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Referent (Behörde)

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Referent (lat. referre „melden“, „berichten“; vormals als Hilfsreferent bezeichnet) ist eine Funktionsbezeichnung im öffentlichen Dienst Deutschlands. Der Begriff ist nicht legaldefiniert, jedoch im öffentlichen Dienst für Stellenbe- und -ausschreibungen allgemein gebräuchlich.

Ein Referent ist ein Beamter des höheren Dienstes bzw. ein vergleichbar eingruppierter Tarifbeschäftigter, der in einem Referat oder einer vergleichbaren Organisationseinheit eingesetzt ist, ohne dessen Leiter (z. B. Referatsleiter) zu sein. Manche Referenten vertreten die Referatsleiter in ihrer Abwesenheit. Referenten verfügen grundsätzlich über ein wissenschaftliches Studium mit Master- oder Diplom-Abschluss. Daher nehmen sie im Vergleich zu den Sachbearbeitern höherwertige Aufgaben, z. B. solche konzeptioneller Art, wahr.

In der Bundes- und Landesverwaltung ist der Referent tätig bei einer obersten oder oberen Behörde, der Dezernent hingegen bei einer Mittel- oder Ortsbehörde.

In den Bundesressorts wurden die heutigen Referenten bis zum Beschluss der Bundesregierung vom 24. April 1981 zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) als Hilfsreferenten und die heutigen Referatsleiter als Referenten bezeichnet. Daher leitet sich der noch heute in § 45 Abs. 4 Satz 1 GGO enthaltene Begriff Referentenentwurf für Gesetzentwürfe ab, die das federführende Bundesministerium anderen Ressorts zur Abstimmung einer Kabinettsvorlage zuleitet.

In der Bundesverwaltung bekleiden Referenten meist das statusrechtliche Amt und führen die Amtsbezeichnung eines Regierungsrates (Besoldungsgruppe A 13 BBesO) oder Oberregierungsrates (Besoldungsgruppe A 14 BBesO). In obersten Bundesbehörden sind sie auch Regierungsdirektoren (Besoldungsgruppe A 15 BBesO).

Da Referenten Führungskräfte sind oder den Führungskräftenachwuchs bilden, ist ihre Fachkompetenz weniger entscheidend als bei den Sachbearbeitern. Stattdessen übernehmen sie vermehrt Führungs- und Organisationsaufgaben, weshalb die Kompetenz in diesen Bereichen vergleichsweise wichtig ist. Referenten übernehmen für ihr Referat Organisations-, Haushalts- oder Planungs­aufgaben und wirken dazu mit den entsprechenden Referaten der inneren Verwaltung (Zentralabteilung) zusammen. Sie können auch bei der Personalplanung, -einsatzplanung und -führung mitwirken.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Referent – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise


Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Referent (Behörde) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.