Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Martin Hohmann

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Martin Hohmann 2017

Martin Hohmann (* 4. Februar 1948 in Fulda) ist ein deutscher Jurist und Politiker (ehemals CDU, seit 2016 AfD). Er war von 1998 bis 2003 Mitglied des Deutschen Bundestages für die CDU, anschließend bis 2005 gehörte er dem Bundestag als fraktionsloser Abgeordneter an. Seine als antisemitisch kritisierte Rede zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2003 löste die sogenannte Hohmann-Affäre aus, die im Juli 2004 zu seinem Parteiausschluss führte. Seit 2016 ist er Kreistagsmitglied in Fulda und trat der AfD bei. Bei der Bundestagswahl 2017 zog er als AfD-Abgeordneter erneut in den Bundestag ein.

Leben

Beruf

Hohmann besuchte das Domgymnasium Fulda und absolvierte 1966 das Abitur.[1] 1967/68 leistete er seinen Wehrdienst als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr ab und durchlief hierbei auch die Ausbildung zum Reserveoffizier des Heeres (Fallschirmjägertruppe). Er hat den Dienstgrad eines Majors der Reserve. Von 1969 bis 1976 studierte er Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Nach dem Ersten Staatsexamen und seiner Referendarzeit legte er 1979 das Zweite Staatsexamen ab. Von 1980 bis 1984 war er beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden tätig, zuletzt als Kriminaloberrat in der Abteilung Terrorismus.

Politische Laufbahn

CDU

Hohmann trat 1980 der CDU bei und gehörte ab 1990 dem Vorstand des CDU-Kreisverbandes Fulda an. Von 1984 bis 1998 war er hauptamtlich Bürgermeister der Gemeinde Neuhof.

1998 wurde Hohmann in den Deutschen Bundestag gewählt, nachdem er sich in der Wahlkreisdelegiertenversammlung gegen einen anderen Kandidaten durchgesetzt hatte. Dieser war vom vorhergehenden Abgeordneten Alfred Dregger vorgeschlagen worden, nachdem Dregger seine eigene erneute Nominierung nicht durchsetzen konnte. Bei der Bundestagswahl 2002 errang er mit 54 % der Erststimmen das Direktmandat des Wahlkreises 176 (Fulda).

Am 5. Mai 1999 reichte Hohmann zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten einen Antrag ein, der die Errichtung eines Holocaust-Denkmals ablehnen sollte. Am 25. Juni begründete Hohmann diesen Antrag in einer Rede. Das Holocaustdenkmal sei in seinen Augen ein Indiz dafür, dass die Deutschen sich ihre Vergangenheit nicht verzeihen könnten:

„Meine Damen und Herren, viele Menschen fordern uns als Deutsche auf, langsam den Mut zu fassen, unseren Freunden zu sagen: Mehr als zwei Generationen nach diesem riesigen Verbrechen fühlen wir uns sozusagen resozialisiert. Warum? Kein Land hat Verbrechen in seiner Geschichte aufgearbeitet und bereut, Entschädigung und Wiedergutmachung geleistet wie wir. Nach christlichen Maßstäben folgt auf Sünde, Reue und Wiedergutmachung das Verzeihen. Freilich, das Verzeihen kann man nicht erzwingen. Aber von Freunden darf man es erwarten. Fast drei Generationen Bußzeit bis heute. Es sollten nicht sechs oder sieben werden. Insofern wäre das Mahnmal auch monumentaler Ausdruck der Unfähigkeit, uns selbst zu verzeihen.“

Von der evangelikalenidea-Redaktion“ wurde Hohmann zum Politiker des Jahres 2001 gekürt. Er wurde dafür ausgezeichnet, dass er sich nach dem Terror der Anschläge vom 11. September 2001 „gegen ein falsches Toleranzdenken und eine christlich-muslimische Verbrüderung“ gewandt hatte.

Hohmann-Affäre, Fraktions- und Parteiausschluss

Hauptartikel: Hohmann-Affäre

Eine als antisemitisch kritisierte Rede Hohmanns zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2003 löste die sogenannte Hohmann-Affäre aus. In deren Folge wurde er am 14. November 2003 (als zweiter Abgeordneter nach Karlfranz Schmidt-Wittmack) aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und am 16. Juli 2004 auch aus seiner Partei, der CDU Hessen, ausgeschlossen.[2]

Infolgedessen war er bis 2005 fraktionsloser Abgeordneter. Bei der Bundestagswahl 2005 trat Hohmann in seinem Wahlkreis Fulda als parteiloser Direktkandidat an, verlor jedoch mit 21,5 % der Erststimmen (39.545 Stimmen) gegen den CDU-Kandidaten Michael Brand, der 39,1 % erreichte. Daraufhin erklärte Hohmann noch am Wahlabend, seine politische Karriere beenden zu wollen.

Weitere politische Tätigkeit als Parteiloser

Nach seiner Wahlniederlage 2005 trat er nicht mehr als Kandidat an, verstand sich aber zunehmend als Mahner des christlichen Konservatismus. Das Antidiskriminierungsgesetz lehnte er ab, weil es angeblich das moralische Vorrecht der Christen in Frage stellt. Er klagte darüber, dass Homosexualität und Abtreibung zum allgemeinen Sittenverfall beitrügen und dass nur die Zuwanderung das Geburtendefizit ausgleiche. Obwohl er sich seinen eigenen Angaben nach nicht mehr der CDU zugehörig fühlt, sammelt er weiterhin Geld für eine Verfassungsklage gegen seinen Parteiausschluss. Mit Hilfe des Autors Bernhard Bellinger will er sich von jedem Antisemitismusvorwurf befreien.[3]

2004 stellte Hohmann sich der österreichischen rechtsextremen Zeitschrift Die Aula als Interviewpartner zur Verfügung und erklärte, dass er sich „sehr gut vorstellen“ könne, „dass eine klar konservative, patriotische, christliche Partei rechts neben der Union“ für Deutschland „von Vorteil sein könnte“. Zudem referierte er unter anderem beim FPÖ-nahen Neuen Klub in Salzburg und beim von dem rechtsextremen Verleger Dietmar Munier gegründeten Schulverein zur Förderung der Russlanddeutschen in Ostpreußen. 2005 unterzeichnete Hohmann den aus Kreisen des Instituts für Staatspolitik initiierten Appell 8. Mai 1945 – Gegen das Vergessen.[4] 2011 hielt er die Rede zum Auftakt der „Nationalwallfahrt“ der Piusbruderschaft in Fulda.[5]

Martin Hohmann 2015

2012 verbreitete Hohmann in einem Interview mit der Publizistin Eva Herman die These, „eine gewisse Steuerung von interessierter Seite“ stünde hinter der Kritik an ihm und seiner Tätervolk-Rede. Zwar habe er keine Belege für diese Steuerung, es sei jedoch offensichtlich, dass „einflussreiche Juden dunkle Kapitel jüdischer Geschichte lieber im Dunkeln belassen“ wollen. Als das in der Rechtsextremismusprävention tätige Kulturbüro Sachsen in einem Beitrag die gängige Interpretation wiederholte, dass er die Juden als „Tätervolk“ bezeichnet habe, versuchte Hohmann, das Kulturbüro abzumahnen und ihm die Anwaltskosten dafür aufzuerlegen. Er scheiterte mit einer entsprechenden Klage vor dem Landgericht Dresden.[6]

AfD

Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2016 zog Hohmann als Parteiloser auf Listenplatz 1 der Alternative für Deutschland in den Fuldaer Kreistag ein, wo er von allen 81 gewählten Mandatsträgern die meisten Stimmen erhielt.[7] Im Frühjahr 2016 wurde er Mitglied in der AfD, wobei seine als antisemitisch kritisierte Rede den Beitrittsprozess nicht beeinflusste.[6] Bei der Bundestagswahl 2017 kandidierte er auf Platz 6 der hessischen Landesliste und zog so erneut in den Bundestag ein.[8][9] Im Bundestagswahlkampf warb er bei Facebook mit dem Banner „Meine Nächsten sind nicht die jungen Männer aus Afrika“ für die AfD. Hierfür wurde er vom Bistum Fulda kritisiert. Generalvikar Gerhard Stanke erklärt dazu wörtlich: „Wer Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder Nationalität nicht als Nächste ansieht, stellt sich in Widerspruch zur Heiligen Schrift.“[10]

Familie

Hohmann ist verheiratet und hat drei Kinder.

Weblinks

 Commons: Martin Hohmann – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Martin Hohmann aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.