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Zahlungsmittelbestand

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Der Zahlungsmittelbestand ist in den Wirtschaftswissenschaften der bei Wirtschaftssubjekten vorhandene Bestand an Zahlungsmitteln.

Allgemeines

Wirtschaftssubjekte sind Unternehmen, Privathaushalte, der Staat und dessen Untergliederungen (öffentliche Verwaltung, Staatsunternehmen). Zahlungsmittel im engeren Sinne sind Bargeld (Kassenbestand), Buchgeld (Bankguthaben) und Geldersatzmittel (Schecks, Wechsel).[1] Im weiteren Sinne definiert IAS 7.6 (2017) den Zahlungsmittelbestand als Summe der verfügbaren Zahlungsmittel (englisch cash) und Zahlungsmitteläquivalente (englisch cash equivalents). Zahlungsmitteläquivalente sind sehr liquide Vermögensgegenstände, weisen kaum Wertschwankungen auf und haben Laufzeiten von maximal drei Monaten (IAS 7.7).[2] Dazu gehören die kurzfristigen Forderungen (Debitoren) abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten (Kreditoren) , die zusammen mit dem Zahlungsmittelbestand das Geldvermögen ergeben:

.

Die Vorräte an schnell verkäuflichen Fertigerzeugnissen oder Wertpapiere gehören nicht zum Geldvermögen.

Veränderungen des Zahlungsmittelbestands

Zur Zahlungsmittelebene (sie betrachtet Stromgrößen) gehören die Begriffe Einzahlung und Auszahlung.[3] Der Zahlungsmittelbestand ist eine Bestandsgröße, die durch die Stromgröße Einzahlung () erhöht und durch die Stromgröße Auszahlung () vermindert wird. Der Zahlungsmittelbestand ist der zu einem bestimmten Zeitpunkt ermittelte Bestand an Zahlungsmitteln:

.

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen eines bestimmten Zeitraums ergibt einen Zahlungsmittelüberschuss (bzw. ein Zahlungsmitteldefizit im negativen Fall):

,
.

Diese Stromgrößen verändern die Bestandsgröße Zahlungsmittelbestand, was sich unmittelbar auf die Liquidität und den Cashflow auswirkt. Einzahlungen erhöhen beide, Auszahlungen vermindern sie.

Beziehung zwischen Ausgabe/Auszahlung

Zur Geldvermögensebene (sie betrachtet Bestandsgrößen) gehören die Begriffe Einnahme und Ausgabe.[4] Ausgaben und Auszahlungen sind stets dann identisch, wenn sich sowohl der Zahlungsmittelbestand als auch das Geldvermögen ändern. So führt der Geschäftsvorfall der Barzahlung eines Wareneinkaufs zur Minderung des Kassenbestands und damit zur Minderung des Geldvermögens.

   Zahlungsmittelbestand  (-)
   + Forderungen          (0)
   - Verbindlichkeiten    (0) 
   = Geldvermögen         (-)    

Auszahlungen und Ausgaben sind dagegen nicht identisch, wenn Kreditvorgänge stattfinden. Wird der Wareneinkauf mit Zahlungsziel getätigt, so erhöhen sich durch diesen Lieferantenkredit die Kreditoren (Verbindlichkeiten) und führen zu einer Verringerung des Geldvermögens. Es liegt dann zwar eine Ausgabe vor, die Auszahlung erfolgt jedoch erst bei Ablauf des Zahlungsziels durch Verfügung über Zahlungsmittel.[5]

   Zahlungsmittelbestand  (0)
   + Forderungen          (0)
   - Verbindlichkeiten    (+) 
   = Geldvermögen         (-)    

Ausgabenlose Auszahlungen verringern den Zahlungsmittelbestand und die Verbindlichkeiten oder erhöhen die Forderungen. Die Kreditgewährung beispielsweise führt beim Kreditgeber zu einer Auszahlung, weil er dem Kreditnehmer die Zahlungsmittel überlässt und gleichzeitig eine Kreditforderung gegen diesen einbucht. Auszahlungslose Ausgaben berühren nicht den Zahlungsmittelbestand und verändern ausschließlich das Geldvermögen.[6] Hierzu gehört der Wareneinkauf auf Zahlungsziel.

Beziehung zwischen Einnahme/Einzahlung

Das gilt umgekehrt auch für die Begriffe Einnahmen und Einzahlungen. Sie sind stets dann identisch, wenn sich sowohl der Zahlungsmittelbestand als auch das Geldvermögen ändern. Hier bewirkt der Barverkauf von Waren die Übereinstimmung von Einzahlungen und Einnahmen, weil sich der Kassenbestand und damit auch das Geldvermögen erhöht:

   Zahlungsmittelbestand  (+)
   + Forderungen          (0)
   - Verbindlichkeiten    (0) 
   = Geldvermögen         (+)        

Der Kundenkredit durch Vorauszahlung bewirkt eine Nichtübereinstimmung von Einzahlungen und Einnahmen. Die vorzeitige Zahlung durch den Kunden vor Lieferung führt zur Einzahlung durch Erhöhung des Zahlungsmittelbestands und zur Erhöhung der Verbindlichkeiten, die Einnahme erfolgt erst durch die spätere umsatzwirksame Lieferung:

   Zahlungsmittelbestand  (+)
   + Forderungen          (0)
   - Verbindlichkeiten    (+) 
   = Geldvermögen         (0)    

Einnahmenlose Einzahlungen liegen vor, wenn der Zahlungsmittelbestand erhöht wird und mit einer Verringerung der Forderungen oder Erhöhung der Verbindlichkeiten verbunden ist. Hierzu gehört die Tilgung eines Kredits durch den Schuldner, wodurch der Gläubiger Zahlungsmittel erhält und seine Kreditforderung ausbuchen kann. Einzahlungslose Einnahmen entstehen bei Geschäftsvorfällen, die den Zahlungsmittelbestand nicht berühren (etwa der Verkauf von Fertigerzeugnissen auf Zahlungsziel).[7]

Einzelnachweise

  1. Torsten Wengel, Buchführung kompakt, 2007, S. 112
  2. Claus Luttermann/Bernhard Großfeld, Bilanzrecht, 2005, S. 304
  3. Peter Janakiew, Unternehmensführung-Rechnungswesen-Controlling, 2009, S. 123
  4. Peter Janakiew, Unternehmensführung-Rechnungswesen-Controlling, 2009, S. 124
  5. Frank Kalenberg, Kostenrechnung, 2013, S. 6
  6. Carl-Christian Freidank, Kostenrechnung, 2012, S. 12
  7. Carl-Christian Freidank, Kostenrechnung, 2012, S. 20
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zahlungsmittelbestand aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.