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Würze (Lebensmittel)

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Würze (auch Speise- oder Suppenwürze) ist ein flüssiges, pastenförmiges oder trockenes Erzeugnis, das zur Geschmacksbeeinflussung von Suppen, Fleischbrühen und anderen Lebensmitteln dient. In Deutschland gehört sie gemäß den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs zur Gruppe der würzenden Zutaten.[1]

Würze wurde am 8. Juni 1886 von Julius Maggi als preiswerter Ersatz für Fleischextrakt erfunden.

Sie wird aus eiweißhaltigen, meist pflanzlichen Rohstoffen wie Raps- und Sojaschrot sowie Weizenkleber, die durch Hydrolyse, Erhitzen und andere Methoden zu Peptiden und Aminosäuren reduziert wurden, hergestellt.

Das Produkt erinnert geschmacklich an Fleischbrühe und bildet, mit Salz ergänzt, die Grundlage für Flüssigwürzen wie Maggi-Würze, für Brühwürfel und gekörnte Brühe. In der Lebensmittelindustrie findet Würze breite Anwendung, um einen „fleischigen“ Geschmackseindruck hervorzurufen (siehe auch Umami). Zur Herstellung von Würze wird das Eiweiß entweder mit Salzsäure verkocht und anschließend mit Natriumcarbonat oder Natronlauge neutralisiert, wobei auch Kochsalz entsteht, oder bei einer neueren Methode mit Enzymen aus Schimmelpilzen und Schweine-Innereien aufgelöst. Die Lösung wird filtriert und zur Geschmacksverbesserung gelagert.

Der ähnlich verwendete Hefeextrakt, der sein typisches Aroma einem Abbauprodukt des Vitamins B1 verdankt, wird hergestellt, indem Hefe durch einen Hitzeschock oder die Zugabe von Salz und einem Lösungsmittel wie Trichlorethylen abgetötet wird, worauf sie sich durch Autolyse zersetzt.

Würze, die nicht direkt für Konserven und Fertiggerichte verwendet wird, kommt mit Zuckerkulör gefärbt als Flüssigwürze, getrocknet als gekörnte Brühe oder zusätzlich mit Fett verkittet als Brühwürfel auf den Markt. Dabei werden in der Regel noch weitere Aromastoffe, Geschmacksverstärker, Malz- und Milchzucker, Karamell und anderes hinzugegeben. „Gemüsebrühe“ enthält darüber hinaus kleine Mengen getrockneten Gemüses, „Fleischbrühe“ noch mindestens 670 Milligramm Fleischextrakt pro Liter (gemäß EU-Beurteilungskriterien).

Nach europäischem Lebensmittelrecht kann Würze je nach Art der Herstellung als Aroma eingeordnet werden. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Würze allgemein als „Aroma“ zu deklarieren, was in Deutschland allerdings unüblich ist. In den Zutatenlisten finden sich in der Regel Verkehrsbezeichnungen wie „Speisewürze“, „Würze“ oder „pflanzliches Eiweißhydrolysat“. Der Hinweis „mit Weizen / Soja“ erfolgt im Zuge der Allergenkennzeichnung als Hinweis für betroffene Verbrauchergruppen. Der Würze zugesetzte Geschmacksverstärker müssen stets gekennzeichnet werden.

Sojasauce hat chemische Ähnlichkeiten mit Speisewürze, sie verdankt ihren typischen Geschmack ebenfalls verschiedenen Peptiden und Aminosäuren, die aus Pflanzeneiweiß entstehen. Jedoch werden zumindest traditionell gebraute Sojasaucen durch Fermentation mit Hilfe verschiedener Mikroorganismen hergestellt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten. In: Deutsches Lebensmittelbuch. Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission, 27. Mai 1988, abgerufen am 13. September 2014.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Würze (Lebensmittel) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.