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Wette

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Wette (Begriffsklärung) aufgeführt.

Eine Wette bezeichnet einen Vertrag, durch den zur Bekräftigung bestimmter einander widersprechender Behauptungen ein Gewinn oder Sieg für denjenigen vereinbart wird, dessen Behauptung sich als richtig erweist.

Der häufige Fall ist eine Behauptung über das Eintreffen eines in bestimmter Weise definierten Ereignisses oder unter Berücksichtigung von objektiver oder subjektiver Informationen den wahrscheinlichst möglichsten Fall des Ausganges „vorher zu sehen“, ohne den Ausgang des Ereignisses (meist) tatsächlich zu kennen. In der Bundesrepublik Deutschland sind Glücksspiel oder Rennwetten wie beispielsweise im Pferdesport im Rechtssinn keine Wetten in der obigen Form und unterliegen dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

Verbindlichkeit

Wetten können aufgrund der Ehre (einfaches „recht haben“) oder als materieller Anreiz mit der Aussicht auf einen Gewinn durchgeführt werden. Weil bei Wetten und Spielen der Eintritt des Erfolges vom Zufall (weitgehend) abhängig ist (sog. aleatorischer Bestandteil), genießen die daraus resultierenden Pflichten nur eine geringe rechtliche Verbindlichkeit.

Österreich

In Österreich werden Wettschulden im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) im Abschnitt über die Glücksverträge abgehandelt.[1] Hier werden Vertragstypen wie Wette (§ 1270 ABGB), Spiel (§ 1272 ABGB) und Los (§ 1273 ABGB) besprochen. Auch hier wird diesen Verträgen ein gewisses aleatorisches Element (§ 1267 ABGB: „Hoffnung eines noch ungewissen Vorteils“) zugestanden, da bei Wette, Spiel und Los ausschließlich der Zweck verfolgt wird, Gewinn und Verlust vom Ausgang eines ungewissen Ereignisses abhängig zu machen und sie somit Glücksverträge im engen Sinn sind und der Zweck in wirtschaftlicher Hinsicht im Eingehen eines Wagnisses besteht.[1]

Deutschland

In § 762 Abs. 1 S. 1 BGB sieht der Gesetzgeber keine Verpflichtungsbegründung durch Spiel und Wette vor. Daher müssen Wettschulden nicht bezahlt werden, im Volksmund werden sie deswegen oft „Ehrenschulden“ genannt, juristisch spricht man von einer Naturalobligation.

Begriffsgeschichte

Die frühe Bezeichnung Wette hat ihren Ursprung im nordeuropäischen Sprachraum und geht vermutlich auf das Wort "widan" für "binden" zurück. Mit Begriffen wie "vadi, wadja, ved" oder "wetti" steht das mittellateinische "vadium" bzw. "vadiatio" in Verbindung. Diese Herleitung weist auf ein Rechtsgeschäft hin, durch welches eine Form von Verbindlichkeit begründet wurde. Die jeweilige Sache, die der Gläubiger dabei als Sicherheit erhielt, war ihm, wenn der Schuldner sie nicht oder nicht rechtzeitig wieder einlöste, verfallen bzw. "verwettet" (altnordisch: "vorvedja"). Im Gegensatz zum einseitig genommenen Pfand stand zunächst die Bezeichnung Wette für das (freiwillig) hingegebene Sicherungsgut, also den Einsatz oder Ersatz, welcher auch bei „Verträgen mit ungewissem Ausgang“ gestellt wurde. Im Hoch- und Spätmittelalter setzte sich aber auch für diesen Fall der allgemeine Begriff des Pfandes durch. Mit der Bedeutung des gegebenen oder zugesicherten Einsatzes zur Absicherung eines Vertrags hat sich die Spiel-Wette (§ 762 BGB) bis in den heutigen Sprach- und Rechtsgebrauch hinein erhalten.

Methode

Bekannt müssen bei Wetten am Ende der Zeitspanne der Ausgang sein, also dass eines der möglichen Ergebnisse tatsächlich eingetreten ist und nur die vorher bestimmen Möglichkeiten das Ergebnis sein können. Es muss mindestens eine Wahlmöglichkeit zur Verfügung stehen, um eine alternative Entscheidung zu ermöglichen. Eine Wette findet meistens zwischen zwei oder mehreren Akteuren statt, die sich dann zum vorhergesagten Ausgang des Ereignisses und unter den jeweils spezifischen Wettbedingungen z. B. Sportwette in die jeweiligen Lager spalten.

Ein Wetteinsatz kann eine Wettbedingung sein. Der Wetteinsatz richtet sich nach der eigenen Risikobereitschaft und der Gewinnquote, kann minimal sein, aber auch exorbitante finanzielle Höhen erreichen. Exemplarisch für geringen Wetteinsatz ist eine Sportwette und für enorme Summen Hedge-Fonds, die quasi die Form einer Wette haben, da Hedge-Fonds eine Wette auf die Entwicklung in den Finanzmärkten eingehen. Tritt der vermutete Ausgang eines z.B. Derivatsgeschäftes oder eines Sieges nicht ein, so ist der Wetteinsatz verloren.

Wettbetrug

Wenn der Ausgang eines Ereignisses einer Partei bekannt und aufgrund materiellen Interesses ein Gewinn durch eine Wette zu erwarten ist, wird das allgemein als Betrug empfunden und kann strafrechtlich geahndet werden. Es handelt sich aber erst dann um Wettbetrug, wenn der Wettkandidat manipuliert wurde, der Ausgang der Wette bekannt war und eine arglistige Täuschung des Wettkandidaten mit der Absicht, sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, vorhanden war. Wettbetrug kann auch stattfinden, wenn sich jemand einen generellen Vorteil verschafft, ohne strafrechtlich Konsequenzen zu haben, aber als moralisch verwerflich oder listig betrachtet werden kann.


Als Stilmittel

Wetten können aufgrund der Ehre (einfaches Recht haben) oder als materieller Anreiz mit der Aussicht auf einen Gewinn durchgeführt werden. Auch kann eine Wette bei einer Meinungsverschiedenheit mit der Bedingung eingesetzt werden, dass diejenige Partei, deren Behauptung sich als unrichtig erwiesen haben wird, eine bestimmte Sache oder Geldsumme verwirkt und diese an die andere Partei auszuhändigen hat. Ein Wettvorschlag wird mitunter zur Bekräftigung der jeweils eigenen Argumente als rhetorisches Mittel verwendet, ohne irgendeinen Verlust durch das Ergebnis der Wette zu haben, außer, nicht recht zu haben oder ähnlich wie bei der Pascalschen Wette zur Unterstützung eines Argumentes. Solche Art von Wetten können bei Streitigkeiten über vergangene Ereignisse benutzt werden, bei den sich beide Parteien sicher sind, über das richtige Wissen zu verfügen und wollen mit einer Wette dieses Wissen und ihre Richtigkeit betonen.

In der Überlieferung und Literatur werden häufig Wetten - besonders auch Teufelswetten - zum Thema, wie die zwischen dem Herrn und Mephisto in Goethes Faust. Weitere berühmte Wetten sind diejenigen zwischen

Weblinks

Wiktionary: Wette – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Ernst Karner: Neunundzwanzigstes Hauptstück Von den Glücksverträgen. Verlag Springer, Vienna 2005, ISBN 3-211-23827-1. (Kurzkommentar zum ABGB)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wette aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.