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Cannabis und Cannabinoide als Arzneimittel
Cannabis, d. h. die Pflanze des Medizinalhanfs (Cannabis sativa L.) aus der Gattung der Hanfpflanzen sowie ihre Bestandteile, werden als Arzneimittel eingesetzt. In vielen Kulturen werden Marihuana (getrocknete Blätter und Blütenstände im Ganzen) und Haschisch (das Harz der Blütenhaare der weiblichen Pflanze) in der traditionellen Medizin verwendet, aber auch als Genuss- und Rauschmittel konsumiert.
Aus der Vielzahl der in der Pflanze enthaltenen Wirkstoffe (neben Cannabinoiden vor allem Terpene) wurden in moderner Zeit Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) als pharmakologisch besonders wirksame Bestandteile isoliert und gesondert erforscht. In der Therapie finden neben Marihuana auch standardisierte Auszüge und synthetische THC-Analoga Verwendung.[1]
In Österreich ist Cannabis (d. h. die zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen und Pflanzenteile) nur dann ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel, wenn es in Zubereitungen vorliegt, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind. In Deutschland sind darüber hinaus seit dem 10. März 2017 auch Cannabisblüten und -extrakte als Arzneimittel zugelassen, wenn diese aus Anbau zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle beziehungsweise Importen stammen.[2][3]
Geschichte
Cannabis wird in verschiedenen Kulturen seit Jahrtausenden als Arzneimittel verwendet.[1] Der im 16. Jahrhundert v. Chr. entstandene Papyrus Ebers erwähnt eine als Cannabis identifizierte Pflanze als Bestandteil eines Heilmittels „für den Zehennagel“. Die Rezeptur – unter Verwendung von Ocker – legt eine Anwendung als Umschlag nahe.[4]
Das klassische chinesische Buch des Shennong von den Heilpflanzen aus dem 2. oder 3. Jahrhundert n. Chr., dem mythischen Kaiser Shennong (um 2800 v. Chr.) zugeschrieben, erwähnt das Harz der Cannabisblüte als Heilmittel bei Beriberi, Verstopfung, Frauenkrankheiten, Gicht, Malaria, Rheumatismus und Geistesabwesenheit.
Auch in der antiken Medizin war die Cannabispflanze bekannt; eine Abbildung findet sich beispielsweise im 512 n. Chr. zusammengestellten „Wiener Dioskurides“, einer Ausgabe des Hauptwerks Περὶ ὕλης ἰατρικῆς (lateinisch De materia medica ‚Über die Heilmittel‘) des griechischen Arztes Pedanios Dioskurides, der im 1. Jahrhundert n. Chr. lebte. Der griechische Arzt Galenos von Pergamon ordnete der Hanfpflanze im Rahmen der antiken Humoralpathologie eine wärmende und austrocknende Wirkung zu.
Die antike Medizin wurde von islamischen Ärzten übernommen und weiterentwickelt. Arabische Ärzte wie at-Tabarī und al-Antaki beschrieben im 9. Jahrhundert auf der Grundlage der antiken Autoren die Eigenschaften der Pflanze. In der islamischen Medizin wurden überwiegend die gepressten Samen, weniger oft die Blätter, verwendet. Im 10. Jahrhundert beschrieb Ishak ben Sulaymān die Verwendung von Hanfsamenöl zur Behandlung von Ohrenkrankheiten; Ibn-al Baitār (um 1190–1248) nutzte Hanfsamen als Medikament gegen Wurmbefall. Yuhanna ibn Masawaih (um 777–857) und Avicenna (um 980–1037) wendeten den Saft der Blätter bei Hautkrankheiten an. Ibn-al Baitār und al-Qazwīnī (1203–1283) kannten auch die schmerzstillenden Eigenschaften und nutzten Cannabis zur Behandlung von Nerven- und Augenschmerzen. Einzelheiten zur Dosierung wurden in den arabischen Lehrwerken nicht angegeben; das Öl oder der Saft der Blätter wurden in die schmerzenden Körperöffnungen eingeträufelt.[5]
Cannabis fand ab dem 11. Jahrhundert Eingang in die Klostermedizin und wurde bei unterschiedlichen Beschwerden und als Ersatz für Opium eingesetzt.[6] Die Äbtissin Hildegard von Bingen (1098–1179) empfahl Hanf als Mittel gegen Übelkeit und Magenschmerzen.[7] In die moderne Medizin fand Cannabis Einzug über den 1839 veröffentlichten Bericht des irischen Arztes William Brooke O’Shaughnessy (1809–1889), der im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit während seiner Stationierung im indischen Kalkutta eine schmerzstillende, krampflösende und muskelentspannende Wirkung nach Anwendung von Cannabis indica (indischer Hanf) feststellte. Auf Basis seiner Beobachtungen und Studien empfahl O’Shaughnessy die Anwendung von Cannabis bei Rheuma, Cholera und Tetanus.[8]
Ein populäres Cannabis-Fertigarzneimittel des 19. Jahrhunderts war das Schlafmittel Bromidia in den USA, ein Elixier aus Cannabis- und Bilsenkrautextrakten in Kombination mit Kaliumbromid („Bromkalium“) und Chloralhydrat.[9][10] Besonders verbreitet waren ethanolische Extrakte aus Cannabiskraut (Extractum Cannabis, Tinctura Cannabis). Seit Beginn des 20. Jahrhunderts wurden cannabishaltige Arzneimittel wegen ihrer schwankenden Wirkung, schwierigen Dosierung, des Risikos paradoxer Wirkungen nach und nach durch synthetische Medikamente, deren Nutzen in modernen klinische Studien nachgewiesen werden konnte, ersetzt.[11][12]
1925 wurde Cannabis durch die Zweite internationale Opiumkonferenz des Völkerbunds in Genf weltweit verboten. Begründet wurde das Verbot mit dem nicht nachweisbaren medizinischen Nutzen bei gleichzeitig bestehenden schweren psychotropen Nebenwirkungen und psychischer Abhängigkeit.[13] 1961 wurde das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel geschlossen, das bis heute die Grundlage der internationalen Drogenkontrolle bildet. Nur in der ehemaligen DDR stellten die Leipziger Arzneimittelwerke bis 1990 das pflanzliche Fertigarzneimittel Plantival her, das als Bestandteil Cannabis sativa enthielt.[14]
1944 erschien in den USA der La-Guardia-Report des La Guardia Committees, einer vom damaligen New Yorker Bürgermeister Fiorello LaGuardia eingesetzten Expertengruppe, die viele dem Cannabiskonsum zugeschriebene negative soziologische, psychologische und medizinische Auswirkungen nicht bestätigt fand.[15] Daraufhin drohte der Leiter der damaligen Drogenbekämpfungsbehörde Federal Bureau of Narcotics (FBN), Harry J. Anslinger, weitere Forschungsarbeiten zu Cannabis hart zu bestrafen.[16]
Die moderne Cannabis-Forschung begann mit der Isolierung des psychotropen Hauptwirkstoffes Δ9-THC im Jahr 1964 durch Raphael Mechoulam. Ein weiterer Meilenstein in der Cannabis-Forschung war die Entdeckung des Endocannabinoid-Systems mit seinen Rezeptoren und endogenen Liganden ab Ende der 1980er-Jahre, das die Basis für das heutige Verständnis der Wirkungsweise der Cannabinoide bildet. Das Ministerium für Gesundheitspflege und Soziale Dienste der Vereinigten Staaten ließ am 21. April 1999 das Patent US6630507 B1 „Cannabinoids as antioxidants and neuroprotectants“ als ursprünglich Bevollmächtigter eintragen.[17]
In Deutschland setzt sich die „Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, kurz IACM (früherer Name: „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, AMC), seit 1997 für die medizinische Verwendung von Cannabis ein.
Pharmakologisch aktive Bestandteile
Bislang wurden insgesamt 113 verschiedene Cannabinoide identifiziert, deren Wirkungen im Detail meist noch unbekannt sind. Die aktuell am häufigsten diskutierten Cannabinoide, die vermutlich hauptsächlich für die therapeutischen Effekte verantwortlich sind, sind Cannabidiol (CBD, entdeckt 1940, erstmals chemisch synthetisiert 1963)[18] und Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC, entdeckt 1964).[19] Weitere natürlich vorkommende Cannabinoide sind Cannabigerol (CBG), Cannabinol (CBN), Cannabichromen (CBC)[20] und Cannabidivarin.[21]
Im Allgemeinen weisen Produkte aus C. sativa ein höheres Verhältnis von CBD zu THC auf als solche aus C. indica. Verschiedene Sorten wurden gezüchtet, die entweder einen höheren Gehalt an psychoaktivem THC oder an nicht psychoaktivem CBD aufweisen.[22]
Die folgende Tabelle gibt den Wissensstand zu pharmakologischen Effekten einzelner Cannabinoide wieder.[23] Dabei ist zu beachten, dass aus in-vitro-Studien und Tiermodellen gewonnene Informationen nicht unbedingt direkt auf den Menschen übertragen werden können.
THC | CBD | CBG | CBN | CBC | THC-V | CBD-A | CBG-A | CGC-A | CBC-A | THC-A | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Schmerzlindernd | |||||||||||
Antikonvulsiv | |||||||||||
Schlaffördernd | |||||||||||
Angstlösend | |||||||||||
Appetitanregend | |||||||||||
Appetitzügelnd | |||||||||||
Blutzuckersenkend | |||||||||||
Antibakteriell | |||||||||||
Antiemetisch | |||||||||||
Fungizid | |||||||||||
Reduziert Wachstum von Tumorzellen | |||||||||||
Bei Arteriosklerose | |||||||||||
Gegen Schuppenflechte | |||||||||||
Antipsychotisch | |||||||||||
Bei Muskelkrämpfen | |||||||||||
Fördert Knochenwachstum | |||||||||||
Entzündungshemmend | |||||||||||
Entkrampft Magen und Darm | |||||||||||
Immunmodulierend | |||||||||||
Neuroprotektiv | |||||||||||
THC: Δ9-Tetrahydrocannabinol; CBD: Cannabidiol; CBG: Cannabigerol; CBN: Cannabinol; CBC: Cannabichromen; THC-V: Tetrahydrocannabinol-V; CBD-A: Cannabidiol-A; CBG-A: Cannabigerol-A; CGC-A: Cannabigerol-A; CBC-A: Cannabichromen-A; THC-A: Tetrahydrocannabinol-A. |
Für die medizinische Anwendung von Cannabis bedeutsam ist, dass sich die Wirkspektren der beiden Hauptwirkstoffe CBD und THC gegenseitig ergänzen können. Beide verstärken sich in ihrer schmerzlindernden Wirkung. Der antiemetische, appetitanregende und muskelrelaxierende Effekt des THC ergänzt sich mit der antikonvulsiven, neuroprotektiven und angstlösenden Wirkung des CBD. Beide können sowohl einzeln als auch in Kombination ärztlich verordnet werden.[23]
Therapeutische Bedeutung
Indikationen
Als empirisch nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin nachgewiesen gilt eine Wirksamkeit in der Therapie chronischer neuropathischer Schmerzen.[24][25] Weniger gut belegt ist nach diesen Regeln die Wirksamkeit bei Tumorschmerzen[26] und bei durch Multiple Sklerose verursachter Muskelspastik. Nabilon wird bei Chemotherapie-induzierter Übelkeit und Erbrechen angewendet, andere Cannabiszubereitungen in dieser Indikation im Rahmen eines Heilversuchs. Eine durch Tumor- oder AIDS-Erkrankung verursachte Kachexie kann durch die Appetit steigernde Wirkung gelindert werden.[27]
In der Palliativmedizin ist die Fortsetzung einer Cannabistherapie nach nachgewiesen erfolgreicher Symptomkontrolle bei neuropathischen Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose oder nach Neurotraumata etabliert.[27]
Cannabidiol erhielt sowohl durch die FDA[28] als auch die EC[29] den Status eines Orphan-Arzneimittels zur Behandlung spezieller Epilepsieformen beim Kind, wie dem Lennox-Gastaut- (2014), dem Dravet-Syndrom (2017) und dem West-Syndrom (2017), sodass für einen Antrag auf Arzneimittelzulassung ein vereinfachtes Verfahren beansprucht werden kann. 2017 wurde eine placebokontrollierte randomisierte Doppelblindstudie bei 120 Kindern und jungen Erwachsenen mit Dravet-Syndrom publiziert, die eine signifikante Abnahme der Häufigkeit von Krampfanfällen nachweisen konnte.[30] Im März 2018 wurden die Ergebnisse einer randomisierten, placebokontrollierten Studie an 171 Patienten mit Lennox-Gastaut-Syndrom publiziert, die eine statistisch signifikante Verringerung der Anzahl monatlicher Krampfanfälle unter Cannabidiol zeigte.[31] Auf der Grundlage dieser Daten hat die Herstellerfirma in den USA die Zulassung erhalten,[32] die europäische Marktzulassung ist beantragt.[33]
Indikation | Wirkstoffe | Zulassung |
---|---|---|
Spastik bei Multipler Sklerose | Nabiximols | Deutschland und 18 weitere EU-Länder |
Neuropathische Schmerzen | Israel, Kanada, Neuseeland | |
Zusatztherapie bei schwierig behandelbaren Tumorschmerzen | Kanada | |
Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie | Nabilon | Deutschland, USA |
Anorexie mit Gewichtsverlust bei HIV/AIDS | USA | |
Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie | Dronabinol | USA |
Anorexie mit Gewichtsverlust bei HIV/AIDS | ||
Lennox-Gastaut-Syndrom | Cannabidiol | USA |
Dravet-Syndrom |
Anwendung im Rahmen von Heilversuchen
Cannabis findet beispielsweise im Rahmen von Heilversuchen Anwendung bei therapierefraktärem Appetitverlust, als Koanalgetikum bei chronischem Schmerzsyndrom,[35][36] sowie bei mit konventioneller Therapie nicht behandelbaren Krampfanfällen, insbesondere bei Kindern.[27]
Es gibt einen Nutzen gegen Übelkeit und Erbrechen bestimmter pflanzlicher, synthetischer und teilsynthetischer Cannabinoide bei chemotherapeutisch behandelter Krebserkrankung oder bei HIV/AIDS.[37][38] Zahlreiche ältere wissenschaftliche Studien sind aufgrund ihres Designs oder ihrer mangelhaften methodischen Qualität als unzureichend anzusehen. Insbesondere fehlen – mit Ausnahme einer Studie – Vergleiche mit modernen Medikamenten gegen Übelkeit und Erbrechen wie 5-HT3-, NK1-Rezeptorantagonisten oder Neuroleptika, sodass die Wirksamkeit nicht genau eingeschätzt werden kann.[38] Es ergeben sich aus Studien, die Cannabisarzneimittel (Dronabinol, Nabilon, Levonantradol, Nabiximols) mit konventionellen Medikamenten oder Placebo verglichen, Hinweise für eine bessere Wirkung gegen Übelkeit und Erbrechen. Bei palliativ behandelten Krebs- und HIV/AIDS-Erkrankten stellen Einzelstudien eine leichte – gegenüber Placebo jedoch nicht signifikante – Verbesserung von Übelkeit und Erbrechen und Appetitsteigerung durch Dronabinol oder Cannabiszigaretten fest. Im Vergleich zu Placebo treten Nebenwirkungen bei der Behandlung mit Cannabisarzneimitteln signifikant häufiger auf. Sie sind meist vorübergehend und nicht gravierend. Schwere Nebenwirkungen und Studienabbrüche aufgrund einer medikamentösen Unverträglichkeit treten bei der Untersuchung aller klinischen Anwendungsgebiete von Cannabis auf.[38]
Trotz einer Vielzahl an anekdotischen Berichten über die Wirksamkeit von Cannabis gegen Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie gibt es hierzu keine randomisierten Studien guter Qualität. Zur Effektivität von Cannabidiol oder mit Cannabidiol angereichertem Cannabis bei Übelkeit und Erbrechen durch Chemotherapie gibt es keine Untersuchungen. Diese Information wird von Patienten, die die psychoaktiven Effekte von THC-basierten Produkten vermeiden wollen, oft nachgefragt.[39]
Hinweise auf weitere Anwendungsgebiete
- Experimente an Tiermodellen weisen darauf hin, dass die Modifikation des Endocannabinoid-Systems durch Cannabis die Entwicklung von Arteriosklerose positiv beeinflussen könnte, sofern Cannabis nicht inhaliert, sondern in anderer Zubereitung eingenommen wird.[40][41]
- Nach heutigem Wissensstand besteht kein Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Body-Mass-Index oder Fettleibigkeit, metabolischem Syndrom, oder Prädiabetes. Die Wahrscheinlichkeit, dass Marihuanakonsumenten an Diabetes erkranken, ist gegenüber Nichtkonsumenten etwas niedriger bis gleich hoch.[42][43] Die Aussagekraft der bislang veröffentlichten Studien zu Cannabis und Diabetes ist gering, da die Daten aus Querschnittsstudien gewonnen wurden. Ein biologischer Marker, der eine Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen Cannabis und der langfristigen Wirkung auf den Stoffwechsel ermöglichen würde, ist nicht etabliert. Ein Ausschluss möglicher Störfaktoren war nicht erfolgt.[42]
- Die derzeit verfügbaren Daten aus einzelnen Fallserien können die Wirksamkeit von Cannabinoiden zur Behandlung von Epilepsie weder beweisen noch widerlegen.[44] Cannabidiol kann die Symptome bei therapieresistenten Epilepsieformen lindern, die Studienergebnisse sind jedoch uneinheitlich.[45] Der Nachweis des therapeutischen Effekts wird dadurch erschwert, dass CBD bei Epilepsie selten alleine, sondern meist in Kombination mit anderen Antiepileptika gegeben wird, deren Plasmakonzentration durch CBD erhöht wird.[46]
- Cannabinoide können Symptome der posttraumatischen Belastungsstörung lindern.[47] Cannabiskonsum ist unter US-Kriegsveteranen mit posttraumatischer Belastungsstörung weit verbreitet; eine Anzahl von diesen berichtete von einer Besserung von Symptomen wie Angst und Alpträume.[48] Seit 2014 wird in den USA mit öffentlichen Mitteln zum Einsatz von Cannabis bei Soldaten geforscht. Im April 2016 gab die DEA die Forschungsstätten an der Johns Hopkins University und in Arizona frei.[49][50][51]
Darüber hinaus wird eine Anwendung diskutiert bei Schlafstörungen, Angststörungen, ADHS,[52] bipolarer Störung, Depression,[53][54] Arthritis sowie Autoimmunerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa.
Nebenwirkungen
Als Nebenwirkungen einer Cannabistherapie können Schwindel, Müdigkeit, Übelkeit, erhöhter Puls („Herzrasen“, Tachykardie), Blutdruckabfall, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen, gerötete Augen, Atemprobleme, psychische Störungen und eine Reihe weiterer unerwünschter Wirkungen auftreten, die auch von der Art der Verabreichung, der Dosis und Therapiedauer sowie von einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängen.[55] Die Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden wird mit zentralnervösen und psychiatrischen Nebenwirkungen in Verbindung gebracht.[27]
Arzneiliche Cannabis- und Cannabinoid-Zubereitungen
Cannabisblüten und Cannabisextrakte mit standardisierten Wirkstoffgehalten sowie synthetische Cannabinoide können bei verschiedenen Krankheitsbildern medizinisch angezeigt sein, wobei die Verschreibungsfähigkeit national verschieden geregelt ist. In Deutschland können Ärzte aller Fachrichtungen – ohne besondere Zusatzqualifikation – Dronabinol (sowohl als Fertig- als auch als Rezepturarzneimittel), Nabilon und das cannabisbasierte Sublingualspray Sativex auch off-label (außerhalb der zugelassenen Indikationen) im Rahmen eines individuellen Heilversuchs verordnen, wenn sich Arzt und Patient davon einen Nutzen versprechen.[56] Seit dem 10. März 2017 können deutsche Ärzte ihren Patienten zudem Cannabisblüten und Cannabisextrakte verschreiben, die teilweise von den Krankenkassen bezahlt werden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät Cannabispatienten davon ab, Cannabisblüten zu rauchen, sondern empfiehlt andere Konsumformen.[57]
Pflanzliche Cannabiszubereitungen enthalten neben den Hauptwirkstoffen eine Reihe an natürlich vorkommenden Cannabinoiden, sodass sie sich in ihrem Wirkprofil von den isolierten Einzelsubstanzen unterscheiden können. Weitere auf Cannabisextrakt basierende Mittel, die auf einen festen Gehalt an THC und ggf. auch anderer Cannabinoide standardisiert sind, sind in der Entwicklung (Kapseln für die perorale Verabreichung, Sublingualtabletten). Weniger arzneilich verwendet werden heute das Hanföl und das ätherische Hanföl. Nicht arzneilich verwendet werden das antiemetisch und psychoaktiv wirksame THC-Strukturanalogon Levonantradol oder das Nabitan.
Die orale, rektale oder transdermale Gabe sowie die Inhalation des vaporisierten (direkt verdampften) Cannabis stellen Alternativen zum Rauchen dar, besonders da bei der Vaporisation im Gegensatz zum Rauchen keine karzinogenen Verbrennungsprodukte entstehen.[58][59] Eine randomisierte, doppelblinde und placebokontrollierte Studie an zwölf gesunden, männlichen Freiwilligen, die vaporisiertes reines THC (anstelle von Cannabis) inhalierten, zeigte dass THC nach Inhalation im Blutplasma nachgewiesen werden konnte, wobei die Plasmakonzentration zwischen den einzelnen Personen nur gering schwankte.[60]
Das in Deutschland verwendete Neue Rezeptur-Formularium (NRF) enthält standardisierte Rezepturen für folgende arzneilich verwendete pflanzliche Cannabisprodukte:[61]
- Ölige Cannabisölharz-Lösung
- Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung
- Cannabisblüten zur Teezubereitung
Als Rezepturen mit biogenen oder synthetischen Einzelstoffe führt das NRF auf:
- Ölige Dronabinol-Tropfen
- Dronabinol-Kapseln
- Ethanolische Dronabinol-Lösung zur Inhalation
- Ölige Cannabidiol-Lösung
Medizinische Cannabisblüten
In Deutschland können Patienten seit dem 10. März 2017 medizinische Cannabisblüten (lat. „Cannabis flos“ ) auf Rezept bekommen, wobei die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden können. Der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird unter staatlicher Aufsicht (Cannabisagentur) ermöglicht (siehe → Cannabis als Arzneimittel, Deutschland). Bis zur Lieferfähigkeit aus deutschem Anbau wird der Bedarf über Importe gedeckt. Mit Stand Februar 2017 waren medizinische Cannabisblüten in 14 Varietäten mit verschiedenen THC- und CBD-Nenngehalten für den Import verfügbar, die aus den Niederlanden und Kanada stammen. Die THC-Gehalte reichen von weniger als 1 bis hin zu ca. 22 %, die CBD-Gehalte von unter 0,05 bis ca. 10,2 %.[62]
In den Niederlanden werden Cannabisblüten unter staatlicher Aufsicht angebaut, der Handel untersteht dem Bureau voor Medicinale Cannabis (BMC). Fünf Sorten sind verschreibungspflichtig für die Human- und Tiermedizin erhältlich:[63] Bedrocan (THC ca. 22 %; CBD <1 %), Bedrobinol (THC ca. 13,5 %; CBD <1 %), Bediol (THC ca. 6,3 %; CBD ca. 8 %), Bedica (THC ca. 14 %; CBD <1 %; gemahlene Blüten) sowie Bedrolite (THC <1 %; CBD ca. 9 %). Der Verkaufspreis wird mit 34,50 € exkl. 6 % MwSt. für 5 Gramm Blüten angegeben (Stand Dezember 2015).[64]
In Österreich ist die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) durch das Suchtmittelgesetz ermächtigt, Cannabis zwecks Gewinnung von Wirkstoffen für die Arzneimittelherstellung anzubauen, um sie an Gewerbetreibende mit Herstellungserlaubnis oder Handelserlaubnis für Arzneimittel und Gifte abzugeben.[65] Ein Abnehmer ist das deutsche Unternehmen Bionorica, das daraus Cannabinoide gewinnt.[66]
Nabiximols
Das Mundspray mit dem Handelsnamen Sativex (Wirkstoff: Nabiximols, bestehend aus pflanzlichem THC und CBD) ist in Kanada, Großbritannien, Tschechien, Dänemark und Deutschland zugelassen.
Die Zulassung umfasst die Behandlung von neuropathischen Schmerzen und Spasmen bei multipler Sklerose sowie zur Behandlung von Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen in Zusammenhang mit Krebs- und AIDS-Erkrankungen. In Kanada umfasst die Zulassung die begleitende Behandlung von neuropathischen Schmerzen bei multipler Sklerose und die Schmerzbehandlung von Krebspatienten, bei denen eine Therapie mit Opioiden nicht anschlägt.[67]
Der Zulassung in Deutschland vorangegangen war im Mai 2011 die Umstufung von Cannabisextrakt als nicht verkehrsfähigem Betäubungsmittel (Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes, BtMG) in die Gruppe der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Anlage III des BtMG; nur als Fertigarzneimittel).[68]
Dronabinol
Dronabinol ist ein teilsynthetisch hergestellter Stoff, der in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist. Dronabinol ist eine zu Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) absolut strukturidentische Substanz, so dass beide Bezeichnungen teilweise synonym verwendet werden. In Deutschland ist Dronabinol nicht zugelassen; für die individuelle Therapie kann Dronabinol jedoch als Rezepturarzneimittel verordnet werden oder in Form des in den USA zugelassenen Fertigarzneimittels als Einzelimport gemäß § 73 AMG von dort bezogen werden. In den USA ist ein dronabinolhaltiges Fertigpräparat zur Behandlung der mit einem Gewichtsverlust einhergehenden Appetitlosigkeit (Anorexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen, verursacht durch Zytostatika in der Krebstherapie, zugelassen.
Nabilon
Der vollsynthetisch hergestellte THC-Abkömmling Nabilon ist wie Dronabinol in Deutschland als Betäubungsmittel verkehrs- und verschreibungsfähig, aber seit 1991 nicht mehr als Fertigarzneimittel im Markt. Präparate gibt es beispielsweise noch in Kanada oder in Großbritannien.[69] Sie sind angezeigt zur Behandlung von Appetitlosigkeit und Abmagerung (Kachexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei Chemo- und Strahlentherapie im Rahmen einer Krebstherapie.
Rechtslage
Deutschland
In Deutschland ist Cannabis („Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“) seit 2011[70] ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel – sofern es „in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind“ enthalten ist oder, seit März 2017,[71] aus staatlich kontrolliertem Anbau beziehungsweise bis zur Einrichtung dieser aus Importen stammt.[72]
In anderen Formen war bis März 2017 Cannabis lediglich für die Arzneimittelherstellung,[73] und nur mit Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie für die therapeutische Verwendung verkehrsfähig.[74][75] 2007 war solch eine Ausnahmegenehmigung erstmals für eine an multipler Sklerose erkrankte Patientin erteilt worden, da eine solche Genehmigung nach dem Gesetz „nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“ möglich ist. Vorangegangen war die Legitimation durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2005, das in dieser Sicherstellung der notwendigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck im Sinne des § 3 Abs. 2 BtMG sah.[76]
Die Bundesregierung beschloss am 4. Mai 2016 einen Gesetzesentwurf, der die Versorgung der Patienten mit natürlichem Cannabis und die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen ermöglichen soll[77] und der am 19. Januar 2017 vom Bundestag einstimmig verabschiedet wurde. Nach der am 9. März 2017 veröffentlichten Verkündung[71] können bedürftige, chronisch Schwerkranke Cannabis auf Rezept bekommen, wobei die Kosten unter Umständen von den Krankenkassen übernommen werden. Ärzte sollen eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. "Die Patienten müssen also nicht "austherapiert" sein, wie es anfangs hieß, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben."[78] Der Arzt darf einem Patienten im Monat bis zu 100 Gramm Cannabis in Form getrockneter Blüten oder bis zu 1 Gramm – bezogen auf den Δ9-THC-Gehalt – als Extrakt in standardisierter pharmazeutischer Qualität verschreiben (Änderung der §§ 1 und 2 BtMVV). Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Dazu wird eine staatliche Cannabisagentur eingerichtet, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert und am BfArM angesiedelt ist.[79] Ausnahmegenehmigungen der Bundesopiumstelle am BfArM für den Erwerb von Medizinalhanfprodukten entfallen damit in Zukunft. Der Eigenanbau bleibt weiterhin verboten. Mit der am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung soll eine anonymisierte Begleitstudie des BfArM beginnen, um die Wirkung der Therapie mit Medizinalhanf besser zu ergründen.[80][81]
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April 2016 in einem Revisionsverfahren einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau von Cannabis zu Selbsttherapie ausnahmsweise erlaubt.[82] Mit dem Urteil verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht damit zum ersten Mal das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen, da das Betäubungsmittel für die medizinische Versorgung notwendig sei und keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung stehe. Davon unberührt bleibe die Befugnis des BfArM, die Erlaubnis mit Nebenbestimmungen zu versehen.
Österreich
In Österreich sind Zubereitungen aus Cannabis gemäß § 14 Zif. 3 Suchtgiftverordnung nicht verschreibbar. Ausgenommen sind lediglich zugelassene Fertigarzneimittel (Arzneispezialitäten).[83]
Schweiz
In der Schweiz muss für eine Therapie mit Dronabinol vom Arzt eine patientenspezifische Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragt werden. Da Dronabinol keine Pflichtleistung der Krankenkassen ist, muss eine Kostenübernahme im Vorfeld und im Einzelfall abgeklärt werden; bei manchen Kassen braucht es dafür eine Zusatzversicherung.[84] Seit 2011 ist in der Schweiz Cannabisanbau mit einem THC-Gehalt bis zu 1 % zulässig, dies vor allem wegen der natürlichen Schwankungen in den Hanfpflanzen; zuvor lag der Grenzwert bei 0,3 %, der aber nicht regelmässig eingehalten werden konnte. Seither nimmt der industrielle Hanfanbau für medizinische Zwecke in der Schweiz zu.[85]
Italien
Seit 2006 können Ärzte in Italien dronabinolhaltige Rezepturarzneimittel verschreiben. Auch die getrockneten und gemahlenen Blütenstände von medizinischem - von der nationalen Cannabisbehörde genehmigtem - Cannabis können für die Einnahme als Abkochung oder die Inhalation mit einem speziellen Vaporizer verordnet werden. Seit 2013 ist ferner das auf Cannabisextrakten basierende Fertigarzneimittel Sativex verschreibungsfähig, das im April 2013 zur Behandlung schmerzhafter Spasmen bei multipler Sklerose zugelassen wurde.[86]
Bis 2016 wurden Cannabisblüten für die medizinische Verwendung aus den Niederlanden, die dort unter der Zuständigkeit des Amtes für medizinischen Cannabis des niederländischen Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Sport erzeugt werden, nach Italien importiert. 2016 nahm die italienische Armee im Auftrag des Gesundheitsministeriums (Ministero della salute) den Anbau von medizinischem Cannabis im eigenen Land auf. Der Anbau erfolgt in einem pharmazeutischen Betrieb der italienischen Armee in Florenz. Die als Cannabis FM-2 bezeichnete Sorte enthält 5 % - 8 % THC und 7,5 % - 12 % CBD. Cannabis kann in Italien verschrieben werden bei chronischen Schmerzen, multipler Sklerose, Rückenmarksverletzungen; bei Übelkeit und Erbrechen verursacht durch Chemotherapie, Strahlentherapie, HIV-Therapie; als Appetitanreger bei Kachexie, Anorexie, Appetitlosigkeit bei Krebspatienten oder Patienten mit AIDS und bei Anorexia nervosa; zur Behandlung des Glaukoms; zur Reduzierung der unwillkürlichen Körper- und Gesichtsbewegungen beim Tourette-Syndrom, wenn herkömmliche oder Standardtherapien wirkungslos sind.[86]
Frankreich
In Frankreich ist seit 2014 der Cannabisextrakt Sativex zugelassen.[87] Vorangegangen war ein im Juni 2013 in Kraft getretener Erlass,[88] der die Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen durch die französische Arzneimittelbehörde Agence nationale de sécurité du médicament et des produits de santé (ANSM) ermöglichte und den Weg ebnete für den Verkauf von cannabishaltigen Arzneimitteln.
Die ANSM kann einzelnen Patienten auf Antrag und unter Verantwortung des verschreibenden Arztes befristet die Anwendung (Autorisations temporaires d’utilisation nominative, ATUn) des dronabinolhaltigen Präparats Marinol genehmigen.[89] Es kann dann aus einem Drittstaat, in dem eine Zulassung besteht (z. B. Kanada, USA), importiert werden. Im Zeitraum von 2006 bis 2013 wurden 167 Patienten mit Dronabinol behandelt.[89]
International
Zurzeit gehören unter anderem Belgien, die Niederlande, Spanien, Italien, Finnland, Portugal, Tschechien, Israel, Uruguay, Kanada, Großbritannien, Neuseeland, Griechenland, Polen, Dänemark, Paraguay, Peru, Lesotho, Puerto Rico, Luxemburg und Simbabwe zu den Staaten, in denen Cannabis oder seine Wirkstoffe legal arzneilich genutzt werden können. [90][91][92][93][94][95][96][97][98][99][100][101]
In den USA lassen 30 (aus 50) Bundesstaaten die arzneiliche Verwendung von Cannabis und Cannabisprodukten zu.[102] In einem Artikel des Journal of the American Medical Association wurde 2015 kritisch angemerkt, dass die meisten der Bedingungen, unter denen ein medizinischer Gebrauch von Cannabis und Cannabinoiden in einzelnen Bundesstaaten der USA zulässig sei, den Anforderungen der FDA an eine Arzneimittelzulassung nicht standhalten würde. Die Genehmigung für solchen Gebrauch sei vielmehr verursacht durch den Einfluss von Gesetzesinitiativen und der öffentlichen Meinung und stütze sich auf minderwertige wissenschaftliche Belege und Einzelberichte.[103]
Siehe auch
Portal:Hanf – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Hanf
Literatur
- Cannabis: Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse (CaPRis). Springer, Heidelberg 2017-09-30 (Kurzbericht, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Kurzbericht/171127_Kurzbericht_CAPRis.pdf).
- The health effects of cannabis and cannabinoids: The current state of evidence and recommendations for research. National Academies Press, Washington, DC 2017, ISBN 978-0-309-45304-2, doi:10.17226/24625.
- Cannabinoids in Nature and Medicine. Helvetica Chimica Acta, Zürich 2009, ISBN 978-3-906390-56-7.
- Michael A. Überall: Cannabis als Medizin. 21 Fragen und Antworten zum Umgang mit Cannabis in der Praxis. In: Schmerzmedizin. 34 (1), 2018 S. 24–35, doi:10.1007/s00940-018-0699-4.
Weblinks
- Commons: Cannabis als Arzneimittel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Informationen über „Medical Marijuhana“ des US-amerikanischen National Center for Complementary and Integrative Health – Eine Einrichtung des US-Gesundheitsministeriums (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Cannabinoids in medicine: A review of their therapeutic potential. In: Journal of Ethnopharmacology. 105, Nr. 1-2, 2006-04-21 ISSN 0378-8741, S. 1–25, doi:10.1016/j.jep.2006.02.001 (https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0378874106000821).
- ↑ Deutschland: Änderung der Anlage III des BtMG vom März 2017. Österreich: Suchtgiftverordnung, ris.bka.gv.at.
- ↑ Medizinisches Cannabis: Die wichtigsten Änderungen In: Deutsches Arzteblatt 2017; 114(8), abgerufen 08/2017
- ↑ Transkription (Memento vom 3. Dezember 2013 im Internet Archive), Papyros Ebers, Leipzig 1875.
- ↑ Indalecio Lozano: The therapeutic use of Cannabis sativa (L.) in Arabic medicine. In: Journal of Cannabis Therapeutics (1). 2001 S. 63–70 (https://www.cannabis-med.org/data/pdf/2001-01-4_0.pdf, abgerufen am 17. März 2018).
- ↑ E.B. Russo: History of cannabis as medicine. In: Medicinal uses of cannabis and cannabinoids. Pharmaceutical Press, London 2004, ISBN 9780857110176, S. 1–16.
- ↑ Mathias Broeckers: Cannabis. AT Verlag, Aarau 2002, ISBN 9783855028726, S. 139.
- ↑ W. B. O’Shaughnessy (1839) Case of Tetanus, Cured by a Preparation of Hemp (the Cannabis indica.), Transactions of the Medical and Physical Society of Bengal (Memento vom 21. Juli 2011 im Internet Archive) 8, 1838–1840, 462-469.
- ↑ Rainer-B. Volk: Therapie mit Cannabis und Co. in: Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 05/2009 vom 29. Januar 2009.
- ↑ antiquecannabisbook.com: Werbeanzeigen für Bromidia
- ↑ F. Grothenhermen, K. Müller-Vahl K: Das therapeutische Potenzial von Cannabis und Cannabinoiden. In: Deutsches Ärzteblatt 109(29-30). 2012 S. 495–501.
- ↑ Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht: Drogenprofil Cannabis.
- ↑ S. Pisanti, M. Bifulco: Modern history of medical cannabis: from wide-spread use to prohibitionism and back. In: Trends in Pharmacological Sciences 38 (3). 2017 S. 195–198, doi:10.1016/j.tips.2016.12.002.
- ↑ ebb Heilsame Pflanze rehabilitiert? In: Neues Deutschland. 20. Januar 1998, abgerufen 03/2017.
- ↑ The La Guardia Committee Report: The Marihuana Problem in the City of New York. 1944.
- ↑ Harry J. Anslinger, Will Oursler: Hemp Around Their Necks. 1961.
- ↑ Cannabinoids as antioxidants and neuroprotectants.
- ↑ R. Mechoulam, Y. Shvo, I. Hashish: The structure of cannabidiol. In: Tetrahedron 19 (12). 1963 S. 2073–2078.
- ↑ Y. Gaoni, R. Mechoulam: Isolation, structure and partial synthesis of the active constituent of hashish. In: Journal of the American Chemical Society (86). 1964 S. 1646–1647.
- ↑ R. Mechoulam, L. Hanus: Cannabidiol: An overview of some chemical and pharmacological aspects. I. Chemical aspects. Chem Phys Lipids 2002; 121:35–43.
- ↑ T. Dingermann, K. Hiller, G. Schneider, I. Zündorf: Schneider Arzneidrogen. 5. Auflage. Elsevier, 2004. Seite 207. ISBN 3-8274-1481-4.
- ↑ S. Chandra, H. Lata, M.A. ElSohly, L.A. Walker, D. Potter: Cannabis cultivation: methodological issues for obtaining medical-grade product. In: Epilepsy Behav. Nr. 70, 2017 S. 302–312, doi:10.1016/j.yebeh.2016.11.029.
- ↑ 23,0 23,1 23,2 Überall (2018), S. 26
- ↑ Clinical Studies and Case Reports, cannabis-med.org, abgerufen 17. März 2018
- ↑ Mary E. Lynch, Paula Cesar-Rittenberg, Andrea G. Hohmann: A Double-Blind, Placebo-Controlled, Crossover Pilot Trial With Extension Using an Oral Mucosal Cannabinoid Extract for Treatment of Chemotherapy-Induced Neuropathic Pain. In: Journal of Pain and Symptom Management (47). 2014 S. 166–173, doi:10.1016/j.jpainsymman.2013.02.018.
- ↑ G. Bar-Sela, A. Avisar, R. Batash, M. Schaffer: Is the clinical use of cannabis by oncology patients advisable? In: Current medicinal chemistry. Band 21, Nummer 17, Juni 2014, S. 1923–1930. PMID 24606496 (Review).
- ↑ 27,0 27,1 27,2 27,3 W. Häuser, M.A. Fitzcharles, L. Radbruch, F. Petzke: Cannabinoids in pain management and palliative medicine — an overview of systematic reviews and prospective observational studies. In: Deutsches Ärzteblatt Int. (114). 2017 S. 627–634, doi:10.3238/arztebl.2017.0627 (https://www.researchgate.net/publication/321947534_Cannabinoids_in_Pain_Management_and_Palliative_Medicine, abgerufen am 17. März 2018).
- ↑ FDA Orphan Drug Designations, abgerufen 21. März 2018
- ↑ Register of designated Orphan Medicinal Products (alphabetical), abgerufen 27. März 2018.
- ↑ O. Devinsky, J. H. Cross, L. Laux u. a.: Trial of cannabidiol for drug-resistant seizures in the Dravet syndrome.. In: New England Journal of Medicine. 376, 2017 S. 2011-2020.
- ↑ E. A. Thiele, E. D. Marsh, J. A. French, M. Mazurkiewicz-Beldzinska, S. R. Benbadis, C. Joshi, P. D. Lyons, A. Taylor, C. Roberts, K. Sommerville: Cannabidiol in patients with seizures associated with Lennox-Gastaut syndrome (GWPCARE4): A randomised, double-blind, placebo-controlled phase 3 trial. In: The Lancet. 391, Nr. 10125, 2018-03-17 S. 1085–1096, doi:10.1016/S0140-6736(18)30136-3.
- ↑ 32,0 32,1 Epilepsie: US-Zulassung für Cannabidiol-Lösung. Pharmazeutische Zeitung vom 26. Juni 2018.
- ↑ Cannabidiol vermeidet Anfälle bei Lennox-Gastaut-Syndrom. In: aerzteblatt.de. 28. Januar 2018, abgerufen am 21. März 2018.
- ↑ Überall (2018), S. 27
- ↑ D. G. Boychuk, G. Goddard, G. Mauro, M. F. Orellana: The effectiveness of cannabinoids in the management of chronic nonmalignant neuropathic pain: a systematic review. In: Journal of oral & facial pain and headache. Band 29, Nummer 1, 2015, S. 7–14. PMID 25635955 (Review).
- ↑ M. Mücke, T. Phillips, L. Radbruch, F. Petzke, W. Häuser: Cannabis-based medicines for chronic neuropathic pain in adults. In: The Cochrane database of systematic reviews. [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck] März 2018, doi:10.1002/14651858.CD012182.pub2, PMID 29513392 (Review).
- ↑ The health effects of cannabis and cannabinoids: The current state of evidence and recommendations for research. National Academies Press, Washington, DC 2017, ISBN 978-0-309-45304-2, S. 94, doi:10.17226/24625.
- ↑ 38,0 38,1 38,2 Cannabis: Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse (CaPRis). Springer, Heidelberg 2017-09-30, S. 5 f. (Kurzbericht, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Kurzbericht/171127_Kurzbericht_CAPRis.pdf).
- ↑ The health effects of cannabis and cannabinoids: The current state of evidence and recommendations for research. National Academies Press, Washington, DC 2017, ISBN 978-0-309-45304-2, S. 93, doi:10.17226/24625.
- ↑ S. Singla, R. Sachdeva, J. L. Mehta: Cannabinoids and atherosclerotic coronary heart disease. In: Clinical cardiology. 35, Nr. 6, Juni 2012 S. 329–335, doi:10.1002/clc.21962, PMID 22278660. (Review).
- ↑ S. Steffens, P. Pacher: Targeting cannabinoid receptor CB(2) in cardiovascular disorders: promises and controversies. In: British journal of pharmacology. 167, Nr. 2, September 2012 S. 313–323, doi:10.1111/j.1476-5381.2012.02042.x, PMID 22612332. (Review).
- ↑ 42,0 42,1 Stephen Sidney: Marijuana Use and Type 2 Diabetes Mellitus: a Review. In: Current diabetes reports.. 16, Nr. 11, Springer Science+Business Media, New York 2016, S. 117, doi:10.1007/s11892-016-0795-6, PMID 27747490 (Review).
- ↑ The health effects of cannabis and cannabinoids: The current state of evidence and recommendations for research. National Academies Press, Washington, DC 2017, ISBN 978-0-309-45304-2, S. 174, doi:10.17226/24625.
- ↑ The health effects of cannabis and cannabinoids: The current state of evidence and recommendations for research. National Academies Press, Washington, DC 2017, ISBN 978-0-309-45304-2, S. 99, 101, doi:10.17226/24625.
- ↑ Cannabis: Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse (CaPRis). Springer, Heidelberg 2017-09-30, S. 6 (Kurzbericht, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Kurzbericht/171127_Kurzbericht_CAPRis.pdf).
- ↑ E. Perucca: Cannabinoids in the Treatment of Epilepsy: Hard Evidence at Last?. In: Journal of epilepsy research. 7, Nr. 2, Dezember 2017 S. 61–76, doi:10.14581/jer.17012, PMID 29344464. (Review).
- ↑ T. Passie, H. M. Emrich, M. Karst, S. D. Brandt, J. H. Halpern: Mitigation of post-traumatic stress symptoms by Cannabis resin: a review of the clinical and neurobiological evidence. In: Drug testing and analysis. Band 4, Nummer 7–8, 2012 Jul-Aug, S. 649–659, doi:10.1002/dta.1377. PMID 22736575 (Review).
- ↑ Kevin Betthauser, Jeffrey Pilz, Laura E. Vollmer: Use and effects of cannabinoids in military veterans with posttraumatic stress disorder. In: American Journal of Health-System Pharmacy. 72, Nr. 15, 2015-08-01 ISSN 1079-2082, S. 1279–1284, doi:10.2146/ajhp140523, PMID 26195653 (http://www.ajhp.org/content/72/15/1279).
- ↑ maps.org (PDF-Datei)
- ↑ National Institute on Drug Abuse: Independently Funded Human Studies Approved to Receive Marijuana - 1999 to present. In: drugabuse.gov. 16. März 2016, abgerufen am 2. Mai 2016 (english).
- ↑ MAPS - Marijuana PTSD Study (US). In: maps.org. 13. Oktober 2015, abgerufen am 2. Mai 2016 (english).
- ↑ S. E. Hadland, J. R. Knight, S. K. Harris: Medical marijuana: review of the science and implications for developmental-behavioral pediatric practice. In: Journal of developmental and behavioral pediatrics. 36, Nr. 2, 2015 S. 115–123, doi:10.1097/DBP.0000000000000129, PMID 25650954. (Review).
- ↑ A. R. de Mello Schier, N. P. de Oliveira Ribeiro, D. S. Coutinho, S. Machado, O. Arias-Carrión, J. A. Crippa, A. W. Zuardi, A. E. Nardi, A. C. Silva: Antidepressant-like and anxiolytic-like effects of cannabidiol: a chemical compound of Cannabis sativa. In: CNS & neurological disorders drug targets. 13, Nr. 6, 2014 S. 953–960, PMID 24923339. (Review).
- ↑ A. C. Campos, F. A. Moreira, F. V. Gomes, E. A. Del Bel, F. S. Guimarães: Multiple mechanisms involved in the large-spectrum therapeutic potential of cannabidiol in psychiatric disorders. In: Philosophical transactions of the Royal Society of London. Series B, Biological sciences. 367, Nr. 1607, Dezember 2012 S. 3364–3378, doi:10.1098/rstb.2011.0389, PMID 23108553. (Review).
- ↑ Sativex: Bericht für die Öffentlichkeit der britischen Zulassungsbehörde MHRA (englisch; PDF; 490 kB)
- ↑ Franjo Grotenhermen, Klaus Häußermann: Cannabis. Verordnungshilfe für Ärzte. 2. Auflage. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2017.
- ↑ BfArM - Hinweise für Patienten. Abgerufen am 17. April 2018.
- ↑ Franjo Grotenhermen: Harm Reduction Associated with Inhalation and Oral Administration of Cannabis and THC. In: Journal of Cannabis Therapeutics (1). 2001 S. 133–152, doi:10.1300/J175v01n03_09.
- ↑ Dale H. Gieringer: Cannabis “Vaporization”. In: Journal of Cannabis Therapeutics (1). S. 153-170, doi:10.1300/J175v01n03_10.
- ↑ L. Zuurman, C. Roy u. a.: Effect of intrapulmonary tetrahydrocannabinol administration in humans. In: Journal of Psychopharmacology (22). 2008 S. 707–716, doi:10.1177/0269881108089581.
- ↑ Standardisierte Rezepturen (NRF/SR). 5 Auflage. Govi, Eschborn 2011, ISBN 978-3-7741-1139-4.
- ↑ D. Bussick, C. Eckert-Lill: Was kommt auf die Apotheken zu? Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 08/2017.
- ↑ Frederike K. Engels, Floris A. de Jong u. a.: Medicinal cannabis in oncology. In: European Journal of Cancer. 43, 2007, S. 2638–2644, doi:10.1016/j.ejca.2007.09.010.
- ↑ Produkt-Portfolio des niederländischen Bureau voor Medicinale Cannabis (Memento vom 29. Oktober 2010 im Internet Archive) (niederländisch)
- ↑ Fragen zu Hanf, AGES, abgerufen am 22. März 2017.
- ↑ Werner Reisinger: Cannabis - Gutes Kraut, böses Kraut, Wiener Zeitung, 12. August 2016.
- ↑ Health Canada: Fact Sheet Sativex, August 2007.
- ↑ Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2011 I S. 821)
- ↑ Datenbank der in UK zugelassenen Arzneimittel: electronic Medicines Compendium (eMC)
- ↑ Änderung der Anlage III des BtMG vom Mai 2011.
- ↑ 71,0 71,1 Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 403).
- ↑ Änderung der Anlage III des BtMG vom März 2017.
- ↑ Änderung der Anlage II des BtMG vom März 2017.
- ↑ Anlage I des BtMG
- ↑ Hinweise für Patientinnen und Patienten: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie (Stand: März 2013), bfarm.de (PDF-Datei)
- ↑ Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Az. 3C 17.04, 19. Mai 2005.
- ↑ Änderung des Betäubungsmittelrechts: Cannabis für Schwerkranke auf Rezept. Bundesregierung, 4. Mai 2016, abgerufen am 27. Dezember 2016.
- ↑ Götz Hausding: Bundestag lässt Cannabis-Arzneimittel für schwerkranke Patienten zu. In: Deutscher Bundestag. (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw03-de-betaeubungsmittel/487044).
- ↑ Cannabisagentur, BfArM-Website abgerufen 22. März 2017.
- ↑ Götz Hausding: Deutscher Bundestag - Bundestag lässt Cannabis-Arzneimittel für schwerkranke Patienten zu.
- ↑ Schwerkranke: Bundestag lässt Cannabis auf Rezept zu. 19. Januar 2017.
- ↑ Bundesverwaltungsgericht Pressemitteilung Nr. 26/2016 in der Sache BVerwG 3 C 10.14: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig. 4. April 2016, abgerufen am 27. Dezember 2016.
- ↑ Suchtgiftverordnung, ris.bka.gv.at
- ↑ Therapie mit Cannabinoiden, Hänseler AG, abgerufen 5. Oktober 2011.
- ↑ Rebekka Haefeli: Jetzt kommt Cannabis light. Für Kiffer eine Riesenenttäuschung, für Pflanzer die grosse Hoffnung: THC-armes Cannabis. Der Handel mit dem Kraut könnte sich zu einem Milliardengeschäft entwickeln. Beobachter, Zürich, 7. Juli 2017, S. 36–40.
- ↑ 86,0 86,1 Uso medico della cannabis. Ministero della salute (Gesundheitsministerium in Italien), 15. Dezember 2016.
- ↑ Der mühsame Weg zum Cannabis auf Rezept. Welt, 10. Januar 2014.
- ↑ Décret n° 2013-473 du 5 juin 2013 modifiant en ce qui concerne les spécialités pharmaceutiques les dispositions de l'article R. 5132-86 du code de la santé publique relatives à l'interdiction d'opérations portant sur le cannabis ou ses dérivés (Dekret Nr. 2013-473 vom 5. Juni 2013 zur Änderung der Bestimmungen des Artikels R. 5132-86 des Gesetzbuches über das Verbot des Handels mit Cannabis oder seinen Derivaten in Bezug auf pharmazeutische Spezialitäten), abgerufen am 5. August 2018.
- ↑ 89,0 89,1 Compte rendu de séance - Comité technique des Centres d’Evaluation et d’Information sur la Pharmacodépendance (Sitzungsbericht des technischen Ausschusses der Bewertungs- und Informationszentren zur Medikamentenabhängigkeit), vom 18. März 2018 (PDF).
- ↑ Medical Use of Marijuana, Health Canada
- ↑ Medical marijuana goes on sale in Dutch pharmacies, Independent, 1. September 2003.
- ↑ Israeli government approves guidelines for medical marijuana, Haaretz, 7. August 2011.
- ↑ Another European country just legalised marijuana. In: The Independent. 2017-07-03 (http://www.independent.co.uk/news/world/europe/greece-marijuana-legal-medical-cannabis-weed-law-passes-a7821771.html).
- ↑ Tiroler Tageszeitung Online: Polens Unterhaus für Marihuana-Freigabe für medizinische Zwecke | Tiroler Tageszeitung Online - Nachrichten von jetzt!. In: Tiroler Tageszeitung Online. (http://www.tt.com/home/13132438-91/polens-unterhaus-f%C3%BCr-marihuana-freigabe-f%C3%BCr-medizinische-zwecke.csp).
- ↑ Dänemark: vierjährige Probephase für medizinisches Marihuana auf Rezept beschlossen - Highway – Das Cannabismagazin. Abgerufen am 6. März 2018.
- ↑ Paraguay: Gesetz zur Legalisierung von medizinischem Marihuana - Highway – Das Cannabismagazin. Abgerufen am 6. März 2018.
- ↑ Peru legalisiert medizinisches Marihuana - Highway – Das Cannabismagazin. Abgerufen am 6. März 2018.
- ↑ Lesotho Just Granted Africa's First Legal Marijuana License. In: OkayAfrica. 2017-09-13 (http://www.okayafrica.com/lesotho-granted-first-legal-marijuana-license-africa/).
- ↑ Puerto Rico legalisiert bedingt Marihuana. Abgerufen am 6. März 2018.
- ↑ Chambre des Députés du Grand-Duché de Luxembourg: Rôle des affaires. Chambre des Députés du Grand-Duché de Luxembourg, 2018, abgerufen am 12. Juli 2018 (français).
- ↑ Zimbabwe legalizes marijuana for medicinal, scientific uses | The Star. In: thestar.com. (https://www.thestar.com/news/world/2018/04/28/zimbabwe-legalizes-marijuana-for-medicinal-scientific-uses.html).
- ↑ 30 Legal Medical Marijuana States and DC - Medical Marijuana - ProCon.org. Abgerufen am 12. Juli 2018.
- ↑ D.C. D'Souza, M. Ranganathan: Medical Marijuana: Is the Cart Before the Horse?. In: JAMA 313 (24). 2015 S. 2431–2432, doi:10.1001/jama.2015.6407.
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