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Balkon
Ein Balkon (balˈkɔŋ, besonders süddt./österr./schweiz. auch bal'ko:n; Plural Balkons oder Balkone[1], als Sammelbegriff Balkonage ˈbalko:nɑʃɘ) ist eine Plattform an einem Gebäude, die über dem Geländeniveau liegt und aus dem Baukörper hinausragt. Ein Balkon wird von einer Brüstung oder einem Geländer eingefasst. Das Wort geht auf das italienische Wort balcone zurück, dieses seinerseits auf das althochdeutsche (möglicherweise durch die langobardische Sprache vermittelte) Wort balko, „Balken“.
Abgrenzung und Bauformen
Umgangssprachlich wird die Bezeichnung Balkon oft verallgemeinernd für erhöhte, begehbare Plattformen unterschiedlicher Art verwendet. In der Architektur und im Bauwesen wird hingegen zwischen unterschiedlichen Bauformen differenziert:
- Ein Balkon ist ein erhöhter, offener Austritt an einem Obergeschoss, der aus der Wand hervorkragt. Die Kragplatte kann selbsttragend sein oder mittels Konsolen oder Streben an der Wand abgestützt werden.
- Beim Altan oder Söller wird im Unterschied zum Balkon die offene Plattform durch Säulen, Pfeiler oder Mauern abgestützt. Abgesehen von der Konstruktion ist die Funktion meistens die gleiche wie die eines Balkons.
- Ein erhöhter Austritt, der nicht aus der Wand hervorragt, sondern innerhalb der Kubatur des Gebäudes verbleibt, wird auch als Loggia bezeichnet. Eine Loggia dieser Art erfüllt meistens die gleiche Funktion wie ein Balkon, sofern sie nicht zu einem durchgehenden Laubengang verlängert ist.
- Ist ein hervorragender Gebäudeteil überdacht und von eigenen Wänden umgeben, wird er als Erker bezeichnet. Da auch Balkone überdacht und (teil)verglast sein können, sind die Übergänge zwischen beiden Bauformen manchmal fließend.
- Der sogenannte französische Balkon ist ein bodentiefes Fenster mit Geländer, das nur minimal aus der Fassade hervor tritt.
Die aufgelisteten Bauteile haben die Funktion des erhöhten Austritts als gemeinsames Merkmal. Eine teil-, halb- oder ganz offene Fläche auf oder unter der Erdgeschossebene eines Hauses wird hingegen als Terrasse bezeichnet. Ist diese Fläche überdacht, spricht man von einer Veranda.
Balkon im Innenraum: Orgelempore
Repräsentativbauten
Der Erscheinungsbalkon findet sich häufig an Repräsentativbauten und ist öffentlichen Straßen oder Plätzen zugewandt. Die Bezeichnung verweist darauf, dass Würdenträger auf einer solchen Plattform erscheinen und sich einem vor dem Gebäude versammelten Publikum zeigen können. Ein Beispiel dafür ist die Benediktionsloggia am Petersdom, auf der ein neugewählter Papst der Weltöffentlichkeit vorgestellt wird.
Wohnungsbau
Balkone gehören zu den Freisitzen. Im Wohnungsbau wurden bis zum Ende der 1930er Jahre Balkone als sogenannte Schmuckbalkone an den straßenseitigen Gebäudefronten und als Wirtschaftsbalkone an den rückseitigen Hoffassaden der Gebäude erbaut. Die Wirtschaftsbalkone waren meist den Küchen vorgelagert und für Hausarbeiten im Freien bzw. zum Trocknen von Wäsche vorgesehen. Maßstab der Flächenbemessung war: Mindesttiefe 1,00 m = 1 Stuhl. Mit der Verbesserung der Wohnqualität ab Mitte der 1950er Jahre wurden Balkone zum festen Bestandteil von Gebäudeneubauten, wurden und werden zunehmend auch bei der Altbausanierung zugefügt.
Bei einer Balkonverglasung wird der Bereich über der Brüstung im Nachhinein verglast. So entsteht ein Glaserker, der als kleiner Wintergarten dienen kann und auch eine Doppelfassade, z.B. gegen Verkehrslärm, darstellt.
Südseitig auskragende Balkone bieten bei richtiger Dimensionierung im Sommer eine effektive Beschattung darunterliegender Fenster und Glasfassaden, speziell während der Mittagsstunden. Im Winter, bei flach stehender Sonne, werfen sie keine Schatten auf darunterliegende Fenster und ermöglichen eine passive Sonnenenergienutzung durch diese Fenster oder durch Glasfassaden.
Bäuerliche Architektur
Im süddeutschen Raum und Österreich wurde ein Balkon auch als Schrot bezeichnet (der, das oder die,[2] abgeleitet von schröten ‚schneiden‘, cf. Zierschrot)[3][4]), nach den länger belassenen Balkenlager im Blockhausbau, oder als Gangl.
Diese Balkonage diente weniger der Erholung, als vielmehr der trockenen Verwahrung von Gütern.[5] Signifikante Merkmale sind die Giebel- und Traufständigkeit, je nach Dachlage und Seitenlage zum Dach (Traufschrot und Giebelschrot) – beim Bauernhof liegt die Stirnfassade meist ost- oder südwärts, je nach Region. Für einige Hofformen des Alpenraums ist die mehrstöckig an drei Fassaden (außer der Nordseite) umlaufende Balkonage typisch.
Giebelbalkon (Schwarzwaldhaus)
Einhof mit dem umlaufenden Gangl (Tiroler-/Pinzgauerhof)
Halbbalkon unter dem Schopf (Steirerhof)
Stockspezifische Verschalung (cadoranisch-ladinischer Hof)
Baukonstruktion
Der Balkon kann eine Auskragung der Geschossdecke sein oder eine Plattform, die auf Konsolen oder Kragträgern an der Außenwand eines Gebäudes befestigt ist.
Balkone werden aus Holz, Stein, Stahlbeton oder Metall gefertigt.
Alte Balkone, die als Kragarm aus der entsprechenden Geschossdecke münden, bilden konstruktionsbedingt oft Wärmebrücken, insbesondere bei Stahlbeton-Konstruktionen. Bei modernen Balkonen sorgen Balkonanschlüsse (spezielle Dämmelemente) für die notwendige thermische Trennung und Wärmedämmung. Als statische Alternative kann der Balkon mit eigenem Tragwerk vor dem eigentlichen Gebäude stehen und nur an der Außenwand rückverankert werden.
Brüstung auf Konsolen angebracht
Hölzerne Kragarme und Geländersteher
Auskragende Geschossplatte mit Metallgeländer
Architekturgeschichte und Stilkunde
Der Balkon ist ein typisches Bauwerkselement des ländlichen Raums, in der Stadt hält er erst im späteren 18. und dann im 19. Jahrhundert Einzug, als man die Geruchsbelästigungen an den Straßen in den Griff bekommt – bis dahin sind eher Loggien in Innenhöfen üblich, die Straßenseite des Baues bleibt glatt. Heute ist er an allen Bauwerksformen verbreitet.
Rokoko: Altes Rathaus (Bamberg), 1756
Veranden-Balkonage des Kolonialstils: King Narai's Palace, Thailand, 19.Jh.
Art Nouveau: Antoni Gaudí, Casa Batlló, Barcelona, 1906
Moderne: Walter Gropius, Bauhaus Dessau 1926
Moderne: Frank Lloyd Wright, Fallingwater, 1937
Moderne: Balkonseite eines Plattenbaus vom Typ WBS 70 des industriellen Wohnungsbaus der DDR, Leipzig-Grünau, 1980er
Heutige Nutzung und Rechtliches
Balkone werden oft mit Ziersträuchern als Kübelpflanzen, Blumen und oftmals auch Gewürzpflanzen verschönert.
Viele Menschen verbringen ihren Sommerurlaub „auf Balkonien“. Dieser Begriff soll wie ein Ländername klingen. Wer „auf Balkonien“ Urlaub macht, verreist nicht, sondern verbringt seine Urlaubszeit zu Hause.
Mietrecht
- Deutschland
Der Balkon kann als zur Wohnung gehörend frei vom Mieter genutzt werden, sofern Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden oder die Substanz der Wohnung gefährdet wird. Üblicherweise werden bei der Berechnung der Wohnfläche 25 Prozent der Balkonfläche angesetzt, maximal jedoch 50 Prozent. Es ist zulässig (nach der geltenden Rechtsprechnung max. einmal im Kalendermonat) auf dem Balkon zu grillen,[6] zu rauchen oder zu feiern. Es kann auch nicht verwehrt werden, auf dem Balkon seine Wäsche zu trocknen.[7]
- Schweiz
Das Mietrecht in der Schweiz enthält keine balkonspezifischen Regelungen. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln des Mietrechts, wonach die Mietsache vom Mieter sorgfältig und vertragskonform gebraucht werden muss und dieser dabei auch auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen hat.[8]
Im Mietvertrag und in einer Hausordnung können diese Pflichten konkretisiert werden.[8]
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Siehe auch
- Balkonartige Bauteile im Außenraum: Altan, Söller, Aussenkanzel, Beischlag
- Balkonartige Bauteile im Innenraum: Empore, Galerie, Kanzel, Loge
- Balkonartige, lineare Bauteile: Laubengang, Laufgang, Wehrgang
- Balustrade
Balkone in der Kunst:
- Kunst: Bild Der Balkon (Manet)
- Literatur: Roman Der Mann auf dem Balkon
- Theater: Balkonszene in Romeo und Julia
- Kino: Film Sommer vorm Balkon
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Duden.de
- ↑ ostarrichi.org: Wörterbuch: Schrot - Balkon eingereicht am 17. April 2008
- ↑ Duden 2006
- ↑ http://www.duden.de/rechtschreibung/Schrotbaum
- ↑ Passauer Neue Presse / Deggendorfer Zeitung: Was der Schrot über ein Haus verrät vom 31. August 2012
- ↑ Grillen: 1x pro Monat darf auf Balkon oder Terrasse gegrillt werden – Urteil, Amtsgericht Bonn vom 29. April 1997, Az. 6 C 545/96]
- ↑ Mieter dürfen Wäsche auf dem Balkon trocknen – Urteil, Landgericht Nürnberg-Fürth vom 19. Januar 1990, Az. 7 S 6265/89, kostenlose-urteile.de
- ↑ 8,0 8,1 Balkonnutzung: Keine völlige Freiheit in HEV Schweiz, vom 26. August 2009. Abgerufen am 19. November 2010
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Balkon aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |