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Perfluoroctansäure

Aus Jewiki
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Strukturformel
Strukturformel der Perfluoroctansäure
Allgemeines
Name Perfluoroctansäure
Andere Namen
  • PFOA
  • Pentadecafluoroctansäure
Summenformel C8HF15O2
CAS-Nummer 335-67-1
Kurzbeschreibung

weißer Feststoff mit stechendem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 414,07 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,8 g·cm−3 [1]

Schmelzpunkt

54,3 °C [1]

Siedepunkt

192,4 °C [1]

Dampfdruck

0,69 hPa (20 °C) [1]

Löslichkeit

schlecht in Wasser (3,4 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
08 – Gesundheitsgefährdend 05 – Ätzend 07 – Achtung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302+332​‐​318​‐​351​‐​360D​‐​362​‐​372Vorlage:H-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze
P: 201​‐​260​‐​263​‐​280​‐​Fehlerhafter P-Satz​‐​308+313Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
R- und S-Sätze R: 20/22​‐​40​‐​41​‐​48/23​‐​48/21/22​‐​61Vorlage:R-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze​‐​64
S: 45​‐​53
Einstufung nach REACH

besonders besorgnis­erregend: persistent, bio­akkumulativ und toxisch (PBT)[4] Fehlerhafte REACH-Einstufung: c ist nicht definiert.Fehlerhafte REACH-Einstufung: d ist nicht definiert.

MAK

5 µg·m−3 (einatembarer Staub[1][5]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Perfluoroctansäure, PFOA ist eine fluorierte synthetische Säure mit zahlreichen industriellen Anwendungen. PFOA gehört zu der Stoffgruppe der perfluorierten Carbonsäuren innerhalb der perfluorierten Tenside.

Eigenschaften

Die hohe Stabilität und Widerstandsfähigkeit von Perfluoroctansäure bei unterschiedlichsten Bedingungen begründen den Erfolg für ihre Anwendung. Perfluoroctansäure ist ein inzwischen in der Umwelt weit verbreiteter Stoff, da sie sowohl persistent als auch bioakkumulativ ist.[7]

Verwendung

Perfluoroctansäure wird (in Form von Ammoniumperfluoroctanoat, CAS-Nummer 3825-26-1) vor allem als Hilfsmittel (Emulgator) für die Herstellung von Polymeren wie Polytetrafluorethylen (Teflon) gebraucht.

Umwelt und Gesundheit

Neben ihrer Langlebigkeit und ihrer Eigenschaft, sich in Organismen anzureichern, wird Perfluoroctansäure kaum aus dem menschlichen Körper ausgeschieden. Studien (Versuche an Nagetieren und epidemiologische Studien über Fabrikarbeiter) haben auf leberschädigende, reproduktionstoxische und krebserregende Eigenschaften hingewiesen.[8]

PFOA kann als Verunreinigung oder Abbauprodukt von Fluorchemikalien in die Umwelt oder den menschlichen Körper gelangen. Zu den wichtigsten Emissionsquellen gehören schmutz- und wasserabstoßend ausgerüstete Teppiche und Textilien sowie Feuerlöschschaum.[9]

Im Trinkwasser im Rhein-Ruhr-Gebiet wurden Konzentrationen von bis zu 500 ng/l nachgewiesen. Diese Verunreinigung wurde durch auf Feldern in der Landwirtschaft ausgebrachten kontaminierten Dünger verursacht.[10][11] Greenpeace hat im November 2006 in der Alz unterhalb des Industrieparks Werk Gendorf in der Gemeinde Burgkirchen a.d. Alz Konzentrationen von PFOA nachgewiesen. Sie sollen diejenigen im Rhein um das 10.000-fache übertreffen. In dem Industriepark arbeiten die Firmen Clariant und Dyneon mit Fluorchemikalien.[12] Der Industriepark Werk Gendorf verfügt über eine Genehmigung zur Einleitung von 1000 μg/l perfluorierter Tenside (PFT) in die Alz.[13]

Die amerikanische Umweltbehörde EPA hatte im Februar 2006 mit den großen Fluorpolymerherstellern eine freiwillige Vereinbarung zur Elimination der PFOA-Emissionen aus Herstellung und Produktverunreinigung bis zum Jahre 2015 geschlossen. Dabei wurde festgehalten, dass es sich um eine Vorsorgemaßnahme handelt, ohne dass derzeit eine allgemeine Gefährdung für Mensch und Umwelt vorläge, und im Hinblick auf Verbraucherprodukte kein Anlass zur Beunruhigung bestünde. Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung hat gesundheitliche Risiken für den Menschen aufgrund der üblichen Konzentrationen in der Nahrung als unwahrscheinlich eingestuft.[8] In Zusammenhang mit den in der Alz geangelten Fischen hat das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2008 eine toxikologische Bewertung veröffentlicht.[14] Im Jahr 2013 erfolgte eine Einstufung durch das Risk Assessement Committee (RAC) als reproduktionstoxisch Kategorie 1B, die mit der 5. ATP rechtskräftig wurde. Darauf aufbauend wurde ebenfalls im Jahr 2013 Perfluoroctansäure in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe nach REACH aufgenommen.[15]

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschäftigt sich mit der Frage, ob der Gebrauch von Fluortelomeralkoholen (FTOH) zu einer Kontamination mit PFOA führen kann. FTOH werden für die Herstellung wasser- und fettabweisender Beschichtungen eingesetzt, die in Lebensmittelverpackungen (z. B. Backpapier, Pizzakartons, Popcornverpackung), aber auch für Teppichböden und Autositze verwendet werden.[16] Anscheinend kann aus diesen Verpackungen PFOA als Verunreinigung oder Abbauprodukt in die Lebensmittel wandern.[17][8] Langfristig sollte Perfluoroctansäure nach Auffassung des BfR in Lebensmitteln nicht toleriert werden.[8]

Die EU-Kommission hat im Juni 2017 ein Beschränkungsverfahren gegen PFOA und Vorläufersubstanzen abgeschlossen. Demnach darf PFOA ab 4. Juli 2020 nicht mehr hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. In Gemischen liegt die Obergrenze für PFOA bei 25 ppb und für PFOA-Vorläuferverbindungen bei 1000 ppb. Es gibt Ausnahmeregelungen für Arbeitsschutztextilien und Löschschäume.[18]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Eintrag zu Perfluoroctansäure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 10. Januar 2017 (JavaScript erforderlich).
  2. Seit dem 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Gemischen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 335-67-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich).
  4. Eintrag in der SVHC-Liste der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 17. Juli 2014.
  5. SUVA: Grenzwerte am Arbeitsplatz 2015 – MAK-Werte, BAT-Werte, Grenzwerte für physikalische Einwirkungen, abgerufen am 2. November 2015.
  6. Eintrag zu Pentadecafluorooctanoic acid im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  7. Gloria B. Post, Perry D. Cohn, Keith R. Cooper: Perfluorooctanoic acid (PFOA), an emerging drinking water contaminant: A critical review of recent literature. Environmental Research 2012, 116, 93–117; doi:10.1016/j.envres.2012.03.007.
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 BfR: Gesundheitliche Risiken durch PFOS und PFOA in Lebensmitteln sind nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand unwahrscheinlich. (PDF; 383 kB) Stellungnahme 004/2009 des BfR vom 11. September 2008.
  9. Schweizerisches Bundesamt für Umwelt (2009): Substance flow analysis for Switzerland -Perfluorinated surfactants perfluorooctanesulfonate (PFOS) and perfluorooctanoic acid (PFOA), abgerufen am 9. Juni 2013
  10. ES&T Science News (2006): Perfluorinated surfactants contaminate German waters, doi:10.1021/es062811u.
  11. WDR: Fall von Umwelt-Kriminalität – Trinkwasser mit Chemikalie PFT belastet (Memento vom 28. November 2006 im Internet Archive).
  12. Bayerischer Fluss mit Chemikalien vergiftet – Krebserregende Industriechemikalien in der Alz und im Gendorfer Trinkwasser, Presseerklärung von Greenpeace vom 9. November 2006.
  13. Bayern SPD – Arbeitskreis Umweltfragen und Gesundheit: Chemikalien in der Alz: Von Behörden tolerierter Umweltskandal?.
  14. LfU: Toxikologische Bewertung zu PFOA und PFOS in Fischen aus der Alz
  15. umweltmagazin.de: REACH: EU bestätigt besonders besorgniserregende Eigenschaften für Chemikalie in Outdoorkleidung vom 24. Juni 2013.
  16. https://firstlook.org/theintercept/2015/08/11/dupont-chemistry-deception/
  17. BfR-Stellungnahme vom 27. Oktober 2005: Perfluorchemikalien in Papieren und Kartons für Lebensmittelverpackungen (PDF; 52 kB).
  18. Amtsblatt der EU, L150, 14. Juni 2017, Seite 14ff

Weblinks

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