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Reichsbank

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Dieser Artikel erläutert die historische Deutsche Reichsbank; zu anderen Bedeutungen siehe Schwedische Reichsbank.
Reichsbank
Das im Jahr 1940 fertiggestellte neue Reichsbankgebäude am Werderschen Markt in Berlin-Mitte
Das im Jahr 1940 fertiggestellte neue Reichsbankgebäude
am Werderschen Markt in Berlin-Mitte
Hauptsitz Berlin, Deutsches Reich
Gründung 1. Januar 1876
Auflösung/Fusion 1945
Zentralbank für das Deutsche Reich
Währung
Vorgänger
Nachfolger
Liste der Zentralbanken

Die Reichsbank war die Zentralnotenbank des Deutschen Reiches.

Geschichte

Reichsbankgebäude in der Berliner Jägerstraße
Erweiterungsbau von 1892–94, Aufnahme 1903
Kassenhalle im Erweiterungsbau, 1903

Die Reichsbank im Deutschen Reich bis 1918

Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 oblag diesem die Noten- und Münzgesetzgebung. Mit Gesetz vom Dezember 1871 wurde die Mark als Goldwährung des neuen Staates definiert.[1] Außerdem wurde am 1. Januar 1876 gemäß Bankgesetz vom 14. März 1875[2] die Reichsbank durch Übernahme der Preußischen Bank als zentrale Notenbank mit Sitz in Berlin und rechtsfähige öffentliche Anstalt gegründet. Sie unterstand anfangs direkt dem Reichskanzler und hatte ein Direktorium, dessen Präsident vom Kaiser auf Vorschlag der Bundesrats ernannt wurde. Das Grundkapital der Reichsbank betrug 120 Millionen Mark und war in Besitz von privaten Anteilseignern.[3] Im Jahr 1884 besaßen 6140 Deutsche und 1462 Ausländer Anteile an der Bank.[4]

Die Aufgabe der Reichsbank war es, Preis und Volumen des Geldes zu bestimmen. Vorläufig blieb das Notenausgaberecht noch auf die Reichsbank (250 Millionen Mark) und 32 private Notenbanken (135 Millionen Mark) verteilt. Bis 1889 hatten 19 davon auf ihr Notenausgabeprivileg verzichtet. 1906 verfügten nur noch die vier großen staatlichen Notenbanken von Baden, Bayern, Sachsen und Württemberg über ihr Notenprivileg, das erst 1935 endete. Ausgegebene Noten über 100 Mark mussten gemäß Münzgesetz vom 9. Juli 1873 bei der Reichsbank gedeckt sein. Ungedeckte Noten unter 100 Mark wurden nach dem Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen vom 30. April 1874[5] in Form von Staatspapiergeld als Reichskassenscheine in Stückelungen zu 5, 20 und 50 Mark ausgegeben.[6] Die durch Finanzminister Otto Camphausen initiierte und in § 9 des Bankgesetz vom 14. März 1875[2] verankerte Palmer-Regel sah dabei vor, das Kontingent überschreitende Notenausgaben mit 5 Prozent zu versteuern.[7]

Die Reichsbank in der Zeit der Weimarer Republik 1918 bis 1933

Nach dem Autonomiegesetz vom 26. Mai 1922, das auf Druck der Alliierten zustande kam,[8] hatte die oberste Bankleitung nicht mehr der Reichskanzler, sondern ausschließlich das Reichsbankdirektorium. Das Reich behielt nur die Aufsichtsbefugnis. Am 30. August 1924 wurde entsprechend dem Dawesplan die Reichsbank eine von der Reichsregierung unabhängige Anstalt.[9] Die Wahl des Reichsbankpräsidenten erfolgte durch den Generalrat, bestehend aus 14 Mitgliedern, davon sieben ausländische aus Großbritannien, Frankreich, Italien, den USA, Belgien, Holland und der Schweiz. Die ausländischen Mitglieder durften keine Regierungsmitglieder oder Staatsbeamte sein, sondern waren anerkannte Finanzexperten.[8] Aus ihrem Kreis wurde der Kommissar für die Notenausgabe zur Überwachung der Deckungsvorschriften des Notenumlaufes gewählt.[8] Der Reichspräsident hatte beim Reichsbankpräsidenten lediglich Bestätigungsrechte. Daneben wurde 1924 die Reichsmark als neues Zahlungsmittel eingeführt. Im Jahr 1929 gab es 10.016 Deutsche denen 1.003.340 Anteile und 1.288 Ausländer denen 223.148 Anteile der Reichsbank gehörten.[10]

Die Reichsbank in der Zeit des Nationalsozialismus 1933–1945

Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde der Generalrat abgeschafft, der Reichspräsident allein ernannte und entließ den Präsidenten sowie die Mitglieder des Direktoriums. Ab 10. Februar 1937, mit dem Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn, unterstand die Reichsbank wieder der Reichsregierung. Nach der Absetzung von Reichsbankpräsident Schacht im Januar 1939 folgte noch im gleichen Jahr durch das Reichsbankgesetz vom 15. Juni 1939[11] die Neuordnung und Umbenennung in Deutsche Reichsbank, die nun direkt dem „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler unterstand, der damit selbst die Kredite an das Reich gewähren konnte. Fortan war die Deutsche Reichsbank „nur noch ein Rad im Getriebe der deutschen Kriegswirtschaft“.[12] Am 1. Mai 1942 erhielt die seit 1939 von Reichswirtschaftsminister Walther Funk geführte Reichsbank die Bezeichnung „Nationalsozialistischer Musterbetrieb“.[13]

Während sich Reichsbankpräsident Funk kaum ins Tagesgeschäft einmischte, wurde die Zentralbank praktisch von Reichsbankdirektor Emil Puhl geführt, der enge Beziehungen zur nationalsozialistischen Elite pflegte und seit 1939 als „geschäftsführender Vizepräsident“ der Deutschen Reichsbank amtierte. 1945 wurden Gold und Devisen vor allem nach Merkers ausgelagert. Von dort, aber auch aus Verstecken in Süddeutschland und Österreich und aus verschiedenen Reichsbankfilialen wurden die Werte ins Federal Exchange Depository in Frankfurt transportiert und 1946 bis 1996 von der Tripartite Gold Commission als Raubgold an die Ursprungsstaaten und an Flüchtlingsorganisationen zurückgegeben.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg hörte die Deutsche Reichsbank offiziell auf zu existieren. Jedoch besteht in vielerlei Hinsicht eine fortlaufende Kontinuität, sowohl in der Arbeit der 1948 gegründeten Bank deutscher Länder als auch in der 1957 gegründeten Bundesbank. So waren beispielsweise zahlreiche Mitarbeiter der Reichsbank später in vergleichbaren Positionen bei der Bank deutscher Länder und der Bundesbank tätig. Die Bankgeschäfte wurden oft in Gebäuden und mit der Ausstattung der ehemaligen Reichsbankfilialen ausgeführt. Außerdem übernahm die Bundesbank (z. B. gemäß § 40 Abs. 5 Bundesbankgesetz) teilweise die Verbindlichkeiten der Reichsbank. Die rund 20.000 Anteilseigner der Reichsbank wurden 1961 abgefunden.[14]

Zentrale am Werderschen Markt

Dienstsiegel der Reichsbank (auf einer 1000-RM-Banknote)

Ab 1891 war die Zentrale der Reichsbank im Anwesen Jägerstraße 34–38 untergebracht, das bis 1899 ausgebaut wurde. Das Haus am Werderschen Markt wurde von 1934 bis 1940 als Erweiterungsbau errichtet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gebäude trotz der zerstörten oberen Etagen bereits ab Juli 1945 durch das Berliner Stadtkontor und ab 1949 durch das Ministerium für Finanzen der DDR genutzt.

In der Zeit nach seinem Auszug aus dem Haus der Einheit befand sich hier von 1959 bis 1990 das Machtzentrum der DDR. Im Gebäude amtierten Walter Ulbricht und sein Nachfolger Erich Honecker als Vorsitzende des Politbüros der SED. Es war Sitz des Zentralkomitees der SED, der Zentralen Parteikontrollkommission, der Zentrale Revisionskommission der SED sowie der Bezirksleitung Berlin der SED.

Vom 1. Juni bis zum 2. Oktober 1990 trug das Gebäude den Namen „Haus der Parlamentarier“ und wurde von der Volkskammer der DDR genutzt. Danach ging das Gebäude in Bundesvermögen über. In den Jahren von 1997 bis 1999 folgten Um- und Erweiterungsbauten, so dass am 20. Januar 2000 das Auswärtige Amt das Gebäude weitgehend übernehmen konnte.

Ein Teil des Gebäudes wurde bis zum Jahre 2007 durch die Bundesbank als Filiale genutzt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Reichsbankpräsidenten

Vorlage:Zeitleiste Reichs- / Bundesbankpräsidenten

Weblinks

 Commons: Reichsbank – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871. Abrufbar unter https://de.wikisource.org/wiki/Gesetz,_betreffend_die_Auspr%C3%A4gung_von_Reichsgoldm%C3%BCnzen, abgerufen am 28. Dezember 2013.
  2. 2,0 2,1 Bankgesetz vom 14. März 1875 auf Wikisource
  3. Deutsche Bundesbank:Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte, April 2006, S.13 (PDF)
  4. Meyers Konversationslexikon, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885–1892, S.332
  5. Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen auf Wikisource
  6. Matthias Wühle: Geld- und Währungspolitik der Reichsbank 1875–1914: Der Transformationsprozess der deutschen Geldverfassung. München 2011, ISBN 3-89975-736-X, S.29ff.
  7. Matthias Wühle: Geld- und Währungspolitik der Reichsbank 1875–1914: Der Transformationsprozess der deutschen Geldverfassung. München 2011, ISBN 3-89975-736-X, S.27ff.
  8. 8,0 8,1 8,2 Martin Hoffmann: Zur Frage der Unabhängigkeit der Reichsbank von 1930 bis 1937. GRIN Verlag 2007, ISBN 3-638-87770-1, S. 24, S. 30, S. 31
  9. Reichsbankgesetz vom 30. August 1924, RGBl. II, S. 235–246.
  10. Bundesarchiv: Nr. 429 Ministerbesprechung vom 3. Februar 1930: 1. Reichsbankgesetz
  11. Reichsbankgesetz vom 15. Juni 1939 und Änderungen
  12. Harold James: Die Reichsbank 1933–1945. Berlin 2000, S. 188
  13. Ein Ehrentag der Deutschen Reichsbank, BArch R2501/6366
  14. Hamburger Abendblatt, Nr. 137 vom 15. Juni 1961, Seite 21 (PDF; 1,7 MB)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Reichsbank aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.