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Präsident des Europäischen Parlaments
Präsident des Europäischen Parlaments | |
Amtierender Parlamentspräsident Antonio Tajani seit dem 17. Januar 2017 | |
Amtssitz | Straßburg, Frankreich |
Amtszeit | 2 1/2 Jahre |
Vorsitzender von | Europäisches Parlament |
Leiter von | Dem Europäischen Parlament unterstellten Institutionen |
Ernannt | Vom Europäischen Parlament |
Stellvertreter | Erster Vizepräsident[1] |
Webseite | europarl.europa.eu |
Der Präsident des Europäischen Parlaments, auch oft als EU-Parlamentspräsident bezeichnet, leitet die Aktivitäten des Europäischen Parlaments und die dem Parlament unterstellten Institutionen. Seit dem 17. Januar 2017 ist Antonio Tajani amtierender Präsident des Europäischen Parlaments.
Aufgaben
Als Parlamentspräsident hat er den Vorsitz bei den Plenarsitzungen und repräsentiert das Parlament in allen Außenangelegenheiten, etwa gegenüber anderen EU-Institutionen oder auf internationaler Ebene. Bei den Gipfeltreffen des Europäischen Rates erstattet er den Staats- und Regierungschefs Bericht über die Standpunkte des Parlaments. Zusammen mit dem Vorsitzenden des Rates der EU unterzeichnet er die nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassenen EU-Rechtsakte, bevor diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden (Art. 297 AEU-Vertrag). Im Einzelnen sind die Aufgaben des Parlamentspräsidenten in Art. 20 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments geregelt.[2]
Der Präsident wird von einem Präsidium unterstützt, das auch als Büro bezeichnet wird. Das Büro ist die für das Budget des Parlaments und für Verwaltungsangelegenheiten verantwortliche Behörde. Es besteht aus dem Präsidenten, insgesamt vierzehn Vize-Präsidenten und fünf Quästoren, die die Interessen der Europaparlamentarier als Abgeordnete vertreten. Die Mitglieder des Präsidiums werden alle von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments aus ihrer Mitte gewählt.
Des Weiteren führt der Parlamentspräsident den Vorsitz bei der Konferenz der Präsidenten, die aus ihm selbst sowie den Vorsitzenden der Fraktionen des Europaparlaments besteht. Die Konferenz der Präsidenten ist insbesondere für die Festlegung der Tagesordnung der Parlamentssitzungen zuständig.
Wahl des Präsidenten
Der Parlamentspräsident wird nach Art. 14 Abs. 4 EU-Vertrag vom Parlament aus seiner Mitte gewählt. Er benötigt die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wenn dies nicht im ersten Wahlversuch zustande kommt, können neue Kandidaten für die Präsidentschaft, in dem zweiten und dritten Wahlversuch, hinzukommen, jedoch können im vierten Wahlversuch nur die beiden Kandidaten des dritten teilnehmen, die die meisten Stimmen erzielt haben.[3] Die Amtszeit des Parlamentspräsidenten sowie der anderen Mitglieder des Präsidiums beträgt zweieinhalb Jahre, also eine halbe Legislaturperiode des Parlaments.[4]
Üblicherweise teilen sich jeweils die beiden größten Fraktionen des Europäischen Parlaments, nämlich die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) und die Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) je zwei Amtszeiten auf, sodass in der ersten Hälfte der Legislaturperiode ein Vertreter der einen und in der zweiten Hälfte ein Vertreter der anderen Fraktion das Parlament leitet.
Auch die weiteren Mitglieder des Präsidiums werden vom Europäischen Parlament aus seiner Mitte gewählt, wobei hier im Allgemeinen auch die anderen Fraktionen entsprechend ihrer Größe zum Zuge kommen. In der ersten Hälfte der Legislaturperiode 2009–14 waren jedoch die kleine europaskeptische Fraktion Europa der Freiheit und der Demokratie (EFD) sowie anfangs auch die nationalkonservative Fraktion Europäische Konservative und Reformisten (EKR) nicht im Präsidium vertreten; die Linksfraktion GUE/NGL stellte keinen Vizepräsidenten, sondern nur einen Quästor. Der EKR-Abgeordnete Edward McMillan-Scott, der gegen den Willen seines Fraktionsvorsitzenden zum Vizeparlamentspräsidenten gewählt worden war, wurde unmittelbar danach aus seiner Fraktion ausgeschlossen und schloss sich später der liberalen Fraktion ALDE an. Im Gegenzug wurde nach dem Rücktritt der ALDE-Abgeordneten Silvana Koch-Mehrin als Vizepräsidentin im Juli 2011 das EKR-Mitglied Giles Chichester nachgewählt. Bei der Neuwahl des Präsidiums für die zweite Hälfte der Legislaturperiode wurden am 18. Januar 2012 Mitglieder aller Fraktionen mit Ausnahme der EFD gewählt, wobei die GUE/NGL erneut nur mit einem Quästor vertreten war.
Liste der Präsidenten des Europäischen Parlaments
Derzeitige Mitglieder des Präsidiums
In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode 2014 bis 2019 ist Antonio Tajani (EVP) Präsident des Europäischen Parlaments. Er hat 14 Stellvertreter (Vizepräsidenten).[5] Außerdem gibt es fünf Quästoren.[6]
Weblinks
- Präsident des Europäischen Parlaments – Wahlverfahren und Aufgaben, Webseite des Europäischen Parlaments
Einzelnachweise
- ↑ http://www.europarl.europa.eu/elections-2014/de/bureau
- ↑ Art. 20 der Geschäftsordnung auf der Homepage des Europäischen Parlaments.
- ↑ Art. 14 der Geschäftsordnung auf der Homepage des Europäischen Parlaments.
- ↑ Art. 17 der Geschäftsordnung auf der Homepage des Europäischen Parlaments.
- ↑ Mitgliederverzeichnis
- ↑ Mitgliederverzeichnis
Hans Furler | Gaetano Martino | Jean Duvieusart | Victor Leemans | Alain Poher | Mario Scelba | Walter Behrendt | Cornelis Berkhouwer | Georges Spénale | Emilio Colombo | Simone Veil | Piet Dankert | Pierre Pflimlin | Charles Henry Plumb, Baron Plumb | Enrique Barón Crespo | Egon Klepsch | Klaus Hänsch | José María Gil-Robles | Nicole Fontaine | Pat Cox | Josep Borrell | Hans-Gert Pöttering | Jerzy Buzek | Martin Schulz | Gianni Pittella (komm.) | Martin Schulz | Antonio Tajani
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Präsident des Europäischen Parlaments aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |