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Einwegpfand

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Als Einwegpfand, in der Schweiz Flaschendepot, bezeichnet man ein Pfand auf Einwegverpackungen wie Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen. Es gibt verschiedene Pfandsysteme in den Ländern, die es eingeführt haben, ohne internationale Einheitlichkeit.

Deutschland

Die Pfandpflicht gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2003 für Einwegverpackungen von Getränken. Auch wenn das System in Deutschland teilweise umgangssprachlich als Dosenpfand bezeichnet wird, ist die richtige Bezeichnung Einwegpfand.

Bis zum 30. April 2006 gab es dort verschiedene Pfandsysteme, was dazu führte, dass die jeweiligen Verpackungen nur in bestimmten Geschäften abgegeben werden konnten. Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen. Ausnahmen gibt es für Läden mit weniger als 200 m2 Verkaufsfläche.

Die Entwicklung bis heute

DPG-Kennzeichnung auf Einwegpfandartikeln

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde 1998 von der damaligen Bundesregierung (Kabinett Kohl V) - Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit war damals Angela Merkel (CDU) - bestätigt und novelliert.

Nachdem bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 % gesunken war, führte Jürgen Trittin (Grüne) - Umweltminister von 1998 bis 2005 - das Einwegpfand zum 1. Januar 2003 ein. Betroffen waren alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 lag. Dies waren Bier (inklusive Biermischgetränke), Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke. Dies führte zu der Situation, dass für Biermischgetränke das Pfand eingeführt wurde, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen.

Einzelhandel und Getränkeindustrie versuchten bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Einführung des Pfandes zu verhindern. Die Klagen hatten keinen Erfolg.

Da der Handel bis zuletzt auf eine solche Verhinderung des Pfandes auf juristischem Wege gesetzt hatte, waren die meisten Unternehmen nicht auf die Erhebung des Pfandes zum 1. Januar 2003 vorbereitet. Daher wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während der die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Seit dem 1. Oktober 2003 mussten die Geschäfte auch Verpackungen zurücknehmen, die sie nicht selbst verkauft hatten. Statt eines politisch geforderten einheitlichen Pfandsystems wurden vom Handel jedoch faktisch verschiedene parallel laufende Pfandsysteme eingeführt. Hintergrund dieser Entwicklung war die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit der so genannten Insellösungen.

Seit dem vollständigen Inkrafttreten der 'dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung' zum 1. Mai 2006 sind diese verschiedenen Pfandsysteme abgeschafft, und alle Geschäfte mit mehr als 200 m2 Ladenfläche müssen alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen. Es können damit alle leeren Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgegeben werden, wo Einweg des gleichen Materials verkauft wird. Es wird dabei nach Kunststoff, Glas oder Metall unterschieden.

Mit der Umsetzung der neuen Verordnung wurde die Pfandpflicht auch auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insbesondere sogenannte Alkopops) ausgedehnt. Pfandfrei bleiben Frucht- und Gemüsesäfte, Milch und Wein, diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung (Die sogenannten „Light“-Getränke gehören nicht zu dieser Gruppe) sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel, unabhängig vom Inhalt).

Über die Wirkung des Einwegpfands wird seit 2006 wieder diskutiert, nachdem der Interessenverband „Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.“ Zahlen vorgelegt hat, die einen starken Rückgang des Mehrweganteils bei alkoholfreien Getränken belegen, den der Verband u. a. auf die Wirkung des Einwegpfandes zurückführt. Dagegen spricht der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels von Rekordmehrweganteilen bei Bier. Die Bundesregierung erklärte in einer Antwort[1] auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion[2], dass es über 2004 hinaus keine verlässlichen Zahlen gebe. Nach Statistiken des Bundesumweltministeriums ist der Mehrweganteil aller Getränkeverpackungen (ohne Milch) zwischen 1998 und 2004 von 70,13 % auf 60,33 % gesunken.[3] Mit der Ausnahme von Bier (hier stieg der Mehrweganteil) betrifft diese Entwicklung alle Getränkesorten, pfandfreie ebenso wie pfandpflichtige.

Nach Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ist die Mehrwegquote bei alkoholfreien Getränken bis 2008 auf 31 % zurückgegangen. Sie hat sich seit der Pfandeinführung also etwa halbiert. Bei Bier hingegen lag sie bei 90 %.[4] Als Gründe für den Rückgang werden Kostenvorteile im Handel und nachfrageseitig niedrigere Endverbraucherpreise und Verfügbarkeit von Getränken in Einwegverpackungen, einfachere Handhabbarkeit und schlechte Unterscheidbarkeit von Einweg und Mehrweg angeführt.[5] Laut einer TNS Emnid-Umfrage glaubt etwa die Hälfte aller Verbraucher, dass Pfandflasche gleichbedeutend umweltfreundliche Mehrwegflasche ist.[6]

Im Mai 2010 präsentierte das Umweltbundesamt eine Studie, die das Augsburger Umweltinstitut bifa in ihrem Auftrag erstellt hatte und die die Auswirkungen des Einwegpfandes analysiert. Wegen der häufigen aber irrtümlichen Gleichsetzung von Pfand und Mehrweg empfahl das bifa unter anderem, die mit 0,25 € bepfandeten Getränkeverpackungen gut sichtbar als „Einwegverpackung“ zu kennzeichnen.[5]

Die Unternehmensberatung CIS OHG, kommt nach Auswertung von Daten des Marktforschungsunternehmens ACNielsen, zu dem Ergebnis, dass auch die Mehrwegquote beim Bier langsam aber kontinuierlich sinke, wohingegen Einwegverpackungen, vor allem Getränkedosen, weiter deutlich an Boden gewännen. Hierfür wurden Daten von 2009 bis 2012 miteinander verglichen.[7]

Entwicklung von 2009 bis 2012:

  • Mehrweg Glas: - 2.283.784 hl (-4,1%)
  • Einweg Glas: + 3.243 hl (+0,9%)
  • Einweg PET: + 650.874 hl (+13,1%)
  • Getränkedosen (< 1 l): + 855.507 hl (+63,8%)

Pfandsysteme – 1. Januar 2003 bis 30. April 2006

Das „Kassenbon-System“

Da Handel und Industrie bis zuletzt auf eine juristische oder politische Verhinderung des Einwegpfandes gesetzt hatten, wurden keine rechtzeitigen Vorbereitungen für die Einführung des Pfandes zum 1. Januar 2003 getroffen. Um das Pfand dennoch wie geplant einführen zu können, wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während der die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels, eines zusätzlichen Pfandbons oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Lediglich einige große Discounter führten zur Vereinfachung der Abläufe in ihren Filialen bereits damals besonders gekennzeichnete Verpackungen ein, die ohne zusätzliche Bons oder Marken in allen Filialen des jeweiligen Unternehmens zurückgegeben werden konnten.

Aufgrund dieser für Kunden unkomfortablen Lösung wurden viele Dosen und PET-Flaschen in den Müll geworfen. Dabei wurden nach einer Schätzung des Bundeswirtschaftsministeriums bis Oktober 2003 450 Millionen Euro nicht eingelöst.[8] Dieser sogenannte Pfandschlupf verblieb abzüglich 16 % Umsatzsteuer im Einzelhandel.

P-System und Vfw/Spar-System

Getränkedosen mit dem „P“-Logo

Am 13. Juni 2003 wurde eine erste Einigung von Teilen der Industrie mit dem Bundesumweltministerium zum Aufbau eines bundeseinheitlichen Pfandsystems bekanntgegeben. Zum 1. Oktober sollte es möglich sein, das Einwegpfand bei jedem Einzelhändler, der am so genannten P-System teilnahm, einzulösen. Bei diesem System wurden Dosen und Einwegflaschen mit einem „P“ gekennzeichnet. Zudem war ein elektronisch erkennbarer Strichcode aufgedruckt. Das P-System wurde von dem Convenience-Großhändler Lekkerland betrieben, der rund 70.000 kleine Verkaufsstellen wie Tankstellen und Kioske beliefert.

Neben diesem System wurde quasi als Konkurrenz das Vfw/Spar-System eingeführt, das von der Vfw AG betrieben wurde und an dem sich die Spar-Gruppe sowie einige regionale Einzelhändler beteiligten. Bei diesem System war zur Einlösung des Pfands weiterhin ein beim Kauf ausgegebener Pfandcoupon nötig. Dieser Coupon war jedoch – anders als bisher – bundesweit einheitlich und wurde an allen teilnehmenden Verkaufsstellen angenommen. Mitte April 2004 beteiligte sich die Vfw AG am P-System von Lekkerland und führte nach einer Übergangsfrist das P-System in den angeschlossenen Geschäften ein.[9] Nach eigenen Angaben deckte das fusionierte P-System etwa 10 % des Marktes ab.

Insellösungen

Logo auf Einwegverpackungen der Metro AG
PET-Einwegflasche mit individueller Gestaltung

Neben den beiden genannten Rücknahmesystemen gab es die so genannten Insellösungen der großen Handelskonzerne wie Aldi, Lidl, Plus, Rewe oder Metro AG. Diese deckten die restlichen 90 % der verkauften pfandpflichtigen Verpackungen ab. Der Hintergrund dieser Regelungen war die Tatsache, dass die Verpackungsverordnung bis zum 30. April 2006 die Möglichkeit einräumte, die Rücknahme auf jene Verpackungen zu beschränken, die in Art, Form und Größe den Verpackungen entsprachen, die im Geschäft geführt wurden.

Indem in einem Geschäft nur noch Verpackungen verkauft wurden, die sich in Art, Form oder Größe von den Verpackungen anderer Geschäfte unterschieden, mussten in diesem Geschäft auch nur diese Verpackungen zurückgenommen werden. Durch ein individuelles Flaschendesign und Etiketten mit einem Logo konnten die Unternehmen gewährleisten, dass nur die bei ihnen gekauften Verpackungen zurückgenommen werden mussten.

Diese Insellösungen sind seit dem 1. Mai 2006 durch die neue Pfandregelung obsolet. Auch Flaschen, die noch zur Zeit der Insellösungen erworben wurden, können nun überall dort abgegeben werden, wo die jeweilige Materialart geführt wird, nicht mehr nur in Geschäften des jeweiligen Konzerns. Gleiches gilt für die Insellösungen verschiedener Getränkehersteller wie beispielsweise von Red Bull und französischen Mineralwasser-Abfüllern.

Pfandsystem seit 1. Mai 2006

Datei:3,001-Liter-Cola Bild1.jpg
Pfandfreie Flasche mit 3,001 Litern Cola

Seit dem 29. Mai 2005 beträgt das Pfand einheitlich 0,25 € auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Litern und gilt auf unbestimmte Zeit. Diese Drei-Liter-Grenze führt zu ungewöhnlichen Reaktionen einiger Hersteller, die in Erwägung ziehen, durch Mengen knapp über der Grenze das Gesetz zu umgehen. Seit 1. Mai 2006 sind sämtliche Verpackungen für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure), Erfrischungsgetränke (mit und ohne Kohlensäure) inklusive Eistee und Alcopops in Dosen und Einwegflaschen (Kunststoff und Glas) pfandpflichtig. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Säfte, Wein, Spirituosen und Milch sowie grundsätzlich auch Getränke in so genannten „ökologisch vorteilhaften“ Einwegverpackungen (Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel) und bestimmte diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung, wenn diese ausschließlich für Säuglinge oder Kleinkinder angeboten werden.

Wer seit 1. Mai 2006 Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss seither solche Behälter auch gegen Pfandrückgabe zurücknehmen - unabhängig davon ob sie im eigenen Geschäft verkauft wurden oder nicht. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich allerdings auf die jeweils vertriebene Materialart; das bedeutet etwa, dass Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) nur der zurücknehmen muss, der diese auch verkauft; wer hingegen nur Dosen und Glasflaschen verkauft, muss auch nur Dosen und Glasflaschen zurücknehmen, nicht aber PET-Flaschen. Auch beschädigte Verpackungen, bei denen die ursprüngliche Bepfandung erkennbar ist, müssen gegen Auszahlung des Pfandes zurückgenommen werden.[10] Das Gleiche gilt auch für Alt-Verpackungen aus den Insellösungen.

Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m2. Sie können die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken beschränken, die sie in Verkehr bringen. Wer nur Biersorten bestimmter Hersteller im Sortiment hat, braucht die Verpackungen anderer nicht zurückzunehmen. Damit sollen die kleinen Kaufleute vor hohen Kosten geschützt werden.

Die Organisation des so genannten „DPG“-Systems liegt bei der Deutschen Pfandsystem GmbH.

Wie in den meisten Ländern mit einheitlicher Pfandpflicht schon seit Jahren üblich, wird auch in Deutschland die Rücknahme des Einweg-Leergutes bei den großen Handelsketten vor allem durch Rücknahmeautomaten abgewickelt.

Die Einführung des neuen, einheitlichen Pfandsystems wurde maßgeblich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorangetrieben. Die bis Sommer 2005 in Deutschland geltende Verpackungsverordnung verstieß nach dessen Urteil in ihrer damaligen Form gegen EU-Recht, da das Fehlen einer Übergangsfrist als unverhältnismäßiger Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit zulasten von Abfüllern aus anderen EU-Mitgliedstaaten angesehen wurde. Deshalb wurde die Verpackungsverordnung im Winter 2004/2005 an die EU-Vorgaben angepasst.

Pfandschlupf

Hauptartikel: Pfandschlupf

Geschätzt wird, dass bis Anfang 2006 etwa 10 % bis 25 % aller pfandpflichtigen Einwegverpackungen nicht in den Handel zurückgebracht wurden.[11] Experten schätzen, dass nach der Vereinfachung des Rücknahmesystems noch etwa 5 % verlorengehen.[12] Andererseits gibt es immer mehr Flaschensammler, die Pfandflaschen einsammeln.

Europa

In den meisten Ländern Europas ist das Einwegpfand unbekannt. Dagegen existieren in den skandinavischen Ländern schon länger Regelungen.

Dänemark

Pfandpreisstufe C in Dänemark

In Dänemark war der Verkauf von Getränkedosen von 1982 bis 2002 verboten. Nach jahrelangem Streit mit der Europäischen Union gaben die Dänen nach und ließen Getränkedosen wieder zu. Folgende Pfandbeträge gelten zurzeit in Dänemark:

  • Getränkedosen, PET und Glasflaschen bis unter 1l: 1,00 DKK (Pant A)
  • Ausnahme: PET-Flaschen von 0,5l: 1,50 DKK (Pant B)
  • Getränkedosen, PET und Glasflaschen ab 1l: 3,00 DKK (Pant C)

Estland

Pfandsymbol Estland („B“ auf 1,5 l Flasche)

In Estland gibt es ein einheitliches Rücknahmesystem für Einweg- und Mehrweggetränkebehälter. Pfandbeträge lauten:

  • Getränkedosen: 0,08 €
  • PET-Flaschen bis 0,5 l: 0,04 €
  • Größere PET-Flaschen: 0,08 €
  • Alle Glasflaschen, die Getränke von 0 bis 8 % Vol. beinhalten: 0,08 €

Finnland

Auch Finnland verfügt über ein nationales Rücknahmesystem mit dem Namen Palpa. Dabei besteht die Pfandpflicht für Einwegverpackungen seit dem 1. Januar 2008.[13] Folgende Pfandbeträge sind festgelegt[14]:

  • 0,10 € auf wiederbefüllbare Glasflaschen für alkoholische Getränke (0,3 l bis 0,75 l), auf recyclebare Glasflaschen (0,15 l bis 2,0 l) sowie auf PET-Flaschen mit einem Fassungsvermögen bis 0,35 l.
  • 0,15 € auf Getränkedosen
  • 0,20 € auf wiederbefüllbare Plastikflaschen mit 0,5 l Fassungsvermögen und auf PET-Flaschen mit Fassungsvermögen zwischen 0,35 l und 1,0 l.
  • 0,40 € auf Glasflaschen mit 1,0 l Inhalt, wiederbefüllbare Plastikflaschen mit 1,0 l oder 1,5 l Fassungsvermögen und auf PET-Flaschen mit Fassungsvermögen über 1,0 l.

Dabei werden von Alko und Lidl Flaschen ausgegeben, die nur von diesen Ketten zurückgenommen werden.

Kroatien

In Kroatien wurde am 1. Januar 2006 ein Pflichtpfand von 0,50 Kuna für Einweg-Getränkeverpackungen mit mehr als 0,2 l Inhalt eingeführt.[15]

Das Einwegpfand (meist Plastikflaschen und Dosen) kann in allen größeren Läden, die Einwegpfandgebinde verkaufen, wieder eingelöst werden.[16] Beim Mehrwegpfand (Kästen mit Glasflaschen) werden diese nur in den Geschäften (Filialen) wieder eingenommen und das Pfand erstattet, in dem die Flaschen gekauft wurden und das Pfand entrichtet wurde. Hierfür ist der Kassenbon beim Kassierer entsprechend vorzuzeigen. Ohne Kassenbon wird das Mehrwegpfand nicht erstattet. Ein Umtausch Leer gegen Voll ist problemlos möglich, jedoch keine Auszahlung des Pfandgeldes.

Niederlande

In den Niederlanden wurde nach eingehender Diskussion auf ein Pflichtpfand für PET-Flaschen und Dosen im Juni 2006 verzichtet. Mit den ursprünglichen Plänen sollte der Vermüllung der Landschaft („zwerfafval“, „littering“) entgegengetreten werden. Nach vorangegangenen erfolglosen Selbstverpflichtungen haben das Umweltministerium (VROM), der Städtebund (VNG) und der Arbeitgeberverband (VNO-NCW) dennoch eine weitere Selbstverpflichtung vereinbart. Danach sollen Städte unter anderem zunächst für drei Jahre Kontrolleure einsetzen, die illegales Entsorgen von Verpackungen mit Verwarnungsgeldern ahnden. Auf Einwegflaschen (PET) und Dosen wird eine Ökosteuer (verpakkingsbelasting) erhoben, die bei den Preisen im Laden inklusive ist. Für Mehrwegflaschen hingegen wird Mehrwegpfand (statiegeld) bezahlt. Die Preise im Laden sind exklusive Pfand. In den Niederlanden entfallen 0,25 € Statiegeld auf fast alle Getränkeflaschen ab 1 l. Bei vielen Einzelhändlern stehen Automaten ähnlich wie in Deutschland. Flaschen unter 1 l und alle Dosen sind pfandfrei, außer Bierflaschen aus Glas.

Norwegen

In Norwegen wurde 1999 gleichzeitig mit der Erlaubnis von Aludosen auch das Pfand eingeführt. Die Umstellung war unproblematisch, da bereits seit den 1970ern flächendeckend Rücknahmeautomaten existieren. In Norwegen gelten zurzeit folgende Pfandbeträge:

  • Flaschen und Dosen bis 0,5l: 1,00 NOK
  • Flaschen und Dosen über 0,5l: 2,50 NOK

Schweden

Schweden hat das älteste Pfandsystem. Hier gibt es bereits seit 1885 ein Pfandsystem für die standardisierte 33-cl-Glasflasche[17]. 1984 kam ein Dosenpfand, in den 1990er Jahren kam ein Pfand auf übrige Glas- sowie PET-Einwegflaschen hinzu. Lizenznehmer des Rücknahmesystems ist das Unternehmen Returpack. Die Rücknahme geschieht größtenteils über Automaten, die die zurückgenommenen Verpackungen sofort platzsparend zusammenpressen. Das System finanziert sich durch den Verkauf der gesammelten Einwegverpackungen. Die Rückgabequote erreicht etwa 85 % und liegt nur knapp unter den gesetzlich geforderten 90 %. Allerdings hat auch hier das Pfand das ursprüngliche Ziel der Stärkung von Mehrwegverpackungen weit verfehlt: Heute werden dreimal so viele Dosen wie Mehrwegflaschen verkauft. Im September 2010 wurde des Pfand auf Getränkedosen von 0,50 auf 1,00 SEK erhöht, um die Rücklaufquote zu erhöhen.

Das in Schweden erhobene Pfand beträgt für:

  • Getränkedosen: 1,00 SEK
  • 0,33l Glasflaschen: 0,60 SEK
  • 0,50l Glasflaschen: 0,90 SEK
  • PET-Flaschen bis 1l: 1,00 SEK
  • PET-Flaschen über 1l: 2,00 SEK

Schweiz

In der Schweiz ist die Abgabe und die Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland sowie die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas in der vom Bundesrat erlassenen Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 geregelt. Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium müssen eine Verwertungsquote von je mindestens 75 % nachweisen. Wird diese nicht erreicht, kann das Umwelt-Departement ein Pfand vorschreiben.[18]

Für die flächendeckende getrennte Sammlung von PET-Einweggetränkeflaschen ist der 1990 gegründete Verein PRS PET-Recycling Schweiz verantwortlich. Diesem sind 97 % der Schweizer Getränkeproduzenten, Importeure, Abfüller und Detaillisten als Mitglied angeschlossen. Da 2008 die Rücklaufquote bei einem Verbrauch von über einer Milliarde PET-Flaschen bzw. von 45'712 Tonnen bei 78 % lag,[19] sind PET-Flaschen weiterhin von einem Pfand befreit. Das PET-Recycling wird seit Januar 2007 durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag von 0,018 SFr./Flasche finanziert, zuvor lag dieser seit Juli 2000 bei 0,04 SFr.

USA

In einigen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten gibt es Einwegpfand-Regelungen, die unter dem Namen Container deposit legislation bekannt sind. Eine bundesweite Regelung existiert jedoch nicht. Das erste Gesetz dieser Art war die Oregon Bottle Bill, die im Jahre 1972 eingeführt wurde. In Anlehnung an diesen Namen werden Dosenpfand-Regelungen umgangssprachlich auch oft als Bottle Bill bezeichnet. In folgenden Bundesstaaten gibt es solche Gesetze:

  • Connecticut (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1980
  • Delaware (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1982
  • Hawaii (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 2005
  • Iowa (Pfand: 0,05 US$, auch auf Weinflaschen), eingeführt 1979
  • Kalifornien (0,05 US$, 0,10 US$ für Flaschen über 24 fl oz [knapp 710 ml]), eingeführt 1987, 25 %ige Erhöhung 2007
  • Maine (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1978
  • Massachusetts (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1983
  • Michigan (Pfand: 0,10 US$), eingeführt 1978
  • New York (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1982
  • Oregon (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1972
  • Vermont (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1973

Australien

Im Bundesstaat South Australia existiert ein Pfand auf Dosen und Glasflaschen. Es ist im Verkaufspreis des Getränkes enthalten und beträgt 0,10 AUD (ca. 0,08 €)[20]. Flaschen und Dosen sind in Australien beschriftet mit: „10 cent refund if sold in South Australia“. Seit 2011 hat nun auch, auf Grundlage des bestehenden Systems in Südaustralien, das Nordterritorium ein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen eingeführt.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Dosenpfand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Deutschland

Einzelnachweise

  1. BT-Drs. 16/3188
  2. BT-Drs. 16/2903
  3. Bundesministerium für Umwelt (Hrsg.): Mehrweganteile am Getränkeverbrauch nach Getränkebereichen in den Jahren 1991 bis 2009 (in %) in der Bundesrepublik Deutschland. 2011 (PDF).
  4. Mehrwegquote im freien Fall. tagesschau.de, 21. August 2007, abgerufen am 11. Januar 2013.
  5. 5,0 5,1 Jochen Cantner et al.; Umweltbundesamt (Hrsg.): Bewertung der Verpackungsverordnung. Evaluierung der Pfandpflicht. Nr. 20/2010, 15. März 2010 (PDF 1,6 MB).
  6. Das große Chaos am Pfand-Automaten. Süddeutsche.de, 6. September 2010, abgerufen am 11. Januar 2013.
  7. Presseportal.de: Bier Verpackungstrend
  8. zeit.de: Wo steckt der Pfandschlupf?
  9. vistaverde.de: Coupons beim Dosenpfand verschwinden - Vfw steigt bei P-System ein
  10. BMU - Abfallwirtschaft: Fragen und Antworten zum Dosenpfand - C) Rückgabe und Pfanderstattung beim Einzelhändler. BMU, 1. Mai 2010, abgerufen am 11. April 2013.
  11. Teure Bürgerpflicht - Dosenpfand für die Tonne - n-tv.de
  12. Leerlauf nach China. In: Die Zeit. Hamburg 12. Mai 2010, S. 35.
  13. palpa.fi: System for returning cans and bottles
  14. alko.fi: Alko recycles your empties
  15. index.hr
  16. Beverage Container Legislation Around the World: Croatia. In: Bottle Bill Resource Guide. 7. Mai 2011, abgerufen am 12. Juni 2014.
  17. Swedish Standards Institute: Nyhetsbrev Förpackningar, nr. 1/99 (PDF; 114 kB)
  18. Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000
  19. Medienmitteilungen vom Verein PRS PET-Recycling Schweiz und vom Bundesamt für Umwelt, 23. Juli 2009
  20. Guide (PDF; 579 kB)
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