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Entführung von Ursula Herrmann

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Die Entführung von Ursula Herrmann ereignete sich am 15. September 1981 in der Nähe des Ammersees in Bayern. Das zehnjährige Entführungsopfer wurde am 4. Oktober 1981 leblos in einer im Boden vergrabenen Kiste in einem Waldstück zwischen Schondorf am Ammersee und Eching am Ammersee gefunden. Ein im Jahr 2008 festgenommener Mann wurde im Rahmen eines Indizienprozesses 2010 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Revision blieb erfolglos.

Das Verbrechen gehört zu den aufsehenerregendsten Kriminalfällen in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Tathergang

Die zehnjährige Schülerin Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee war am 15. September 1981 gegen 19:35 Uhr mit dem Fahrrad auf dem Heimweg von ihrem Onkel in Schondorf am Ammersee, als sie entführt wurde. Sie wurde wahrscheinlich betäubt und dann in ein präpariertes Versteck gebracht. Dabei handelte es sich um eine in einem Waldstück namens „Weingarten“ (zwischen Schondorf und Eching) im Waldboden vergrabene Kiste mit einer Grundfläche von 72 × 60 cm und einer Höhe von 139 cm. Die Kiste war mit einer kleinen Sitzbank und Beleuchtung ausgestattet, ferner mit Lebensmittelvorräten, einem Toiletteneimer, einem Radio sowie Comics und Western-Romanen. Zur Belüftung sollte ein Rohrsystem dienen. Dem auf der Bank sitzenden Mädchen wurde noch ein in Folie eingeschweißter Jogginganzug auf den Schoß gelegt, dann wurde die Kiste geschlossen und mit Erde bedeckt. Zur Tarnung des Verstecks wurden fünf kleine Fichten in den Waldboden gesteckt.[1]

Das Rohrsystem war jedoch ungeeignet, einen Luftaustausch zu ermöglichen, so dass das Mädchen vielleicht schon nach einer halben Stunde, spätestens nach wenigen Stunden erstickte.[1] Laut dem Gerichtsmediziner Wolfgang Eisenmenger verlor das Mädchen wegen des zunehmenden Sauerstoffmangels das Bewusstsein und starb spätestens eineinhalb Stunden nach dem Einsperren in der Kiste.[2]

Am 17. September gingen bei Ursula Hermanns Eltern sieben Anrufe ein, bei denen der Anrufer kein Wort sprach und lediglich der Verkehrsnachrichten-Jingle des Radiosenders Bayern 3 abgespielt wurde. Am 18. September folgten vier weitere solche Anrufe. Beim letzten der Anrufe forderte die Mutter ein Lebenszeichen. Am selben Tag traf ein Brief mit einer Lösegeldforderung über zwei Millionen DM ein. Am 21. September 1981 traf ein weiterer Brief mit Anweisungen zur Geldübergabe ein. Danach brach der Kontakt ab. Wahrscheinlich waren der oder die Entführer wegen der Forderung, ein Lebenszeichen zu beschaffen, zu dem Versteck im Wald gegangen und hatten dabei festgestellt, dass das Mädchen nicht mehr lebte.[1]

Ursula Herrmanns Vater war Lehrer, die Mutter kümmerte sich als Hausfrau um die vier Kinder. Es war rätselhaft, warum ausgerechnet die Familie Herrmann erpresst wurde, die enorme Summe von zwei Millionen DM zu zahlen.[3]

Polizeiliche Ermittlungen

Die Kiste mit der Leiche des Kindes wurde am 4. Oktober 1981 gefunden, 19 Tage nach der Entführung. Auf Ursulas Schoß lag immer noch der eingeschweißte Jogginganzug, sie war anscheinend nicht aufgestanden. Die Lebensmittel waren nicht angerührt worden. Möglicherweise war Ursula nach der Betäubung bis zu ihrem Tod bewusstlos geblieben.[1]

Die Polizei überprüfte bis 2008 fast 20.000 Fingerabdrücke, 15.000 Personen, 11.000 Fahrzeuge und verfolgte mehr als 40.000 Spuren. In diesem Zeitraum von 27 Jahren wurden mehr als 300 Aktenordner zu den Ermittlungen gefüllt.[3] Da die Tat juristisch gesehen nicht unbedingt den Tatbestand des Mordes, sondern möglicherweise den des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge erfüllte, drohte die Verjährung nach 30 Jahren.

Von Anfang an hatte es das Gerücht gegeben, dass Ursula Herrmann bei der Entführung möglicherweise mit einem anderen Mädchen verwechselt wurde. Tatsächlich gab es in der Nachbarschaft der Familie Herrmann ein Mädchen, das Ursula Herrmann sehr ähnlich sah und dessen Vater wohlhabend war. In den Jahren 2004/2005 begannen Ermittlungen in dieser Richtung. Dabei gerieten zwei Männer in Verdacht, die mehrmals Kontakt zu dem Vater hatten. Sie waren mehrfach straffällig geworden und hatten im Jahr der Entführung hohe Schulden. Die Spur führte im Jahr 2006[4] zu einem Deutschen, der nach Asien ausgewandert war. Er war 2002 in Taiwan wegen Drogenhandels inhaftiert worden und wurde 2008 zu lebenslanger Haft verurteilt. Er bestritt eine Beteiligung an der Tat und gab freiwillig eine Speichelprobe ab. Beim Abgleich seiner DNA mit Genspuren aus dem Fall Ursula Herrmann ergaben sich keine Übereinstimmungen.[5][6]

2005 wurden mehrere Haare, die seinerzeit in der Kiste gefunden worden waren und die nicht von Ursula Herrmann stammten, mittels DNA-Analyse untersucht. Der genetische Abdruck gehörte aber zu einem Kriminaltechniker, der mit dem Fall befasst gewesen war.[7]

Anfang 2007 wurde an einer Holzschraube der Kiste eine neue DNA-Spur gesichert. Im Mai 2007 wurde bekannt, dass sie mit zwei DNA-Spuren vom Tatort des Mordfalls Charlotte Böhringer übereinstimmte. Beim Abgleich der neuen DNA-Spur mit der DNA von rund 30 Personen aus dem Kreis der Verdächtigen im Fall Ursula Herrmann, darunter der später verurteilte Werner M., ergab sich jedoch kein Treffer. Wie die beiden Kriminalfälle zusammenhängen könnten, blieb unklar und Gegenstand von Spekulationen. Möglicherweise besteht auch gar kein Zusammenhang, denn eine versehentliche oder auch absichtliche Verunreinigung von Probenmaterial kommt als Ursache für die Übereinstimmung der DNA-Spuren ebenfalls in Betracht.[8]

Juristische Aufarbeitung

Der Prozess gegen Werner M. vor dem Augsburger Schwurgericht

Im Mai 2008 wurde ein 58-jähriger Mann in Kappeln festgenommen. Er wohnte Anfang der 1980er Jahre ebenfalls in Eching und betrieb in einem Nachbarort ein Radio- und Fernsehgeschäft. Die Ermittler hielten ihn für hoch verschuldet. Es war schon kurz nach der Tat gegen ihn ermittelt worden. Zeugen lieferten damals aber ein Alibi. Der Beschuldigte bestreitet die Tat bis heute. In seiner Wohnung wurde 2007 ein Tonbandgerät Fabrikat Grundig Modell TK 248 beschlagnahmt, für das im April 2008 ein aufwendiges Phonetikgutachten erstellt wurde. Dem Gutachten zufolge weist das Tonbandgerät technische Auffälligkeiten auf, die es erlaubten, Telefonanrufe vorzubereiten, deren charakteristische Merkmale den im Hause Herrmann von der Polizei aufgezeichneten ähnlich seien. Im Oktober 2008 wurde Anklage gegen den 58-jährigen Fernsehtechniker und seine Ehefrau erhoben.

Im Februar 2009 begann die Hauptverhandlung gegen den Hauptverdächtigen Werner M. und seine Frau.[9] Ein mutmaßlicher Tathelfer Klaus P. war inzwischen verstorben.[10] Der Gerichtsmediziner Wolfgang Eisenmenger wurde in dem Verfahren als Gutachter vernommen.[2] Nach 55 Verhandlungstagen forderte die Augsburger Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge.[11] Das Strafgericht glaubte einem Geständnis des Klaus P., der im Auftrag für Werner M. das Loch im Wald gegraben haben wollte, obwohl dieser sein Geständnis widerrufen hatte. Klaus P. verfügte nach Auffassung des Gerichts über Täterwissen. Das Gutachten über das Tonbandgerät überzeugte das Gericht aufgrund der angesehenen Gutachter. Am 25. März 2010 wurde Werner M. wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt, womit das Landgericht Augsburg dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. Seine Ehefrau wurde freigesprochen.[10][12] Indem der Bundesgerichtshof am 25. Januar 2011 das Urteil bestätigte, wurde es rechtskräftig.[13]

Zivilprozess Michael Herrmann gegen Werner M.

Michael Herrmann, der Bruder der entführten Ursula Herrmann, reichte im Dezember 2013 eine Schmerzensgeldklage beim Landgericht Augsburg ein.[14] Er klagte gegen den verurteilten Werner M. auf 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil er durch den nervenaufreibenden Strafprozess nachhaltige gesundheitliche Schäden erlitten habe.[15] Michael Herrmann hatte starke Zweifel an der Schuld des verurteilten Werner M. Seine Schmerzensgeldklage hatte den Hintergrund, dass er eine neue Beweisaufnahme zu der Entführung seiner Schwester erreichen wollte. Für Werner M. ergab sich dadurch die unerwartete Chance, dass seine Verurteilung noch einmal überprüft wurde.[16]

Die Zeugenbefragung begann erst am 7. September 2017. Es hatte sich herumgesprochen, dass ein inzwischen angegriffenes Gutachten über ein altes Tonbandgerät das wichtigste Beweismittel im Strafprozess des Jahres 2009 war. Allgemein war unbekannt, dass außer dem Gutachten auch ein Geständnis Grundlage der Verurteilung war: das Geständnis des 1992 verstorbenen Klaus P., der laut seiner Aussage im Auftrag des verurteilten M. das Loch für Ursula Herrmanns Verlies gegraben hatte. Deshalb widmete sich die zweistündige Verhandlung allein der Befragung eines Kriminalbeamten im Ruhestand, der damals an den Ermittlungen beteiligt war. Es gab allerdings kein Vernehmungsprotokoll über das Geständnis mit Unterschrift des Klaus P. Es gab lediglich ein Gedächtnisprotokoll des Beamten, das dieser nach eigener Angabe am Tage der Vernehmung angefertigt hat. Vorher jedoch hatte Klaus P. sein Geständnis widerrufen, nachdem er der Polizei nicht die Stelle im Wald abseits des am Ammersee entlang führenden Seewegs hatte zeigen können, an der er angab, gegraben zu haben. Überdies besteht der Verdacht, dass das Gedächtnisprotokoll in Wirklichkeit erst zwei Monate später geschrieben wurde. Erst dann nämlich tauchte es auf Druck des Leiters der Sonderkommission auf. Den Inhalt seines Geständnisses schilderte P. danach noch mehrmals mit weiteren Details, aber immer mit dem Hinweis, dass es seine Erfindung sei. Das Strafgericht glaubte diesem Geständnis, das Werner M. schwer belastete. Nach Ansicht des Gerichts enthielt es nämlich Täterwissen, also Details, die nur der Täter oder Mittäter wissen konnten. Klaus P.s Widerruf berücksichtigte das Strafgericht nicht.[17]

Bei der aktuellen Befragung des ehemaligen Beamten ging es um die Glaubwürdigkeit des Geständnisses und vor allem das Täterwissen, auf das sich das Strafgericht damals gestützt hatte. Nach und nach zeigte sich, dass der damals vernommene Klaus P. in Wahrheit nicht über Täterwissen verfügte. Die von P. geschilderten Details waren so gut wie alle Presseberichten zu entnehmen. Eine fehlerhafte Tatortskizze, die P. damals angefertigt hatte, ließ sich auf eine fehlerhafte Pressemitteilung der Kriminalpolizei zurückverfolgen. Letztlich wurde dem Zeugen vorgehalten, bei seiner Vernehmung durch das Bayerische Landeskriminalamt im Oktober 2008 angegeben zu haben, P. nach der erfolglosen Suche die tatsächliche Vergrabungsstelle selbst gezeigt zu haben.[18]

Am zweiten Verhandlungstag, dem 23. November 2017, wurde der im Ruhestand befindliche erste Sachbearbeiter der nach der Entführung Ursula Herrmanns neu eingerichteten Sonderkommission befragt. Es ging noch immer um die Glaubwürdigkeit der Aussagen des 1992 verstorbenen Klaus P. Der Beamte bekundete, dass er Klaus P. für einen psychopathischen Alkoholiker hielt, dem man nichts glauben dürfe.

Während der Zivilverhandlung konnte der Beamte nicht plausibel machen, auf welche Weise Klaus P. an das Täterwissen gelangen konnte, auf das das Strafgericht sich gestützt hatte. Er beharrte darauf, dass es Klaus P. unmöglich von anderer Seite außer von ihm selbst erlangt haben konnte. Werner M.s Rechtsanwalt legte eine Presseerklärung der Kriminalpolizei vom Oktober 1981 vor, in der nahezu sämtliche Details enthalten waren, die Klaus P. in seinen Verhören bis in das Frühjahr 1982 mehrfach erwähnte. Der erste Sachbearbeiter hatte diese Erklärung sogar mit seinem Vermerk als gelesen gekennzeichnet. Dieses Dokument existierte zwar auch schon während des Strafprozesses in den umfangreichen Ermittlungsakten, war offenbar damals aber nicht zur Kenntnis genommen worden.

Am Ende des zweiten Verhandlungstags teilte das Gericht mit, dass es sich dem existierenden Gutachten über das Tonbandgerät vom 14. April 2008 anschließe und keine weiteren Ausführungen dazu als notwendig erachte. Am 8. Februar 2018 wollte das Gericht seine Entscheidung verkünden. Nach dem zweiten Verhandlungstag beantragten beide Parteien, die Sachverständige, die in den Jahren 2008 und 2009 das Gutachten zum Tonbandgerät Grundig TK 248 erstellt hatte, zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens zu laden. Das Gericht ordnete daraufhin die Anhörung der Sachverständigen an. Den Parteien wurde aufgegeben, ihre Fragen an die Sachverständige vorab bei Gericht einzureichen. Während der Befragung am 21. Juni 2018 änderte die Gutachterin gegenüber früher in einigen wichtigen Punkten, auf die die Parteien gezielt hatten, ihre Meinung.

Am 25. Juli 2018 veröffentlichte Michael Herrmann einen offenen Brief „an die Justiz des Freistaates Bayern und die Medien“. Darin warf er dem Zivilgericht vor, in der Frage seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht einmal dem von ihm selbst eingesetzten Gutachter zu glauben. Das Gericht habe das seit fünf Jahren laufende Verfahren nur in die Länge gezogen, um Zeit zu gewinnen. Darüber hinaus schrieb er: „Vieles spricht dafür, dass ein Unschuldiger seit 10 Jahren im Gefängnis sitzt. […] Damit will ich mich nicht abfinden. Für mich mehren sich Hinweise auf einen anderen, bisher nur mangelhaft untersuchten Täterkreis.“[14]

Am 2. August 2018 verurteilte das Gericht Werner M. zur Zahlung von 7.000 Euro an Michael Herrmann. Die Verfahrenskosten wurden zu 35 % dem Beklagten und zu 65 % dem Kläger auferlegt. Das Michael Herrmann zugesprochene Schmerzensgeld war niedriger als die ursprünglich geforderten 20.000 Euro und deutlich niedriger als die auf Michael Herrmann entfallenden Kosten des Rechtsstreits.[19]

Bei der Berufungsverhandlung im März 2020 entschied das Oberlandesgericht München, dass der Bruder kein Schmerzensgeld vom rechtskräftig verurteilten Täter erhält und hob damit das Urteil des Landgerichts Augsburg auf.[20]

Neue Indizien seit 2019

Im Mai 2019 legte Michael Herrmann, der Bruder des Opfers, den Justizbehörden neue Hinweise vor. Auf der Rückseite eines Erpresserbriefs konnte entschlüsselt werden, was auf einem vorher aufliegenden Blatt geschrieben worden war. Die „Durchdruckspuren“ waren schon 1981 aufgefallen, konnten damals aber nicht gedeutet werden.[21] Sie stammten von Skizzen zu einer mathematischen Aufgabe im Fachgebiet Stochastik, wie sie an der gymnasialen Oberstufe gelehrt wird.[22] Auch andere Indizien deuteten darauf hin, dass die Täter unter den damaligen Schülern eines Internats in der Nähe zum Tatort zu suchen seien. Das Landschulheim Landheim Ammersee steht in unmittelbarer Nähe zu dem kleinen Waldgebiet, in dem Ursula Herrmann starb.[23]

Am 20. August 2019 teilte die Staatsanwaltschaft Augsburg mit, die von Michael Herrmann eingereichten neuen Hinweise änderten nichts daran, dass die Tat nicht als Mord bewertet werden könne. Das Verbrechen sei somit verjährt. Die Hinweise seien auch nicht geeignet, das rechtskräftige Urteil vom März 2010 grundsätzlich in Frage zu stellen. Aus diesen Gründen sei eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht möglich.[24] Diese Entscheidung war der Schlusspunkt der juristischen Aufarbeitung des Verbrechens.[25] Jedoch veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Anfang Februar 2021 Informationen zu einem Bekennerschreiben, das eine unbekannte Person im November 2020 an verschiedene Unternehmen und Behörden geschickt hatte. Der Verfasser des Schreibens bezeichnet sich darin als damaliger Schüler der Oberstufe eines Gymnasiums.[26]

Rezeption

Das Verbrechen gehört zu den aufsehenerregendsten Kriminalfällen in der deutschen Nachkriegsgeschichte.[20]

Der Fall war 1982, 1986 und 2002 Thema in der ZDF-Fernsehserie Aktenzeichen XY … ungelöst sowie 2020 in der Sondersendung Aktenzeichen XY … gelöst. Gunther Scholz griff den Fall in dem Dokumentarfilm Ich war es nicht! Zwei Urteile und viele Zweifel (2016) auf. Im Jahr 2019 produzierte der Bayerische Rundfunk die sechsteilige Radiodokumentation Der Mordfall Ursula Hermann.[27]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Entführt, in Kiste vergraben, erstickt – das grausige Schicksal der kleinen Ursula stern.de, 5. Februar 2018.
  2. 2,0 2,1 Artikel zur Aussage des Gerichtsmediziners Wolfgang Eisenmenger merkur.de, 26. März 2009.
  3. 3,0 3,1 Julia Jüttner: Entführung von Ursula Herrmann: Offene Wunde. Spiegel Online, 2. Mai 2020.
  4. Die Chronik des kaltblütigen Verbrechens news.bayern, 30. Mai 2008.
  5. Die Spur führt nach Taiwan merkur.de, 27. April 2009.
  6. Ursulas Entführung: War alles eine tragische Verwechslung? Augsburger Allgemeine, 29. April 2009.
  7. Abendzeitung vom 8. November 2005, Titel und Seite 7: Mordverdacht trieb Polizisten in den Tod.
  8. Mordfälle Ursula Herrmann und Charlotte Böhringer: Das Geheimnis von Spur J73.03.3 sueddeutsche.de, 17. Mai 2010.
  9. Mordfall Herrmann: Prozessbeginn. Spuren einer fast vergessenen Tat sueddeutsche.de, 19. Februar 2009.
  10. 10,0 10,1 Ursula-Herrmann-Prozess Ein letzter Zweifel bleibt sueddeutsche.de, 25. März 2010.
  11. Herrmann-Prozess: Der Angeklagte beharrt auf seiner Unschuld Augsburger Allgemeine, 18. März 2010.
  12. Spektakulärer Mord nach 27 Jahren aufgeklärt Spiegel Online, 30. Mai 2008.
  13. Urteil gegen Entführer von Ursula Herrmann rechtskräftig Augsburger Allgemeine, 25. Januar 2011.
  14. 14,0 14,1 Offener Brief von Michael Herrmann, 25. Juli 2018.
  15. Bruder von Ursula Herrmann verklagt den Verurteilten Augsburger Allgemeine, 21. Februar 2015.
  16. Fall wird neu aufgerollt: Wer entführte Ursula Herrmann? Augsburger Allgemeine, 17. Februar 2017.
  17. Informationen zur Entführung von Ursula Herrmann Private Website von Bernd Haider, Windach.
  18. Neue Fragen im Fall Ursula Herrmann Augsburger Allgemeine, 8. September 2017.
  19. Hans Holzhaider: Die Zweifel im Fall Herrmann halten sich hartnäckig sueddeutsche.de, 2. August 2018.
  20. 20,0 20,1 Fall Ursula Herrmann: Gericht lehnt Schmerzensgeld für Bruder ab. Spiegel Online, 31. März 2020.
  21. Der Mordfall Ursula Herrmann BR Fernsehen, 26. Juni 2019 (Video, 16:57 Min.), hier 14:18 bis 14:32.
  22. Neue Indizien im Fall Ursula Herrmann sueddeutsche.de, 19. März 2019.
  23. Nach fast 40 Jahren: Wurde für den Tod von Ursula Herrmann der Falsche verurteilt? sterntv.de, 10. April 2019, siehe Abschnitt „Indizien deuten anderes Täterprofil an“.
  24. Staatsanwaltschaft: Keine neuen Ermittlungen im Fall Ursula Herrmann Augsburger Allgemeine, 20. August 2019.
  25. Die Akte Ursula Herrmann bleibt wohl für immer geschlossen Augsburger Allgemeine, 20. August 2019.
  26. Mysteriöses Bekennerschreiben im Fall Ursula Herrmann. Artikel vom 3. Februar 2021 auf der Website des Bayerischen Rundfunks, abgerufen am 3. Februar 2021.
  27. Der Mordfall Ursula Hermann, sechsteilige Radiodokumentation in der ARD Audiothek.
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