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Birkenrute
Eine Birkenrute ist ein Züchtigungsinstrument zur Auspeitschung. Es besteht aus einem Bündel blattloser Birkenzweige, das (ähnlich wie ein Blumenstrauß) an einem Ende zu einem „Griff“ zusammengebunden wird. Die Zweige des Birkenbaumes eignen sich wegen ihrer Flexibilität für diesen Zweck.
Andere Züchtigungsinstrumente, die auch als „Rute“ bezeichnet werden, wie die Haselrute oder die Weidenrute, bestehen nicht aus einem Bündel zusammengebundener Zweige, sondern einem einzigen geraden Schößling.
Im Englischen wird die Züchtigung mit der Birkenrute als birching bezeichnet.
Geschichte
Von der Antike bis etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts war die Birkenrute (neben Stöcken und verschiedenen Arten von Peitschen) das wohl weitest verbreitete Züchtigungsinstrument in Mittel-, Nord- und Osteuropa. Die Züchtigung mit der Birkenrute wurde sowohl bei Erwachsenen (als Strafe für bestimmte Vergehen und Verbrechen, im Zivilrecht, aber auch im Militär), als auch – in abgemilderter Form – als Erziehungsmittel bei Kindern (zu Hause, in der Schule, aber auch in Klöstern) angewendet.
Ab etwa der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die Birkenrute zunehmend vom (importierten) Rohrstock verdrängt, da dieser mehrere Vorteile gegenüber der Rute aufwies: a) konnte er immer wieder verwendet werden, ohne sich abzunutzen, b) war er schmerzhafter, folglich erforderte er weniger Schläge und die Strafen konnten mit demselben Aufwand verschärft ausgeführt werden, c) war ein Rohrstock auch gut durch die Kleidung fühlbar. Letzterer Grund beschleunigte zum einen den Vorgang der Züchtigung – z. B. in der Schule –, zum anderen kam er den zum Ende des 19. Jahrhunderts anwachsenden moralischen Vorbehalten gegenüber jeder Form von Nacktheit entgegen, da er kein Entblößen des Rückens oder Gesäßes des Delinquenten erforderte. Die Birkenrute wurde niemals auf den bekleideten Körper appliziert, da sie wegen der Dünnheit der Zweige durch die Kleidung kaum fühlbar ist.
Heute
Schon seit dem 20. Jahrhundert kennen die meisten Menschen die Birkenrute fast nur noch im Zusammenhang mit Nikolaus, Knecht Ruprecht, Krampus oder dem Weihnachtsmann.
In Deutschland ist die körperliche Züchtigung als juristische Strafe und an Schulen bereits seit Jahrzehnten abgeschafft (zuletzt 1980 in Bayern). Das elterliche Züchtigungsrecht, welches Erziehungsberechtigten noch gewisse Körperstrafen gestattet hatte, wurde 2000 mit einer Änderung des § 1631 BGB vollständig aufgehoben; die Wirksamkeit der Aufhebung ist allerdings noch nicht vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und Verstöße gegen das Verbot der körperlichen Züchtigung sind nicht grundsätzlich strafbewehrt.
Sonstige Anwendung
In der finnischen oder russischen Sauna ist es beliebt, sich selbst oder gegenseitig mit frischen Birkenzweigen zu schlagen, um die Blutzirkulation anzuregen. Die Birkenzweige sind jedoch nicht entblättert, wodurch bei diesen Schlägen kaum Schmerz entsteht. Die Wirkung wird vielmehr als angenehme erfrischende Massage empfunden.
In Skandinavien und Osteuropa wird die Birkenrute heute noch gelegentlich im Bereich BDSM verwendet.
Legende
In der Heiligenlegende von Sankt Birgitta von Schweden (1303–1373) geschah folgendes Wunder im Zusammenhang mit einer Birkenrute: Als Sankt Birgitta zwölf Jahre alt war, begann sie nachts heimlich ihr Bett zu verlassen und bäuchlings auf dem kalten Fußboden ausgestreckt zu beten. Als ihre Muhme sie dabei fand, ließ sie eine Rute bringen um sie für diesen kindlichen Unfug zu bestrafen. Als sie die Rute zum Schlag erhob, zerbrach die Rute in ihrer Hand jedoch in kleine Stücklein.
Siehe auch
- Wenik (Russische Birkenrute)
- Disziplin
- Flagellantismus
- Körperstrafe
- BDSM
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Birkenrute aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |