Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Oldenburg (Land)
Mit Oldenburg wird ein historisches Territorium im Nordwesten Deutschlands bezeichnet. Hauptstadt war Oldenburg. Erste Ansätze einer Staatlichkeit erlangte das Gebiet im Heiligen Römischen Reich. Als unabhängiges Gebiet überstand es die napoleonischen Kriege, war Teil des Deutschen Bundes und wurde 1871 Gliedstaat des Deutschen Reiches (bis 1945).
Geographie: Oldenburger Land
Das oldenburgische Staatswesen war zeitweise mit zahlreichen fernab gelegenen Exklaven verbunden. Ferner wurde das Land lange Zeit durch dänische Statthalter regiert. Als Oldenburger Land bezeichnet man im engeren Sinne den nördlichen, älteren Teil des Großherzogtums, insbesondere das Gebiet der alten Grafschaft Oldenburg. Der 1803 hinzugekommene Südteil des Landes wurde Oldenburger Münsterland genannt. Hinzu kam das östlich der Weser gelegene Landwürden. In keinem Fall eingeschlossen sind unter dem Begriff Oldenburger Land allerdings die bis 1937 zu Oldenburg gehörenden Exklaven, also das seit 1773 oldenburgische Fürstentum Lübeck (der spätere Kreis Eutin im heutigen Ostholstein) und das seit 1817 oldenburgische Fürstentum Birkenfeld (im Nahegebiet).
Geschichte
Grafschaft Oldenburg 1108-1774
Oldenburg war im Alten Reich eine Grafschaft, die sich rund um die 1108 erstmals erwähnte Siedlung Oldenburg entwickelte und im Laufe der Geschichte größere Gebiete hinzugewinnen konnte. Die Oldenburger Grafen erstanden einem friesischen Fürstenhaus. Anfangs noch Vasallen des sächsischen Welfenfürsten Heinrichs des Löwen nutzten sie dessen Entmachtung durch Kaiser Barbarossa zur Selbständigkeit. Die ersten Oldenburger gehörten dem Stamm der Rüstringer Friesen an. 1234 wurde das Land der ebenfalls friesischen Stedinger erworben, später weitere friesische Gebiete (Butjadingen, Rüstringen, Wurden) und zuletzt 1575 durch Erbschaft die Herrschaft Jever. Bedeutung erlangte Oldenburg, als Graf Dietrich von Oldenburg († 1440) eine Tochter Gerhards VI. von Schleswig-Holstein-Rendsburg heiratete. Dietrichs jüngerer Sohn führte die gräflich-oldenburgische Linie weiter, die 1667 erlosch. Dietrichs älterer Sohn Christian wurde 1448 als Christian I. zum König von Dänemark und 1460 zum Landesherrn der Herzogtümer Schleswig und Holstein gewählt. 1667 erbte diese Linie auch Oldenburg, das somit in Personalunion mit der Krone Dänemarks verbunden war. Jever und Kniphausen (eine Herrschaft bei Accum), waren davon nicht betroffen. Die Herrschaft Jever fiel als sogenanntes Kunkellehen an das Fürstentum Anhalt-Zerbst.
Herzogtum Oldenburg 1774-1810
Durch Ländertausch gelangte die Grafschaft Oldenburg im Vertrag von Zarskoje Selo am 27. August 1773 an das Oberhaupt des Hauses Schleswig-Holstein-Gottorf, den späteren Zaren Paul, der das Land vier Tage später seinem Vetter dem Fürstbischof von Lübeck, Friedrich August abtrat, der daraufhin von Kaiser Joseph II. 1774/1777 in den Herzogsstand erhoben wurde. Das Herzogtum bestand somit aus zwei räumlich getrennten Teilgebieten: Oldenburg selbst und das Hochstift Lübeck mit der Residenzstadt Eutin. 1785 starb Friedrich August. Sein Neffe Peter Friedrich Ludwig übernahm für den geistesschwachen leiblichen Sohn Peter Friedrich Wilhelm als Koadjutor Nachfolge und Amtsgeschäfte. Unter ihm wurde Oldenburg wieder zur Residenzstadt. 1803 erlangte Oldenburg im Reichsdeputationshauptschluss im Tausch gegen den Elsflether Weserzoll als Entschädigung das hannoversche Amt Wildeshausen sowie aus dem aufgelösten Hochstift Münster die Ämter Vechta und Cloppenburg. Das Hochstift Lübeck wurde in ein erbliches Fürstentum umgewandelt. Obwohl das Land dem Rheinbund beigetreten war, wurde es von Napoléon Bonaparte 1810 Frankreich zugeschlagen. Der Herzog emigrierte nach Russland zu seinem Sohn Georg, der mit der Tochter des Zaren (Katharina Pawlowna) verheiratet war.
Großherzogtum Oldenburg 1814-1918
Nach dem Sturz Napoleons kehrte der Herzog 1814 in sein Land zurück. Auf dem Wiener Kongress 1815 folgte die Erhebung zum Großherzogtum. Zusätzlich erhielt Oldenburg als weitere Exklave das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe, so dass das Staatsgebiet nunmehr drei Teile umfasste. 1818 erhielt Oldenburg die Herrschaft Jever vom russischen Zaren Alexander I. zurück. Nach dem Tode Peter Friedrich Ludwigs 1829 übernahm sein Sohn Paul Friedrich August die Regierung und nannte sich erstmalig Großherzog. Im Zuge der Deutschen Revolution trat am 28. Februar 1849 das Staatsgrundgesetz, die erste oldenburgische Verfassung, in Kraft. Es wurde bereits 1852 wieder revidiert. 1853 wurde Nikolaus Friedrich Peter Großherzog von Oldenburg. Unter seiner Regierung wurde 1854 die Herrschaft In- und Kniphausen zurückerworben. Im selben Jahr trat Oldenburg dem Deutschen Zollverein und 1867 dem Norddeutschen Bund bei. Im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 blieb Oldenburg neutral. Im Deutschen Krieg 1866 kämpften oldenburgische Truppen auf Seiten Preußens gegen Österreich. Ebenfalls auf preußischer Seite nahm oldenburgisches Militär am Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 teil. Nach 47 Jahren Regierungszeit starb Nikolaus Friedrich Peter im Jahr 1900. Ihm folgte sein Sohn Friedrich August.
Freistaat Oldenburg 1918-1946
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Thronverzicht des Großherzogs Friedrich August wurde Oldenburg zur Republik. Als Freistaat Oldenburg blieb es ein Land des Deutschen Reichs. Die Demokratie hielt aber nur für kurze Zeit. Bereits zu den Landtagswahlen 1931 wurde die NSDAP die stärkste Fraktion und stellte 1932 den Ministerpräsidenten in einer Koalitionsregierung. In den folgenden Jahren wurde der Freistaat gleichgeschaltet. Mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ wurde das Land Oldenburg dem Land Hannover als Verwaltungsbezirk Oldenburg eingegliedert.
Gescheiterte Wiederherstellung der Eigenständigkeit
In einem Volksentscheid 1956 und am 19. Januar 1975 stimmten die Bürger gegen den Verbleib Oldenburgs im Land Niedersachsen und für die Eigenständigkeit. Der Bundestag lehnte es mit dem Gesetz vom 9. Januar 1976 ab, das Land Oldenburg wiederherzustellen.
Heutige Situation
Für die kulturellen Belange im Oldenburger Land (einschließlich des Oldenburger Münsterlandes) ist die Oldenburgische Landschaft zuständig. Die Geschichte des Landes Oldenburg wird unter anderem im Schloss Oldenburg museal dargestellt.
Das Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg ist gegenwärtig auf die Landkreise Oldenburg, Ammerland, Cloppenburg, Vechta, Friesland, Wesermarsch, Cuxhaven (Gemeinde Landwürden), Diepholz (Gemeinde Stuhr), Leer (Ortsteil Idafehn der Gemeinde Ostrhauderfehn), Ostholstein (Eutin), Birkenfeld, sowie die kreisfreien Städte Oldenburg, Delmenhorst und Wilhelmshaven verteilt.
Wappen und Landesfarben
Im 19. Jahrhundert wurden folgendes Wappen geführt: Ein quergeteilter Schild, oben gespalten, unten durch eine aufsteigende Spitze gespalten. Im ersten Feld sind zwei rote Querbalken in Gold (Oldenburg), im zweiten in Blau ein schwebendes goldenes Kreuz (Delmenhorst)‚ im dritten im blauen Feld ein schwebendes mit der Bischofsmütze bedecktes goldenes Kreuz (Fürstentum Lübeck), im vierten ein rot und weiß geschachtes Feld (Birkenfeld), in der Spitze im blauen Feld ein goldener gekrönter Löwe (Jever).
Die Landesfarben waren blau-rot, die Flagge blau mit einem roten Kreuz.
Literatur
- Oldenburgische Bibliographie (16. Jahrhundert bis 1907). In der Landesbibliothek Oldenburg bearbeitet von Egbert Koolman. Lax, Hildesheim 1987. (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Bd. XXXa)
- Albrecht Eckhardt, Heinrich Schmidt (Hrsg.): Geschichte des Landes Oldenburg. 3. Aufl. Holzberg, Oldenburg 1998, ISBN 3-87358-285-6
- Franz Hellbernd und Heinz Möller, Oldenburg, ein heimatkundliches Nachschlagewerk, Vechtaer Druckerei und Verlag GmbH, Vechta, 1965.
- Paul Kollmann: Das Herzogthum Oldenburg in seiner wirthschaftlichen Entwickelung während der letzten vierzig Jahre auf statistischer Grundlage dargestellt. Verlag Stalling, Oldenburg 1893 (Digitalisat)
- Hermann Lübbing: Oldenburg, Historische Konturen. Heinz Holzberg Verlag, Oldenburg 1971, ISBN 3-87358-045-4
- Hans Patze, Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. 3 Bände, Lax, Hildesheim, (letzter Band 3, Teil 1: 1998, ISBN 3-7752-5901-5)
- Rainer Rheude, Peter Kreier: Das Oldenburger Land, 2007, ISBN 978-3-89995-371-8
- Georg Sello: Die territoriale Entwicklung des Herzogtums Oldenburg. Neudruck der Ausgabe Göttingen 1917, Wenner, Osnabrück 1975
- Gerd Steinwascher, Die Oldenburger. Die Geschichte einer europäischen Dynastie, Kohlhammer, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-17-021061-5
- Rolf-Harald Wippich: Oldenburg und Ostasien. Der Schiffs- und Handelsverkehr eines norddeutschen Kleinstaates im Chinesischen Meer in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in: Jahrbuch für europäische Überseegeschichte, Bd. 4, 2004, S. 33-62. ISSN 1436-6371
Weblinks
- Informationen zu Grafschaft Oldenburg im BAM-Portal
- Informationen zu Herzogtum Oldenburg im BAM-Portal
- Informationen zu Großherzogtum Oldenburg im BAM-Portal
- Informationen zu Freistaat Oldenburg im BAM-Portal
- Das Großherzogtum Oldenburg 1815–1918
- Gemeinden des Großherzogtums Oldenburg 1910
- Der Freistaat Oldenburg im Überblick
- Verwaltungsgeschichte Land Oldenburg
- [1]
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Oldenburg (Land) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |