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Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst

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Maximiliansorden (seit 1980)
Bandschnalle (seit 1980)

Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, das Pendant zum 1842 begründeten preußischen Orden Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste, ist heute die höchste Auszeichnung des Freistaats Bayern und wurde am 28. November 1853 durch König Maximilian II. von Bayern gestiftet. Bis 1932 ist der Orden insgesamt 351 Mal verliehen worden. Zwischen 1932 und 1979 gab es keine Verleihung. 1980 wurde die hohe Auszeichnung durch den damaligen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß angeregt durch den damaligen Kultusminister Hans Maier wieder eingeführt und 1981 erstmals wieder verliehen. Seit der Wiedereinführung wurde der Maximiliansorden an 222 Persönlichkeiten, darunter 36 Frauen, verliehen. Die Zahl der lebenden Ordensträger soll 100 nicht überschreiten. Nach der Verleihung 2018 beträgt die Zahl der lebenden Ordensträger 95 Persönlichkeiten .

Der Orden wurde von 1853 bis 2018 an insgesamt 573 Persönlichkeiten verliehen.

Der Bayerische Maximiliansorden wird seit seiner Begründung nicht nur als sichtbare Auszeichnung, sondern auch als Ordensgemeinschaft verstanden, in der sich die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitglieder zum Gedankenaustausch treffen. Solche Begegnungen, verbunden mit Vorträgen und Diskussionen, finden jährlich statt.

Präambel

In Fortsetzung alter bayerischer Tradition wird der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst geschaffen. Mit ihm sollen herausragende Leistungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet werden.[1]

Vorwort

In diesem Artikel tauchen die zwei Wörter: Ordensgemeinschaft und Ordensbeirat auf. Um zu verdeutlichen, was diese eigentlich sind, erfolgt eine kurze Erläuterung:

  • Ordensgemeinschaft: Ist die Gesamtheit aller Träger des Ordens, die sich auf Einladung des Ministerpräsidenten zu einer Festsitzung versammeln
  • Ordensbeirat: Ist der Personenkreis, der über die Verleihung des Ordens berät und der seinen Beschluss dem Ministerpräsidenten zur endgültigen Entscheidung übermittelt.

Verleihungskriterien

Der Maximiliansorden soll vorzugsweise an deutsche Wissenschaftler und Künstler verliehen werden, ist also nicht auf die Bürger des Freistaates Bayern beschränkt. Seine Stiftung erfolgte einstufig in zwei Abteilungen für Kunst und Wissenschaft, wobei es eine Herren- und Damenausführung gibt. Die Zahl der Ordensinhaber ist auf 100 lebende Inhaber beschränkt, wobei die Zahl durch Tod oder sonstigen Gründen (z. B. Aberkennung) entsprechend ergänzt werden kann.[2]

Aussehen, Beschaffenheit und Trageweise

Das Ordenszeichen besteht aus einem blau emaillierten gotischen Kreuz mit weißem Rande und vier Strahlen in den Winkeln, umgeben von einem weißen goldbordierten Ring. Die Mitte des Kreuzes bildet ein rundes golden bordiertes Medaillon, das zentrisch auf weißem Grund den aufrecht stehenden bayerischen Löwen zeigt, welcher umgeben ist von der ebenfalls goldenen Umschrift: Für Wissenschaft und Kunst. Die Rückseite zeigt das bayerische Rautenwappen. Auf einem Kreuzarm stand des Weiteren – in früheren Exemplaren – das Stiftungsdatum 28. November 1853. Getragen wird der Orden als Halsbandorden an einem weißen Bande mit blauer Randeinfassung, wobei an dessen Stelle auch eine viereckige Miniatur, eine blau-weiß gehaltene Rosette oder eine Fraquette am linken Rockaufschlag getragen werden können.[3]

Verleihungsbefugnis und Vorschlageberechtigung

Der Maximiliansorden wird in der Regel vom Ministerpräsidenten mit entsprechender Verleihungsurkunde verliehen, wobei die Verleihung im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gemacht wird.[4] Der Orden kann jedoch auch im Auftrag des Ministerpräsidenten durch eine andere Person überreicht werden. Die Urkunde ist mit dem großen Staatssiegel zu versehen.[5] Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident, für ihre Geschäftsbereiche die Staatsminister sowie die beiden Abteilungen des Ordens. Diese Vorschläge werden in einer Ordenssitzung von beiden Klassen des Ordens in geheimer Wahl abgestimmt und im Anschluss vom Ordensbeirat geprüft und mit einer Empfehlung dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung übersandt.[6]

Zusammensetzung des Ordensbeirates

Der Ordensbeirat besteht aus:

Alle Mitglieder werden vom Ministerpräsidenten auf fünf Jahre in den Beirat entsandt, wobei der Beirat seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl fällt.[7]

Ordensstatut (Durchführungsverordnung)

Das Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst konkretisiert im weiteren die Verleihungsmondalitäten sowie die Tätigkeiten des Ordensbeirates. So wird auszugsweise geregelt:

Vorschlagswesen

Die Vorschläge, welche zur Verleihung des Ordens führen sollen, sind der Staatskanzlei zuzuleiten. Die Vorschläge müssen dabei folgende Angaben enthalten:

  1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags sowie dessen Anschrift und ein kurzer Lebenslauf.
  2. Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des Vorgeschlagenen und
  3. eine ausführliche Begründung des Vorschlags.

Die erarbeiteten Vorschläge der beiden Abteilungen (also Kunst und Wissenschaft) bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Ordensinhaber der jeweiligen Abteilung. Im Anschluss an die Abstimmung wird das Ergebnis durch Staatskanzlei sodann mit einer Stellungnahme an den Ordensbeirat vorgelegt.[8]

Aberkennung des Ordens

Der Maximiliansorden wird auf Vorschlag des Ordensbeirates aberkannt, wenn der Inhaber wegen:

  • einer auf ehrloser Gesinnung beruhenden Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist.

Er kann aberkannt werden, wenn der Inhaber:

  • wegen anderer rechtskräftiger Verurteilungen seine Ehrbarkeit verloren hat oder
  • wenn solche Gründe bereits bei der Verleihung vorgelegen haben und erst nachträglich bekannt geworden sind.

Die Aberkennung wird dann in solchen Fällen vom Ministerpräsidenten ausgesprochen. Das Ordenskreuz ist sodann mit Verleihungsurkunde der Staatskanzlei zurückzugeben.[9]

Archivierung der Verleihungsdaten

Die Führung der Verleihungsdaten des Maximiliansordens wird von der Bayerischen Staatskanzlei ausgeübt. Sie pflegt eine Ordensmatrikel, die alle mit dem Orden ausgezeichneten Personen enthält. In dieser Matrikel werden alle Daten, hinsichtlich Name, Anschrift und Verleihungsdatum nebst Urkunden des Beliehenen, archiviert.[10] Abschließend wird noch die Zahl der Mitgliederzahl der Ordensgemeinschaft (Trägerzahl) konkretisiert. So werden Personen, die das 85. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr im Kreis "der Beliehenen" aufgeführt, wobei sie aber ausdrücklich ihren Status bzw. Rechte in der Ordensgemeinschaft (Mitgliederzahl) behalten.[10]

Träger des Maximiliansordens

Literatur

  • Arnhard Graf Klenau: Orden in Deutschland und Österreich. Band II: Deutsche Staaten (1806–1918). Teil I: Anhalt–Hannover. Offenbach 2008. ISBN 3-937064-13-3. S. 138.
  • Georg Schreiber: Die Bayerischen Orden und Ehrenzeichen. Prestel-Verlag, München 1964.
  • Hans Körner: Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst und seine Mitglieder.
    • In: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte. Bd. 47 (1984), S. 299–398. (Digitalisat)
    • Komm. für Bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akad. der Wiss., München 2001, ISBN 3-7696-9700-6. (Hefte zur bayerischen Landesgeschichte, 2)

Weblinks

 Commons: Bavarian Maximilian Order for Science and Art – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst. Vom 18. März 1980, (BayRS II S. 177), BayRS 1132-4-S, Artikel 1
  2. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980. Artikel 2 und 3
  3. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980. Artikel 4
  4. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980. Artikel 5 und 7
  5. Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst vom 1. Januar 1983. § 4
  6. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980. Artikel 6 Absatz 1 und 2
  7. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980. Artikel 6 Absatz 3 und 4
  8. Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst vom 1. Januar 1983. § 1
  9. Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst vom 1. Januar 1983. § 7
  10. 10,0 10,1 Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst vom 1. Januar 1983. § 6
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.