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Zugbrücke
Eine Zugbrücke (manchmal auch: Fallbrücke) ist eine bewegliche Brücke, die mit Hilfe einer mechanischen Vorrichtung hochgeklappt werden kann, um den Zugang zu einem Tor zu kontrollieren oder die Durchfahrt von Schiffen auf einer Wasserstraße zu ermöglichen. Der als Brückenklappe bezeichnete bewegliche Teil der Brücke dreht sich um eine waagerechte Drehachse oder um ein Scharnier. Hochgezogen wird die Brücke mittels Seilen oder Ketten, die am äußeren Ende der Brückenklappe ansetzen.
Zugbrücken im Wehrbau
Zur Sicherung eines Tores wurden Zugbrücken bei mittelalterlichen Burgen und Stadtbefestigungen sowie auch noch bei vielen neuzeitlichen Festungen eingesetzt. Zugbrücken sind bereits aus dem Hochmittelalter überliefert, fanden im deutschsprachigen Raum jedoch erst im Spätmittelalter weitere Verbreitung.
Bei Burgen und ähnlichen Wehrbauten stellte das Tor einen besonderen Schwachpunkt dar und wurde deshalb oft durch verschiedene bauliche Vorrichtungen geschützt. Mit Hilfe einer Zugbrücke vor dem Tor konnte der Zugang über den Burggraben effektiv und schnell unterbrochen werden. Während zu diesem Zweck auch feste Holzbrücken gebaut wurden, die im Fall einer Belagerung beseitigt werden konnten, erlaubte die Zugbrücke eine flexiblere Kontrolle über den Zugang und konnte darüber hinaus auch für schnelle Ausfälle genutzt werden. Die Brückenklappe bot im hochgezogenen Zustand zusätzlichen Schutz für die Toröffnung. Damit Angreifer die Brückenklappe nicht mittels Haken herunterziehen konnten, wurde oft eine Mauervertiefung um das Tor herum angelegt, in die die Brücke bündig einschlagen konnte.
Bei mittelalterlichen Zugbrücken waren zwei unterschiedliche Grundkonstruktionen für den Aufziehmechanismus verbreitet:
- Ketten- oder Seilbrücke. Bei dieser Bauweise führen zwei parallele Seile oder Ketten vom äußeren Ende der Brückenplatte in einer diagonalen Linie durch zwei Maueröffnungen über dem Tor in das Innere des Torhauses, wo sie mittels einer Winde eingeholt werden können. Um das Heraufziehen zu erleichtern, können Gegengewichte am Ende der Ketten angebracht sein, oder auch an einer Verlängerung der Brückenbahn hinter der Drehachse.
- Schwungrutenbrücke. Diese Konstruktion nutzt die Hebelwirkung aus, indem die Ketten an zwei so genannten Schwungruten oder Wippbäumen angebracht sind, die parallel zur Brückenklappe verlaufen und im Inneren des Torhauses hinter der Drehachse weitergeführt werden. Die hinteren Hälften der Schwungruten sind durch eine stabile Rahmenkonstruktion miteinander verbunden, auf der zusätzliche Gegengewichte angebracht sein können. Die Brücke wird hochgezogen, indem das hintere Ende der Schwungruten nach unten bewegt wird.[1]
Zugbrücken im Wasserbau
Im Wasserbau werden Zugbrücken eingesetzt, um Schiffen die Durchfahrt durch einen Kanal zu ermöglichen, falls der Mast oder Schornstein des Schiffes über die Ebene der Brückenbahn hinausragt. Meist werden dafür zwei einander zugewandte Zugbrücken gebaut, die im hochgeklappten Zustand die Durchfahrt in der Mitte des Kanals gestatten. Die Brücken verfügen in der Regel über Schwungruten (siehe oben). Den gleichen Zweck erfüllen auch verschiedene andere bewegliche Brückenkonstruktionen, beispielsweise Klappbrücken oder Hubbrücken. Im Rotterdamer Stadtteil Sheedam gibt es eine Zugbrücke aus Holz, die noch manuell per Handkurbelbetrieb bedient werden muss. Ein weiteres Beispiel für einen manuellen und funktionsfähigen Klappmechanismus ist die Wiecker Brücke in Greifswald.
Siehe auch
Quellenangaben
- ↑ Rudolf Huber, Renate Rieth: Burgen und Feste Plätze. Der Wehrbau vor Einführung der Feuerwaffen. Tübingen 1977 (Glossarium Artis), S. 66-75.
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zugbrücke aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |