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Innere Sicherheit

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Innere Sicherheit (IS) bezeichnet den Schutz der Gesellschaft und des Staates vor Kriminalität, Terrorismus und vergleichbaren Bedrohungen, die sich aus dem Inneren der Gesellschaft selbst heraus entwickeln.

Innere Sicherheit und Äußere Sicherheit gelten zunehmend als voneinander abhängig.[1]

Grundlagen

Der Begriff der „Inneren Sicherheit“ (IS) ist zunächst (nur) ein politischer Begriff. Seine Anfänge gehen auf die 1960er bis 1970er-Jahren zurück und waren zunächst eng mit den damaligen Protestbewegungen[2] und ihrer Repression verbunden (Kunz 2005). Der Begriff ist in keiner Weise mit der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ als juristische Definition vergleichbar oder identisch. Dies wird bereits daran erkennbar, dass auf politischer Ebene gerne auf die IS verwiesen wird, ohne zu beschreiben oder zu definieren, was IS sei (oder aus Sicht des Sprechers sein sollte). Ebenso findet sich ein reger Missbrauch des Begriffs, wie die wissenschaftlich nicht belegte Behauptung der „Bedrohung der Inneren Sicherheit“ durch „steigende Jugendkriminalität“, „neue terroristische Bedrohung“ oder „steigende Gewaltkriminalität“.

Die staatliche Politik der Inneren Sicherheit sollte ursprünglich die Sicherheit des Staates vor Bedrohungen von innen, im Gegensatz zur Bedrohung von außen im Kontext des Kalten Krieges, schützen. In den 1990er-Jahren ging diese Zielvorstellung zwar nicht gänzlich verloren, wurde aber dahingehend erweitert, dass als zu schützendes Gut die Sicherheit des einzelnen Staatsbürgers zunehmend in den Mittelpunkt rückte. Zu dem Schutz vor inneren „Staatsfeinden“ kam der Schutz vor internationalem Terrorismus, aber auch vor organisierter- und Alltagskriminalität hinzu. Im Unterschied zu dem in gewisser Weise konkurrierenden Begriff der „Öffentlichen Sicherheit“ impliziert „Innere Sicherheit“ ein grundsätzliches Vorhandensein von Unsicherheit und Bedrohung, auf das der Staat reagieren muss.[3]

Durch internationale Rechtsvereinheitlichungen, die strategische Umstellung auf präventive Sicherheitsstrategien, die Privatisierung von Sicherheit und neue Formen der Überwachung (z. B. Videoüberwachung) und Kontrolle öffentlicher Räume und privater Räume entstanden seitdem neue Dimensionen der inneren Sicherheit.

Europäische Union

Geschichte

1976 trafen sich die Innen- beziehungsweise Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen von TREVI (terrorism, radicalism, extremism, violence international) erstmals regelmäßig, um der damaligen Bedrohungslage durch westeuropäische und palästinensische Terrorgruppen wie den „Brigate Rosse“, der „Action Directe“ der „Rote Armee Fraktion“ oder „Schwarzer September“ auf einer intergouvermentalen Ebene entgegenzutreten. Das Schengener Abkommen von 1985 ermöglichte die Amtshilfe zwischen den Polizeibehörden und die Einrichtung des Datenverbundes Schengener Informationssystem (SIS). Seit 1992 wurden mit dem Vertrag von Maastricht und dem Rat für Justiz und Inneres die rechtlichen Grundlagen für eine Zusammenarbeit auf justiz- und innenpolitischem Gebiet geschaffen. Der „Verfügbarkeitsgrundsatz“ des Haager Programms ermöglichte, dass alle Daten und Informationen die von einer Stelle erhoben werden den Behörden in der gesamten EU zur Verfügung stehen.[4] Seit der Verabschiedung des Vertrages von Amsterdam wurde so ein supranationales Mehrebenensystem der „Inneren Sicherheit“ geschaffen, das neben der Ebene der EU-Institutionen auch die mitgliedstaatliche und die regionale Ebene umfasst.[5] Im Dezember 2005 wurde die „Strategie für die externe Dimension der Justiz- und Innenpolitik: Freiheit, Sicherheit und Recht im globalen Maßstab“ verabschiedet um Bedrohungen wie organisierter Kriminalität, Korruption, Terrorismus und illegaler Migration entgegenzutreten und den Schutz der EU-Außengrenzen zu gewährleisten.[6]

Neuordnung nach Verabschiedung des Vertrags von Lissabon

Flagge der EU

Innerhalb der Neuordnung der EU-Institutionen nach Verabschiedung des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist die „Innere Sicherheit“ ein umfassendes, proaktives, und nachrichtengeleitetes Konzept einer performanzorientierten Argumentation eines Leitbildes von Sicherheit. Das „Stockholmer Programm“ soll dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) mit einer breiten Palette von Maßnahmen zu einem angemessenen Sicherheitsniveau in einem komplexen globalen Umfeld verhelfen. Der etwa alle zwei Monate Tagende Rat für Justiz und Inneres (JI) der Innen- beziehungsweise Justizminister koordiniert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im justitiellen, polizeilichen sowie asyl- und migrationspolitischen Bereich.[6] Als primär wird die strenge Zusammenarbeit der Institutionen für Justiz und Inneres mit den staatlichen Stellen angesehen.[7]

Dem Konzept werden sowohl auf der diskursiven wie auch auf der praktischen, politischen Ebene teilweise starke Prozesse einer „Versicherheitlichung“ konstatiert. Dieses kontrastiert die Dimensionen der Grund- und Bürgerrechte in der Europäischen Union und ihr Gemeinschaftsethos als eine betont liberal-rechtsstaatliche Gemeinschaft mit den Kernprinzipien der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, weswegen mit einer Sensibilisierung dieser Bereiche gerechnet wird.[8] Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente werden regelmäßig über das Verfahren unterrichtet.[7]

Interne Sicherheitsstrategie

Die interne Sicherheitsstrategie (ISS) erstreckt sich über eine Vielzahl von Sektoren und wird von dem ständigen Ausschuss für innere Sicherheit (COSI) entwickelt, überwacht und implementiert. Er koordiniert die Arbeit der Institutionen Europol, der europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex), Eurojust, der europäischen Polizeiakademie (EPA/CEPOL) und des gemeinsamen Situationszentrums, ein nachrichtendienstliches Lage- und Analyszentrum. Eine operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit soll so gefördert und verstärkt werden. In das Konzept mit einbezogen sind die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Strafverfolgungs- und Grenzschutzbehörden, der Zivilschutz und Nichtregierungsorganisationen, sowie die politischen, wirtschaftlichen, finanziellen, sozialen und privaten Sektoren. Die angestrebte Maximierung der Möglichkeiten der biometrischen, Informations- und weiterer Technologien beinhaltet ein automatisiertes[9] „Prinzip des Zugriffs“.[10]

Zur Antizipation und Prävention wird auch eine Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und anderen Bildungsinstitutionen angestrebt um ein abgleiten Jugendlicher in die Kriminalität zu verhindern. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beitragen. Ziel ist, nicht nur auf zukünftige Bedrohungen vorbereitet zu sein, sondern auch mittels Analyseinstrumenten und Frühwarnsystemen bedrohliche Mechanismen vorauszuahnen und zu verhindern.[7]

Das Konzept umfasst Flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr, Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, den Katastrophenschutz / Krisenmanagement, schwere und organisierte Kriminalität sowie Kriminalität im Allgemeinen, Drogenhandel, Cyberkriminalität, Menschenhandel, die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und der Dokumentationen des Missbrauchs (Kinderpornografie), Wirtschaftskriminalität und Korruption, Waffenhandel, natürliche und vom Menschen verursachte Katastrophen, kritische Infrastrukturen, Urkundenfälschung, Geldwäsche, Klein- und Eigentumsdelikte, Jugendgewalt, Hooligangewalt bei Fußballspielen und Sportveranstaltungen, die Sicherheit bei wichtigen internationalen Ereignissen (Öffentliche Ordnung bei Protesten) und Verkehrsunfälle usw.[7]

Innere Sicherheit im internationalen Kontext

Public Security wird oft im Zusammenhang der Harmonisierung von Informationstechnologie, Netzwerke und Infrastrukturen der beteiligten Institutionen und Organisationen genannt. Dieser Begriff ist klar in Abgrenzung zur amerikanischen Homeland Security, welche auch militärische Komponenten birgt.

Die „Doktrin der Nationalen Sicherheit“ im Lateinamerika der 1970er

Parallel zu einer inhaltlichen Wandlung des Begriffes „Innere Sicherheit“ im Deutschen hat sich der Sprachgebrauch in Lateinamerika in den letzten Jahrzehnten von „seguridad nacional“/„segurança nacional“ (span./port. „Nationale Sicherheit“) hin zu „seguridad pública“/„segurança pública“ (span./port. „Öffentliche Sicherheit“) und „seguridad ciudadana“/„segurança cidadã“ (span./port. etwa „Bürgersicherheit“) verlagert. „Seguridad nacional“ bezeichnete seit den 1960er-Jahren die Doktrin der militärischen, geheimdienstlichen und polizeilichen Sicherung der jeweils herrschenden (demokratisch legitimierten oder meist autoritären) staatlichen Ordnung. Sie entstand im Kontext des Kalten Krieges und wurde von den USA unter Verweis auf die Domino-Theorie vor allem in lateinamerikanischen Militärdiktaturen massiv unterstützt, und zwar sowohl politisch als auch militärisch (z. B. durch die Ausbildung lateinamerikanischer Militärs in der „School of the Americas“, in der auch Foltermethoden zum Lehrstoff zählten). Zentrales Merkmal der Umsetzung dieser Doktrin war die oft eklatant menschenrechtsverletzende Verfolgung von Bürgern (siehe Schmutziger Krieg), die dem linksoppositionellen Spektrum zugerechnet wurden. Die Verfolgungspraxis beruhte darauf, die jeweiligen Personen(gruppen) als Staatsfeinde zu definieren und zu ermorden. Um diese Praxis möglichst geheim zu halten, wurde das erzwungene Verschwindenlassen zehntausendfach angewendet, siehe Desaparecidos. Die angegriffene Zielgruppe erstreckte sich in vielen Ländern auch ganz allgemein auf kulturschaffende, sozial und gewerkschaftlich engagierte Menschen, die fast durchweg als subversiv gegenüber dem Staat angesehen wurden, da sie als potenzielle Sympathisanten oder Unterstützer für kommunistische Tendenzen galten. Diese Sichtweise führte etwa während des Prozesses der Nationalen Reorganisation in Argentinien ab 1976 zur Ermordung von bis zu 30.000 Menschen, die überwiegend spurlos verschwanden. Die dadurch angeblich bekämpfte Untergrundbewegung der Montoneros hatte zu Beginn der Diktatur etwa 5.000 Mitglieder.

Wandel zur „Sicherheit der Bürger“ bzw. öffentlichen Sicherheit

Der Begriff der „seguridad nacional“ ist wegen der oben geschilderten Vorkommnisse in Lateinamerika heute zumindest unter zivilen Akteuren stark diskreditiert und wird von ihnen weitgehend vermieden. Das dahinter stehende Konzept jedoch findet spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eine gewisse Kontinuität in der Neuausrichtung der Militärstrategien auf Terror- und Drogenbekämpfung, die sich – wiederum auf Druck der USA – in den meisten lateinamerikanischen Staaten durchgesetzt hat. Der Ausdruck „seguridad pública“ entspricht in etwa der recht vage definierten „Öffentlichen Sicherheit“ im Deutschen und schließt teilweise den Schutz vor Naturkatastrophen, Verkehrsunfällen oder Umweltschäden mit ein. Das auch in Lateinamerika viel diskutierte Konzept der Menschlichen Sicherheit („seguridad humana“), wie es das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen formulierte (UNDP 1994), erstreckt sich auch auf den Schutz vor sozialen Risiken wie Armut oder Krankheit. „Seguridad ciudadana“, im Deutschen etwa „Bürgersicherheit“, bezieht sich hingegen so gut wie immer auf Sicherheitsrisiken, die durch absichtsvolles menschliches Handeln entstehen. Damit ist v. a. der Schutz des einzelnen Bürgers vor (Gewalt-)Kriminalität gemeint. Die Abwehr von Gefahren, wie intrafamiliärer oder sexueller Gewalt, und von Menschenrechtsverletzungen durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure gehört nicht zum Kern dieses Sicherheitskonzepts und wird auch in der Praxis kaum berücksichtigt. Dies ist eines der wichtigsten Defizite der „seguridad ciudadana“.

Insgesamt betont der Ausdruck „seguridad ciudadana“ den Schutz der Bürger im Gegensatz zum Schutz des Staates, wie er in der Epoche der „seguridad nacional“ im Mittelpunkt stand. Diese Verlagerung im Sprachgebrauch suggeriert, dass die lateinamerikanischen Staaten ihre Sicherheitspolitik jetzt v. a. auf den Schutz individueller Grund- und Bürgerrechte des Einzelnen ausrichteten. Träfe dies zu, würde auch den Menschenrechten von sozialen Gruppen, die von den Gesellschaften als „Tätergruppen“ definiert werden (Jugendliche, Migranten usw.), in der Arbeit der Sicherheitskräfte höhere Bedeutung beigemessen. Dies ist in vielen Ländern jedoch keineswegs der Fall, so dass es sich, je nachdem, wer für sich ein Engagement für die „seguridad ciudana“ in Anspruch nimmt, um reinen Etikettenschwindel handeln kann, da viele (wenn auch längst nicht mehr alle) Politiken statt auf mehr Bürgerzentriertheit ganz einfach auf schärfere Repression hinauslaufen. Regierungen und andere Akteure des Politikfeldes Innere Sicherheit benutzen den Ausdruck „seguridad ciudadana“ (gerechtfertigter- oder ungerechtfertigterweise), weil mit ihm ein integraler Ansatz zur Herstellung von Sicherheit konnotiert wird. Es schwingen sowohl der auf potentielle Täter bezogene Präventionsgedanke als auch auf potentielle Opfer bezogene Konzepte zur Herstellung eines subjektiven Sicherheitsempfindens mit. Beides dehnt den Bereich einzubeziehender staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen über den Sicherheitssektor im engen Sinne (Polizei, Militär, private Wachdienste usw.) hinaus aus und schließt Aktivitäten etwa der Sozial- und Jugendarbeit, der Verkehrspolitik, des Städtebaus usw. ein. Die Bandbreite von Unsicherheitsphänomenen und Sicherheitspolitiken, die in Lateinamerika unter der Überschrift „seguridad ciudadana“ diskutiert werden, ist groß. Insgesamt verhandeln die lateinamerikanischen Gesellschaften unter dem Thema „seguridad ciudadana“ jedoch hauptsächlich Fragen der Kriminalität(sbekämpfung) sowie Probleme der nicht politisch motivierten physischen Gewalt und ihrer Einhegung.

Sicherheitsbehörden

Deutschland

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgt durch die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Zum Schutz des Staates dienen als Institutionen der Exekutive auf Bundesebene

auf Landesebene

Die Institutionen wiederum werden von der Legislative im Rahmen der Innenpolitik gesteuert.

Österreich

In Österreich sind nach § 2 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) die Bundesorgane der Sicherheitsbehörden für innenpolitisch besonders sensible Verwaltungsangelegenheiten zuständig.

Schweiz

In der Schweiz ist das Bundesamt für Polizei (fedpol) mit seinen kantonalen und internationalen Partnern das Zentrum für Information, Koordination und Analyse im Bereich der Inneren Sicherheit (Dienst für Analyse und Prävention (DAP)).

Kritik

Die innere Sicherheit sollte die Balance halten zwischen Bürgerrechten und Freiheiten (Datenschutz, Versammlungsrecht, Meinungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung etc.) auf der einen Seite und Eingriffsrechten und Präventivmaßnahmen des Staates (Telefonüberwachung, Hausdurchsuchung usw.) auf der anderen Seite.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist ein gewisser Trend zur Rechtfertigung umstrittener Gesetze durch die „latente Bedrohung durch den Terrorismus“ zu beobachten, die in Konflikt mit den Freiheitsrechten geraten können. Doch gibt es daneben auch andere „Totschlagargumente“ wie z. B. Kinderpornografie, Organisierte Kriminalität oder Rechtsextremismus.

Hierzu gibt es ein Zitat von Benjamin Franklin: „Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit und werden beides verlieren.“

Ironie der Geschichte: 1978 war Otto Schily, der in seiner Amtszeit als Bundesinnenminister (1998–2005) für die Verschärfung zahlreicher Gesetze legendär wurde, Erstunterzeichner eines Manifests der Humanistischen Union, in dem es heißt: „Man bekämpft Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau und man verteidigt die Freiheit nicht durch deren Einschränkung.

Gegenüberstellung

Hier eine Gegenüberstellung von bereits geschehenen, geplanten oder potentiellen staatlichen (Sicherheits-)Maßnahmen und die durch sie beschnittenen oder ausgehebelten (Freiheitsgrund-) Rechte und Rechtsstaatsprinzipien (Liste nicht vollständig und bisweilen noch in keiner spezifischen Reihenfolge):

Maßnahme Einschränkung/Aufhebung
Einrichtung eines gemeinsamen Lage- und Analysezentrums von Polizei und Nachrichtendiensten in Berlin Organisatorisches Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten (vgl. § 1 Satz 2 BNDG)
Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesamtes für den Verfassungsschutz (BfV) Vertikale Gewaltenteilung der Polizei- und Verfassungsschutzbehörden
Genetischer Fingerabdruck Recht auf Informationelle Selbstbestimmung
Ausweitung des Großen Lauschangriffes Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG, Vertrauensschutz/Berufsgeheimnis (bei Geistlichen, Strafverteidigern, Abgeordneten, Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten)
Erfassung von Kfz-Kennzeichen
Langzeiterfassung von Telekommunikationsdaten Verstoß gegen den § 13 Abs. 1 ff. BDSG, „Erforderlichkeitsgrundsatz“ im BDSG
Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen
Biometriepässe

Siehe auch

Organe / Organisationen:

Aspekte
in alphabetischer Reihenfolge:

Abschiebung (Schweiz: „Ausschaffung“) · BKA-Gesetz · Datenschutz · Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) · Duldung · Gefahrenabwehr · Großer Lauschangriff · Grundrechte · Informationelle Selbstbestimmung · Informationsfreiheit · Katastrophenschutz · Luftsicherheitsgesetz · Polizeistaat · Schleierfahndung · Staatsschutz · Überwachungsstaat · Videoüberwachung · Zensur · Zivilschutz

Ähnliche Begriffe

Literatur

  • Olaf Arndt: Demonen – Zur Mythologie der Inneren Sicherheit. Edition Nautilus, Hamburg 2005, ISBN 3-89401-468-7;
  • Christian Calliess: Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit im Lichte unterschiedlicher Staats- und Verfassungsverständnisse. DVBl 2003, S. 1096–1105.
  • Gert-Joachim Glaeßner, Astrid Lorenz: Europäisierung der inneren Sicherheit. Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14518-5.
  • Humanistische Union (Hrsg.): Innere Sicherheit als Gefahr. Berlin 2003, ISBN 3-930416-23-9
  • Wilhelm Knelangen: Innere Sicherheit im Integrationsprozess. Die Entstehung einer europäischen Politik der inneren Sicherheit. Opladen 2001.
  • Thomas Kunz: Der Sicherheitsdiskurs. Die Innere Sicherheitspolitik und ihre Kritik. Bielefeld 2005. ISBN 3-89942-293-7
  • Hans-Jürgen Lange: Innere Sicherheit im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 2000, ISBN 3-8100-2214-4.
  • Hans-Jürgen Lange (Hrsg.): Wörterbuch zur Inneren Sicherheit. Wiesbaden 2006, ISBN 3-8100-3610-2
  • Constance Pary Baban: "Der innenpolitische Sicherheitsdiskurs in Deutschland. Zur diskursiven Konstruktion des sicherheitspolitischen Wandels 2001-2009". Springer VS, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-658-00884-0
  • Heribert Prantl: Verdächtig – Der starke Staat und die Politik der inneren Unsicherheit. Europa Verlag, Hamburg 2002, ISBN 3-203-81041-7
  • Frederik Roggan, Martin Kutscha (Hrsg.): Handbuch zum Recht der Inneren Sicherheit, 2. Auflage, Berlin 2006, ISBN 978-3-8305-1232-5
  • Wolfram Schwetzel: Freiheit, Sicherheit, Terror – Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit nach dem 11. September 2001 auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene. Vahlen, 2006.

Weblinks

Einzelnachweise und Anmerkungen

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