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Fairness

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Fairness geht als Begriff auf das englische Wort „fair“ („anständig“, „ordentlich“) zurück. Fairness drückt eine (nicht gesetzlich geregelte) Vorstellung individueller Gerechtigkeit aus. Fairness lässt sich im Deutschen mit akzeptierter Gerechtigkeit und Angemessenheit oder mit Anständigkeit gleichsetzen.

Allgemein

Fairness bedeutet anständiges Verhalten sowie eine gerechte und ehrliche Haltung gegenüber anderen Menschen. In Spiel und Sport bedeutet es, sich an die Spielregeln zu halten und ein anständiges, gerechtes Spiel zu führen. Regeln der Fairness setzen auf einen Konsens unter gleichberechtigten Menschen.

Philosophie

Eine Theorie der Gerechtigkeit als Fairness hat John Rawls vorgelegt. Die Idee fand erhebliche Beachtung auch außerhalb der philosophischen Diskussion.

Psychologie

In der Psychologischen Diagnostik stellt Fairness ein Gütekriterium von Tests dar. Das Testkuratorium (der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen) definiert den Begriff Unfairness mit dem Ausmaß einer systematischen Diskriminierung bestimmter Testpersonen aufgrund ihrer ethischen, soziokulturellen oder geschlechtsspezifischen Gruppenzugehörigkeit.[1]

Informatik

Hauptartikel: Temporale Logik der Aktionen

In der Informatik findet der Fairnessbegriff beim Scheduling Anwendung. Der Prozess-Scheduler eines Betriebssystems soll die zur Verfügung stehende Rechenzeit der CPUs in fairer Art und Weise auf die rechenbereiten Prozesse aufteilen. Man unterscheidet schwache, starke und universell starke Fairness.

In Computernetzen bezieht sich der Fairnessbegriff auf den gleichberechtigten und gleichmäßigen Zugriff aller Teilnehmer eines Netzwerks auf die vorhandenen Netzwerkressourcen.

Mathematik

In der Mathematik beschreibt der Begriff „fair“ ein Glücksspiel, bei dem der zu erwartende Gewinn 0 ist. Das heißt, dass man weder einen Gewinn noch einen Verlust erwartet, also ist die erwartete Auszahlung gleich dem Einsatz. Den zu erwartenden Gewinn berechnet man, indem man für jedes mögliche Ergebnis den Gewinn beziehungsweise Verlust mit der Wahrscheinlichkeit des Ergebnisses multipliziert und anschließend alle addiert.

Recht

Im materiellen Recht hängt die Ausprägung dessen, was als fair gelten kann, davon ab, welches Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten besteht, insbesondere, ob sie die Bindung daran aus freier Entscheidung eingehen und auch wieder kündigen oder in anderer Weise rechtlich beenden können. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um ein Rechtsverhältnis des öffentlichen Rechts, sonst um ein zivilrechtliches Rechtsverhältnis. Bei zivilrechtlichen Rechtsverhältnissen hängen die Maßstäbe für Fairness davon ab, ob die Beteiligten Verbraucher oder Unternehmer sind. Von großer Bedeutung für Fairness ist daneben, dass Unbeteiligte, die Allgemeinheit oder künftige Generationen nicht mit Nachteilen belastet werden, mit denen die Beteiligten selbst zurechtkommen müssen (Verbot unethischer Externalisierung). Dabei gelten in Rechtsverhältnissen, die auf die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gerichtet sind (Koordinationsverhältnisse, Hauptfall: Gesellschaftsverträge) andere Maßstäbe als in Rechtsverhältnissen des Leistungsaustauschs (Transaktionsverhältnisse, Hauptfall: Kaufverträge), wieder andere in Rechtsverhältnissen, in denen der eine Beteiligte den Weisungen des anderen untergeordnet ist (Subordinationsverhältnisse, Hauptfall: Arbeitsverträge der Arbeitnehmer und Scheinselbständigen).

Im Prozessrecht ist als besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips der Grundsatz des fairen Verfahrens (engl. fair trial) aus dem angelsächsischen Raum übernommen worden.[2]

Sport

Große Bedeutung hat die Fairness (Fair Play) im Sport. Fairness zeigt sich im Rahmen sportlicher Wettkämpfe in dem Bemühen der Sportler, die Regeln konsequent und bewusst (auch unter erschwerten Bedingungen) einzuhalten, sowie den Gegner als Partner zu achten (Fair-Play-Gedanke).

Literatur

  • Norbert Copray: Fairness, Gütersloh 2010, ISBN 978-3579067582
  • Hans Lenk/Gunter A. Pilz: Das Prinzip Fairness, Edition Interfrom, Zürich-Osnabrück 1989, ISBN 978-3720152228
  • Volker Gerhardt/Manfred Lämmer (Hrsg.): Fairness und Fair play. Eine Ringvorlesung an der Deutschen Sporthochschule Köln, academia Richarz, Sankt Augustin 2. Aufl. 1995, ISBN 978-3883456546

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Testkuratorium (der Föderation deutscher Psychologenverbände) (1986). Mitteilung, Diagnostica, 32, 358-360.
  2. Stefan Magen: Fairness, Eigennutz und die Rolle das Rechts, in: Chr. Engel u.a. (Hrsg.), Recht und Verhalten, Tübingen 2006 (im Ersch.), Seite 261 ff.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fairness aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.