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Holm Putzke

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Holm Putzke (* 1973 in Dohna) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Seit 2010 ist er Inhaber einer Lehrprofessur für Strafrecht an der Universität Passau.

Leben

Von 1992 bis 1997 studierte Putzke Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. 1997 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab. Ebenfalls an der Ruhr-Universität Bochum war er Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Ellen Schlüchter (1995 bis 1999) und am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie von Rolf Dietrich Herzberg (2002 bis 2003). Zwischen 2003 bis 2010 war er wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft von Thomas Feltes.

In den Jahren 2000 bis 2002 war Putzke Rechtsreferendar an den Landgerichten Bochum und Dortmund und legte 2002 die zweite juristische Staatsprüfung ab. 2003 promovierte ihn die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Im selben Jahr studierte er als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes polnisches Wirtschaftsrecht an der Uniwersytet Jagielloński in Krakau, die ihm 2009 den akademischen Grad „Legum Magister“ (LL.M.) verlieh. Von 2006 bis 2010 hatte er einen Lehrauftrag für Strafrecht, Strafprozessrecht und Jugendstrafrecht im Masterstudiengang „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum inne. Seit 2010 ist Putzke Inhaber einer Lehrprofessur für Strafrecht an der Universität Passau;[1] zudem ist er Mitglied des dortigen Instituts für Rechtsdidaktik.[2]

Als Sachverständiger war Putzke tätig u. a. für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union sowie den Rechtsausschuss[3] des Landtags Nordrhein-Westfalens und den Innenausschuss[4] des Deutschen Bundestags. Putzke ist Beiratsmitglied der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung[5] und Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Holm Putzke ist Mitherausgeber der Schriftenreihe „Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik“, der Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) sowie der „Schriften zur rechtswissenschaftlichen Didaktik“. Außerdem ist er Redakteur (national) der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS).

Engagement gegen die Beschneidung von Knaben

Vor Inkrafttreten von § 1631d BGB hat Putzke in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln (erstmals in der im Februar 2008 erschienenen Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg) die Rechtsauffassung vertreten, dass medizinisch nicht notwendige Jungenbeschneidungen den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, darunter auch die religiöse Beschneidung von Knaben[6]. Das Urteil des Landgerichts Köln, das eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung einstufte, hat er begrüßt[7] und seine Verbreitung gefördert.[8] Der Bundestag folgte Putzkes Argumentation nicht und beschloss am 12. Dezember 2012 nach kontroverser Debatte mit 434:100 Stimmen bei 46 Enthaltungen ein Gesetz, das Knabenbeschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt. Putzke hält das Gesetz für verfassungswidrig und warf dem Bundestag vor, etwa mit Blick auf die Zweckklausel „legislatorischen Nonsens“ geschaffen zu haben. Die Einschätzung der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, bei den parlamentarischen Beratungen habe es sich um eine „Sternstunde“ gehandelt, bewertete Putzke als „puren Zynismus“. Nach Putzkes Auffassung ebne das Beschneidungsgesetz der weiblichen Genitalverstümmelung den Weg.[9]

Im Zusammenhang mit der Beschneidungsdebatte hat Putzke wegen einer anonymen Facebook-Nachricht Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten drei Beamte des Münchner Staatsschutzes frühmorgens das Zimmer eines 15-jährigen jüdischen Verdächtigen und beschlagnahmten dessen Laptop. Der der Aktion zugrundeliegende Durchsuchungsbeschluss wurde von der Jugendstrafkammer beim Landgericht München I nach Beschwerde jedoch für rechtswidrig erklärt, weil wegen zweifelhafter Täterschaft der Anfangsverdacht fehle.[10] Weitere von Putzke angekündigte Strafanzeigen veranlassten das Magazin Cicero zu dem Vorwurf, dass dieser seinen „Kampf um die Vorhaut ... zum Streit um Befindlichkeiten“ ausdehne und „endgültig zur Farce“ mache.[11]

Publikationen (Auswahl)

Monografien und Lehrbücher

  • Beschleunigtes Verfahren bei Heranwachsenden: Zur strafprozessualen Ausprägung des Erziehungsgedankens in der Adoleszenz. Band 1, Felix-Verlag, Holzkirchen/Obb. 2004, ISBN 978-3927983717 (zugl. Dissertation, Bochum, 2003).
  • Strafprozessrecht. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2012, ISBN 978-3406628146 (gemeinsam mit Jörg Scheinfeld).
  • Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben. 3. Auflage. C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3406607011.
  • Jugendstrafrecht. Band 1, Felix-Verlag, Holzkirchen/Obb. 2012, ISBN 978-3862939008 (gemeinsam mit Thomas Feltes).

Andere Veröffentlichungen

  • After Cologne: male Circumcision and the Law – Parental right, religious liberty, or criminal assault?. In: Journal of Medical Ethics. 2013, S. 444–449 (gemeinsam mit Reinhard Merkel).
  • Pflichtdelikte und objektive Zurechnung. Zum Verhältnis der allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen zu den Merkmalen des § 25 StGB. In: Festschrift für Claus Roxin. Berlin/New York 2011, S. 425–437.
  • Der strafbare Versuch. In: Juristische Schulung (JuS). 2009, S. 894–998, 985–990, 1083–1087.
  • Polygraphische Untersuchungen im Strafprozess. Neues zur faktischen Validität und normativen Zulässigkeit des vom Beschuldigten eingeführten Sachverständigenbeweises. In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 121 (2009). 2009, S. 607–644 (gemeinsam mit Jörg Scheinfeld, Gisela Klein und Udo Undeutsch).
  • Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge. In: Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg. Tübingen 2008, S. 669–709 (PDF; 7,12 MB).
  • Kriminologische Betrachtungen zur Jugendkriminalität. In: Kriminalistik. 2004, S. 529–532 (gemeinsam mit Thomas Feltes).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Experte für Kriminologie und Medizinstrafrecht. In: Passauer Neue Presse. 22. April 2010 (online).
  2. Universität eröffnet Institut für Rechtsdidaktik. (online).
  3. NRW-Landtagsdrucksache: Dokumenten-Nr. (Stellungnahmen) 14/1439
  4. Experten uneins bei Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU. (online).
  5. Kurzdarstellung im Internetauftritt der Giordano-Bruno-Stiftung, abgerufen am 18. September 2012
  6. Holm Putzke: Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben (PDF-Datei; 7,12 MB); Festschrift für Herzberg, 14. Februar 2008, Website von Holm Putzke, abgerufen am 10. September 2012
  7. Matthias Ruch: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter StrafeVorlage:Webarchiv/Wartung/Nummerierte_ParameterVorlage:Webarchiv/Wartung/Nummerierte_ParameterVorlage:Webarchiv/Wartung/Nummerierte_Parameter; Financial Times Deutschland, 25. Juni 2012, abgerufen am 2. Juli 2012.
  8. Jost Müller-Neuhof: Chronik einer beispiellosen Debatte; Tagesspiegel, 20. August 2012, abgerufen am 20. August 2012.
  9. Miriam Eckert: Ist das Beschneidungsgesetz verfassungswidrig? Passauer Strafrechtler kritisiert Geringschätzung der Kinderrechte – „Gesetz ebnet Mädchenbeschneidern den Weg“, Passauer Neue Presse vom 2. Februar 2013, Seite 28.
  10. Christian Rost Wegen Beleidigung: Staatsschutz durchsucht Kinderzimmer SZ vom 19. April 2013
  11. Jennifer Nathalie Pyka Jüdische Familie im Fadenkreuz deutscher Ermittler, Cicero vom 17. April 2013
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Holm Putzke aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.