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Stand der Wissenschaft

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Der Stand der Wissenschaft ist die wissenschaftstheoretische und philosophische Zusammenfassung der jeweils gegenwärtigen Erkenntnisse einer Wissenschaft oder aller Wissenschaften.

Der ideale Stand der Wissenschaft wird durch jede neue wissenschaftliche Erkenntnis direkt weiterentwickelt. Der allgemeine Stand der Wissenschaft ist von einzelnen Menschen nur in Grundzügen beschreibbar, für ihre eng begrenzte Einzelwissenschaft können gut informierte Wissenschaftler den Stand darstellen. Der Stand der Wissenschaft ergibt sich somit ständig neu aus einer Gesamtheit von Forschung, Publikationen und wissenschaftlicher Fachdiskussion (Vorträge auf Fachkongressen, interne Informationen, graue Literatur).

Dass es einen Stand der Wissenschaft zu einer Frage gibt und welcher dies ist, wird oft von den Wissenschaftlern des betreffenden Gebiets in Konsensverfahren festgestellt und berichtet. Dieser wissenschaftliche Konsens und dessen Kommunikation spielen eine bedeutende Rolle in der Öffentlichkeit und als Grundlage für politische und rechtliche Entscheidungen.

Wissenschaftstheorie

Anders als reines Glaubenswissen repräsentiert der Stand der Wissenschaft gültige, beweisbare und überprüfbare Erkenntnisse. Diese müssen sich zunächst von anderen Ausprägungen des Standes der Wissenschaft identifizierbar und erkennbar unterscheiden.

Zu entsprechenden Prüfungen gehören als erste grobe Filter zunächst elementare Methoden der Modellbildung und -validierung sowie elementare Methoden der Mathematik und der Informatik. Weiter folgen gültige Beweismethoden.

Die gültigen Beweismethoden sind in Philosophie und Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie beschrieben. Sie heben Wissenschaft von pseudowissenschaftlichen Behauptungen, politischen und anderen Ideologien und von Meinungen ab. Der deduktive Beweis wird als strenger Beweis bezeichnet.[1] Der Induktive Beweis ist indirekt, er muss durch die Zahl der überprüften Einzelfälle, also Empirische Induktion erhärtet werden.[2] Erkenntniserweiternd ist die Abduktion. Ein bekanntes Mittel zur Überprüfung wissenschaftlicher Hypothesen sind wiederholbare und verallgemeinerbare Experimente.[3] Die schonungslose Kritik[4] an bisheriger Erkenntnis ist im Gegensatz zu Pseudowissenschaft und anderen ideologischen Systemen wissenschaftsimmanent (siehe Metaphysik, Ontologie und Ethik). Der Stand der Wissenschaft repräsentiert daher das gegenwärtige Wissen in überprüfbarer Beziehung zur Wirklichkeit. Daraus ergibt sich die besondere Bedeutung für Bildung, insbesondere aber für globale politische Entscheidungen und zukunftswichtige Technologien, auch für die öffentliche Diskussion und Wissensvermittlung, soweit sie Folgen für das Leben vieler Menschen haben. Beispiele: Medizin, Recht, Klimapolitik, Umwelttechnik, technische und soziale Risiken, Lebensmittelproduktion, Umgang mit Energiequellen, Friedensforschung, Meinungsbildung.

Wissenschaftlicher Konsens

Der wissenschaftliche Konsens ist die weitgehende Übereinstimmung im Fachkreis, was Stand der Wissenschaft ist: die auf einer soliden Basis hochwertiger Belege diskutierte und wohlüberlegt formulierte Antwort auf eine Fragestellung, die so akzeptierte Gültigkeit einer Hypothese oder Theorie.[5] Die Tatsache, dass es einen wissenschaftlichen Konsens gibt, ist aber keine Gewähr für den Wahrheitsgehalt des Standes der Wissenschaft.[6] Ein dokumentierter Konsens ist jedoch wichtig für politische oder rechtliche Entscheidungen sowie für die Öffentlichkeit[7] und für Fachleute, die den Stand der Wissenschaft in die Praxis umsetzen bzw. anwenden müssen, zum Beispiel in der Medizin.[8]

In der Regel ist es, um von einem wissenschaftlichen Konsens zu sprechen, nicht notwendig, dass sämtliche Wissenschaftler des Gebiets ihm zustimmen oder wenigstens nicht widersprechen. Je nach Bereich und Zweck, für den der Konsens ermittelt wird, kann eine Mehrheitsmeinung genügen;[5] ein Konsens kann aber auch nahezu einhellig sein. Man spricht auch von einem Grad des Konsenses.[8]

Kosolosky und Van Bouwel unterscheiden den akedemischen Konsens, den Wissenschaftler zunächst untereinander erzielen, und den zu Fachfremdem nach außen in die Öffentlichkeit kommunizierten Schnittstellenkonsens. Schließlich sprechen sie bei Einigkeit über Verfahren der Konsensbildung von einem Meta-Konsens.[8] Es gibt verschiedene Verfahren zur Konsensbildung und -feststellung im Innern und nach außen, dazu zählen fachbegutachtete Übersichtsarbeiten und darauf aufbauend Konsenskonferenzen, zum Beispiel die der National Institutes of Health in den USA.[8] Wissenschaftsakademien formulieren und veröffentlichen Konsenserklärungen. Weitere Indikatoren sind Expertenbefragungen[9] und die Auswertung von Facharbeiten zum Beispiel mittels bibliometrischer Verfahren wie der Häufigkeit von Zitaten.

Außenseiter- und Minderheitenmeinungen werden nicht als Grund angesehen, nicht von einem wissenschaftlichen Konsens zu sprechen. Eine skeptische Grundhaltung und Dissens spielen für den Fortschritt der Wissenschaft eine entscheidende Rolle. Das Kritisieren, Prüfen, Verbessern und Verwerfen von Hypothesen und das Formulieren alternativer Erklärungen sind Motor der wissenschaftlichen Erkenntnis. Beatty und Moore weisen darauf hin, dass das Vorhandensein einer aktiven, abweichenden Minderheit den Konsens sogar stärken kann, weil es ein Zeichen dafür sei, dass der Stand der Wissenschaft weiter unter die Lupe genommen wird.[10] Das Vernachlässigen und Verdrängen von kritisierenden Einzelstimmen kann dazu führen, dass der wissenschaftliche Fortschritt erstarrt und an fehlerhaften Theorien festhält.[11][12]

Dissens kann aber auch schädlich sein, sowohl nach außen, indem etwa wichtige politische Entscheidungen verzögert werden, als auch im Innern der Wissenschaft, indem Wissenschaftler von nicht weiterführenden Einwänden und Forderungen in ihrer Forschung stark behindert werden, auf Druck bestimmte Themen vermeiden oder ihre Ergebnisse nur abgeschwächt vertreten. Biddle und Leuschner nennen den „konstruierten Zweifel“ durch die Tabakindustrie oder die organisierten Klimaskepsis als Beispiele.[13]

Sowohl für Dissens als auch Konsens kann es neben überzeugenden wissenschaftlichen Belegen auch soziale und persönliche Motive geben.[6][14] Dazu kann, neben materiellen Anreizen, der Wunsch gehören, eigenen Wertvorstellungen oder denen des eigenen sozialen Umfeldes entsprechende Erkenntnisse zu finden oder ihnen widersprechende zu vermeiden (vgl. Kognitive Dissonanz, Herdenverhalten), der Wunsch nach Anerkennung oder der, ein non-konformistischer moderner Galileo zu sein. Die Untersuchung solcher sozialen Zusammenhänge ist Gegenstand der Wissenschaftssoziologie. Als Indizien dafür, dass ein Konsens tatsächlich derzeit gültiges Wissen beinhaltet, nennt Miller: ersichtliche Übereinstimmung der Belege, soziale Vielfalt der Forscher und „soziale Kalibrierung“, d. h. Übereinstimmung der Wissenschaftler in wesentlichen Fachbegriffen und Hintergrundannahmen.[15]

Praktische Bedeutung als Technikstandard

Die nach der in der Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Drei-Stufen-Theorie[16] höchste Technikklausel ist der Stand von Wissenschaft und Technik.

Das Anforderungsprofil stellt auf die neuesten technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse ab und wird nicht durch das gegenwärtig Realisierte und Machbare begrenzt. Dagegen setzen die anerkannten Regeln der Technik eine allgemeine wissenschaftliche Anerkennung und deren praktische Bewährung voraus. Der Stand der Technik verzichtet auf diese allgemeine Anerkennung und bezeichnet einen fortschrittlichen Entwicklungsstand, der zur Erreichung bestimmter praktischer Schutzzwecke als gesichert angesehen werden darf. Der Stand der Technik ist beispielhaft legaldefiniert in § 3 Abs. 6 BImschG.[17]

Auch der Stand von Wissenschaft und Technik schließt jedoch ein Restrisiko nicht aus, da er den theoretischen Erkenntnisstand einer Wissenschaft einschließlich von Streitfragen zugrundelegt, ohne auf gesicherte praktische Erfahrungen zurückgreifen zu können.

Der Stand der Technik nimmt hingegen ein Grenzrisiko in Kauf. Dieses Grenzrisiko wird durch das „wirtschaftlich Vertretbare“ bestimmt, weil das Praktikable häufig marktwirtschaftlichen Überlegungen unterworfen ist. In der Risikoabwägung müssen das technisch Machbare und das wirtschaftlich Vertretbare gegeneinander aufgewogen werden. Das wirtschaftlich vertretbare Grenzrisiko liegt meist weit höher als das technische.

Der Stand von Wissenschaft und Technik dient dem bestmöglichen Grundrechtsschutz, etwa vor den Gefahren der Kernenergie. So darf die Anlagengenehmigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 Atomgesetz nur erteilt werden, wenn […] die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Schmidt/Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch. 18. Auflage. Taschenausgabe Bd. 13, Alfred Kröner, Stuttgart 1969, S. 98,2.
  2. Schmidt/Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch. 18. Auflage. Taschenausgabe Bd. 13, Alfred Kröner, Stuttgart 1969, S. 278,4.
  3. Schmidt/Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch. 18. Auflage. Taschenausgabe Bd. 13, Alfred Kröner, Stuttgart 1969, S. 163,2.
  4. Schmidt/Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch. 18. Auflage. Taschenausgabe Bd. 13, Alfred Kröner, Stuttgart 1969, S. 339,4.
  5. 5,0 5,1 Herbert Schattke: Wechselbeziehungen zwischen Recht, Technik und Wissenschaft – am Beispiel des Atomrechts. In: Recht und Technik im Spannungsfeld der Kernenergiekontroverse. 1984 ISBN 978-3-531-11694-5, doi:10.1007/978-3-322-83941-1.
  6. 6,0 6,1 Michael Mulkay: Consensus in science. In: Information (International Social Science Council). 17. Jg., Nr. 1, 1978 S. 107–122.
  7. Stephan Lewandowsky, Gilles E. Gignac und Samuel Vaughan: The pivotal role of perceived scientific consensus in acceptance of science. In: Nature Climate Change. 2013 doi:10.1038/nclimate1720.
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 Laszlo Kosolosky und Jeroen Van Bouwel: Explicating Ways of Consensus-Making in Science and Society: Distinguishing the Academic, the Interface and the Meta-Consensus. In: Experts and Consensus in Social Science. 2014 ISBN 978-3-319-08550-0, doi:10.1007/978-3-319-08551-7_4.
  9. Edward W Maibach und Sander L van der Linden: The importance of assessing and communicating scientific consensus. In: Environmental Research Letters. 11, Nr. 9, 2016-09 doi:10.1088/1748-9326/11/9/091003.
  10. John Beatty und Alfred Moore: Should We Aim for Consensus?. In: Episteme. 7, Nr. 3, 2012 doi:10.3366/E1742360010000948.
  11. Anna Leuschner: Is it appropriate to 'target' inappropriate dissent? On the normative consequences of climate skepticism. In: Synthese. 2016 doi:10.1007/s11229-016-1267-x.
  12. Kristen Intemann und Inmaculada de Melo-Martín: Are there limits to scientists’ obligations to seek and engage dissenters?. In: Synthese. 191, Nr. 12, 2014-08 doi:10.1007/s11229-014-0414-5.
  13. Justin B. Biddle und Anna Leuschner: Climate Skepticism and the Manufacture of Doubt: Can Dissent in Science be Epistemically Detrimental?. In: European Journal for the Philosophy of Science. 5, Nr. 3, 2015-10 doi:10.1007/s13194-014-0101-x.
  14. Carol Reeves: Scientific Consensus. In: Encyclopedia of Science and Technology Communication. 1, SAGE Publications, 2010, ISBN 978-1-4129-5920-9.
  15. Boaz Miller: When is consensus knowledge based? Distinguishing shared knowledge from mere agreement. In: Synthese. 190, Nr. 7, 2013-05 doi:10.1007/s11229-012-0225-5.
  16. BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 – 2 BvL 8/77
  17. Mark Seibel: Abgrenzung der "anerkannten Regeln der Technik" vom „Stand der Technik“ (PDF) In: NJW 2013, 3000.
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