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Hamida Djandoubi

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Hamida Djandoubi (geb. 1946 oder 1949 in Tunesien; gest. 10. September 1977 in Marseille) war ein tunesischer Zuhälter und der letzte Mensch, der in Westeuropa hingerichtet wurde. Weltweit war er der letzte Verurteilte, der durch eine Guillotine enthauptet wurde.

Leben

Der tunesische Staatsangehörige, der bei einem Unfall das rechte Bein verloren hatte, betätigte sich in Marseille als Zuhälter. Nachdem er seine Geliebte Elisabeth Bousquet unter Gewaltanwendung zur Prostitution zwingen wollte und sie ihn angezeigt hatte, verbrachte er 1973 einige Monate im Gefängnis. Aus Rache entführte er am 5. Juli 1974 die damals 21-jährige Bousquet, folterte sie mehrere Stunden lang und erdrosselte sie. Das zuständige Geschworenengericht in Aix-en-Provence, dasselbe Gericht, das ein knappes Jahr zuvor bereits das Todesurteil gegen Christian Ranucci gesprochen hatte, verurteilte ihn am 25. Februar 1977 dafür zum Tod und sprach ihn darüber hinaus der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens schuldig, das er zur Prostitution gezwungen hatte.

Nach Ablehnung eines Revisionsantrags durch den Kassationsgerichtshof in Paris am 9. Juni verweigerte der damalige Staatspräsident Valéry Giscard d’Estaing am 9. September 1977 die Umwandlung des Urteils in eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bereits am darauf folgenden Tag wurde Djandoubi um 4:40 Uhr morgens im Marseiller Gefängnis Les Baumettes von Scharfrichter Marcel Chevalier auf der Guillotine enthauptet. Nach Aussage des anwesenden Gefängnisarztes soll Djandoubis Kopf noch etwa 30 Sekunden lang auf Zurufe reagiert haben, was nach heutiger medizinischer Auffassung allerdings umstritten ist (siehe Todeseintritt nach Abtrennung des Kopfes).

Außer in Frankreich war die Enthauptung durch die Guillotine 1977 nur noch in Belgien und der damaligen Volksrepublik Kongo (heute Republik Kongo) gesetzlich vorgesehen. In Belgien fand die letzte Guillotinierung 1918[1] statt, in der Volksrepublik Kongo wurden seit der Unabhängigkeit 1960 alle Hinrichtungen durch Erschießungskommandos vollzogen.[2]

Nach Djandoubis Verurteilung sprachen französische Gerichte bis zur gesetzlichen Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich mit Gesetz vom 9. Oktober 1981 noch Todesurteile gegen 17 weitere Angeklagte aus. Keines davon wurde vollstreckt. Das letzte in oberster Gerichtsinstanz bestätigte Todesurteil erging gegen den späteren Historiker Philippe Maurice, das letzte Todesurteil in erster Instanz wurde am 28. September 1981, zwei Tage vor dem endgültigen Abschaffungsbeschluss durch den französischen Senat, in Colmar ausgesprochen.

Literatur

  • Jeremy Mercer: When the guillotine fell: the bloody beginning and horrifying end to France’s river of blood, 1791–1977. St. Martin’s Press, New York 2008, ISBN 978-0-312-35791-7. (englisch)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wenn der Staat tötet. Todesstrafe contra Menschenrechte. Ein Bericht von amnesty international. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1989, ISBN 3-596-24294-0, S. 165
  2. Wenn der Staat tötet. Todesstrafe contra Menschenrechte. Ein Bericht von amnesty international. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1989, ISBN 3-596-24294-0, S. 267
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hamida Djandoubi aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.