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Bayerischer Landtag
Logo | Das Landtagsgebäude Maximilianeum |
---|---|
Basisdaten | |
Sitz: | Maximilianeum in München |
Legislaturperiode: | fünf Jahre |
Erste Sitzung: | 1946 (1819) |
Abgeordnete: | 180 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 15. September 2013 |
Nächste Wahl: | 14. Oktober 2018 |
Vorsitz: | Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) |
Sitzverteilung: | |
Website | |
www.bayern.landtag.de |
Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Bayern. Bis 1999 gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Wahl
Die Bestimmungen zum Landtag sind im 2. Abschnitt der Bayerischen Verfassung geregelt. Seit 2013 sitzen im Landtag 180 Abgeordnete (vorher: 187).
Die Wahlen finden alle 5 Jahre (vor 1998: alle vier Jahre) statt und sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Das Wahlsystem unterscheidet sich erheblich von dem anderer Länder. Die Sitzverteilung findet innerhalb der sieben Wahlkreise statt, die den Regierungsbezirken entsprechen. Es gibt keine landesweiten Listen der Parteien. Bei der Zweitstimme gibt es Unterschiede zum Bundestagswahlrecht. Die Wähler können nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so die Abfolge der Listenkandidaten erheblich verändern. Außerdem bestimmen sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag nicht aus den Zweitstimmen alleine, sondern aus der Addition von Erst- und Zweitstimmen.
Die Wahlperiode endet vorzeitig, wenn der Landtag mit Mehrheit seiner Mitglieder seine Auflösung beschließt oder auf Antrag von einer Millionen Stimmberechtigten durch einen Volksentscheid abberufen wird. Dies ist noch nie geschehen.
Aufgaben
Dem Landtag obliegt der Beschluss von Gesetzen und die Abstimmung über den Haushalt des Freistaates. Gesetze können durch Volksentscheid auch gegen den Willen der Landtagsmehrheit beschlossen werden. Der Landtag kann Verfassungsänderungen mit Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, worüber ein Volksentscheid stattfinden muss.
Er wählt den Bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigt die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung.
Die Kontrolle der Staatsregierung übt er durch das Zitierungsrecht und die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen aus. Ein Misstrauensvotum ist in der Bayerischen Verfassung nicht vorgesehen, jedoch muss der Ministerpräsident zurücktreten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist. Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.
Des Weiteren obliegt dem Landtag die Wahlprüfung und die Wahl des bayerischen Datenschutzbeauftragten.
Landtagspräsidenten
Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt den Staat in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.
Der Präsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Präsidiums und des Ältestenrats. Er übt die Dienstaufsicht über die Angehörigen des Landtagsamtes und die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Der Landtagspräsident nimmt protokollarisch nach dem Ministerpräsidenten den zweithöchsten Rang im Staat ein.
Gegenwärtige Präsidentin des Landtags ist Barbara Stamm (CSU).
Präsidenten
Name | Partei | Amtszeit (Beginn) | Amtszeit (Ende) |
---|---|---|---|
Michael Horlacher | CSU | 16. Dezember 1946 | 8. Februar 1950 |
Georg Stang | CSU | 8. Februar 1950 | 10. Mai 1951 |
Alois Hundhammer | CSU | 19. Juni 1951 | 12. Dezember 1954 |
Hans Ehard | CSU | 13. Dezember 1954 | 26. Januar 1960 |
Rudolf Hanauer | CSU | 27. Januar 1960 | 29. Oktober 1978 |
Franz Heubl | CSU | 30. Oktober 1978 | 23. Oktober 1990 |
Wilhelm Vorndran | CSU | 24. Oktober 1990 | 19. Oktober 1994 |
Johann Böhm | CSU | 20. Oktober 1994 | 5. Oktober 2003 |
Alois Glück | CSU | 6. Oktober 2003 | 19. Oktober 2008 |
Barbara Stamm | CSU | 20. Oktober 2008 | amtierend |
I. Vizepräsidenten
|
II. Vizepräsidenten
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III. Vizepräsidenten
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IV. Vizepräsidenten
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V. Vizepräsidenten
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Vorlage:Navigationsleiste Bayerische Landtagspräsidenten
Landtagswahlen
In Bayern stellt jeder Regierungsbezirk (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben) einen Wahlkreis dar. Es gibt in Bayern also insgesamt sieben Wahlkreise. Bezogen auf die Wahlkreise entfallen 61 Sitze im Landtag auf Oberbayern (2013: 60, 2008: 58, 2003: 57), 18 Sitze auf Niederbayern, jeweils 16 Sitze auf die Oberpfalz und auf Oberfranken (2008: 17), 24 Sitze auf Mittelfranken (2003: 25), 19 Sitze auf Unterfranken (2013: 20) und 26 Sitze auf Schwaben. Die Wahlkreise wiederum sind in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind die Landkreise und kreisfreien Städte bzw., davon abweichend, „räumlich zusammenhängende Stimmkreise“.[1] Ein Stimmkreis umfasste zur Landtagswahl 2013 rund 125.000 Einwohner[2] (2008: 102.000)[1].
Landtagswahl 2018
Die nächste Landtagswahl findet voraussichtlich am 14. Oktober 2018 statt. Damit beginnt die 18. Wahlperiode des Bayerischen Landtags. Die Abgeordneten werden (wie seit 1998) für fünf Jahre gewählt (2018–2023).
Landtagswahl 2013
Bayern wählte am 15. September 2013 ein neues Landesparlament. In der Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (17. Wahlperiode) findet man die Zusammensetzung. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre (2013–2018).
Je die Hälfte der 180 Abgeordneten wird direkt in Stimmkreisen und über Listen in den Wahlkreisen gewählt. Im Herbst 2013 wurden 90 Stimmkreisabgeordnete nach dem Mehrheitswahlrecht und 90 Abgeordnete über offene Listen der Parteien nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt.
Vergangene Landtagswahlen
1962 bis 2008 hatte die CSU die absolute Mehrheit im Bayerischen Landtag inne, seit 2013 ist dies wieder der Fall; bei den Landtagswahlen von 1970 bis 2003 erhielt die CSU stets auch mehr als 50 % der Wählerstimmen – neun Landtagswahlen in Folge, was in der Bundesrepublik keiner Partei in einem anderen Bundesland gelang.
Vorlage:Navigationsleiste Landtagswahl in Bayern
Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag
Fraktion | Name | Im Amt seit |
---|---|---|
CSU | Thomas Kreuzer | 2013 |
SPD | Markus Rinderspacher | 2009 |
FW | Hubert Aiwanger | 2008 |
Grüne | Katharina Schulze Ludwig Hartmann |
2017 2013 |
Gremien
Präsidium
Das Präsidium des Bayerischen Landtags setzt sich zusammen aus dem Landtagspräsidenten, vier Vizepräsidenten sowie sieben Schriftführern. Der dritte bis fünfte Vizepräsident nimmt gleichzeitig die Funktion des Schriftführers wahr. Das Präsidium befasst sich im Rahmen seiner Funktion als Beratungs-, Kontroll- und Beschlussorgan vor allem mit Verwaltungsangelegenheiten, führt die laufenden Geschäfte des Landtags zwischen dessen Tagung und trifft Vorbereitungen zum Haushaltsplan des Landtags.
Derzeit besteht das Präsidium des Landtags aus zehn Mitgliedern:
Funktion | Partei | |
---|---|---|
Barbara Stamm | Landtagspräsidentin | CSU |
Reinhold Bocklet | I. Vizepräsident | CSU |
Inge Aures | II. Vizepräsidentin | SPD |
Peter Meyer | III. Vizepräsident, Schriftführer | FW |
Ulrike Gote | IV. Vizepräsidentin, Schriftführerin | Grüne |
Zum Präsidium zählen daneben die Schriftführer Peter Paul Gantzer (SPD), Hans Herold, Angelika Schorer, Reserl Sem und Sylvia Stierstorfer, alle CSU.
Ständige Ausschüsse
Im Folgenden sind die ständigen Ausschüsse des 17. Bayerischen Landtags (seit 2013) aufgeführt:
Ausschuss | Vorsitz | Mitglieder | CSU | SPD | FW | Grüne |
---|---|---|---|---|---|---|
Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen | Peter Winter | 21: | 12 | 5 | 2 | 2 |
Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen | Franz Schindler | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport | Florian Herrmann | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie | Erwin Huber | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Angelika Schorer | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration | Joachim Unterländer | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Wissenschaft und Kunst | Michael Piazolo | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Bildung und Kultus | Martin Güll | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes | Tobias Reiß | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden | Sylvia Stierstorfer | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen | Franz Rieger | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz | Christian Magerl | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Ausschuss für Gesundheit und Pflege | Kathrin Sonnenholzner | 18: | 10 | 4 | 2 | 2 |
Farbig markiert sind die Fraktionen, die im jeweiligen Ausschuss den Vorsitz stellen.
Weitere Ausschüsse und Gremien
- Ältestenrat – Präsidentin Barbara Stamm (CSU)
- Untersuchungsausschuss Ei – Vorsitzende Mechthilde Wittmann (CSU)
- Untersuchungsausschuss Labor (abgeschlossen im Oktober 2016) – Vorsitzender Alexander König (CSU)
- Untersuchungsausschuss Modellbau (abgeschlossen im März 2017) – Vorsitzender Horst Arnold (SPD)
- Enquête-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ – Vorsitzender Berthold Rüth (CSU)
- Kinderkommission – Vorsitzende Tanja Schorer-Dremel (CSU),
- Parlamentarisches Kontrollgremium – Vorsitzender Jürgen Heike (CSU)
- Datenschutzkommission – Vorsitzender Eberhard Rotter (CSU)
- Richter-Wahl-Kommission – Präsidentin Barbara Stamm (CSU)
- G 10-Kommission – Vorsitzender Otmar Bernhard (CSU)
- Zwischenausschuss – Vorsitzender wird bei Konstituierung gewählt
Geschlechterspezifische Aufteilung
Der Gesamtanteil der weiblichen Abgeordneten des Bayerischen Landtags betrug zu Beginn der 17. Wahlperiode 28,3 Prozent, der Männeranteil 71,7 Prozent. Die Anteile bei den einzelnen Landtagsfraktionen sind sehr unterschiedlich: Die Freien Wähler hatten nach der Wahl 2013 mit 15,8 Prozent den niedrigsten Frauenanteil in ihrer Fraktion, die Grünen mit 50 Prozent den höchsten.
Dem Bayerischen Landtag steht seit Oktober 2008 mit Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) eine Frau vor. Bis auf die Fraktion von Grünen, die von einem Mann und einer Frau gemeinsam geführt wird, sind in allen Fraktionen die Vorsitzenden männlich.
Fraktion | Abgeordnete | Frauen | Frauenanteil | Männer | Männeranteil |
---|---|---|---|---|---|
CSU | 101 | 21 | 20,8 % | 80 | 79,2 % |
SPD | 42 | 18 | 42,9 % | 24 | 57,1 % |
FW | 19 | 3 | 15,8 % | 16 | 84,2 % |
Grüne | 18 | 9 | 50 % | 9 | 50 % |
Gesamt | 180 | 51 | 28,3 % | 129 | 71,7 % |
(Wo nicht weiter gekennzeichnet, wurden die Zahlen den Veröffentlichungen der Internetseite des Bayerischen Landtages entnommen,[3]
die prozentualen Anteile der Fraktionen wurden berechnet.[4])
Bayerischer Landtag bei der Europäischen Union
Im Oktober 2010 wurde in der Bayerischen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel ein Verbindungsbüro des Bayerischen Landtags eingerichtet.[5]
Kooperationen und Partnerschaften
Der Bayerische Landtag pflegt Kooperationen und Partnerschaften mit den Parlamenten von Kanada, Russland, China, Guangdong (China), Westkap (Südafrika), São Paulo (Brasilien) und mit dem Südtiroler Landtag. Des Weiteren bestehen Partnerschaften und Kooperationen mit National Conference of State Legislatures NCSL, Partnerschaft der Parlamente (PdP), CALRE (Conférence des assemblées législatives régionales d’union européenne) und der Parlamentarier-Konferenz Bodensee.[6]
Geschichte
Auf Grundlage der Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 existierte in Bayern seit 1819 ein Parlament. Es bestand in der Zeit des Königreichs Bayern als Bayerische Ständeversammlung zunächst aus zwei Kammern: der ersten Kammer, Kammer der Reichsräte, und der zweiten Kammer, Kammer der Abgeordneten. Letztere ist die Vorläuferin des heutigen Landtags.
Das bayerische Parlament tagte seit 1819 in der Prannerstraße in München. Im 19. Jahrhundert wurden die Räumlichkeiten dort immer wieder erweitert und umgebaut.
Nach der Novemberrevolution wurde der Provisorische Nationalrat (1918–1919) eingerichtet. Am 12. Januar (bzw. in der Pfalz am 2. Februar) 1919 fanden dann Landtagswahlen statt. Das gewählte Parlament musste wegen der Räterevolution in München 1919 vorübergehend nach Bamberg ausweichen (Bamberger Verfassung). Von 1919 bis 1933 bestand in der Weimarer Republik der erste demokratisch legitimierte Landtag in der Geschichte Bayerns. Am 30. Januar 1934 wurde dieser Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75) aufgehoben.
Das Parlamentsgebäude in der Prannerstraße wurde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört. Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft kam es 1946 zum Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die am 30. Juni 1946 gewählte Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung. Am 1. Dezember 1946 wurde die neue Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen; gleichzeitig wurde der erste Landtag gewählt. Er tagte zunächst wie zuvor schon die Verfassunggebende Versammlung in der Großen Aula der Universität[7] und ab dem 28. Mai 1947 im Sophiensaal im Gebäude der Oberfinanzdirektion München in der Sophienstraße 6[8] bis er schließlich im Januar 1949 das Maximilianeum bezog, wo er sich noch heute befindet.[9] Auch das Archiv des Bayerischen Landtags und die Landtagsbibliothek wurden dort untergebracht.
In einer Sitzung in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949 stimmte der Bayerische Landtag mit 101 zu 63 Stimmen bei neun Enthaltungen gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.[10] Die über die Mehrheit im bayerischen Landtag verfügende CSU lehnte im Unterschied zur SPD und FDP das Grundgesetz ab. Ministerpräsident Hans Ehard selbst hatte eindringlich vor den zentralistischen Tendenzen des Grundgesetzes gewarnt. Bayern stimmte damit als einziges Bundesland gegen das Grundgesetz, wobei der Bayerische Landtag noch in der gleichen Sitzung dessen Rechtsverbindlichkeit für den Fall anerkannte, dass in den anderen Parlamenten die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande komme, was schließlich der Fall war.[10]
Siehe auch
- Politisches System Bayerns
- Bayerischer Senat
- Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtages
- Parlamentsspiegel
- Abgeordnetenentschädigung
- Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland
- Frauenanteil in deutschen Landesparlamenten (Abschnitt im Artikel Landesparlamente)
Literatur
- Bayerischer Landtag – Volkshandbuch 17. Wahlperiode 2013 – 2018. Stand: 30. April 2014. NDV Neue Darmstädter Verlagsanstalt, München 2014, ISBN 978-3-927924-31-4. (313 Seiten; PDF-Datei; 4,3 MB)
- Bayerischer Landtag – Volkshandbuch 16. Wahlperiode 2008 – 2013. Stand: August 2011. NDV Neue Darmstädter Verlagsanstalt, Rheinbreitbach 2009, ISBN 978-3-87576-611-0. (182 Seiten; PDF-Datei; 3,6 MB) (Memento vom 19. Januar 2012 im Internet Archive)
Weblinks
- Literatur von und über Bayerischer Landtag im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Website des Bayerischen Landtages
- Bayerischer Landtag in Bayerische Landesbibliothek Online
Geschichte des Bayerischen Parlaments:
- Peter Jakob Kock: Bayerischer Landtag (nach 1945) In: Historisches Lexikon Bayerns (17. Juni 2013)
- Die Geschichte des Bayerischen Parlaments 1819 - 2008
- Übersicht über die Landtagswahlen in Bayern während der Weimarer Republik
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Stimmkreise. Website des Bayerischen Landtags, abgerufen am 28. Mai 2013.
- ↑ Landeswahlleiter des Freistaates Bayern: Vorläufiges Ergebnis mit 90 von 90 Stimmkreisen
- ↑ Bayerischer Landtag: Frauen im Landtag (2013) S 307. (Memento vom 29. Mai 2014 im Internet Archive)
- ↑ Prozentsatz: Anzahl der Frauen in einem Bereich geteilt durch die jeweilige Gesamtzahl von Abgeordneten, multipliziert mit 100. Vgl. auch Prozent
- ↑ "Horchposten" des Landtags in Brüssel. Webseite des Online-Magazins des Bayerischen Landtags, Maximilianeum. Abgerufen am 25. März 2011.
- ↑ Kooperationen und Partnerschaften des Bayerischen Landtags mit anderen Parlamenten und Organisationen auf der Internetseite des Bayerischen Landtags. Abgerufen am 19. August 2014.
- ↑ Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/3778751255 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
- ↑ Sophiensaal in München. Geschichte. Bayerisches Landesamt für Steuern, abgerufen am 8. Februar 2017.
- ↑ Peter Jakob Kock: Der Bayerische Landtag - Eine Chronik (Seite 18) (als pdf online bei www.bayern.landtag.de)
- ↑ 10,0 10,1 Peter Jakob Kock: Der Bayerische Landtag - Eine Chronik (Seite 20) (als pdf online bei www.bayern.landtag.de)
Landtage aktueller Länder:
Landtag von Baden-Württemberg |
Bayerischer Landtag |
Abgeordnetenhaus von Berlin |
Landtag Brandenburg |
Bremische Bürgerschaft |
Hamburgische Bürgerschaft |
Hessischer Landtag |
Landtag Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersächsischer Landtag |
Landtag Nordrhein-Westfalen |
Landtag Rheinland-Pfalz |
Landtag des Saarlandes |
Sächsischer Landtag |
Landtag von Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holsteinischer Landtag |
Thüringer Landtag
Landtage ehemaliger Länder:
Badischer Landtag (1947–1952) |
Landtag von Württemberg-Baden |
Landtag für Württemberg-Hohenzollern
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