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Innenminister

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Der Innenminister ist der Leiter eines Ministeriums (Innenministerium), das sich um innere Angelegenheiten (die Verwaltung eines Landes/Kantons wie z. B. Innere Sicherheit, Sport) auf nationaler oder bundesstaatlicher Ebene kümmert.

Deutschland

Siehe auch: Liste der deutschen Innenminister, Liste der amtierenden deutschen Landesinnenminister

Sowohl in den Ländern als auch im Bund ist der Posten in den Regierungen eingerichtet. In den Stadtstaaten mit Senatsverfassung (Hamburg, Bremen und Berlin) heißt der Innenminister Innensenator oder Senator des Inneren.

Der Innenminister leitet wie jeder andere Minister sein Ressort in eigener Verantwortung, ist aber dem Regierungschef (Bundeskanzler oder Ministerpräsident) infolge dessen Richtlinienkompetenz unterworfen. Ihm kann in den Bundesländern eine weitere Verwaltungsebene nachgeordnet sein: die Regierungspräsidien.

Der Bundesminister des Innern ist gegenüber den Innenministern der Länder in Bundesangelegenheiten weisungsbefugt; da in der Regel die Verwaltung jedoch in der Kompetenz der Länder liegt, besteht nur in wenigen Angelegenheiten ein solches Weisungsrecht. Der jetzige Innenminister der Bundesrepublik Deutschland ist Hans-Peter Friedrich, der das Bundesministerium des Innern leitet.

Schweiz

In der Schweiz entspricht der Vorsteher des Departements des Innern im Bundesrat.

Österreich

In Österreich leitet der Innenminister das Bundesministerium für Inneres. Seit 21. April 2011 ist Johanna Mikl-Leitner Bundesministerin für Inneres. Siehe Innenminister der Republik Österreich.

Siehe auch

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