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Kaiserkult

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Der Kaiserkult war eine kultische Verehrung der Kaiser des Römischen Reichs. Man brachte den toten oder lebenden Herrschern Opfer dar, betete ihr Bildnis an und machte sie dadurch zu einem Gottkönig (Divus).

Geschichte

Der römische Kaiserkult ist eine Sonderform des in der Antike verbreiteten Herrscherkults und ging indirekt auf den Makedonen Alexander den Großen zurück. Dieser, so glaubte man, wurde wegen seiner großen Taten und Hilfe für das Volk nach seinem Tod in die Göttergemeinschaft aufgenommen und leistete von dort aus seinen Verehrern weiterhin Hilfe. Nach ihm wurden weiteren Königen des Hellenismus kultische Ehren zuteil. Diese werden von der heutigen Forschung (siehe Chaniotis 2003) überwiegend als eine Sonderform des Euergetismus verstanden: Die Initiative zur Einrichtung eines Herrscherkultes ging zumindest in den ersten Jahrzehnten nie vom König, sondern stets von der betreffenden Polis aus; diese erwartete dafür durchaus Gegenleistungen vom König – entsprechend dem Grundgedanken des do ut des, der für die griechische Religion charakteristisch war. Eine Sonderform bildete der Dynastiekult der Ptolemäer, der stärker auf ägyptischen Traditionen fußte. Der Herrscherkult ermöglichte es, die Beziehung zwischen den Königen und den von ihnen kontrollierten Städten in eine äußerlich akzeptable Form zu bringen; dies war notwendig, da die Griechen die Monarchie eigentlich ablehnten. In der Regel wurden dabei auch jene Könige, die zu Lebzeiten göttlicher Verehrung teilhaftig geworden waren, erst nach ihrem Tod vergöttlicht (Apotheose). Dass hellenistische Könige selbst zu Lebzeiten verlangten, als theoi (‚Götter‘) verehrt zu werden, war (abgesehen von Alexander selbst und den ägyptischen Herrschern) eine spätere Entwicklung (siehe etwa Antiochos I. von Kommagene). Im späten Hellenismus gewährte man übrigens auch nicht-königlichen Wohltätern kultische Verehrung, was die enge Verbindung zwischen griechischem Herrscherkult und Euergetismus unterstreicht. Orientalische Einflüsse hingegen werden zwar immer wieder diskutiert, lassen sich aber erst für den späten Hellenismus nachweisen, nicht für die Entstehungszeit der Praxis, deren Anfänge bereits vor Alexander lagen (siehe Lysander).

Die Römer kamen um 200 v. Chr. im Zuge ihrer Eroberungen mit dem griechisch-hellenistischen Herrscherkult in Berührung, der der römischen Religion bis dahin unbekannt war. Seit dem zweiten Jahrhundert vor Christus erwies das Volk in den eroberten griechischen Gebieten sowohl römischen Provinzstatthaltern (zuerst Titus Quinctius Flamininus) aufgrund von Wohltaten göttliche Verehrung als auch dem römischen Volk und der Dea Roma.[1]

In die offizielle römische Staatsreligion aufgenommen wurde der Herrscherkult um 217 v. Chr. mit dem Kult des Genius Publicus bzw. Genius Populi Romani, in dem die Volkssouveränität und die Gemeinschaft des römischen Volkes gewissermaßen vergöttlicht wurden. Diese waren die einzigen Elemente eines Herrscherkultes zur Zeit der Republik. Ob man sie in eine direkte Reihe mit dem späteren Kaiserkult stellen kann, ist umstritten.

Gaius Iulius Caesar kam zu Lebzeiten besondere Ehre zu, da er, so glaubte man, von den Göttern auserwählt und mit übernatürlichen Kräften ausgestattet gewesen sei. Er erhielt aber noch keine kultische Verehrung als vergöttlichter Herrscher. Im Jahr 42 v. Chr. (am 15. März 44 war er ermordet worden) wurde er zum Gott erhoben und ging als Divus Iulius in die römische Göttergemeinschaft ein, wobei die Römer übrigens stets zwischen einem deus (einem Gott) und einem divus (einem „Vergöttlichten“) unterschieden.

Sein Nachfolger Augustus wurde 30 v. Chr. erster römischer Kaiser und blieb es bis zu seinem Tod 44 Jahre später. Eine göttliche Verehrung des Kaisers durch römische Bürger widersprach im Kern der Prinzipatsideologie, nach der die res publica vorgeblich noch immer bestand. Im Kult des Genius Augusti wurde gewissermaßen das Charisma der Kaiser verehrt. Der Herrscher war seit Augustus zu Lebzeiten auch oberster Staatspriester (pontifex maximus) und konnte neue religiöse Gesetze schaffen bzw. bestehendes Recht endgültig auslegen.[2]

Sollte ein Kaiser aufgrund seiner Wohltaten für das Volk nach seinem Tod vergöttlicht werden (Apotheose), wurde der Leichnam des Kaisers verbrannt (Feuerbestattung). Bei dieser Zeremonie wurde ein Adler, das Symboltier Jupiters, freigelassen, welcher die Seele des Verstorbenen in das Reich der Götter bringen sollte. Der Aufstieg der Seele musste amtlich bezeugt werden. Der Senat erkannte dann den Stand des Kaisers als Divus an. Der Vergöttlichte bekam eigene Tempel und eine eigene Priesterschaft. Nach dem Tod unbeliebter Kaiser konnte der Senat die Damnatio memoriae (Austilgung des Andenkens) beschließen.

Lebende Kaiser konnten keine Apotheose erlangen, aber sie konnten sich durch ein Hofzeremoniell mit einer Aura göttlicher Macht umgeben. Vor allem im griechischen Osten setzte sich so das Prinzip des hellenistischen Herrschkultes fast bruchlos fort. Im lateinischen Westen war die Situation komplizierter, vor allem in Rom und Italien: Die Herrscher Caligula (37–41), Nero (54–68), Domitian (81–96) und Commodus (180–192) praktizierten eine besonders absolutistische Regierungsform und ließen sich schon zu Lebzeiten im Stil hellenistischer Gottkönige verehren. Sie scheiterten aber politisch weitgehend mit ihren Plänen und erhielten nach ihrem Tod keine weitere Verehrung.

Decius (Kaiser von 249–251) versuchte nach schweren Wirtschaftskrisen und Einbrüchen vor allem der Franken, Alemannen und Goten, die Reichseinheit mit einer Rückbesinnung auf die altrömische Staatsreligion zu erneuern. Dazu baute er den Kaiserkult weiter aus: In seiner Person oder mindestens zu seinem Schutz sollte Gottes Wesen erscheinen (Epiphanie). Aurelian (270–275) steigerte dies noch mit einem orientalischen Hofzeremoniell: Er machte den Sol invictus (unbesiegter Sonnengott) zum Reichsgott, was aber nur kurzfristig gelang. Diokletian (284–305) knüpfte indirekt an die Vorstellung von den Göttern als Garanten der staatlichen Ordnung an: Er wollte die Tetrarchie von Kaisern als irdische Manifestation des göttlichen Weltregiments (von Jupiter etc.) betrachtet wissen.

In den Provinzen galt der Kaiserkult als Ausdruck der Loyalität gegenüber Rom. Wer ihn verweigerte, schloss sich damit aus der Gesellschaft aus und galt leicht als „Hasser des Menschengeschlechts“ (odium generis). Probleme mit der Ausübung des Kaiserkultes hatten im Römischen Reich Juden und Christen, die wegen des Ersten Gebots (Monotheismus) keine Menschen als Götter verehren durften. Die Römer erkannten die jüdische Religion jedoch als religio licita an und erließen Juden die Teilnahme am Kaiserkult. Den Christen wurde dieses Privileg seit Trajan (98–117) nicht mehr gewährt, nachdem das Christentum als eigene Religion hervorgetreten war. Infolge der Ausbreitung des Christentums wurde der Kaiserkult bald zu einem Mittel, Staatsloyalität einzufordern: Wo Christen das Kaiseropfer verweigerten, kam es zeitweise zu schweren Christenverfolgungen, besonders unter Decius (249 bis 251) und Diokletian.

Nach dem Tod Diokletians leitete Konstantin eine religionspolitische Wende von großer Tragweite ein (so genannte Konstantinische Wende) und stellt ab 312 das Christentum anderen Religionen gleich. In ihm sah er eine neue Grundlage für die religiöse Einung des Reiches und für die Legitimation der Alleinherrschaft, so dass er der Kirche nun weitgehende Privilegien gegenüber anderen Kulten, auch den bisherigen Staatsgöttern einräumte und ihre innere Einheit aktiv vorantrieb.

Seit der vollständigen Christianisierung des Reiches unter Theodosius (379–395) verschwand der Kaiserkult äußerlich. Der Machtanspruch des Kaisers über die Religion blieb jedoch bis weit in das Mittelalter und die Neuzeit hinein bestehen. Aus dem Gottkönig wurde der Kaiser „von Gottes Gnaden“: Das Hofzeremoniell blieb bis in die Einzelheiten weitgehend dasselbe und wurde parallel auch vom Papsttum kopiert.

Literatur

  • Hubert Cancik (Hrsg.): Die Praxis der Herrscherverehrung in Rom und seinen Provinzen. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, ISBN 3-16-147895-9.
  • Angelos Chaniotis: The Divinity of Hellenistic Rulers. In: Andrew Erskine (Hrsg.): A companion to the Hellenistic world. Blackwell, Oxford 2003, S. 431 ff. (guter, knapper Überblick zum hellenistischen Herrscherkult).
  • Manfred Clauss: Kaiser und Gott. Herrscherkult im römischen Reich. Saur, München 1999, ISBN 3-598-77444-3 (sehr umstrittene Studie, die im Gegensatz zu den meisten Forschern davon ausgeht, dass dem Kaiserkult tatsächlich religiöse Motive zugrunde gelegen hätten).
  • Wilhelm Drexler: Kaiserkultus. In: Wilhelm Heinrich Roscher (Hrsg.): Ausführliches Lexikon der griechischen und römischen Mythologie. Band 2,1, Leipzig 1894, Sp. 901–919 (Digitalisat).
  • Duncan Fishwick: The imperial cult in the Latin west. Studies in the ruler cult of the western provinces of the Roman Empire. Drei Bände (in sieben Teilbänden). Brill, Leiden 1987–2004, ISBN 90-04-07179-2.
  • Ittai Gradel: Emperor worship and Roman religion. Clarendon Press, Oxford 2002, ISBN 0-19-815275-2.
  • Panagiotis P. Iossif, Andrzej S. Chankowski, Catharine C. Lorber (Hrsg.): More than Men, less than Gods. Studies on Royal Cult and Imperial Worship. Peeters, Leuven 2011.
  • Simon R. F. Price: Rituals and power. The Roman imperial cult in Asia Minor. Cambridge University Press, Cambridge 1984 (und Nachdrucke), ISBN 0-521-31268-X.

Einzelnachweise

  1. Chr. Mileta: Die offenen Arme der Provinz. Überlegungen zur Funktion und Entwicklung der prorömischen Kultfeste der Provinz Asia (erstes Jahrhundert v. Chr.). In: Festrituale in der römischen Kaiserzeit. Tübingen 2008, S. 89–114. Ders.: Die prorömischen Kulte der Provinz Asia im Spannungsverhältnis von Religion und Politik. In: Die Religion des Imperium Romanum. Koine und Konfrontation. Tübingen 2009, S. 139–160.
  2. Bibliographie zu Augustuskult und Religion zur Zeit des Augustus hier: Religionsgeschichliches Handbuch (von Karl Prumm S. J.)
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