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Simferopol-Massaker

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Im Simferopol-Massaker (auch Weihnachts-Massaker oder Massenmord von Simferopol) vernichtete 1941 der SD mit Unterstützung der Wehrmacht die jüdische und die krimtschakische Bevölkerung von Simferopol durch Massenerschießungen. Heute erinnert eine Gedenkstätte am Tatort an die vielen Tausend Zivilisten jüdischen Glaubens, die hier innerhalb weniger Tage ermordet wurden. Das Massaker von Simferopol gilt als herausragendes Beispiel für die enge Zusammenarbeit zwischen militärischen Befehlshabern und Verantwortlichen des RSHA bei der Durchführung des Holocaust.

Geschichte des Massakers

Militärverwaltung der Stadt und Massenerschießungen

Razzia durch deutsche Feldgendarmen und Soldaten in Simferopol, Januar 1942

Simferopol, die größte Stadt der Krim, war am 1. November 1941 von der 11. Armee, unter deren Oberbefehlshaber General Erich von Manstein, eingenommen worden. Sein Armeeoberkommando (AOK 11) nahm Quartier in der kleinen Ortschaft Sarabus, dem heutigen Gwardejskoje (Гвардейское), das ungefähr zehn Kilometer nördlich von Simferopol liegt. In der Stadt selbst, die als Hauptverkehrsknotenpunkt und Versorgungsbasis eine wichtige strategische Rolle zukam, nahm am 5. November die Ortskommandantur Simferopol (OK I/853) die Arbeit auf.[1] Die Feld- und Ortskommandanturen waren nicht nur für die Betreuung durchziehender Truppen und die Bewachung kriegswichtiger Einrichtungen zuständig, sondern auch für die Erfassung, Verwaltung und Überwachung der Zivilbevölkerung. Die Zuständigkeit für die Ernährung der Bevölkerung, die Regelung von Handel und Gewerbe sowie den Arbeitseinsatz von Zivilisten lag bei der Abteilung Landwirtschaft des Wirtschaftskommandos Krim (Wi Kdo Krim) der Wirtschaftsorganisation Ost, die Hermann Göring unterstand. Die Kommandanturen der Krim berichteten an die rückwärtige Militärverwaltung der 11. Armee (Korück 553), deren Leiter, Generalleutnant Heinrich Doehla, direkt an von Manstein rapportierte, während die Alltagsgeschäfte der Korück 553 über die Oberquartiermeisterabteilung der 11. Armee (AOK 11/OQu) von Oberst Friedrich Wilhelm Hauck liefen. In taktischer Hinsicht unterstand Hauck auch die der 11. Armee zugeteilte motorisierte Feldgendarmerieabteilung (FGA 683). Das operative Personal der FGA, also die Militärpolizeitrupps, war teilweise auf die einzelnen Feld- und Ortskommandanturen verteilt und unterstand dann deren Kommandanten. Wie seine Kollegen auch, war der Ortskommandant von Simferopol, Hauptmann Kleiner, zur Wahrnehmung seiner umfangreichen Aufgaben gezwungen, einheimisches Verwaltungspersonal einzusetzen und Hilfspolizisten und Milizmänner zur Verstärkung der Feldgendarmerie zu rekrutieren.

Die Einwohnerzahl von Simferopol war von 156.000 im Jahr 1939 auf ca. 120.000 im November 1941 abgesunken.[2] Vor dem Krieg hatten mehr als 20.000 Juden, überwiegend Aschkenasim, in der Stadt gelebt, beim Einmarsch der Deutschen gab es dort noch etwa 13.000 aschkenasische Juden sowie 1.500 Krimtschaken,[3] Angehörige einer kleinen Volksgruppe mit einer tatarischen Sprache und jüdisch-rabbinischem Glauben, die von den Deutschen als „rassische“ Juden behandelt wurden. Als nicht von Juden abstammend klassifiziert - und daher nicht verfolgt - wurden nach langen bizarren Abklärungen zwischen RSHA und RMO die Karäer, eine türkisch geprägte Volksgruppe nicht-rabbinischen jüdischen Glaubens.[4][5]

Schon in der ersten Novembertagen ergriff die Ortskommandatur Simferopol vorbereitende Maßnahmen zur „Lösung der Judenfrage“:[6] Die Juden der Stadt wurden erfasst und durch Armbinden kenntlich gemacht. Nur wenig später, in der Zeit vom 9. bis 13. Dezember folgte die Liquidierung der jüdischen Bevölkerung unter Mithilfe der Wehrmacht durch die Einsatzgruppe D der Sicherheitspolizei und des SD (Sicherheitsdienst des Reichsführer-SS Heinrich Himmler). Die Einsatzgruppe D setzte zur Durchführung der Massenerschießungen ihr Sonderkommando Sk 11B ein, die Wehrmacht steuerte Personal der motorisierten Geheimen Feldpolizei (GFP 647), sowie der Feldgendarmerie bei. Die Juden wurden in der Zeit vom 11. bis 13. Dezember in der Stadt zusammengetrieben, auf LKWs geladen und ungefähr zehn Kilometer außerhalb von Simferopol in einem Panzergraben erschossen. Am 9. Dezember waren dort bereits die Krimtschaken der Stadt ermordet worden.[7] Augenzeugenberichte über die Massenerschießungen, die als „Judenaktion“ oder auch in Tarnsprache als „Umsiedlung“ bezeichnet wurden, gibt es in Form von Vernehmungsprotokollen sowohl aus dem Nürnberger „Einsatzgruppen-Prozess“[8][9] als auch aus den Ermittlungsakten bundesdeutscher Ermittlungsbehörden.[10]

Das Massaker von Simferopol war die größte aber weder die erste oder die letzte Mordaktion der Einsatzgruppe D auf der Krim. Die schlichte Statusmeldung vom 2. Januar 1942 lautete, Simferopol und andere Städte der Krim seien nun „judenfrei“.[11] Eine Woche später wurde für Simferopol präzisiert, die Stadt sei frei von Juden und Krimtschaken[12] Allerdings waren untergetauchte Juden auch bei späteren Razzien in Simferopol im Visier, wie z.B. bei der großen „Aktion zur Erfassung unzuverlässiger Elemente“ am 11.Januar 1942, bei welcher das Sonderkommando Sk 11B des SD seitens der Armee von 20 Geheimen Feldpolizisten, 55 Feldgendarmen und 2320 Soldaten unterstützt wurde und 1250 verdächtige Zivilisten aufgriff.[13] Obwohl letztlich fast alle der auf der Krim verbliebenen ca. 35'000 aschkenasischen Juden, ca. 3000 Krimtschaken und 114 Bergjuden von den Mordkommandos des SD getötet wurden, ist nicht ganz klar, wie viele Personen in Simferopol bei den Massenerschießungen in der ersten Dezemberhälfte 1941 umkamen. Der Historiker Norbert Kunz meint, es seien der Großteil der Krimtschaken sowie etwa 5'000 aschkenasische Juden gewesen und diese Zahl habe sich bis Ende Februar verdoppelt.[14]

Rolle der 11. Armee

Die Mitwirkung der Armee am Simferopol-Massaker ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Kommandeur der 11. Armee, Erich von Manstein, am 20. November 1941 einen Befehl erlassen hatte, der dem von Hitler gelobten Reichenau-Befehl[15] entsprach. Von Manstein bekräftigte darin, dass das „jüdisch-bolschewistische System“ ein für allemal ausgerottet werden müsse und forderte von seiner Truppe: „Für die Notwendigkeit der harten Sühne am Judentum, dem geistigen Träger des bolschewistischen Terrors, muss der Soldat Verständnis aufbringen. Sie ist auch notwendig, um alle Erhebungen, die meist von Juden angezettelt werden, im Keime zu ersticken.“[16] Der Befehl zeigt eine offensichtliche Zustimmung des Autors zu den ideologischen Kriegszielen Hitlers. Er enthält auch eine Passage, die eine Zustimmung von Mansteins zu der wirtschaftlichen Ausplünderung des Landes durch die Ernährungsstrategie im Russlandfeldzug bekundet: „Die Ernährungslage der Heimat macht es erforderlich, dass sich die Truppe weitestgehend aus dem Lande ernährt und dass darüber hinaus möglichst große Bestände der Heimat zur Verfügung gestellt werden. Besonders in den feindlichen Städten wird ein großer Teil der Bevölkerung hungern müssen. Trotzdem darf aus missverstandener Menschlichkeit nichts von dem, was die Heimat unter Entbehrungen abgibt, an Gefangene und Bevölkerung – soweit sie nicht im Dienste der deutschen Wehrmacht stehen – verteilt werden.“ Die obigen Passagen spiegeln den rücksichtslosen Kurs der Wehrmacht in der Blitzkriegsphase wieder, der im Hungerwinter 1941/1942 hinterfragt werden musste, weil man sich so unweigerlich die Zivilbevölkerung zum Feind machte und damit den militärischen Erfolg aufs Spiel setzte.

Die Einsatzgruppe D hatte die Liquidierung der Juden für März 1942 geplant. Doch das AOK 11 drängte auf einen früheren Termin. Grund für diese Eile dürfte primär die katastrophale Ernährungslage auf der Krim gewesen sein. Immerhin war im Westen der Krim die Festung Sewastopol noch nicht erobert und der Osten, die Halbinsel Kertsch, war leicht erreichbar vom östlichen Festland, wohin sich die Rote Armee zurückgezogen hatte. Bei einem Rückeroberungsversuch hätten Hungeraufstände in den Städten im Rücken der 11. Armee diese in eine höchst gefährliche Lage bringen können. Die Rote Armee hatte beim Rückzug von der Krim, die in Friedenszeiten einen Nahrungsmittelüberschuss produzierte, Nahrungsmittel und Nahrungsproduktionsmittel mitgenommen oder vernichtet, um sie dem Feind nicht in die Hände fallen zu lassen. Die ebenfalls erfolgten Zerstörungen der Bahnlinien und die wachsende Partisanentätigkeit reduzierten den Nachschub über die Eisenbahn so drastisch, dass wegen fehlender Munition der für Ende November 1941 geplante Angriff auf Sewastopol verschoben werden musste. Die Abteilung Landwirtschaft des Wirtschaftskommandos (Wi Kdo Krim) der Wirtschaftsorganisation Ost, hatte infolgedessen bereits am 1. Dezember 1941 konstatiert:[17]

„Die Ernährungslage auf der Krim ist derart schlecht, dass heute schon gefordert werden muss:

1. Entfernung sämtlicher Gefangenen aus der Krim

2. Sofortige Lösung der Judenfrage

3. Evakuierung der arbeitslosen Industriebevölkerung aus den Städten Kertsch, Simferopol und Sewastopol in nördliche Gebiete der Ukraine

4. Verlegung sämtlicher rumänischer Truppenverbände aus der Krim in andere Gebiete

5. Abtransport eines großen Teils der Truppenverbände nach dem Fall von Sewastopol.“

In dieser Lage, meint der Historiker Oldenburg, habe das AOK 11 die vorgezogene „Lösung der Judenfrage“ nicht aus rassistisch-ideologischen Motiven gefordert, sondern primär aus dem allerdings menschenverachtenden militärischen Kalkül, Lebensmittel einzusparen und dadurch das Sicherheitsrisiko im rückwärtigen Armeegebiet einzudämmen.[18]

Oldenburg beschreibt den weiteren Ablauf im Vorgehen von SD und AOK 11 wie folgt: Da Dr. Werner Braune, Führer des Sk 11b der Einsatzgruppe D in Simferopol, nicht über genügend eigene Ressourcen verfügte, die Exekutionen bereits vor Weihnachten auszuführen, stellte ihm der Oberquartiermeister im AOK 11, Oberst Hauck (AOK 11/OQu) „eine größere Anzahl von LKWs mit Fahrern, Betriebsstoff, Munition sowie eine Anzahl Feldgendarmen sowie Angehörige der GPF 647 für diese Aktionen zur Verfügung.“[19] Der Exekutionsbeschluss war spätestens am 6. Dezember gefasst worden, denn in seinem Tätigkeitsbericht, Eintrag für den 6. Dezember, vermerkt der Stabsoffizier der Feldgendarmerie: „11 Feldgend. zum SD zur Judenaktion kommandiert.“[20] Unter den Wehrmachtangehörigen "befanden sich die Feldgendarme der in Simferopol stationierten OK I/853, denen die vorzubereitenden Maßnahmen zur Exekution aufgetragen wurden.... Am Exekutionsort selbst wurden die Feldgendarme als Absperrposten eingesetzt, d.h. an den Erschießungen selbst waren sie nicht beteiligt; diese wurden von den Kräften des Sk 11b und der GFP 647 durchgeführt.“ Bezüglich der Beteiligung von Feldgendarmen am Massaker nennt Oldenburg nur die Aussagen des GFP-Angehörigen Jean Breuer als direkten Beleg, der allerdings nur an einem Tag der Exekution anwesend war.[21]

Werner Otto von Hentig, Vater des bekannten Pädagogen und Publizisten Hartmut von Hentig, war 1941 und 1942 Vertreter des Auswärtigen Amtes (VAA) beim AOK 11 und berichtete dem Auswärtigen Amt vom Kriegsschauplatz Krim. Er kritisierte offen die brutale Besatzungspolitik, die Behandlung der Kriegsgefangenen, die Geiselerschießungen und die Ermordung der Juden. „...Über die Folgen der Judenerschießungen, die allein hier in Simferopol 12.000 betrugen, bin ich dabei gar nicht eingegangen. Die Wirkungen einer solchen Schlächterei beschränken sich ja keineswegs auf die Opfer selbst; sie berühren einmal die gesamte Bevölkerung des besetzten Gebiets, weil natürlich keiner für möglich gehalten hat, dass wir Frauen und Kinder töten. Sie berühren aber auch die Moral der Truppen und weiterhin auch unsere wirtschaftliche Stellung. Von den Wirkungen im weiteren Ausland natürlich vollkommen abgesehen....“[22]

Verurteilungen

Die Vernichtung der Juden von Simferopol fiel in den „Aufgabenbereich“ der Einsatzgruppe D, die für die von der 11. Armee besetzten Gebiete zuständig war und insgesamt über 90.000 Menschen ermordete.[23] Leiter dieser Einsatzgruppe war SS-Obersturmbannführer Otto Ohlendorf. Laut seiner eidesstattlichen Erklärung vom 3. September 1947 zählte es zu den Aufgaben der Einsatzgruppen, „die eroberten Gebiete von Juden, kommunistischen Funktionären und Agenten zu reinigen. Die letztgenannte Aufgabe sollte durch die Tötung aller erfassten, rassisch und politisch unerwünschten Elemente gelöst werden, die als die Sicherheit gefährdend bezeichnet waren.“[24] Er und der Chef seines die Massen-Exekution ausführenden Sonderkommandos (Sk 11B), Sturm-Bannführer Dr. Werner Braune, wurden in Nürnberg im Rahmen des Einsatzgruppen-Prozesses zum Tode verurteilt und durch den Strang hingerichtet. Ohlendorfs Adjutant Heinz Hermann Schubert, dem konkrete Tatbeteiligung am Massenmord von Simferopol nachgewiesen werden konnte, wurde zunächst zum Tode verurteilt, dann aber - im Vorfeld der westdeutschen Wiederbewaffnung - im Rahmen von Urteilsmilderungen und Erlassung von Haftstrafen bereits 1952 entlassen.

Generalfeldmarschall Erich von Manstein wurde nach dem Krieg im letzten alliierten Kriegsverbrecherprozess 1949 vom Vorwurf einer aktiven Beteiligung an Verbrechen des SD freigesprochen. Verurteilt wurde er zu 18 Jahren Haft unter anderem, weil er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt und damit den Völkermord zugelassen habe, weil er Deportationen geduldet, Erschießungen und Misshandlungen von Kriegsgefangenen zugelassen und die Auslieferung von Politkommissaren an den SD („Kommissarbefehl“) erlaubt habe. Bereits 1953 wurde von Manstein aus der Haft entlassen.

Trotz ihrer Beteiligung an Kriegsverbrechen wurde die Geheime Feldpolizei in den Nürnberger Prozessen nicht als verbrecherische Organisation eingestuft. Der Leiter der der GFP 647, Dr. Albert Hermann, behauptete bei seiner Vernehmung durch die bundesdeutsche Justiz, dass sich seine Einheit auf der Krim nicht an der Judenverfolgung und -ermordung beteiligt hätte.[25]

Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München gegen den Kommandeur der Feldgendarmerieabteilung FGA 683, Maximilian Maier, und die Chefs seiner ersten und dritten Kompanie, das 1962 eröffnet worden war, betraf unter anderem die Beteiligung an den Massenexekutionen bei Simferopol. Da die Tatvorwürfe, Juden festgenommen, bewacht und an den SD überstellt, Kraftfahrzeuge zum Judentransport gestellt sowie Absperrungen am Exekutionsort durchgeführt zu haben trotz jahrelanger Ermittlungen nicht ausreichend belegt werden konnten, wurde das Verfahren 1966 wieder eingestellt.

Welche Feldgendarmen am Massaker von Simferopol beteiligt waren und ob sie auch Erschießungen durchführten haben, ist 2009/2010 im „Fall Eggebrecht“ erneut diskutiert worden.[26][27][28][29] Wie die Argumentation von Friedrich Geiger zeigt, stellte die FGA 683 zwar Feldgendarmen für das Rückwärtige Armeegebiet. Da diese jedoch in stark wechselnden Konfigurationen den Orts- und Feldkommandanturen zugeordnet waren und die Kommandanturen auch über eigene Feldgendarmen verfügten, ist eine genaue Identifikation einzelner Einheiten oder Einheitsteile aus heutiger Sicht erheblich erschwert.

Gedenkstätte für die Opfer des Massakers

Gedenkstein für die Opfer des Simferopol-Massakers (Dez. 1941)

In etwa zehn Kilometer Entfernung von Simferopol liegt links der Landstraße nach Feodosija das Gelände, in dem der SD mit Unterstützung der Wehrmacht die jüdische und krimtschakische Bevölkerung von Simferopol - Männer, Frauen und Kinder – in der Zeit vom 9. bis 13. Dezember 1941 erschoss. Zunächst erreicht man eine Gedenkstätte aus sowjetischer Zeit. Ein mächtiger Steinblock trägt eine Schrifttafel mit folgendem Text: ЗДЕСЬ В1941-1943 Г. Г. НЕМЕЦКО-ФАШИСТСКИМИ ЗАХВАТЧИКАМИ ЗВЕРСКИ СОВЕРШЕН МАССОВЫИ РАССТРЕЛ СОВЕТСКИХ ГРАЖДАН. Auf deutsch: „Hier haben in den Jahren 1941 bis 1943 deutsch-faschistische Aggressoren brutal Massenerschießungen von Sowjetbürgern begangen.“ Etwas weiter nördlich befindet sich eine Erweiterung der Gedenkstätte, die am 8. Oktober 2002 eingeweiht wurde.[30][31] Wenige Meter dahinter beginnt der ehemalige Panzergraben, der für viele Tausende unschuldiger Opfer zum Massengrab wurde. Seine gewaltige Ausdehnung ist durch kleine weiße Betonpyramiden in dem mit Grass und Buschwerk bestandenen Gelände markiert.

Die Gedenkstele aus schwarzem Marmor ist in der Art eines Grabsteins beschriftet. Die oberste Zeile enthält die auf jüdischen Grabsteinen übliche Abkürzung פ״נ, die „hier ruht“ (bzw. im vorliegenden Fall „hier ruhen“: פה נטמנים) bedeutet. Die unterste Zeile zeigt das übliche ת.נ.צ.ב.ה. d.h. „Mögen ihre Seelen eingebunden sein in den Bund des Lebens“ (תיהיו נשמתם צרורות בצרור החיים). Auf das פ״נ folgt rechtsbündig ein russischer Text in Schreibschrift:

Zeile Textabschrift in Druckbuchstaben Deutsche Übersetzung
01 „Господи, Mein Gott,
02 Укрой под се́нью крыл твоих birg im Schatten Deiner Flügel
03 всех ушедших. alle Toten.
04 Увяжи в узел жизни их души. Binde ein in den Bund des Lebens ihre Seelen.
05 Даруй утешение скорбящим....“ Gib Trost den Hinterbliebenen...
06 (Пс. 23.91.130) (Psalmen 23, 91,130)

Dem Besucher wird nahegelegt drei Psalmen zu sprechen: Psalm 23 ist ein Psalm, der das unbedingte Vertrauen des Beters ausdrückt in den einen Gott, der den Menschen auf seinem Lebensweg mit all seinen Unwägbarkeiten behütet und begleitet. Psalm 91 ist der Trostpsalm, der zum Vertrauen auf Gott auffordert. Psalm 130 ist ein Bußpsalm, der zu den traditionellen Totengebeten gehört.

Der anschließende Text ist wiederum russisch und sagt, wer hier ruht: ЕВРЕЯМ И КРЫМЧАКАМ РАССТРЕЛЯННЫМ ФАШИСТСКИМИ ОККУПАНТАМИ В ДЕКАБРЕ 1941 Г. Auf deutsch: „Juden und Krimtschaken, erschossen von den faschistischen Besatzern im Dezember des Jahres 1941“ In der vorletzten Zeile folgt wieder eine hebräische Abkürzung: הי״ד d.h. „Möge der Herr ihr Blut rächen.“ (השם ינקום דמם)

Literatur

  • Johannes Hürter: Nachrichten aus dem „Zweiten Krimkrieg“ (1941/42). Werner Otto von Hentig als Vertreter des Auswärtigen Amts bei der 11. Armee. In: Christian Hartmann, Johannes Hürter, Peter Lieb, Dieter Pohl: Der Deutsche Krieg im Osten 1941-1945, Facetten einer Grenzüberschreitung. Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-59138-5, S. 369–392.
  • Norbert Kunz: Die Krim unter Deutscher Herrschaft 1941–1944, Germanisierungsutopie und Besatzungsrealität. WBG, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-18813-6.
  • Manfred Oldenburg: Ideologie und militärisches Kalkül. Die Besatzungspolitik der Wehrmacht in der Sowjetunion 1942. Böhlau, Köln/ Wien 2004, ISBN 3-412-14503-3.
  • Andrej Angrick: Besatzungspolitik und Massenmord. Die Einsatzgruppe D in der südlichen Sowjetunion 1941–1943. Hamburg 2003, ISBN 3-930908-91-3.
  • Oliver von Wrochem: Erich von Manstein: Vernichtungskrieg und Geschichtspolitik. Schöningh, Paderborn 2006, ISBN 3-506-72977-2.
  • EdH = Israel Gutman (Haupthrsg.), Hrsg. der deutschen Ausg.: Eberhard Jäckel, Peter Longerich, Julius H. Schoeps: Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. Piper, München 1998, ISBN 3-492-22700-7, S. 1317–1318.

Einzelnachweise

  1. Manfred Oldenburg: Ideologie und militärisches Kalkül. Die Besatzungspolitik der Wehrmacht in der Sowjetunion 1942, Böhlau, Köln/Wien 2004, ISBN 3-412-14503-3, S. 189.
  2. Manfred Oldenburg: Ideologie und militärisches Kalkül. Die Besatzungspolitik der Wehrmacht in der Sowjetunion 1942, Böhlau, Köln/Wien 2004, ISBN 3-412-14503-3, S. 59.
  3. EdH, S. 1317–1318, Weltkriegsereignisse, 01.11.1941, UdSSR
  4. Hannelore Müller-Sommerfeld: Gunst und Tragik einer Privilegierung – Karäer im Osten Europas im 20. Jahrhundert. In: Judaica, Beiträge zum Verstehen des Judentums, Zürich/Tübingen, 67. Jg., 2011, S. 48–96, speziell S. 84.
  5. Norbert Kunz, “The Jews are Completely Destroyed” - The Fate of Jewish Minorities in the Crimea in World War II In: The Holocaust in Ukraine: New Sources and Perspectives, Conference Presentations, Center for Advanced Holocaust Studies, United States Holocaust Memorial Museum 2013, S. 121–142 [1] (PDF; 1,2 MB)
  6. EdH, S. 1317–1318, "Weltkriegsereignisse, 01.11.1941, UdSSR"
  7. EdH, S. 1318, 11.-13.12.1941, Besetzte sowjetische Gebiete
  8. SS-Obersturmbannführer Dr. Werner Braune, Kommandant des Sonderkommandos SK 11B, Aussagen zu seinem Besuch zusammen mit SS-Gruppenführer Otto Ohlendorf am Erschießungsort Simferopol in Abschnitt 3 (englisch): [2]
  9. SS-Hauptsturmführer Karl Jonas, Angehöriger des Sonderkommandos Sk 11B, Zeugenaussage zum Simferopol-Massaker (englisch): [3]
  10. Auszug aus der Vernehmungsprotokoll Kühn, vom 21. Juli 1964 (STA München, StAnw 21767/4, Bl. 750-753) zitiert von Friedrich Geiger: Quellenkritische Anmerkungen zum „Fall Eggebrecht“, Online-Publikation Hamburg 2010, URL: http://www.uni-hamburg.de/Musikwissenschaft/buch_/geiger_eggebrecht.pdf S. 11 und S. 13.
  11. Ereignismeldung EM 150 (2. Januar 1942) im Bundesarchiv Berlin BA R 58/219, S. 378
  12. Ereignismeldung EM 153 (9. Januar 1942) im Bundesarchiv Berlin BA R58/220, S. 64
  13. Andrej Angrick, Besatzungspolitik und Massenmord. Die Einsatzgruppe D in der südlichen Sowjetunion 1941–1943, Hamburg 2003, ISBN 978-3-930-90891-2, S. 496f.
  14. Norbert Kunz, “The Jews are Completely Destroyed” - The Fate of Jewish Minorities in the Crimea in World War II in: The Holocaust in Ukraine: New Sources and Perspectives, Conference Presentations, Center for Advanced Holocaust Studies, United States Holocaust Memorial Museum 2013, S. 127/128 [4] (PDF; 1,2 MB)
  15. Reichenau-Befehl: http://www.ns-archiv.de/krieg/untermenschen/reichenau-befehl.php#anweisung
  16. Abschrift des Befehls in der Dokumentensammlung von Gerd R. Überschär, Wolfgang Wette (Hrsg.), Unternehmen Barbarossa. Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion 1941: Berichte, Analysen, Dokumente, Schöningh, Paderborn 1984, S. 343/344
  17. Manfred Oldenburg: Ideologie und militärisches Kalkül. Die Besatzungspolitik der Wehrmacht in der Sowjetunion 1942, Böhlau, Köln/Wien 2004, ISBN 3-412-14503-3, S. 84.
  18. Manfred Oldenburg: Ideologie und militärisches Kalkül. Die Besatzungspolitik der Wehrmacht in der Sowjetunion 1942, Böhlau, Köln/Wien 2004, ISBN 3-412-14503-3, S. 75–87.
  19. Manfred Oldenburg: Ideologie und militärisches Kalkül. Die Besatzungspolitik der Wehrmacht in der Sowjetunion 1942, Böhlau, Köln/Wien 2004, ISBN 3-412-14503-3, S. 82.
  20. Friedrich Geiger: Quellenkritische Anmerkungen zum „Fall Eggebrecht“, Online-Publikation Hamburg 2010, URL: http://www.uni-hamburg.de/Musikwissenschaft/buch_/geiger_eggebrecht.pdf, S. 8.
  21. Manfred Oldenburg: Ideologie und militärisches Kalkül. Die Besatzungspolitik der Wehrmacht in der Sowjetunion 1942, Böhlau, Köln/Wien 2004, ISBN 3-412-14503-3, S. 167/168
  22. Johannes Hürter: Nachrichten aus dem „Zweiten Krimkrieg“ (1941/42). Werner Otto von Hentig als Vertreter des Auswärtigen Amts bei der 11. Armee. In: Christian Hartmann, Johannes Hürter, Peter Lieb, Dieter Pohl: Der Deutsche Krieg im Osten 1941-1945, Facetten einer Grenzüberschreitung. Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-59138-5, S. 385.
  23. Wolfgang Benz (Hrsg.): Dimension des Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. München 1991, ISBN 3-486-54631-7, S. 543.
  24. SS-Gruppenführer Otto Ohlendorf, Befehlshaber der Einsatzgruppe D, Eidesstattliche Aussage im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess [5]
  25. Manfred Oldenburg: Ideologie und militärisches Kalkül. Die Besatzungspolitik der Wehrmacht in der Sowjetunion 1942. Böhlau, Köln/ Wien 2004, ISBN 3-412-14503-3, S. 38.
  26. Boris von Haken: Spalier am Mördergraben, Die Zeit, 17.12.2009 [6]
  27. Boris von Haken: Erdückende Quellenlage, Die Zeit, 14.01.2010 [7]
  28. Claudia Maurer Zenck: Eggebrechts Militärzeit auf der Krim, Online-Publikation Hamburg 2010, URL:http://www.uni-hamburg.de/Musikwissenschaft/buch_/zenck_eggebrecht.pdf
  29. Friedrich Geiger: Quellenkritische Anmerkungen zum „Fall Eggebrecht“. Online-Publikation Hamburg 2010, URL: [8] (PDF; 2,1 MB)
  30. Kurzbericht von der Einweihungsfeier des neuen Ehrenmals (russisch) [9]
  31. Bildbericht von der Einweihungsgfeier des neuen Ehrenmals (russisch) [10]
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