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Vorname (Deutschland)
In Deutschland bezeichnet der Vorname einer Person den Teil des Namens, der nicht die Zugehörigkeit zu einer Familie ausdrückt (also nicht den Familiennamen), sondern sie innerhalb der Familie bezeichnet. Eine Person kann mehrere Vornamen haben. Im Deutschen stehen die Vornamen (als individuelle Namen) vor dem Familiennamen (von regionalen Ausnahmen abgesehen).
Die Vornamen eines Menschen werden dort meistens nach seiner Geburt von seinen Eltern bestimmt. Es gibt Reglementierungen, die die Freiheit der Wahl des Vornamens mehr oder weniger einschränken. Bei der Auswahl, Anzahl und Klangfarbe der gewählten Vornamen spielt der soziale und familiäre Hintergrund der Eltern eine Rolle. Die Auswahl der Vornamen unterliegt Moden.
Als Rufname bezeichnet man den (oder die) Vornamen, unter dem Personen normalerweise angesprochen werden.
Historische und geographische Entwicklung
Vornamenswahl nach Region
Das Vorkommen von speziellen Vornamen in verschiedenen Regionen von Deutschland deutet auf regionale Vornamenspräferenzen hin. Die Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998[1] zeigt auf, dass sich die männlichen Vornamen Hauke und Carsten besonders in Norddeutschland finden, während sich Katharina und Maria vor allem in Bayern und in der Eifel finden. Gerold und Jan sind typisch für Ostfriesland, während Anton und Xaver nur in Süddeutschland vorkommen. Stefan und Alexander findet sich vor allem im Westen und Frank und Kerstin sind hauptsächlich im Osten populär. Bei einigen Namen, wie beispielsweise Josef und Josefa, wirkt sich die Verteilung der Konfessionen in der jeweiligen Region stark auf die Namenshäufigkeit aus.
Thüringen
Es gibt Gegenden in Deutschland (zum Beispiel in Thüringen), in denen es durchaus möglich war, zwei oder mehrere, ja alle gleichzeitig lebenden Kinder derselben Familie mit demselben Vornamen taufen zu lassen. Man unterschied dann zwischen „Groß-Hans“ und „Klein-Hans“ usw. Manchmal ist die Gleichnamigkeit nur sekundär oder scheinbar, wenn etwa bei einem Doppelnamen wie „Johann Christoph“ ein Namensteil im praktischen Gebrauch ausfiel oder vergessen wurde und nicht selten bei der Heirat oder beim Tode dieser Person dann ein neuer Doppelname erfunden wurde. Genealogische Nachforschungen werden dadurch erschwert (siehe auch Toter Punkt).
Ostfriesland
Im ostfriesischen Raum war es bis in die 1970er Jahre üblich, dem erstgeborenen Sohn den Namen des Großvaters väterlicherseits zu geben. Dem Großvater seinerseits wurde dann der als ehrenvoll empfundene Zusatz „-Ohm“ gegeben. Beispiel: Großvater: Hinrich, Vater: Harm, Sohn: Hinrich. Aus dem Großvater wurde somit „Hinrich-Ohm“. Bei weiblichen Namen galt das gleiche, nur wurde hier dem Mädchen der Name der Großmutter gegeben, die Ahnin selbst wurde angesprochen durch den Zusatz „-möh“. Beispiel: Großmutter: Gertje, Mutter: Jantje, Tochter: Gertje. Aus der Großmutter wurde dann „Gertje-Möh“. Diese Regelung wird aber kaum noch praktiziert.
Süddeutschland
Im süddeutschen Sprachraum wird in der Umgangssprache teilweise der Rufname dem Familiennamen nachgestellt, wie im Beispiel „der Köhlers Werner“ oder auch „der Köhler Werner“. Obwohl der Familienmitgliedsname in diesen Fällen nicht mehr vor dem Familiennamen steht, wird er trotzdem von Mitgliedern westlicher Kulturen Vorname genannt.
Rechtliche Situation
Vornamensgebung und -änderung
Das Recht der Vornamensgebung ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht. Ausnahmen bestehen bei Vornamensänderungen im Rahmen einer Adoption (§ 1757 Abs. 4 BGB) sowie im Rahmen des Transsexuellengesetzes (§ 1 TSG).
Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Vorname von den Eltern (oder dem allein Sorgeberechtigten) bestimmt. In Deutschland gibt es bestimmte Richtlinien für die Namensgebung:
Der Vorname …
- … muss als solcher erkennbar sein.
- … muss nicht eindeutig männlich oder weiblich sein.[2]
- … darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas oder Kain.
- … darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen, zum Beispiel Christus und früher auch Jesus (durch OLG Frankfurt 20 W 149/98 als Vorname zugelassen).
- … darf kein Orts- oder Markenname sein.
- … darf kein Familienname sein.[3] Ausnahmen sind insbesondere bei ostfriesischen Zwischennamen (zum Beispiel „ten Doornkaat“ BGH StAZ 1959, 210 ff) und bei sehr seltenen, ungewöhnlichen Nachnamen (zum Beispiel Wannek, Birkenfeld) gemacht worden, sowie natürlich bei den Familiennamen, die hauptsächlich als Vornamen bekannt sind (Gerhart usw.).
- … darf keinen Titel wie Lord oder Prinzessin bezeichnen.
- … muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden (§ 22 Abs. 1 Personenstandsgesetz).
- … kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).
Eine Person kann mehrere Vornamen, muss aber mindestens einen Vornamen besitzen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes darf das Amtsgericht die Anzahl der Vornamen eines Kindes zu dessen Wohle beschränken (in diesem Fall [4] durfte die Mutter ihrem Kind statt zwölf nur fünf Vornamen geben). Bei Verwendung mehrerer Vornamen wird der Vorname, mit dem die Person hauptsächlich angeredet („gerufen“) wird, als Rufname bezeichnet. Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. BGH, Beschluss vom 15. April 1959 – IV ZB 286/58) steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt.
Die Namen eines Kindes müssen sich von denen seiner Geschwister unterscheiden. Wenn mehrere Vornamen vergeben werden, darf einer dem der Geschwister entsprechen (BayObLGZ 1985, 362–368). Drei Vornamen dürfen nicht durch Bindestrich zu einem Vornamen verbunden werden (Jan-Marius-Severin; StAZ 1982, 46–47).
Bei der Geschlechtsgebundenheit des Vornamens wurde eine ältere Dienstanweisung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verworfen. Nach § 262 Abs. 4 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden soll der Vorname eindeutig männlich oder weiblich sein. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so soll der Standesbeamte verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird. Eine Ausnahme stellen etablierte Namen wie Toni, Sascha, Nicola, Ashley, Robin, Andrea dar. Eine seit langem bestehende Ausnahme von der Geschlechtskennzeichnung stellt die Vergabe des weiblichen zweiten Vornamen Maria an einen Jungen dar (BGHZ 30, 132–140; mittlerweile sogar mit Bindestrich zulässig: Claus-Maria, AG Traunstein 10 UR III 61/92; Johannes-Marie, AG Mönchengladbach 15 III 7/97). Das Bundesverfassungsgericht entschied dagegen 2008, dass das Gesetz keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen vorsieht.[2] Obengenannte Dienstanweisung ist daher für die Eltern nicht bindend. Die elterliche Vornamenswahl findet ihre Grenzen nur da, wo eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, von der „allenfalls dann auszugehen [ist], wenn der gewählte Vorname dem Kind offensichtlich nicht und nach keiner Betrachtungsweise die Möglichkeit bietet, sich anhand des Vornamens mit seinem Geschlecht zu identifizieren“.
In Deutschland besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, seinen Vornamen im Nachhinein ändern zu lassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Namenänderungsbehörde, die entweder beim Standesamt, der Kreisverwaltung oder beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Damit der Vorname geändert werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel können ausländische Vornamen nach der Einbürgerung eingedeutscht werden, oder falls dies nicht möglich ist, neue Vornamen gewählt werden (Art. 47 EGBGB). Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Vornamen ändern zu lassen, wenn jemand schon immer anders genannt wurde und sich mit seinem exotischen Vornamen nicht abfinden kann.
Des Weiteren können transsexuelle Menschen nach dem Transsexuellengesetz ihren Vornamen ändern lassen, so dass er der sexuellen Identität (Gender) entspricht.
Vornamen in den Reisedokumenten
In den Personalausweisen und Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland wurden und werden alle Vornamen der Person im Feld „Vornamen“, in der Reihenfolge wie sie von links nach rechts in der Geburtsurkunde stehen, eingetragen. In der maschinenlesbaren Zone (MRZ; auf Personalausweisen auf der Rückseite, in Reisepässen unten auf der Vorderseite der Passkarte) wurde bis 31. Oktober 2010 hingegen nur ein Vorname eingetragen. Dies war der erste Vorname, es sei denn es wurde vom Antragsteller die Eintragung des „Rufnamens“ gewünscht.[5]
Internationalen Standards, die auf Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zurückgehen, folgend wird seit Oktober 2010 die Zusammensetzung des Namens in der MRZ nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt. Mit Wirkung vom 1. November 2010 werden deshalb auch in der MRZ alle Vornamen der Geburtsurkunde entsprechend eingetragen. In Fällen, in denen auf Grund der begrenzten Anzahl von Zeichen in der MRZ die Eintragung aller Vornamen nicht möglich ist, werden zuerst der Familienname und dahinter die Vornamen aus der Geburtsurkunde, soweit möglich eingetragen.[5]
Verwendung der Vornamen
Die in der Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen dürfen von den Namensträgern im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr nach Belieben genutzt werden und sind gleichberechtigt. Während in der Bundesrepublik Deutschland schon seit 1960 nicht mehr zwischen Rufnamen und sonstigen Vornamen unterschieden wird, wurden in der DDR bis zur Wiedervereinigung Rufnamen in Geburtsurkunden und Personalausweisen unterstrichen.[5] Die alleinige Verwendung des Vornamens genügt grundsätzlich nicht, wenn es um die Rechtsverbindlichkeit einer Unterschrift geht. Ausnahmen können bei Bischöfen sowie im Rechtsverkehr unter Verwandten bestehen.
Gerichtsentscheidungen über Vornamen
Vorname | Entscheidungsinhalt | Fundstelle |
---|---|---|
Aiwara | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1989, 381 |
Birkenfeld | als männlicher Vorname eintragungsfähig | NJW-RR 2000, 1170–1171 |
Büb | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 2001, 110 |
Cheyenne Emma Katharina | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1995, 300 |
Cosma-Shiva | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1994, 117 |
Danny | als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 2008, 108–109 |
Dior | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1995, 299–300 |
Djehad (Sprich: Dschihad) | als männlicher Vorname eintragungsfähig | KG, 1 W 93/07[6] |
Domino Carina | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1991, 321 |
Emanuele | als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 2006, 171 |
Emily-Extra | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2 W 110/03 |
Fanta | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1999, 147–148 |
Galaxina | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1994, 117 |
Gerrit | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1998, 322–323 |
Ibanez Sophie | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1997, 40 |
Jasmin Heide Kaur | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | OLG Stuttgart 8 W 566/87 |
Jazz | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1999, 149–150 |
Jedida | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1989, 381 |
Kai | als alleiniger Vorname für einen Jungen eintragungsfähig | OLGR Hamm 2005, 51–53 |
Kiana Lemetri | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1999, 147 |
Kiran | als alleiniger Vorname für beide Geschlechter eintragungsfähig | BVerfG, 1 BvR 576/07 vom 5. Dezember 2008 |
Kolle | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1998, 127 |
Lafayette | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1992, 378 |
Latoya | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1993, 357, gegenteilige Entscheidung StAZ 1994, 195 |
Leines | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 2001, 327 |
LouAnn | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 2004, 45–46 |
Luka / Luca | als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig | NJW-RR 2005, 874–876, OLGR Frankfurt 2004, 322–323 |
Lütke | als dritter männlicher Vorname eintragungsfähig | BGH Beschl. v. 30. April 2008 AZ. XII ZB 5/08 = NJW 2008, 2500–2502 |
Maitreyi Padma | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | NJW-RR 1988, 74–74 |
Max Amos Soma Xam | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1984, 129–129 |
Merle | als alleiniger weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1998, 346–347 |
Meva | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 2003/16 |
Michael Cougar | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1992, 144 |
Nicola Andrea | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1983, 15–16, NJW-RR 1995, 773–774 |
Nikita Katharina | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1995, 298 |
November | als Vorname für beide Geschlechter eintragungsfähig | LG Bonn 4 T 202/06 |
Oleander | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1983, 351–352 |
Marie Jasmin Pepples | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1993, 356–357 |
Pumuckl | als männlicher Vorname eintragungsfähig | NJW 1984, 1360–1362 |
Ranjo | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1986, 355–355 |
Rike Leontes Klarissa | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | AG Karlsruhe UR III 155/86 |
Roi | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1998, 345–346 |
Sascha | als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig | NJW-RR 1990, 9–10 |
Sundance | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 2001, 177–178 |
Sunshine | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | OLG Düsseldorf 3 Wx 437/88 |
Sweer | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1998, 346 |
Tamy Sarelle | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | NJW-RR 1988, 712–713 |
Tanisha | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1996, 47 |
Wannek | als männlicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1992, 72 |
Windsbraut | als weiblicher Vorname eintragungsfähig | StAZ 1985, 166–167 |
Vorname | Entscheidungsinhalt | Fundstelle |
---|---|---|
Alpha | als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird | StAZ 1984, 281–282 |
Eike | als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird | NJW-RR 1989, 1030–1032 |
Godot | als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird | NJW-RR 1997, 834–835 |
Gor | als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird | OLG Düsseldorf 3 Wx 170/95 |
Jona/Jonah | für beide Geschlechter mit weiteren geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig | StAZ 2002, 42–43 |
London | für beide Geschlechter mit weiteren geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig | StAZ 2012, 244–245 |
Lynik | als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird | StAZ 1992, 312–313 |
Mikado | als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird | StAZ 1998, 209–210 |
Mike | als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird | OLGR Frankfurt 1996, 247–248 |
Prestige | als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird | MDR 1998, 416 |
River | mit einem zweiten, geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig | StAZ 1998, 208–209 |
Sonne | als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird | BayObLGZ 1994, 191–195 |
Tjorven | als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird | OLGR Hamm 2001, 195–197 |
Uragano | als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird | BayObLGR 1997, 39 |
Zeta | als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird | StAZ 1990, 197–198 |
Zooey | als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird | StAZ 2005, 18 |
Vorname | Entscheidungsinhalt | Fundstelle |
---|---|---|
Ana | als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1984, 129–129 |
Aora | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1984, 282–282 |
Atomfried | als Vorname nicht eintragungsfähig | Amtsgericht Hamburg, Februar, 1964[7] |
Beauregard | als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1989, 379–380 |
Borussia | als Vorname nicht eintragungsfähig | AG Kassel 765 III 56/96 |
Bräunche | (Geburtsname der Mutter) als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1986, 286–287 |
Cezanne | als Vorname nicht eintragungsfähig | OLGR Karlsruhe 1999, 226–227 |
Christin | als Vorname für einen Jungen auch in Kombination mit eindeutig männlichen Vornamen nicht eintragungsfähig | FamRZ 1993, 357 |
Frieden Mit Gott Allein Durch Jesus Christus | als männlicher Vorname einzutragen (allerdings nur, weil er im Ursprungsland Südafrika lange getragen wurde) | OLG Bremen 1 W 49/95,StAZ 1996, 0086[8] |
Heike | als alleiniger Vorname für den süddeutschen Raum abgelehnt, da das Geschlecht nicht hinreichend zu erkennen ist | NJW 1982, 2262–2262 |
Hemingway | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1985, 250–251 |
Heydrich | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1994, 317 |
Holgerson | als Vorname nicht eintragungsfähig, weil er in Schweden als typischer Familienname gebräuchlich ist (dort allerdings mit doppeltem s, als Holgersson) | OLGZ 1992, 45–47 |
Jedidja | als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1989, 380–381 |
Jenevje | als Eindeutschung des französischen Vornamens „Genevieve“ als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1994, 288 |
Josephin | als alleiniger Vorname für ein Mädchen nicht eintragungsfähig | NJW-RR 1994, 580–581 |
Lafayette Vangelis | als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1984, 130–131 |
Lindbergh | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 2007, 179–180 |
Lord | als Vorname nicht eintragungsfähig | FamRZ 1993, 1242–1243 |
Marey | als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1995, 330 |
Mechipchamueh | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1999, 44–45 |
Micha | als alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1993, 355 |
Mika | als alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 2007, 179 |
Moewe | als Vorname nicht eintragungsfähig | BayObLGZ 1986, 171–174 |
Moon Unit | als Vorname nicht eintragungsfähig | AG Schöneberg 70 III 387/87 |
Navajo | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1995, 45–46 |
Pan | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1978, 184–185 |
Peterson, Petersohn, Laurens-Peterson | als Vornamen nicht eintragungsfähig | StAZ 1987, 139–139 |
Pfefferminze | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1997, 40 |
Puschkin | als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1983, 351–351 |
Ronit | als alleiniger weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1993, 321–322 |
Rosa | als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1993, 50 |
Rosenherz | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1994, 118 |
Schröder | als Vorname nicht eintragungsfähig | OLGZ 1985, 154–156 |
Stompie | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1990, 73–74 |
Stone | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1994, 195 |
Tom Tom | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1991, 255 |
Verleihnix | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1990, 200 |
Wegwanipiu | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1997, 380 |
Woodstock | als Vorname nicht eintragungsfähig | StAZ 1990, 74–75 |
Siehe auch
- Kategorie:Vorname
- Liste deutscher Vornamen aus der Bibel
- Liste deutscher Vornamen germanischer Herkunft
- Liste der bairischen Vornamen
Literatur
Allgemein:
- Michael Mitterauer: Ahnen und Heilige, München 1993. ISBN 3-406-37643-6
- Dieter Geuenich u. Ingo Runde (Hrsg.): Name und Gesellschaft im Frühmittelalter. Personennamen als Indikatoren für sprachliche, ethnische, soziale und kulturelle Gruppenzugehörigkeiten ihrer Träger (= Deutsche Namenforschung auf sprachgeschichtlicher Grundlage 2), Hildesheim / Zürich/New York 2006, ISBN 3-487-13106-4
- Dieter Geuenich, Wolfgang Haubrichs, Jörg Jarnut (Hrsg.): Nomen et gens. Zur historischen Aussagekraft frühmittelalterlicher Personennamen, Berlin u. New York 1997 ISBN 3-11-015809-4
Vornamenlexika, deutsch:
- Margit Eberhard-Wabnitz, Horst Leisering: Knaurs Vornamen-Buch. Herkunft und Bedeutung. Lexikographisches Institut, München 1984.
Vornamenlexika, deutsch regional:
- Reinhold Trautmann: Die altpreußischen Personennamen. 1925.
Weblinks
- Beliebteste Vornamen Deutschlands und Vornamenberatung der Gesellschaft für deutsche Sprache
- Vornamenberatungsstelle
- Vornamen und Namenstage von Deutschland, Schweiz und aller Welt
- Vornamen mit Onogramm – wie Namen wahrgenommen werden.
- Namenslexikon (englisch)
- Karten zur geographischen Verteilung jedes einzelnen Rufnamens (in Deutschland)
- Muslimische Vornamen und ihre Bedeutung
Einzelnachweise
- ↑ Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998
- ↑ 2,0 2,1 BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss der Zweiten Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 – 1 BvR 576/07.
- ↑ Entscheidung des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 691/03 von 2005 zur Zulassung des Namens „Anderson“
- ↑ 1 BvR 994/98, Entscheidung von 2004 über Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto
- ↑ 5,0 5,1 5,2 Vor- und Rufnamen in Pässen und Personalausweisen. Auf: personalausweisportal.de
- ↑ Eltern dürfen ihren Sohn „Djehad“ nennen
- ↑ Der Spiegel 48/1964 Sana fürs Kind abgerufen am 30. April 2014
- ↑ Entscheidungen in Kirchensahen Seit 1946, Namensrecht, S. 247 Online
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
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