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Ehrenstrafe
Schand- oder Ehrenstrafen sind Strafen, die den Verurteilten demütigen und bloßstellen. Im Unterschied zu den Leibesstrafen wird der Verurteilte nicht oder nur gering körperlich geschädigt. Allerdings wurden Schandstrafen oft zusammen mit vorangehenden Rutenstrafen und Auspeitschungen verhängt.
Schandstrafen wurden in Europa im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit durch die Niedere Gerichtsbarkeit verhängt. Zu den den Schandstrafen zählten der Pranger, der Schandpfahl, der Schandkorb, der Lästerstein, die Halsgeige sowie der Eselsritt.
In den USA werden Ehrenstrafen unter dem Namen Public Humiliation (dt. Öffentliche Demütigung) auch heute noch gelegentlich verhängt.[1]
Historische Bedeutung
Die verurteilte Person verlor mit dem Urteilsspruch und der Exekution der Strafe ihr gesellschaftliches Ansehen innerhalb einer Stadt völlig, denn sie konnte von da an nicht mehr als ehrbar angesehen werden. Sie ging der bürgerlichen Ehrenrechte (soweit vorhanden) verlustig. Es war ihr nicht mehr möglich, am normalen gesellschaftlichen Leben innerhalb der Stadt teilzunehmen, denn von Seiten der Bürger war man bestrebt, sich möglichst selten im Verkehr mit einer Person sehen zu lassen, deren Leumund ruiniert war. Man befürchtete, sich selbst den eigenen Leumund zu verderben, und strebte danach, diese Gefahr, so gut es ging, zu vermeiden. Die betreffende Person sah sich also Reaktionsweisen gegenüber, die einer Ächtung gleichkamen. Eine Person, die am Pranger stand, konnte durch Passanten verprügelt und misshandelt werden, ohne dass diese eine Strafverfolgung zu befürchten hatten. Neben Rache konnte hierfür auch die eigene Belustigung das Motiv gewesen sein. Auch Ziegenlecken an einer solchen Person ist durch bildliche Darstellung bezeugt.
Darüber hinaus stellten sich in der Regel Beschränkungen in ökonomischer Hinsicht ein, denn verschiedene Gewerbe und Gewerke verhielten sich restriktiv. Wenn ein Fremdgeschriebener oder ein Lehrling, Geselle oder gar Meister der anderen Zünfte eine Ehrenstrafe auferlegt bekam, wurde er aus der betreffenden Zunft ausgestoßen. Der Ehrenkodex sah dies so vor.
Neuzeitliche Ausprägungen
Zu Ehrenstrafen im weiteren Sinn gehören auch an einer Person nach außen hin sichtbar gemachte Schandmale, zielgerichtete optische Kennzeichnungen sowie gezielte Entblößungen. So kennzeichnete in bestimmten Zusammenhängen beispielsweise die Barfüßigkeit eine betreffende Person als unfrei oder nicht zur bürgerlichen oder ständemäßigen Gesellschaft zugehörig und in dieser Weise öffentlich vorgeführt zu werden stellte für diese eine schwere Ehrenkränkung dar. In vielen Ländern wird dies auch gegenwärtig in dieser Weise weiterhin praktiziert (vgl. ausführlich Barfüßigkeit:Gefangenschaft). In der heutigen Zeit kann auch der Zwang zum öffentlichen Tragen von (auffälliger) Sträflingskleidung sowie die in vielen Ländern übliche öffentliche Vorführung von Gefangenen in Fesseln (z. B. Handschellen oder Fußfesseln) die faktische Wirkung einer Ehrenstrafe aufweisen. Die vorgenannten Aspekte werden von betroffenen Personen in der Regel auch ohne öffentliche Vorführung als Ehrenkränkung angesehen.
Literatur
- Michael Kubiciel: Shame Sanctions – Ehrenstrafen im Lichte der Straftheorie. In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW). 118. Bd., 2006, ISSN 0084-5310, S. 44–75.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ An den Pranger gestellt tagesschau.de, 17. November 2012
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ehrenstrafe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |