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Tierfalle
Unter einer Tierfalle versteht man eine Einrichtung oder Vorrichtung, die dem Zweck dient und dazu geeignet ist, Lebewesen zu fixieren, an der Fortbewegung zu hindern oder zu töten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Vorrichtung oder Einrichtung vom Menschen geschaffen wurde, in der Natur evolutionär entstanden ist oder zufällig besteht.
Von Fallen im engeren Sinn spricht man, wenn das zu fangende Lebewesen den Vorgang des Fixierens, der Fortbewegungsverhinderung oder das Herbeiführen des eigenen Todes durch sein Verhalten selbst verursacht. Einrichtungen, die die Bedingung dieser „Selbstauslösung“ nicht aufweisen, sind keine Fallen im engeren Sinn, sondern Fanggeräte.
Fallen in der Jagd
Lebendfallen
Fixierende Fallen weisen Einrichtungen auf, die das Lebewesen an einem seiner Gliedmaßen, eventuell auch am Kopf, festhalten. Eine Selbstbefreiung wird durch entsprechende Maßnahmen und Bedingungen verhindert. Bewegungsverhindernde Fallen sperren das Lebewesen in einen Raum oder einen Behälter („Käfig“) ein. Dabei wird Sorge getragen, dass das Lebewesen den Raum oder Behälter aufsuchen, aber nicht wieder verlassen kann. Fallgruben, Reusen und Hummerfallen erfüllen diese Bedingung, gehören aber zu den Fanggeräten, da ein besonderer Auslösemechanismus nicht vorhanden ist. Bei der Fallenjagd auf Raubtiere werden noch heute unter anderem Kastenfallen und Wippbrettfallen eingesetzt. Auch zum Fang von Katzen kommt eine ähnlich konstruierte Katzenfalle zum Einsatz.
Seit etwa 5000 v. Chr. wurden in dem früher fruchtbaren Saharagebiet Schleppgewichte, so genannte Fangsteine, eingesetzt, um Tiere an der Fortbewegung zu hindern. Felsbilder der libyschen Wüste zeigen z. B. ein Nashorn mit Fangstein und auch einen von Bogenschützen angegriffenen Ochsen mit zwei Fangsteinen an den Beinen. Fangsteine wogen rund 10 bis 90 kg, waren länglich und in der Mitte deutlich eingekerbt. In dieser Kerbe war ein Seil befestigt, welches in einer Schlinge endete. Verfing sich ein Tier in dieser Schlinge, wurde es von dem angehängten Stein an einer schnellen Flucht gehindert und gleichzeitig entkräftet. Der Afrikaforscher Bernatzik berichtete 1930 von einer Fallenart, bei der eine mit einem hölzernen Gewicht verbundene Schlinge um den Lauf des Tieres gelegt wurde.[1]
In heutiger Zeit wird das Prinzip des Fangsteines gerne in einer Variante mit ausgedienten Autoreifen wiederverwendet. Dies ist vor allem in Afrika bei Steppenvölkern beliebt, die auf diese Weise jagen.
Totfangfallen
Das Ziel tötender Fallen ist die unmittelbare Tötung des Tieres bei Auslösen des Fallenmechanismus. Dies wird heute über eine Vielzahl an Vorrichtungen erreicht. Bei den in der Jagd auf Raubtiere eingesetzten Fallentypen verwendet man Abzugeisen wie beispielsweise den Schwanenhals. Die Auslösung der Falle erfolgt in diesem Fall durch das Ziehen an einem Köder, wodurch gewährleistet werden soll, dass das Tier nur mit dem Kopf in die tötende Vorrichtung gerät. Im Gegensatz dazu lösen Fallen wie das Tellereisen auf Druck aus. Diese Fallen sind heute in fast allen Ländern Europas aus Tierschutzgründen verboten, da die Tiere die Falle auch mit ihren Gliedmaßen auslösen können und deshalb oft längere Zeit verletzt in der Falle fixiert bleiben. Das deutsche Jagdrecht verbietet bereits seit 1934 den Einsatz von nicht sofort tötenden Fallen.[2]
Vorschriften zum Einsatz von Fallen
Um mit Fallen verantwortungsvoll, sicher, tierschutzkonform und erfolgreich umzugehen, bedarf es fundierten Wissens in der Konstruktion und Wirkungsweise der Fallen. Ebenso ist es wichtig, über Verhalten und Anatomie der zu fangenden Lebewesen Kenntnisse zu haben, um einerseits möglichst nur „gewünschte“ Lebewesen zu fangen (Selektivfang) und andererseits Schäden Unbeteiligter und Tierquälerei zu vermeiden.
In Deutschland ist die Jagd mit Fallen durch Gesetze geregelt. In den meisten Bundesländern muss der Jäger eine zusätzliche Prüfung für einen Fallenjagdschein ablegen. Aus Tierschutzgründen müssen Lebendfallen in Deutschland gewährleisten, dass gefangene Tiere unverletzt bleiben. Totfangfallen müssen sofort töten. Fallen müssen in Deutschland verblendet, das heißt in speziellen Fangbunkern oder abschließbaren Kisten angebracht werden, so dass von ihnen keine Gefahr für Menschen und andere Tiere ausgeht. Des Weiteren ist eine regelmäßige Kontrolle der Fallen durch den Fallensteller vorgeschrieben.[3]
Vor- und Nachteile von Totfangfallen und Lebendfallen
Sofort tötende Fallen ersparen dem Lebewesen den extremen Stress eingesperrt oder festgehalten zu werden, was unter Umständen als tierschutzkonform angesehen werden kann. Demgegenüber steht die Tatsache, dass ein durch eine Falle getötetes Lebewesen nicht wieder zum Leben gebracht werden kann, wenn ein „nicht gewünschtes Lebewesen“ betroffen ist. Weiterhin ist bei unsachgemäßer Aufstellung und Verwendung der Falle damit zu rechnen, dass das Lebewesen nicht getötet, sondern eventuell schwer verletzt wird.[4]
Lebend und unversehrt fangende Fallen bringen stets den angeführten Stress mit sich, bieten aber die Chance, „falsche Lebewesen“ wieder in die Freiheit zu entlassen oder der menschlichen Obhut zuzuführen. Für den Anwender einer Lebendfalle ergibt sich unter Umständen hinwiederum das Problem, das gefangene Lebewesen schutzkonform zu töten.
Technische Einrichtungen an Fallen
Die Vorrichtung, welche eine Falle auslöst, wird als Schloss bezeichnet. Die Vorrichtung, die zum Auslösen des Schlosses führt (meist durch Berührung), nennt man Stellung. Schloss und Stellung werden meist rein mechanisch und wartungsarm ausführt. Die Stellung ist stets so beschaffen, dass geringe Kräfte ausreichen, das Schloss auszulösen. Seit einiger Zeit wird über elektronische Stellungen und elektromechanische Schlösser an Fallen nachgedacht. Auch sind heute Funkmeldesysteme (GSM-Systeme, Handy), die die Auslösung der Falle melden, im Einsatz. Ein Problem ist die elektrische Spannungsversorgung, die über einen langen Zeitraum erhalten werden muss.
Fallen für Kleintiere
Zur Schädlingsbekämpfung von Kleintieren (besonders Nagetieren wie Ratten und Mäusen) werden ebenfalls Fallen eingesetzt (z. B. Mausefalle). Hier gelten die Vorgaben der Jagdgesetze nicht.
Fallen für Insekten
Zur Bekämpfung von Insekten kommen Vorrichtungen wie die Pheromon-Falle bei Borkenkäfern und die Lichtfalle zum Fang nachtaktiver Insekten zum Einsatz. Lichtfallen werden zum Zweck der Bekämpfung, aber auch zu wissenschaftlichen Zwecken (Lebendfalle) eingesetzt. Die Wahl des Lockstoffes bestimmt die im Fliegenglas gefangenen Insekten.
Weiterhin sind mit Lockstoffen oder attraktiven Mustern ausgerüstete Klebeflächen und -streifen bekannt.
Da allen diesen Vorrichtungen der Auslösemechanismus fehlt, zählen sie zu den Fanggeräten.
Kritik
Tierschutzverbände tolerieren nur den Einsatz von Lebendfallen zu Zwecken des Tierschutzes (Bestandsregelung, Impfung, Kastration).
Lebendfallen werden auch zu wissenschaftlichen Zwecken (zum Beispiel Beringung, Untersuchungen der Tiere und deren Zug- und Wanderwege) eingesetzt. Sie können oft durch Verwendung von Betäubungspfeilen ersetzt werden.
Fallen von Lebewesen
Einige Pflanzen, die auf Grund ihrer Entwicklung und ihres Habitats auf die Zufuhr von tierischem Eiweiß als Nahrung angewiesen sind, haben Einrichtungen entwickelt, die die Bezeichnung Falle verdienen. Dazu gehören z. B. die Venusfliegenfalle und der Sonnentau. Im tierischen Bereich sind beispielhaft der Ameisenlöwe (baut eine Fallgrube) und verschiedene Spinnentiere (Netzfallen) zu nennen. Fallen-Einrichtungen von Pflanzen und Tieren sind oft eher Fanggeräte, da eine Selbstauslösung fehlt. Dies betrifft z. B. Fälle, wo Klebstoff zum Fixieren der Beute verwendet wird. Dagegen vermögen manche Pflanzen das gefangene Tier aktiv zu umschließen. Beim Sandtrichter des Ameisenlöwen geschieht dies durch Auslösen einer Sandlawine.
Weblinks
- Fallenjagd mit Holzfallen und „Figur–4-Auslöser“ (englisch)
Weitere Fallentypen
- Bärenfang (Gebäude)
- Barber-Falle
- Polynesische Fischfalle
- Schlangenbrett
- Vogelfalle
- Emergenzsammelfalle
Einzelnachweise
- ↑ Richard Kinseher: Der Bogen in Kultur, Musik und Medizin, als Werkzeug und Waffe, BoD 2005, ISBN 3-8311-4109-6
- ↑ Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934; §34, Abs.1 Satz 9.
- ↑ Joachim Steinbach, Mit der Falle jagen, Deutsche Jagdzeitung (djz.de eingesehen am 28. November 2009)
- ↑ WDR, Die Jagd: Pro und Kontra, Sendung vom 11. November 2007 (wdr.de eingesehen am 28. November 2009)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Tierfalle aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |