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Resolution 446 des UN-Sicherheitsrates

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Die Resolution 446 des UN-Sicherheitsrats behandelte das Problem der israelischen Siedlungen in den arabischen Gebieten, welche von Israel im Sechstagekrieg erobert wurden aber noch nicht, wie der Sinai, zurückgegeben worden waren, also das Westjordanland mit Ost-Jerusalem, den Gaza-Streifen und die Golanhöhen.

In der Resolution stellte der Sicherheitsrat fest, „dass die Politik und Praxis Israels bei der Gründung von Siedlungen in den Palästinensischen und Arabischen Gebieten, die seit 1967 besetzt waren, keine rechtliche Gültigkeit besitzen und ein ernsthaftes Hindernis begründen, um einen umfassenden, einfachen und dauernden Frieden im Nahen Osten zu erreichen.“

Die Resolution war am 22. März 1979 bei der 2134. Sitzung mit zwölf Stimmen ohne Gegenstimme angenommen worden, wobei Norwegen, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten sich enthalten hatten.

Die Resolution 446 und die Vierte Genfer Konvention

Die Resolution 446 bestätigt „einmal mehr, dass die Vierte Genfer Konvention bezüglich des Schutzes von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 anwendbar ist auf die arabischen Gebiete, die von Israel seit 1967 besetzt sind, einschließlich Jerusalems.“ Israel argumentiert dagegen, dass weder das Westjordanland noch Gaza das Gebiet eines „Unterzeichnerstaates“ zu dem Zeitpunkt war, als diese von Israel besetzt wurden und dass deswegen die Konvention nicht auf sie anwendbar sei.[1] [2]

Israels Position ist durch die anderen Unterzeichnerstaaten der Vierten Genfer Konvention nicht anerkannt. Artikel 1 der Konvention legt fest, dass „die Unterzeichnerstaaten unter Umständen alles unternehmen, um die gegenwärtige Konvention zu respektieren und den Respekt sicherzustellen.“[3] [4]

Am 15. Juli 1999 traf eine Konferenz der Unterzeichnerstaaten der Vierten Genfer Konvention im UN-Hauptquartier in Genf zusammen. Sie bestimmte, dass die Konvention in den besetzten palästinensischen Gebieten anwendbar ist, einschließlich Jerusalems.[5] 2001, während eines eintägigen Treffens der Unterzeichnerstaaten, haben 114 Länder eine Drei-Seiten-Erklärung angenommen, die bestätigt, dass die Bedingungen der Konvention auf die palästinensischen Gebiete anwendbar sind.[6]

Im August 2004 hat eine Arbeitsgruppe des israelischen Justizministeriums, die von Generalstaatsanwalt Menachem Mazuz einberufen wurde, die Folgen eines Urteils des Internationalen Gerichtshofes[7] überprüft und empfohlen, dass die israelische Regierung die Anwendung der Vierten Genfer Konvention auf das Westjordanland und Gaza erwägen sollte.[8]

Einseitiger Abzug aus dem Gaza-Streifen

Israel evakuierte die Siedler aus Gaza-Streifen im September 2005, entfernte alle Siedlungen und Militärstreitkräfte, die dort waren, es behielt sich jedoch das Recht umfassender Kontrolle über den Gaza-Streifen und die Lebensverhältnisse seiner Bevölkerung vor.

Dazu gehören die Kontrolle über das Geburten- und Personenstandsregister, den Personen- und Warenverkehr, die Einnahme von Zöllen, die Währung, die Kontrolle des Luftraums und der küstennahen Gewässer, sowie das Vorrecht auch präemptiver militärischer Interventionen und der permanenten militärischen Überwachung und Präsenz innerhalb palästinensischer Gewässer und aus dem palästinensischen Luftraum über Gaza.

Geregelt wurde dies im sogenannten 'Disengagement Plan', welcher einseitig, d.h. ohne palästinensische Zustimmung verfasst wurde. [9]

Aus diesem Grund wird Israel international auch weiterhin als Besatzungsmacht über den Gaza-Streifen definiert, was insofern umstritten ist, da Israel seinen Status als Besatzungsmacht, trotz der im Abkopplungsplan geregelten fortwährenden Kontrolle über das Gebiet, leugnet. Der Begriff der Besatzung bezeichnet in erster Linie die effektive Kontrolle über ein fremdes Gebiet. Dieses war auch nach dem Abzug der Siedler im Jahr 2005 der Fall, weshalb Israel von den Vereinten Nationen auch weiterhin als Besatzungsmacht über den Gaza-Streifen betrachtet wird.

Das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die Golanhöhen werden auch weiterhin von israelischen Staatsbürgern besiedelt.

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  • Lisa Hajjar: Courting Conflict: The Israeli Military Court System in the West Bank and Gaza. University of California Press, 2005 ISBN 0-520-24194-0.
  • A.F. Kassim: The Palestine Yearbook of International Law 1987-1988. Martinus Nijhoff Publishers, 1988 ISBN 90-411-0341-4.
  • Tomis Kapitan: Philosophical Perspectives on the Israeli-Palestinian Conflict. M. E. Sharpe, 1997 ISBN 1-56324-878-6.
  • David Kretzmer: The Occupation of Justice: The Supreme Court of Israel and the Occupied Territories. SUNY Press, 2002 ISBN 0-7914-5337-5.
  • Alex Takkenberg: The Status of Palestinian Refugees in International Law. Oxford University Press, 1998 ISBN 0-19-826590-5.
  • United Nations: Yearbook of the United Nations, 2000. United Nations Publications, 2002 ISBN 92-1-100857-3.
  • Knesset.gov.il: Disengagement Plan of Ariel Sharon, 16. April 2004
  1. Dajan 1977 vor der UN, nach: Kretzmer, 2002, S. 34.
  2. Hajjar, 2005, S. 54.
  3. Kassim, 1988, p. 112.
  4. Takkenberg, 1998, p. 214.
  5. United Nations, 2002, p. 421; p. 437.
  6. BBC-News: Israel castigated for "rights abuses". 5. Dezember 2001
  7. BBC-News: UN rules against Israeli barrier. 9. Juli 2004
  8. BBC-News: Consider Geneva pact, Israel told. 24. August 2004
  9. [1]

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