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Wilhelm Stuckart

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Stuckart als Angeklagter im Wilhelmstraßen-Prozess. Aufnahme vom 1. Oktober 1948.
Stuckart, Frick und Globke, 1941 in Bratislava
Stuckart als Vertreter des Innenministeriums im Besprechungsprotokoll der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942

Datei:Stuckart10.pdf Wilhelm Stuckart (* 16. November 1902 in Wiesbaden; † 15. November 1953 in Egestorf) war ein deutscher Verwaltungsjurist, Politiker (NSDAP) und SS-Obergruppenführer. Er wurde im Wilhelmstraßen-Prozess als Kriegsverbrecher verurteilt.

Karriere

Stuckart war Sohn eines Bahnangestellten und wurde christlich erzogen. Nach dem Abitur 1922 am Staatlichen Realgymnasium in Wiesbaden[1] studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten München und Frankfurt am Main. In die NSDAP trat er angeblich[2] im Dezember 1922 ein (Mitgliedsnummer 378.144)[3] und wurde ab 1926 deren Rechtsberater.[4] 1928 promovierte er zum Dr. jur. mit der Dissertation Erklärung an die Öffentlichkeit, insbesondere die Anmeldung zum Handelsregister. Ab 1930 amtierte er als Amtsrichter, von 1932 bis März 1933 war er Anwalt und Rechtsreferent der SA in Pommern. Stuckart gehörte der SA ab 1932 an. Er war von April bis Mai 1933 kurzzeitig kommissarisch Bürgermeister in Stettin[4] und wechselte danach ins Preußische Kultusministerium. 1933 gehörte Stuckart zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht Hans Franks.[5]

Staatssekretär im Reichserziehungsministerium

Hermann Göring berief den 31-jährigen Juristen am 15. Mai 1933 als Ministerialdirektor ins Preußische Kultusministerium und am 30. Juni 1934 als Staatssekretär. Im neugebildeten Reichserziehungsministerium wurde Stuckart am 7. Juli 1934 zum Reichsstaatssekretär ernannt. Nach späterer Darstellung von Beteiligten sollte Stuckart in dem von Bernhard Rust geleiteten Ministerium für „geordnete Verhältnisse“ sorgen.[6]

Seit Sommer 1933 oblag Stuckart die Anwendung und Umsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und er war faktisch oft letzte Instanz bei der Entlassung von Lehrern und Hochschullehrern. Nach Darstellung von Hans-Christian Jasch, der einige Fälle exemplarisch recherchierte, verfügte Stuckart über einen gewissen Handlungsspielraum, den er teils zu Gunsten, teils aber zu Ungunsten des Betroffenen nutzte.[7]

1934 war Stuckart als Staatssekretär und stellvertretender Preußischer Kulturminister maßgeblich in den bis heute umstrittenen Erwerb des sogenannten Welfenschatzes, damals noch im Besitz jüdischer Kunsthändler, durch den Staat Preußen unter Hermann Göring involviert.[8]

Stuckarts Verhältnis zu seinem Minister Rust war von Anfang an konfliktbelastet. Rust erließ Ende August 1934 eine „Organisationsverfügung“, die mit einer Entmachtung seines Staatssekretärs einherging. Stuckart hielt diese Neuordnung des Ministeriums für rechtswidrig und protestierte, wurde aber gemaßregelt, auf Veranlassung seines Ministers vom Reichsparteitag ausgeschlossen, beurlaubt und am 13. November 1934 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Mit Fürsprache Roland Freislers wurde Stuckart vorübergehend als Oberlandesgerichtspräsident in Darmstadt eingesetzt; den Titel „Staatssekretär“ wie auch die Besoldung durfte er beibehalten. Am 11. März 1935 wurde Stuckart ins Reichs- und Preußische Ministerium bzw. Reichsministerium des Innern (RMI) berufen und als Leiter der „Abteilung I – Verfassung und Gesetzgebung“ eingesetzt.[9]

Tätigkeit im Reichsministerium des Innern

Stuckart war mit der Ausarbeitung der antijüdischen Gesetzgebung befasst. Er war an der Formulierung der Nürnberger Gesetze und der darauf fußenden Verordnungen beteiligt und verfasste 1936 gemeinsam mit Hans Globke einen Kommentar zur deutschen Rassengesetzgebung. Die Namensänderungsverordnung vom 17. August 1938, die Juden einen Zwangsvornamen wie Sara oder Israel vorschrieb, ist von Franz Gürtner und Stuckart unterschrieben.[10] Stuckart unterstützte Bestrebungen, Juden in Böhmen und Mähren kennzeichnen zu lassen, und warf in einem Schreiben vom 14. August 1941 die Frage auf, ob eine entsprechende Verordnung nicht für das gesamte Reichsgebiet erlassen werden könne.[11] Er war wesentlich an der Ausarbeitung der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz beteiligt[12], durch die bei der Deportation deutschen Juden die Staatsangehörigkeit und das Vermögen entzogen wurde.

Stuckart sicherte mit seiner Tätigkeit die staats- und völkerrechtliche Expansionspolitik ab: Er entwarf zum Beispiel das Gesetz zur Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich (RGBl. I 1938, S. 237), legitimierte die Einverleibung der Rest-Tschechei durch den Reichsprotektoratserlass und arbeitete am Erlass über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete mit.[13] Während des Krieges war Stuckart auch mit nationalsozialistischen Europaplänen für die Zeit nach dem angestrebten Endsieg befasst.[14]

Stuckart war im Januar 1942 Teilnehmer der Wannseekonferenz und wusste bereits vorher, dass Reinhard Heydrich die Deportation der sogenannten Mischlinge Ersten Grades fordern würde. Stuckart begründete seinen Vorschlag, stattdessen die Zwangssterilisierung vorzuschreiben und Mischehen aufzulösen, mit der ansonsten entstehenden unendlichen Verwaltungsarbeit. Stuckart machte nach dem Krieg geltend, er habe mit seinem Vorschlag zur Zwangssterilisierung lediglich Heydrichs Vorhaben sabotieren wollen: Eine Massensterilisierung sei in Kriegszeiten gar nicht durchführbar gewesen, somit sei Zeit gewonnen und die Mischlinge seien gerettet worden. Das von Stuckart vorgeschlagene Gesetz zur Zwangsscheidung von Mischehen wurde noch bis ins Jahr 1943 verhandelt, kam jedoch nicht mehr zustande.[15]

Als Wilhelm Frick als Reichsinnenminister abgelöst wurde, machte sich Stuckart Hoffnung auf dieses Amt. Goebbels trug unter dem 21. August 1943 in seinem Tagebuch ein: „Stuckart ist durch die Entwicklung um RIM etwas bedrückt. Ich kann das verstehen; er hätte es ja eigentlich verdient, die Verwaltung zu übernehmen.“[16] Heinrich Himmler, der zum Reichsinnenminister ernannt wurde, kümmerte sich wenig um sein Amt und delegierte seine Befugnisse weitestgehend an Stuckart, dem er auch die personalpolitischen Entscheidungen überließ.[17]

Kurz vor Kriegsende wurde Stuckart durch den neuen Staatschef Karl Dönitz nach dem Tod von Paul Giesler am 3. Mai 1945 geschäftsführend als Reichsinnen- und Kultur(Erziehungs-)minister eingesetzt. Am 23. Mai 1945 wurde Stuckart als Minister der Regierung Dönitz in Flensburg-Mürwik interniert. Bis zur Überstellung nach Nürnberg im August 1945 hielt er sich im Gefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf zusammen mit anderen Größen des nationalsozialistischen Systems und der Wehrmacht auf.

SS-Laufbahn

  • SS-Standartenführer, 13. September 1936[3] (SS-Nr. 280.042)[3]
  • SS-Oberführer, 30. Januar 1937[3]
  • SS-Brigadeführer, Januar 1938[18]
  • SS-Gruppenführer, Januar 1942[4]
  • SS-Obergruppenführer, Januar 1944[4]

Prozess 1947

Stuckart wurde 1947 im Wilhelmstraßen-Prozess wegen folgender Verbrechen angeklagt:[19]

  • I: Verbrechen gegen den Frieden: Vorbereitung, Einleitung und Führung von Angriffskriegen und Kriegen unter Verletzung internationaler Verträge … (S. 6).
  • V: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Greueltaten und Vergehen gegen die Zivilbevölkerung. Verfolgung von Juden, Katholiken und anderen Minderheiten (S. 78).
  • VI: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Raub und Plünderung (S. 187).
  • VII: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Sklavenarbeit (S. 241).
  • VIII: Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen (S. 270).

Im Punkt I wurde Stuckart freigesprochen:

er war als Mitglied des Reichsverteidigungsausschusses über die Planung zur wirtschaftlichen Ausnutzung der zu erobernden Gebiete informiert, es lagen ihm die Mobilisierungspläne vor, aber es wurde kein Beweis dafür gefunden, „daß er die Angriffskriege geplant, vorbereitet, eingeleitet oder durchgeführt hat“ (S. 52).

Zum Punkt V stellte er seinen auf der Wannseekonferenz vorgebrachten Plan, alle „Halbjuden“ zu sterilisieren, als Verzögerungstaktik dar: Die „jüdischen Mischlinge“ seien dadurch von Deportation und Ermordung bewahrt worden; die Durchführung einer Massensterilisation sei während des Krieges ausgeschlossen gewesen. Nachdem der ebenfalls mit „Judenangelegenheiten“ befasste, 1944 jedoch wegen seiner Verbindungen zum Widerstand inhaftierte Bernhard Lösener als Zeuge diese Version weitgehend bestätigt hatte, sah das Gericht diesen Vorwurf zugunsten Stuckarts als nicht zweifelsfrei geklärt an. Die Richter werteten jedoch Stuckarts Ausarbeitung der Nürnberger Gesetze und deren Durchführungsverordnungen als Bestandteil des Vernichtungsprogramms:[20]

„Innerhalb des Reichsinnenministeriums war die Ausrottung der Juden kein Geheimnis. Der Zeuge Globke […], hat als Zeuge des Angeklagten folgendes ausgesagt: ‚[…] ich habe es gewußt, daß diese Ausrottung systematisch vorgenommen worden ist.‘“ (S. 167)

An die Schreibtischtäter gerichtet stellte es fest:

„Wenn die Kommandanten der Todeslager … bestraft werden – und darüber haben wir keinen Zweifel – dann sind die Männer ebenso strafbar, die in der friedlichen Stille ihrer Büros in den Ministerien an diesem Feldzug durch Entwurf der für seine Durchführung notwendigen Verordnungen, Erlasse und Anweisungen teilgenommen haben.“ (S. 169).

Zum Punkt VI stellt das Gericht fest, dass er an der planmäßigen Wirtschaftsplünderung der besetzten Gebiete aktiven Anteil nahm, und spricht Stuckart schuldig. Zu den außerordentlich umfassenden Erklärungen der Entlastungszeugen:

„Er war in seiner Beamtentätigkeit bestimmt nicht jene harmlose Schaufensterfigur, als die ihn die im Laufe der Beweisführung vorgebrachten Erklärungen zu schildern versuchen“ (S. 167).

Zum Punkt VII Sklavenarbeit ist das Gericht der Meinung, „daß die Beweisaufnahme Stuckarts angebliche Beteiligung […] nicht über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ergeben habe“, und spricht Stuckart „nicht schuldig“.

Zum Punkt VIII Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen stellt das Gericht fest, dass Stuckart als Mitglied der SS verbrecherische Maßnahmen und Programmpunkte der SS mit Himmler besprach. Er war über die Massenmorde an Juden in Riga unterrichtet, er nahm an der Wannsee-Konferenz teil. Er beteiligte sich an den Erlassen, die der SS bei vielen ihrer Verbrechen von Nutzen waren. „Er wird der Anschuldigung gemäß unter Anklagepunkt VIII für schuldig befunden“ (S. 273).

Stuckart befand sich im Krankenhaus und konnte an dem Prozess nur in „einer kurzen Zeitspanne, in der er seine eigene Verteidigung vorgebracht hat,“ teilnehmen (S. 278). „Weder das amerikanische Ärztegremium noch die deutschen Ärzte konnten eine günstige Prognose abgeben… Unter diesen Umständen ist es nicht unwahrscheinlich, daß eine Haft einem Todesurteil gleichkommen würde.“ Das Strafmaß wurde daher auf genau drei Jahre, zehn Monate und 20 Tage ab seiner Festnahme am 26. Mai 1945 bemessen, sodass er mit der Urteilsverkündigung ein verurteilter Kriegsverbrecher, aber frei war.

Nachkriegszeit

Wilhelm Stuckart gelang es, in der jungen Bundesrepublik schnell Karriere zu machen. Von den deutschen Behörden wurde er 1950 nur als „Mitläuferentnazifiziert eingestuft und 1952 zu 500 DM Geldstrafe verurteilt.[21][22]

Zu dieser Zeit war er bereits Geschäftsführer des „Instituts zur Förderung der niedersächsischen Wirtschaft“. Auch politisch wurde er schnell wieder aktiv und engagierte sich im niedersächsischen Vorstand des Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE), der es unter Führung des Bundesvertriebenenministers Theodor Oberländer bis zur Regierungsbeteiligung brachte. Stuckart war auch Mitglied der 1952 verbotenen neonazistischen Sozialistischen Reichspartei.[23] Immer wieder ist auch zu lesen, Stuckart sei nach 1945 „eine Zeitlang“ Stadtkämmerer von Helmstedt[24] gewesen. Diese Amtszeit lässt sich aber weder belegen noch exakt beziffern.

Kurz vor seinem Tod durch einen Verkehrsunfall hatte er in einem Verfahren nach Artikel 131 des Grundgesetzes die Festsetzung ruhegehaltfähiger Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 3 der Bundesbesoldungsordnung erreicht. Nach dieser Besoldungsgruppe wird in der Ministerialverwaltung des Bundes ein Ministerialrat (soweit nicht in die niedrigere Besoldungsgruppe A 16 eingestuft) besoldet, dem gewöhnlich die Funktion eines Referatsleiters übertragen ist.

Deutungen

Stuckart gab in einer Selbstdarstellung an, er sei lediglich gegen den – angeblich – überproportionalen Einfluss von Juden in Kultur und Wirtschaft gewesen. Die Nürnberger Gesetze, an denen er mitwirkte, seien angesichts des fortschreitenden Radikalisierung der Partei und willkürlicher Übergriffe immerhin eine – wenngleich ihn nicht ganz zufriedenstellende – Rechtsgrundlage für ein Zusammenleben gewesen.[25] Auch ansonsten sei er immer um mildere Lösungen bestrebt gewesen.

Cornelia Essner rekonstruierte das Zustandekommen der Nürnberger Gesetze. Sie verweist auf frühere Vorarbeiten und entlarvt Bernhard Löseners Darstellung, nach der die beteiligten Juristen stets um eine mildere Lösung bemüht waren, als Legendenbildung. Die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, an deren Zustandekommen Stuckart wesentlich beigetragen hatte,[26] verstößt nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts evident gegen fundamentale Prinzipien der Gerechtigkeit und habe dabei ein so unerträgliches Maß erreicht, dass sie von Anfang an als nichtig erachtet werden müsse.[27]

Dieter Rebentisch urteilt, Stuckart sei nicht frei gewesen von „karrieresüchtigen Anpassungen“, habe zuweilen aber Mut zur Zivilcourage gezeigt und zumindest „systemimmanente Korrekturen“ versucht.[28] In der Judenfrage habe Stuckart den mäßigenden Kurs seines Rassereferenten Lösener unterstützt. Hans-Christian Jasch stellt dar, Wilhelm Stuckart sei nach Kriegsbeginn neben dem schwachen und oft abwesenden Minister Frick und dem „Seniorstaatssekretär“ Pfundtner zum eigentlichen Innenminister aufgestiegen.[29] Stuckart und seine Mitarbeiter seien Mit-Schöpfer der Nürnberger Rassengesetzgebung gewesen und hätten die Entrechtungspolitik dynamisch fortentwickelt. Bei der Entstehungsgeschichte der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz werde deutlich, dass Stuckart und seine Mitarbeiter bei der juristischen Absicherung der Deportationen eine zentrale Rolle gespielt und teils besonders radikale Vorschläge entwickelt hätten wie zum Beispiel den, Juden die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Nachweisbar hatte Stuckart Ende 1941 Kenntnis davon, dass Berliner Juden bei Riga ermordet worden waren; er rechtfertigte dies laut Lösener als eine „Entscheidung von höchster Stelle“ und als eine „weltgeschichtliche Notwendigkeit dieser Härte.“[30] Stuckarts bei der Wannseekonferenz eingebrachte Vorschlag einer „Zwangsscheidung von Mischehen“ hätte den jüdischen Partner schutzlos gestellt und dessen Verschleppung und Vernichtung nach sich gezogen: Diese vorhersehbare Konsequenz ließe sich nicht mit Stuckarts angeblich mildernden Absichten vereinbaren.[31] Jasch urteilt, dass die Einflussmöglichkeiten des Ministeriums keineswegs durchgängig zur Milderung des Unrechts genutzt wurden, sondern dazu beitrugen, den Entrechtungs- und Vernichtungsprozess noch effizienter und problemloser zu gestalten. Stuckart habe daran mitgewirkt.[32]

Ausgewählte Schriften

  • Geschichte im Geschichtsunterricht. Verlag Moritz Diesterweg, Frankfurt am Main 1934. – Die 2. Auflage erschien unter gleichem Titel und im gleichen Verlag.
  • Nationalsozialistische Rechtserziehung. Frankfurt am Main 1935.
  • (mit Hans Globke): Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935. Nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Berlin 1936.
  • (mit Wilhelm Albrecht): Neues Staatsrecht. Leipzig 1936.
  • Nationalsozialismus und Staatsrecht. Berlin 1937.
  • (mit Walter Scheerbarth): Verwaltungsrecht. Leipzig 1937.
  • Partei und Staat. Wien 1938.
  • (mit Rolf Schiedermair): Rassen- und Erbpflege in der Gesetzgebung des Dritten Reiches. Leipzig 1938.
  • (mit Harry von Rosen-von Hoewel): Die Reichsverteidigung (Wehrrecht). Leipzig 1940.
  • Führung und Verwaltung im Kriege. Berlin 1941.
  • (mit Harry von Rosen): Neues Gemeinderecht. Mit einer Darstellung der Gemeindeverbände. Leipzig 1942.
  • Verfassung, Verwaltung und europäische Neuordnung, Bukarest 1942.
  • (mit Reinhard Höhn und Herbert Schneider): Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgesetze Norwegens. Sammlung der wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Darmstadt 1942.
  • (mit Harry von Rosen und Rolf Schiedermair): Der Staatsaufbau des Deutschen Reichs in systematischer Darstellung. Kohlhammer, Leipzig 1943.

In der Sowjetischen Besatzungszone wurden sämtliche Schriften Stuckarts auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[33]

Literatur

  • Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. Der Mythos von der sauberen Verwaltung. Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9.
  • Martin Otto: Stuckart, Wilhelm. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 25, Duncker & Humblot, Berlin Bitte Band und Seitenzahlen korrekt angeben!, S. 614–616 (Onlinefassung).
  • Peter Schöttler: Eine Art „Generalplan West“: Die Stuckart-Denkschrift vom 14. Juni 1940 und die Planungen für eine neue deutsch-französische Grenze im Zweiten Weltkrieg. In: Sozial.Geschichte. N.F. 18, Nr. 3, 2003, ISSN 1660-2870, S. 83–131 [mit Edition S. 110–131].
  • Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess. Der amtliche Wortlaut der Entscheidung im Fall Nr. 11 des Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker und andere, mit abweichender Urteilsbegründung, Berichtigungsbeschlüssen, den grundlegenden Gesetzesbestimmungen, einem Verzeichnis der Gerichtspersonen und Zeugen und Einführungen von Robert M. W. Kempner und Carl Haensel. Hrsg. unter Mitw. von C. H. Tuerck. (amtlich anerkannte Übersetzung aus dem Englischen). Bürger, Schwäbisch Gmünd, 1950.

Weblinks

 Commons: Wilhelm Stuckart – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. August Schnell u. a.: Die Abiturienten des Realgymnasiums, in: 100 Jahre Staatliches Gymnasium und Realgymnasium Wiesbaden, Wiesbaden 1951, S. 167 ff., 176.
  2. Seine NSDAP-Mitgliedskarte will Stuckart verloren haben; seine Bemühungen um eine prestigeträchtige niedrigere Mitgliedsnummer blieben „weitgehend erfolglos“ – Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 285.
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 SS-Personalkanzlei: SS-Dienstaltersliste der Schutzstaffel der NSDAP, Stand 1. Dezember 1937, Reichsdruckerei, Berlin 1937, S. 18 f.
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main, 1998, S. 452.
  5. Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht, 1. Jahrgang 1933/34. Hrsg. von Hans Frank. (München, Berlin, Leipzig: Schweitzer Verlag), S. 258.
  6. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 53.
  7. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 91.
  8. Stiftung Preussischer Kulturbesitz, Jahrbuch Preussischer Kulturbesitz, Bd. 23, Berlin 1987, S. 422.
  9. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 59–74.
  10. Dokument VEJ 2/84 = Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S, 270.
  11. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden . Frankfurt/Main 1990, ISBN 3-596-24417-X, Bd. 1, S. 186.
  12. Cornelia Essner: Die „Nürnberger Gesetze“ oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945, Paderborn 2002, ISBN 3-506-72260-3, S. 292–304 sowie Kapitel Die 11. VOzRBüG und die Deportation, S. 305–326 / VEJ 3/166.
  13. Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 286/287.
  14. Er verfasste dazu: 1. Die Neuordnung der Kontinente und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltung, in: Wilhelm Stuckart, Werner Best (Hrsg.), Reich, Volksordnung, Lebensraum. Zs. für völkische Verfassung und Verwaltung, Jg. 1, 1941, S. 3–28; 2. Staatsangehörigkeit und Reichsverwaltung. in ebd. Jg. 5, 1943, S. 57–91; 3. Zur Neuordnung der Lebensräume, in: Joachim Moras, Axel von Freytagh-Loringhoven (Hrsg.), Europäische Revue, Stuttgart, Berlin, Jg. 1941, S. 361–368. Moras verlegt sich nach dem von seinen Leuten verlorenen Krieg auf die Hrsg. einer neuen Zeitschrift, des Merkur.
  15. Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 300.
  16. Die Tagebücher des Joseph Goebbels hrsg. von Elke Fröhlich, Band 9, München u. a. 1993, ISBN 3-598-22305-6, S. 324 (21. August 1943).
  17. Stephan Lehnstaedt: „Das Reichsministerium des Innern unter Heinrich Himmler“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 54(2006), ISSN 0042-5702, S. 642.
  18. Biographie von Wilhelm Stuckart (Memento vom 8. September 2011 im Internet Archive)
  19. Seitenangaben: Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozess. Der amtliche Wortlaut der Entscheidung im Fall Nr. 11 des Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker und andere, mit abweichender Urteilsbegründung, Berichtigungsbeschlüssen, den grundlegenden Gesetzesbestimmungen, einem Verzeichnis der Gerichtspersonen und Zeugen. Einführungen von Robert M. W. Kempner und Carl Haensel. Alfons Bürger Verlag, Schwäbisch Gmünd 1950.
  20. Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Fischer, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-596-13589-3, S. 192.
  21. Katalog Haus der Wannseekonferenz. Berlin 2006. S. 107.
  22. Wilhelm Stuckart (Memento vom 30. Januar 2010 im Internet Archive) auf www.ghwk.de.
  23. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 612.
  24. Kurzbiografie auf www.zukunft-braucht-erinnerung.de.
  25. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik, München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 451 mit Verweis auf Stuckarts Schriftsatz im Entnazifizierungsverfahren.
  26. Cornelia Essner: Die „Nürnberger Gesetze“ oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945, Paderborn 2002, ISBN 3-506-72260-3, S. 305–326 sowie Kapitel Die 11. VOzRBüG und die Deportation.
  27. Entscheidung des BVerfG vom 14. Februar 1968; vgl. hierzu die Radbruchsche Formel.
  28. Dieter Rebentisch: Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg – Verfassungsentwicklung und Verwaltungspolitik 1939–1945. Stuttgart 1989, ISBN 3-515-05141-4, S. 108.
  29. Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 283.
  30. Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 301.
  31. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 366.
  32. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 456/467.
  33. Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone, Liste der auszusondernden Literatur.
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