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Schutzraum
Ein Schutzraum ist ein gegen Einflüsse aus der Umgebung abschließbarer Sicherheitsbereich, der – im engeren Sinn – dem Schutz der Zivilbevölkerung dient und in weiterem Sinn auch in Einrichtungen existiert, in denen für Mitarbeiter gefährliche Prozesse ablaufen.
Allgemein
Zu den Schutzräumen zählen zum einen Anlagen des Zivilschutzes wie Bunker, Luftschutzbunker und Luftschutzkeller. Schutzräume des Grundschutzes schützen vor
- Thermischer Strahlung
- Brandeinwirkungen – Hitze und Rauch
- Trümmerbelastung und Splitterwirkung
- Chemischen und biologischen Verunreinigungen der Außenluft
- Rückstandsstrahlung
- Luftstoß- und Luftsogwellen
Je nach technischer Ausstattung sind Schutzräume für eine kurzfristige Unterbringung von etwa zehn Stunden oder bis zu vierzehn Tagen (Anlagen des Grundschutzes) und länger ausgelegt.
Schutzräume zur Lagerung von Kulturgut werden auch als Bergungsort oder -raum bezeichnet.
Mit Schutzräumen ausgestattet sind häufig auch Anlagen, in denen Versuche durchgeführt werden, die den Beteiligten oder der Umwelt gefährlich sein können, etwa bei Raketenprüfständen, in Umgebungen mit radioaktiver Strahlung, chemisch oder biologisch gefährlichen Umgebungen.
Einzelne Staaten
Deutschland
In Deutschland liegen Bau und Bereitstellung von Schutzräumen laut Grundgesetz in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daraus ergibt sich aber keine Schutzbaupflicht. Ein Problem ist, dass der Bund nach Art. 73 GG ausschließlich für den Zivilschutz verantwortlich ist, alle anderen Schutzmaßnahmen, etwa gegen singuläre und örtlich begrenzte Vorkommnisse, aber in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer fallen (Katastrophenschutz).
Ursprünglich für den Schutz gegen die atomare Bedrohung des Kalten Krieges gedacht, haben Schutzräume aber in Katastrophenfällen, wie z. B. Unwetterkatastrophen, bei Reaktor- oder Chemieunfälle ihre Berechtigung. Öffentliche Schutzräume wurden im Kalten Krieg seit den 1960er Jahren zum Beispiel im Zuge des Baus von Tiefgaragen oder U-Bahnen als so genannte Mehrzweckanlagen errichtet. Für den privaten Schutzraumbau erhielt der Bauherr vom Bund für jeden geschaffenen Schutzplatz einen Pauschalbetrag, um die Mehrkosten der Schutzraum-Zusatzausstattung aufzufangen.
Da Schutzraumbau teuer und nicht populär ist, wurde er in Deutschland nach dem Ende des Kalten Krieges aufgegeben. Die Schutzraumdichte in Deutschland ist gering: In Berlin existieren nur 27.000 Schutzplätze für ca. 3,39 Millionen Einwohner. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Mai 2007 bekannt gemacht, sich aus dem Schutzraum-Konzept zurückzuziehen und bis auf einzelne, die bestehenden Anlagen alle anderen aufzugeben. Nach § 7 Zivilschutzgesetz besteht für geförderte private Schutzräume ein grundsätzliches Veränderungsverbot, was aber durch die Entscheidung der Bundesregierung, die Schutzräume aufzugeben, nicht mehr zwingend zu sein scheint.
Schweiz
Geschichte
Als sich in den 1930er Jahren der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs abzeichnete, forcierte die Schweiz den Bau von Luftschutzräumen. 1934 verabschiedete der Bund einen Bundesbeschluss zum Aufbau eines Luftschutzes. Ziel war es, jedem Schweizer einen Platz in einer Luftschutzanlage bieten zu können. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges entstanden in der Schweiz fast 34.000 Zivilschutzanlagen. Im Kalten Krieg wurden die Zivilschutzanlagen technisch aufgerüstet, um auch vor radioaktiven Niederschlag schützen zu können.
Unterirdisch bietet das einzige Zivilschutz-Museum der Schweiz in Zürich Einblick in dieses Stück Schweizer Geschichte.
Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Bau von Schutzräumen finden sich in Art. 45 ff. des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz[1] (BZG). Bei Neubauten müssen Zivilschutzräume eingerichtet werden (Art. 45 BZG). Kommt der Bauherr dieser Vorschrift nicht nach, hat er eine Ersatzabgabe zu entrichten, die vorrangig der Finanzierung öffentlicher Schutzräume der Gemeinden zugutekommen muss (Art. 47 Abs. 2 BZG). In vielen Schweizer Privathäusern wurden so private Luftschutzkeller eingerichtet, die mit einer Filteranlage, Betten und schwerer Stahlbetontür ausgestattet sind. Jeder Hausbesitzer mit einem Schutzraum ist für die Instandhaltung und Ausrüstung des Raumes verantwortlich. In Friedenszeiten werden diese als normale Kellerräume genutzt. Grundsätzlich muss jeder Raum innerhalb 24 Stunden voll einsatzbereit sein, was auch das Einlagern von Vorräten umfasst. Für die periodische Kontrolle aller Anlagen ist der örtliche Zivilschutz zuständig.
Außer in Privathäusern gibt es Großbunkeranlagen des Zivilschutzes. In Luzern wurde etwa der Sonnenbergtunnel der A2 so ausgerüstet, dass er im Krisenfall als Luftschutzbunker für bis zu 20.000 Menschen zur Verfügung stand. Damit wurde das Ziel, jedem Schweizer einen Schutzplatz zu bieten, erreicht. Aktuell gibt es in der Schweiz rund 270.000 Personenschutzräume und 3.500 öffentliche Schutzanlagen. Einige Anlagen integrieren Spitäler, Lagerräume oder Kommandoposten etc. 95 Prozent der Bevölkerung haben Zugang zu einem Schutzraum. Die Schweiz erreicht damit eine Schutzplatzquote von 120 Prozent – also 1,2 Schutzplätze für jede Einwohnerin und jeden Einwohner.
Einen Beinahe-Ernstfall für den Sonnenbergtunnel bedeutete 1986 der große Chemie-Brand in Schweizerhalle. Jedoch wurde die Basler Bevölkerung aufgrund einer Gefahren-Einschätzung letztlich nicht zum Schutzraum-Bezug, sondern nur zum Verbleib in geschlossenen oberirdischen Räumlichkeiten aufgefordert. Eine nachträgliche Analyse ergab, dass viele der Schutzräume aufgrund ihrer zivilen Verwendung nicht rechtzeitig bezugsbereit gewesen wären.[2]
Andere Staaten
Auch Singapur und Schweden haben eine sehr hohe Schutzraum-Dichte für ihre Bevölkerung. Diese Staaten verfügen auch über Konzepte zur Nutzung von Schutzbauwerken in Zeiten, in denen sie ihre Schutzfunktion nicht erfüllen müssen. Die örtlichen Verwaltungen vermieten die Räume an Vereine, Clubs und Jugendgruppen oder als Lagerräume.
Literatur
- Vorschrift der Luftwaffe: Luftwaffen-Dienstvorschrift 793 – Baulicher Luftschutz Planung und Durchführung der baulichen Maßnahmen bei öffentlichen Luftschutzräumen. Berlin 1939.
Weblinks
- Deutschland
- Schweiz
- www.bevoelkerungsschutz.admin.ch (Schutzbauten)
- http://www.stadt-zuerich.ch/content/pd/de/index/schutz_u_rettung_zuerich/zivilschutz/zivilschutz-museum.html (Zivilschutz-Museum Zürich)
- Erläuterungen zum Schutzraum und zur Schutzraumkontrolle in der Schweiz von Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz Koordination Zivilschutz
Einzelnachweise
- ↑ Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) vom 4. Oktober 2002 (Stand am 1. Januar 2011) (PDF; 172 kB). Besucht am 11. März 2011.
- ↑ "Schweizerhalle", Bericht des Regierungsrates an den Landrat (Baselland), 1987
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Schutzraum aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |