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Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda

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Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda

Logo des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda

Flagge der Vereinten Nationen
Englische Bezeichnung International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR)
Französische Bezeichnung Tribunal pénal international pour le Rwanda (TPIR)
Ruandische Bezeichnung Urukiko Nshinjabyaha Mpuzamahanga rwagenewe u Rwanda
Organisationsart Ad-hoc-Strafgerichtshof
Status aufgelöst
Sitz der Organe

Arusha, Tansania

Vorsitz Richter Vagn Joensen (Dänemark), Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda
Gründung

8. November 1994

Auflösung

31. Dezember 2015

Oberorganisation Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
www.unictr.org

Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (französisch Tribunal pénal international pour le Rwanda, TPIR; englisch International Criminal Tribunal for Rwanda, ICTR; kinyarwanda Urukiko Nshinjabyaha Mpuzamahanga rwagenewe u Rwanda) war ein durch Resolution 955 des UNO-Sicherheitsrats vom 8. November 1994 geschaffener Ad-hoc-Strafgerichtshof, um die Ereignisse während des Völkermords in Ruanda 1994 aufzuklären und strafrechtlich aufzuarbeiten. Er war zuständig für die Verfolgung schwerer Verbrechen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 1994 in Ruanda verübt wurden.

Zu den abschließend im Statut des ICTR aufgezählen Tatbeständen, für die der Gerichtshof zuständig ist, gehören Völkermord (Art. 2), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 3) und Kriegsverbrechen (Art. 4).[1] Insgesamt sind 92 Personen angeklagt worden, von denen 62 Personen verurteilt wurden.[2]

Der ICTR zählt zu den Meilensteinen in der Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit.[3]

Als gemeinsame Nachfolgeeinrichtung des ICTR und des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien fungiert seit Juli 2012 der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (MICT), der für eine Übergangszeit bis 2014 parallel zu den beiden Ad-hoc-Gerichtshöfen aktiv war.

Grundlagen

Die folgenden UN-Resolutionen bilden die Grundlage des Gerichtes:

Am 22. Februar 1995 wurde mit Resolution 977 des UN-Sicherheitsrates als Sitz des Tribunals Arusha in Tansania festgelegt.

Das Tribunal hat Rechtsgewalt über das Delikt des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die als Verletzungen des gemeinsamen Artikels 3 der Genfer Konventionen gelten. Seit der Aufnahme seiner Tätigkeit im November 1995 sprach er bis Anfang April 2014 in 75 Fällen Urteile, zwölf davon waren Freisprüche. 16 der 75 Verfahren befanden sich in der Berufung. Darüber hinaus wurden zehn Fälle an nationale Gerichte überweisen, zwei Angeklagte verstarben vor Prozessende, zwei Anklagen wurden fallengelassen.[4] Kritiker bemängeln, dass die Anzahl der Prozesse trotz eines durchschnittlichen Jahresbudgets von 100 Millionen US-Dollar und über 800 Angestellten relativ niedrig sind. Zu dieser Kritik an mangelnder Effizienz kommt der Vorwurf einer ungenügenden Öffentlichkeitsarbeit hinzu. Kaum jemand in Ruanda und im Ausland interessiere sich für die Prozesse in Arusha. Das erste Tribunal begann 1997 mit dem Prozess gegen Jean-Paul Akayesu.

Verfahren gegen „Hassmedien“

Das Verfahren gegen „Hassmedien“ begann am 23. Oktober 2000. Es behandelt Medien, die den Völkermord anheizten.

Am 19. August 2003 wurde gegen Ferdinand Nahimana und Jean Bosco Barayagwiza, Verwalter des Radio-Télévision Libre des Mille Collines, sowie Hassan Ngeze, den Schreiber und Herausgeber der Zeitung Kangura, Anklage erhoben. Diese lautet auf Völkermord, Anstachelung zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor und während des Völkermordes. Am 3. Dezember 2003 befand das Gericht alle drei für schuldig. Es verurteilte Nahimana und Ngeze zu lebenslanger Haft sowie Barayagwiza zu 35 Jahren Haft. Auch in dem mittlerweile rechtskräftigen Berufungsprozess wurden alle drei am 28. November 2007 schuldig gesprochen. Darin wurde Ngeze zu 35 Jahren, Barayagwiza zu 32 Jahren und Nahimana zu 30 Jahren Haft verurteilt.[5]

Mitglieder

Das Tribunal besteht aus 16 Richtern in 4 Kammern – drei für die Anklagen und eine für Berufungen. Zusätzlich sind noch 9 „Ad-litem“-Richter anwesend, insgesamt also 25 Richter. Derzeit sind alle 9 Ad-litem-Richter in den Kammern II und III. Zusätzlich gibt es noch 9 ehemalige Ad-litem-Richter, die eingesetzt werden, wenn ein regulärer Ad-litem-Richter durch Krankheit ausfällt oder verhindert ist. Die Richter der Berufungskammer bilden zugleich die Berufungskammer für den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien.

Die Reihe # zeigt die protokollarische Rangordnung.

Anklagekammer I

# Richter Herkunftsland Status
01. Erik Møse NorwegenNorwegen Norwegen ICTR-Präsident, Vorsitzender Richter der Anklagekammer I (2003–2007)
10. Jai Ram Reddy FidschiFidschi Fidschi Mitglied
11. Sergei Alexejewitsch Jegorow RusslandRussland Russland Mitglied

Anklagekammer II

# Richter Herkunftsland Status
04. William Sekule TansaniaTansania Tansania Vorsitzender Richter der Anklagekammer II
09. Arlette Ramaroson MadagaskarMadagaskar Madagaskar Mitglied
16. Joseph Asoka Nihal De Silva Sri LankaSri Lanka Sri Lanka Mitglied
17. Solomy Balungi Bossa UgandaUganda Uganda ad litem
19. Lee Gacugia Muthoga KeniaKenia Kenia ad litem
21. Emile Francis Short GhanaGhana Ghana ad litem
23. Taghrid Hikmet JordanienJordanien Jordanien ad litem
24. Seon Ki Park Korea SudSüdkorea Südkorea ad litem

Anklagekammer III

# Richter Herkunftsland Status
02. Inés Mónica Weinberg de Roca ArgentinienArgentinien Argentinien Vorsitzender Richter der Anklagekammer III
14. Khalida Rachid Khan PakistanPakistan Pakistan Mitglied
15. Charles Michael Dennis Byron Saint Kitts NevisSt. Kitts und Nevis St. Kitts und Nevis Mitglied
18. Flavia Lattanzi ItalienItalien Italien ad litem
22. Florence Rita Arrey KamerunKamerun Kamerun ad litem
24. Karin Hökborg SchwedenSchweden Schweden ad litem
25. Gberdao Gustave Kam Burkina FasoBurkina Faso Burkina Faso ad litem

Berufungskammer

# Richter Herkunftsland Status
03. Theodor Meron Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Vereinigte Staaten Vorsitzender Richter der Berufungskammer
05. Mohamed Shahabuddeen GuyanaGuyana Guyana Mitglied
06. Florence Mumba SambiaSambia Sambia Mitglied
07. Mehmet Güney TurkeiTürkei Türkei Mitglied
08. Fausto Pocar ItalienItalien Italien Mitglied
12. Wolfgang Schomburg DeutschlandDeutschland Deutschland Mitglied
13. Andrésia Vaz SenegalSenegal Senegal Mitglied

Anklagebüro

Das Anklagebüro ist in zwei Sektionen unterteilt:

  • Die Untersuchungsabteilung ist dafür verantwortlich, Beweise für die Beteiligung Einzelner an Verbrechen in Ruanda 1994 zu sammeln.
  • Die Anklageabteilung ist dafür verantwortlich, alle Vergehen vor dem Genozid zu bestrafen.

Hassan Bubacar Jallow aus Gambia ist der derzeitige Ankläger des ICTR. Er war vorher als „Attorney General“ und als Justizminister tätig; von 1998 bis 2002 war er außerdem am Obersten Gericht von Gambia tätig. Am 15. September 2003 wurde er als Ersatz für Carla Del Ponte nominiert.

Das Sekretariat

Das Sekretariat ist für die Gesamtverwaltung des Tribunals zuständig. Es übt auch noch einige andere rechtliche Funktionen aus und ist die Kommunikationsschnittstelle des ICTR.

Das Sekretariat wird vom Chefsekretär geführt. Dieser ist der Abgeordnete des UN Secretary-General. Adama Dieng aus Senegal ist der jetzige Chefsekretär. Im März 2001 bezog er seinen Posten.

Siehe auch

Literatur

  • Stefan Kirsch: Internationale Strafgerichtshöfe. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-1450-1.
  • Maison Rafaëlle: La responsabilité individuelle pour crime d'État en droit international public. Bruylant u. a., Brüssel 2004, ISBN 2-8027-1820-7.
  • Géraud de La Pradelle: Imprescriptible. L'implication française dans le génocide tutsi portée devant les tribunaux. Les arènes, Paris 2005, ISBN 2-912485-80-0.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. UN: STATUT DES INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOFS FÜR RUANDA. 2000, abgerufen am 17. August 2017.
  2. The ICTR in Brief | United Nations International Criminal Tribunal for Rwanda. Abgerufen am 17. August 2017 (english).
  3. ICTR Milestones | United Nations International Criminal Tribunal for Rwanda. Abgerufen am 17. August 2017 (english).
  4. Siehe die Übersicht über die Verfahren auf der Website des ICTR. (englisch, Aufruf am 10. April 2014). Zur Kritik am ICTR siehe insbesondere die Studie der International Crisis Group: International Criminal Tribunal for Rwanda: Justice Delayed (Memento vom 1. April 2005 im Internet Archive) vom 7. Juni 2001. (Englisch, Aufruf am 12. Februar 2008).
  5. ICTR-99-52 | United Nations International Criminal Tribunal for Rwanda. Abgerufen am 17. August 2017 (english).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.