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Razzia

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Dieser Artikel beschreibt die Razzia als Durchsuchungsmaßnahme; zu anderen Bedeutungen siehe Razzia (Begriffsklärung).
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Razzia (von arabisch غزوة ghazwa ‚Kriegszug, Raubzug, Angriffsschlacht‘) ist die Bezeichnung für eine planmäßig vorbereitete, innerhalb einer schlagartig abgesperrten Örtlichkeit bei einem unbestimmten Personenkreis überraschend durchgeführte Suche nach Personen oder Sachen zum Zweck der Gefahrenabwehr (z. B. Prävention von Straftaten) oder der Strafverfolgung (Repression).

Razzia war ursprünglich eine Bezeichnung für die Raubzüge der nordafrikanischen Korsaren in Südeuropa. Bei diesen Überfällen erbeuteten die Seeräuber neben Gütern und Vieh vor allem christliche Sklaven, die auf den Sklavenmärkten der Barbareskenstaaten verkauft wurden. Während der französischen Eroberung Algeriens in den 1830er- und 1840er-Jahren wandten das französische Militär die vor Ort bekannte Kriegstechnik strategisch zur Auslöschung des Widerstands der Einheimischen an und transformierte sie so erstmals zu einer Praktik staatlich-disziplinierender Gewaltausübung.[1] So hat sich Bedeutung des Wortes von einer kriminellen Handlung zu einer polizeilichen Maßnahme hin gewandelt.

Bundesrepublik Deutschland

SEK-Einsatz bei einer Drogen-Razzia in Uetersen, bei der mehrere mutmaßliche Täter festgenommen wurden. Insgesamt wurden 500 Gramm besonders reines Heroin, vier Kilogramm gestrecktes Heroin sowie 23.445 Euro in einem Geldversteck sichergestellt.

Der Aspekt der Razzia ist in den Landesgesetzen geregelt oder stützt sich auf die Befugnisgeneralklausel des Polizeirechts. Der strafrechtliche Aspekt ist Bundeskompetenz, aber nicht eigens geregelt. Er kann auf § 163b, § 163c, § 127, § 102, § 103 StPO gestützt werden. Es bedarf dann eines Anfangsverdachts nach § 152 Abs. 2 StPO.

Eine Razzia kann von der Staatsanwaltschaft mittels Verfügung oder direkt von den Polizeibehörden angeordnet werden.

Mehrmals haben in der Geschichte der Bundesrepublik Durchsuchungsaktionen in Redaktionsräumen großes Aufsehen erregt. Sie wurden von Seiten des Staates wegen Verdachts auf Landesverrat oder dem unberechtigten Besitz von Informationsmaterial gerechtfertigt, während Teile der Öffentlichkeit eine Verletzung der Pressefreiheit (Art. 5 GG) befürchteten, insbesondere dann, wenn ein kritischer Artikel der Aktion vorausging. Bekannte Razzien dieser Art wurden bei der Spiegel-Affäre 1962 und bei der Durchsuchung des Magazins Cicero im Jahre 2005 unternommen.

Anmerkungen

  1. Vgl. William Gallois, A History of Violence in the Early Algerian Colony, Basingstoke 2013.

Weblinks

 Commons: Razzia – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Razzia – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikinews Wikinews: Razzia – in den Nachrichten
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Razzia aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.