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Zulassung
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Als Zulassung bezeichnet man allgemein eine behördlich erteilte Erlaubnis, die ein Produkt zu einem Markt zulässt oder einer Person gesetzlich festgelegte Rechte einräumt.
Zulassung allgemein
- siehe Zulassung (Verwaltungsrecht).
Zulassung von Personen
- die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs, siehe Approbationsordnung und Zulassung von Rechtsanwälten in Deutschland
- die Genehmigung zur Ausübung eines Heilberufs siehe Approbation (Heilberufe)
- die Zulassung als Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeut oder Vertragszahnarzt, siehe Zulassungsausschuss
- die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
- die Zulassung zum Studium im Allgemeinen, siehe Immatrikulation
- die Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber nach Prüfung ihrer Bildungs- und Sprachnachweise
- die Erlaubnis, mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen, siehe Erlaubnis (Sprengstoffrecht)
- Spielerlaubnis (Sport), die Erlaubnis für Lizenzspieler im Profisport
- Spielerlaubnis (DDR), Zulassung als Unterhaltungskünstler in der ehemaligen DDR
Zulassung von Produkten
- die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten
- die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
- die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen
- die Zulassung von signaltechnisch sicherer Eisenbahnhardware und -software, siehe Eisenbahn-Bundesamt
- die Zulassung eines definierten Gerätes oder Produktes für den Markt, die Bauartzulassung
- die Erlaubnis, ein Arzneimittel auf den Markt zu bringen, die Arzneimittelzulassung
- die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen durch die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
- die Zulassung nach Europäischer Technischer Standardzulassung (European Technical Standard Order, ETSO) für Bau- und Ausrüstungsteile von zivilen Luftfahrzeugen
- Börse: siehe Börsennotierung, Börsenzulassungs-Verordnung
- gewisses Saatgut benötigt eine Zulassung des Bundessortenamts, bevor es in Verkehr gebracht werden darf. Siehe hierzu Allgemeines zum Sortenschutz in Deutschland im Artikel Linda (Kartoffel)
Rechtswesen
- die Erlaubnis bestimmter Rechtsmittel wie Berufung oder Revision, siehe Zulassung (Rechtsmittel)
Siehe auch
Wiktionary: Zulassung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zulassung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |