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Beistand
Ein Beistand ist eine Person oder eine Institution, die Menschen in mündlichen Verhandlungen, Verwaltungs- oder Verfahrensvorgängen Hilfe und Unterstützung bietet. In vielen Rechtssystemen und -gebieten ist ein Beistand vorgesehen, um in Verwaltungsverfahren Betroffenen eine Person des Vertrauens an die Seite zu geben.
Ein Beistand ist jedoch kein Bevollmächtigter, er hat keine Vertretungsfähigkeit. In Gesprächen gelten seine Ausführungen als vom Beteiligten gesagt, sofern dieser nicht unmittelbar widerspricht § 73 Abs. 5 SGG.
Weitere Beispiele aus dem deutschen Recht (hier sind es Beistände, die punktuell als gesetzliche Vertreter tätig werden):
- Beistandschaft des Jugendamtes im Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung bzw. Unterhaltsgeltendmachung: § 1712 bis § 1717 BGB
- Beistand in Verwaltungsverfahren: § 14 VwVfG
- Beistand in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit: § 12 FamFG
- Steuerrecht: § 80 AO
- Sozialverwaltungsverfahren: § 15 SGB X
- Beistand in Strafverfahren: § 149 StPO
Siehe auch: Rechtsbeistand, Zeugenbeistand
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