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Solidarisches Bürgergeld
Das Solidarische Bürgergeld ist ein von Thomas Straubhaar initiiertes und von Thüringens ehemaligem Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) vertretenes Konzept zum „Systemwechsel in der Steuer- und Sozialpolitik“.[1] Es beinhaltet die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, eine Reform der Einkommensteuer, die Umgestaltung der Finanzierung der Sozialversicherung sowie die Zusammenführung der staatlichen Transferleistungen.
Konzept
Grundeinkommen
Althaus’ Konzept des Solidarischen Bürgergeldes sieht ein bedingungsloses Grundeinkommen vor. Bedingungslos bedeutet, dass jeder Bürger einen Anspruch darauf hat - unabhängig von seiner Einkommenslage. Eine Prüfung der Bedürftigkeit durch Behörden findet nicht statt.
Es sieht zwei Optionen vor, wobei in jedem Fall gleich eine Gesundheitsprämie (Kopfpauschale) von 200 € abgezogen werden soll. Entweder entscheidet man sich für das "große Bürgergeld" von 800 € monatlich (also 600 € netto) und muss dafür 50 % jedes zusätzlich zum Bürgergeld verdienten Euro als Steuer abführen (diese Steuer ist tatsächlich nur eine Transferentzugsrate, da sie nur im Einkommensbereich unter 1.600 € monatlich angewandt wird; und dort sind 50 % des Einkommens (die Steuer) immer weniger als 800 € (das Bürgergeld)), oder man wählt das "kleine Bürgergeld" von 400 € (netto: 200 €), bei dem nur noch 25 % als Steuer vom verdienten Einkommen abgezogen werden. Letzteres lohnt sich ab einem Verdienst von mehr als 1.600 € monatlich. Im Modell des Solidarischen Bürgergeldes liegt das Grundeinkommen je nach Haushaltsgröße und Region etwa auf Hartz IV-Niveau.[2] Dafür werden mit der Reform alle Anstrengungen zum individuellen Hinzuverdienst im Gegensatz zu Hartz IV nicht verhindert.
Anspruchsregelungen
Kinder erhalten ein bedingungsloses Bürgergeld von 500 € (abzgl. 200 € Gesundheitsprämie = 300 €). Personen ab 67 erhalten eine staatliche Zusatzrente von maximal 600 € zum Bürgergeld. Auch sie müssen noch die Gesundheitsprämie zahlen. In einer Übergangszeit vom alten zum neuen System werden alle erworbenen Rentenansprüche im Rentenalter ausgezahlt. Dazu wird in einer Übergangszeit zur Finanzierung eine extra Lohnsummensteuer (ca. 12 %) eingeführt, die ausschließlich von den Arbeitgebern getragen werden muss.
Personen in besonderen Lebenslagen (Behinderte, Pflegebedürftige etc.) erhalten einen Bürgergeldzuschlag, der jedoch an Auflagen gebunden und dessen Anspruch nachgewiesen werden muss. Diese besonderen Lebenslagen sowie das entsprechende zusätzliche Bürgergeld sind noch nicht konkretisiert.
Wer wegen Schwarzarbeit oder Steuerbetrug strafrechtlich verurteilt worden ist, der soll seinen Anspruch auf ein bedingungsloses Einkommen verlieren und nur noch Lebensmittelgutscheine erhalten.[3]
Gesundheitsprämie
Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen wäre auch die Einführung einer Gesundheitsprämie („Kopfpauschale“) als Krankenkassenbeitrag verbunden. Sie wird vom Bürgergeldanspruch gleich abgezogen und als Gutschein ausgegeben - unabhängig von Alter und Einkommen.[4] Das bedeutet, dass die Finanzierung sehr solidarisch über das Steuersystem erfolgt; und die davon vollständig getrennte Einzahlung in das Krankenversicherungssystem wettbewerbsfördernd über Pauschalprämien geschieht. Steigen die Gesundheitskosten, muss die Gesundheitsprämie erhöht werden. Ob die Höhe des Netto-Bürgergeldes infolgedessen sinkt, ist bisher nicht festgelegt, es soll sich jedoch generell am soziokulturellen Existenzminimum ausrichten.
Steuern und Sozialleistungen
Der Systemwechsel bei den Staatsausgaben ist mit einem Systemwechsel bei den Staatseinnahmen gekoppelt. Die Finanzierung des Grundeinkommens erfolgt über die Einkommensteuer, wobei die Herkunft der Einkünfte (z. B. Erwerbsarbeit, selbständige Arbeit, Mieten, Dividenden etc.) für die Berechnung des Einkommens unerheblich ist.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen bei diesem Modell alle Sozialabgaben (Lohnnebenkosten). Allerdings wird in einer Übergangszeit von den Arbeitgebern eine 12%ige Lohnsummensteuer entrichtet, um den Vertrauensschutz bei den Renten zu finanzieren. Weiterhin fallen sämtliche heutigen 155 Sozialleistungen weg, sie werden im Solidarischen Bürgergeld zusammengeführt (Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, Kindergeld, BAföG, Wohngeld)[5].
Bewertung
Das Althaus-Konzept ist im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung von dem Sozialwissenschaftler Michael Opielka und dem Wirtschaftswissenschaftler Wolfgang Strengmann-Kuhn sowie vom HWWI unter Leitung von Thomas Straubhaar berechnet worden. Danach ergibt sich, dass für das Bürgergeld bei momentaner Bevölkerungsgröße insgesamt 583 Mrd. € benötigt würden. Somit wäre es durch das jetzige Steuersystem finanzierbar, da sonstige Transferleistungen sowie der Prüfapparat der Sozialbehörden in dem Modell entfallen. Straubhaar spricht in der Untersuchung im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung von mehr als einer Million zusätzlicher Arbeitsplätze und realistischen Steuermehreinnahmen von etwa 46 Mrd. €.
Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) hingegen bezeichnet das Althaus-Modell als einen „Irrweg“: Für Bezieher hoher Einkommen stelle es eine massive Entlastung der Steuer- und Abgabenlast dar. [6] Das Modell zeichne sich dadurch aus, dass ein Teil der Erwerbseinkünfte (50 %) auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet werden kann und – im Gegensatz zu heute – für Geringverdiener ein Erwerbsanreiz im Niedriglohnsektor entsteht. Bei der vom IZA geschätzten Annahme von 600.000 neuen Stellen, die mit dem Solidarischen Bürgergeld geschaffen werden, würde jedoch jeder neu geschaffene Niedriglohn-Arbeitsplatz mit 533.000 € pro Jahr staatlich gefördert. Das IZA sieht dies als Untergrenze und „indiskutables Ergebnis“. Unberücksichtigt sind die Auswirkungen auf das allgemeine Lohnniveau: „Tatsächlich dürften die Arbeitgeber versucht sein, die Arbeitskosten zu Lasten des Staates zu senken. Im Ergebnis würden die Steuereinnahmen tendenziell niedriger ausfallen, als in der Simulation berechnet […]. Zusammengenommen rechtfertigen die mit dem ‚Solidarischen Bürgergeld‘ erzielbaren Beschäftigungsgewinne in keiner Weise die für den Staat damit einhergehenden Finanzierungsrisiken.“ Höhere Schulden, eine höhere Zinslast und damit eine sinkende Handlungsfähigkeit des Staates wären die Folge.[7]
Politische Diskussion
Die Grundsatzkommission der CDU bekundete im Oktober 2006 Interesse.[8] Am 26. März 2007 kündigte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla an, es werde eine Kommission unter dem Vorsitz von Dieter Althaus eingerichtet. Diese legte am 1. November 2010 ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen vor. Kritisiert wurde der Vorschlag von Norbert Blüm.[9]
Popularisierung des Modells
Für die Kommunikation des Konzepts wurde im November 2006 der Verein Pro Bürgergeld gegründet. Er hat seinen Sitz bei Berlin, ist ein nicht-eingetragener Verein und bezeichnet sich als "Zusammenschluß engagierter Bürger, die für die Idee des 'solidarischen, bedingungslosen Bürgergeldes' eintreten". [10] Geführt wird die Organisation von Wolfgang Stock, der als geschäftsführender Gesellschafter der PR-Firma Convincet GmbH u. a. auch den Video-Podcast der Bundeskanzlerin Angela Merkel produziert hat. Zu den Initiatoren von "Pro Bürgergeld" gehören weiterhin Roland Berger, Gertrud Höhler, Thomas Straubhaar (wissenschaftlicher Berater), Michael Schramm und Werner Sülzer.
Literatur
- Michael Borchard (Hrsg.): Das Solidarische Bürgergeld. Analysen einer Reformidee. Lucius & Lucius, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8282-0393-8 (Beiträge von Dieter Althaus und Michael Opielka/Wolfgang Strengmann-Kuhn als PDF; 806 KB; weitere PDFs auf der Website der KAS)
- Thomas Straubhaar (Hrsg.): Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte. Hamburg University Press, Hamburg 2008, ISBN 978-3-937816-47-0 (PDF)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Website von Dieter Althaus: Das Solidarische Bürgergeld. 14. November 2007
- ↑ Pro Bürgergeld: Fragen und Antworten
- ↑ Website des Freistaats Thüringen: FAQ: Was ist mit Schwarzarbeit und wie kann sie geahndet werden?
- ↑ Website des Freistaats Thüringen: Gesundheits- und Pflegepflichtversicherung
- ↑ Website des Freistaats Thüringen: FAQ: Was geschieht mit den bisherigen unterschiedlichen sozialen Leistungen wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, BAföG etc.?
- ↑ IZA-Pressemitteilung: „Solidarisches Bürgergeld“ - ein Irrweg. 23. März 2007 (PDF)
- ↑ Holger Bonin (IZA), Hilmar Schneider (IZA): Beschäftigungswirkungen und fiskalische Effekte einer Einführung des Solidarischen Bürgergeldes. März 2007 (PDF; 66 kB)
- ↑ die tageszeitung: 800 Euro für jeden? CDUler findet’s gut. 25. Oktober 2006
- ↑ Die Zeit: Wahnsinn mit Methode. 19. April 2007
- ↑ Pro Bürgergeld: Kontakt/Impressum. Abgerufen am 8. November 2008
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Solidarisches Bürgergeld aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |