrer Mutter zugerechnet und treten meist auch in ihre Erbfolge ein. Der Schwiegersohn bleibt weiterhin seiner eigenen mütterlichen Familie zugerechnet, wo er sich oft um die Kinder seiner Schwester kümmert (siehe Avunkulat). Einige ethnische Völker pflegen sogar eine Besuchsehe, dabei kommt der Schwiegersohn nur zeitweilig ins Haus seiner Ehefrau.
In modernen, hochindustrialisierten Gesellschaft gilt die kognatisch-bilaterale Abstammung von beiden Elternteilen, entsprechend werden Schwiegerkinder und folgende Enkelkinder zu beiden Großfamilien der Ehe- oder Lebenspartner gezählt, die Paare wählen ihren ehelichen Wohnsitz selbständig und gründen meist neolokale Kleinfamilien außerhalb ihrer Familienhaushalte.
Siehe auch
- Bezeichnungen und Grade der Schwägerschaft – Verwandtschaftsbeziehungen: Schwieger-
- Partnerwahl: Homogamie und Heterogamie (Wahl nach Gleich-/Verschiedenartigkeit)
- Heiratskreis – Heiratsmarkt – Heiratsregeln (Endogamie/Exogamie)
Literatur
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854–1960:
- SCHWIEGERSOHN. Band 15, Spalte 2615.
- EIDAM. Band 3, Spalte 83.
- TOCHTERMANN. Band 21, Spalte 536.
- SCHWIEGERTOCHTER. Band 15, Spalte 2615.
- SCHNUR. Band 15, Spalte 1394–1396.
- SÖHNERIN. Band 16, Spalte 1423.
- Karl Friedrich Wilhelm Wander: Schwiegersohn. In: Deutsches Sprichwörter-Lexicon. Band 4, Quirl 1876.
- Johann Christoph Adelung: 1. Die Schnur. In: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 3, Leipzig 1793–1801, Spalte 1610–1611.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: EIDAM. In: Deutsches Wörterbuch. Band 3, Leipzig 1854–1960, Spalte 83; dieselben: TOCHTERMANN. Band 21, Spalte 536.
- ↑ Johann Christoph Adelung: 1. Die Schnur. In: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 3, Leipzig 1793–1801, Spalte 1610–1611; Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: SÖHNERIN. In: Deutsches Wörterbuch. Band 16, Leipzig 1854–1960, Spalte 1423.
- ↑ J. Patrick Gray: Ethnographic Atlas Codebook. In: World Cultures. Band 10, Nr. 1, 1998, S. 86–136, hier S. 104: Tabelle 43 Descent: Major Type (PDF-Datei; 2,4 MB; ohne Seitenzahlen; eine der wenigen Auswertungen aller damaligen 1267 Ethnien): „584 Patrilineal […] 160 Matrilineal […] 349 Bilateral“ (= 46,1% patrilinear; 12,6% matrilinear; 27,6% kognatisch-bilateral). Ende 2012 waren im Ethnographic Atlas by George P. Murdock weltweit genau 1300 Ethnien erfasst.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Schwiegerkind aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |