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Schweizer Energiepolitik

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Für die Schweizer Energiepolitik setzen sich der Bund, die Kantone und Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein. Ziel ist gemäss Bundesverfassung eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie ein sparsamer und effizienter Energieverbrauch.[1]

Geschichte

Anfänge

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kamen in der Schweiz Energieprobleme auf. Der Stromexport aus damals ausschliesslich Wasserkraftwerken hatte stark zugenommen und die Elektrizitätswerke bauten die Leitungen nach eigenen Bedürfnissen auf. Man forderte deshalb ein Amt für Energie auf Bundesebene. 1930 wurde das «Eidgenössische Amt für Elektrizitätswirtschaft» eingerichtet. In den 1960er Jahren wurden die Aufgaben dieses Amtes auf Erdöl und Erdgas erweitert. Die Aufgaben waren aber noch eng begrenzt. Es konnte keine richtige Politik betrieben werden, welche die Zukunft hätte beeinflussen können. Mit den Erdölkrisen in den 1970er Jahren wurde klar, dass eine umfassendere Energiepolitik nötig war.

Weichenstellung zur Kernenergie

Ein Schlüsseldatum der Schweizer Energiepolitik war das Jahr 1963. Der Bundesrat schrieb hier in seinem Geschäftsbericht: «Der Augenblick ist gekommen, da ernsthaft zu prüfen ist, ob auf die Zwischenstufe von konventionell-thermischen Kraftwerken mit z. B. Öl-Befeuerung nicht verzichtet werden und unmittelbar auf den Bau von Atomkraftwerken zugesteuert werden sollte. Wasser- und Atomenergie wären in ein rationales System der gegenseitigen Ergänzung einzubauen.» Das bedeutete den Startschuss zur Weichenstellung für einen Energiemix im Stromerzeugungs-Bereich, wie er auch heute noch in den Grundzügen besteht: Rund 60 Prozent Wasserkraft und 40 Prozent Kernenergie. Diese letztere Energieform war in den Anfängen politisch noch völlig unumstritten, eine umfangreichere Opposition dagegen entwickelte sich erst in den 1970er-Jahren (siehe z. B. unter Kernkraftwerk Kaiseraugst).[2]

Eidgenössische Kommission für die Gesamtenergiekonzeption (GEK)

Damit der Bund eine systematische Energiepolitik betreiben konnte, waren rechtliche Grundlagen nötig. Dazu wurde die «Eidgenössische Kommission für die Gesamtenergiekonzeption (GEK)» eingesetzt, welche zuerst einmal die Ziele der schweizerischen Energiepolitik zu formulieren hatte. Daraus resultierten das Energiesparen, die Energieforschung und die Vorsorge als Hauptmittel zur Erreichung der Ziele. Danach erarbeitete die GEK einen Bundesverfassungsartikel, der im zweiten Anlauf 1990 vom Volk angenommen wurde. Dieser Artikel ist seither in der Verfassung enthalten, heute als Artikel 89 (Überschrift: «Energiepolitik»).[3]

Energie 2000

Nach einem Volksentscheid lief von 1990 bis 2000 das Aktionsprogramm «Energie 2000». Die Ziele dieses Programms waren hauptsächlich das Reduzieren des Verbrauchs von nicht erneuerbaren Energien und der CO2-Emissionen. Weitere Ziele waren das Dämpfen des Elektrizitätsverbrauchs und die Förderung der erneuerbaren Energien. Diese Ziele waren quantifiziert, also in Zahlen ausgedrückt. Zur Erreichung der Ziele wurde auf freiwillige Massnahmen, energiepolitische Dialoge mit den Betroffenen und auf finanzielle Unterstützung vom Bund gesetzt. Dieses Aktionsprogramm zeigte zwar Wirkung, benötigte aber stärkere Massnahmen zur Erreichung der Ziele.

Energiegesetz und CO2-Gesetz

Auf den 1. Januar 1999 traten das Energiegesetz und die Energieverordnung in Kraft. Das Gesetz dient seither zur wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieerzeugung, zur sparsamen Energienutzung und zur Förderung von einheimischen und erneuerbaren Energien.

Auf den 1. Mai 2000 trat das CO2-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz gehört eher zur Klimapolitik. Es legt verbindliche Ziele für die Reduktion des CO2-Ausstosses fest.

Gegenwärtige Energiepolitik

Atomausstiegsdebatte

In der Schweiz wurde und wird – aus Sicherheitsgründen und wegen der Endlager-Problematik – über den Atomausstieg debattiert, mit einer ersten Volksabstimmung am 18. Februar 1979. Vor der Nuklearkatastrophe von Fukushima war die Mehrheit gegen einen Ausstieg. Am 18. Mai 2003 wurde die Volksinitiative «MoratoriumPlus» mit 58,4 Prozent und die Initiative «Strom ohne Atom» mit 66,3 Prozent abgelehnt. 2008 bis 2011 (Nuklearkatastrophe von Fukushima, 11. März 2011) war in der Schweiz eine Debatte um den Bau neuer Kernkraftwerke im Gange.
Die Stromversorger stellten insgesamt drei Standorte zur Auswahl, allesamt Lokalitäten bisheriger Kernkraftwerke. Es wird v. a. mit dem Auftreten einer Stromlücke nach der Stilllegung der älteren Anlagen – Kernkraftwerk Beznau und Mühleberg – argumentiert.[4] Die Atomgegner betonen die Möglichkeiten von Energieeffizienz-Massnahmen und der erneuerbaren Energien. Zudem steigen die Kosten für die Erzeugung des Nuklearstroms stetig, während Alternativenergie billiger wird. Gemäss Handelszeitung zerstreut die Atombranche Bedenken über eine Finanzierungslücke wegen unterschätzter bzw. geschönter Kosten für den Rückbau der bestehenden Schweizer Kernkraftwerke trotz des absehbaren Fehlens der nötigen Fachkräfte.[5] Für den Rückbau der in Betrieb stehenden Schweizer Kernkraftwerke wurde ein Fonds eröffnet; nach Laufzeiten der Schweizer Kraftwerke von 27, 31, 38, 38 und 41 Jahren ist der Fonds mit 1,3 Milliarden von den 2,2 Milliarden Franken dotiert, welche für die Stilllegung einst berechnet wurden.[6] In Westeuropa wurden zuletzt vor etwa 20 Jahren Atomkraftwerke fertiggestellt. Dass der Neubau eines Kernkraftwerks heute sehr viel teurer ist als damals zeigt der seit 2003 im Bau befindliche 1600-Megawatt-EPR im Kernkraftwerk Olkiluoto: Sein Neubau wurde 2005 auf 3 Milliarden Euro geschätzt, 2008 auf 4,5 Milliarden Euro und 2009 auf etwa 5,47 Milliarden Euro (8,25 Milliarden SFr) geschätzt.[7] Im Dezember 2012 wurden die Kosten auf 8,5 Milliarden Euro veranschlagt.[8] Anfang 2013 wurde die Fertigstellung, die ursprünglich für 2009 vorgesehen war, auf 2016 verschoben.[9] Ein Jahr später war die Rede davon, dass die Fertigstellung nicht vor 2017 möglich wäre. Diese weiteren Verschiebungen werden auch die Baukosten erhöhen.[10]

Seit dem 25. Mai 2011, rund zweieinhalb Monate nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima, strebt der Bundesrat einen langfristigen Atomausstieg an. Es sollen keine neuen Werke errichtet werden; die vorhandenen sollen am Ende ihrer Betriebszeit vom Netz genommen werden.[11] Bei einer angenommenen Betriebsdauer von 50 Jahren würde 2019 als erstes das Kernkraftwerk Beznau I abgeschaltet, 2034 als letztes das Kernkraftwerk Leibstadt.[12] Der endgültige Entscheid über den Vorschlag des Bundesrates obliegt allerdings dem Parlament, wobei gegen eine entsprechende Gesetzesänderung das fakultative Referendum ergriffen werden kann. Der Nationalrat nahm am 8. Juni 2011 als erste Kammer Motionen an, welche den langfristigen Atomausstieg verlangen, der Ständerat folgte im September.[13] Der von der Atomlobby kreierte Begriff «Technologieverbot» wurde am 30. November zum «Unwort des Jahres» gewählt.[14] Mittlerweile hat der Betreiber BKW Energie beschlossen, sein Werk Mühleberg aus Wirtschaftlichkeits-Gründen im Jahr 2019 freiwillig definitiv vom Netz zu nehmen.

Am 21. Mai 2017 wurde in einer Volksabstimmung ein Bewilligungsverbot neuer Atomkraftwerke im Rahmen der Energiestrategie 2050 von 58 Prozent der Stimmenden angenommen.[15]

Öffnung des Elektrizitätsmarktes

Am 1. Januar 2008 trat das Stromversorgungsgesetz (StromVG) in Kraft, welches eine Marktöffnung (Deregulierung) ermöglichen soll. Grosskunden mit einem Jahresverbrauch über 100'000 kWh können demnach ihren Anbieter selbst wählen, kleinen Verbrauchern steht derzeit kein Wahlrecht zu.[16]

EnergieSchweiz

«EnergieSchweiz» ist das Nachfolgeprogramm von «Energie 2000» und vereint unter seinem Dach die freiwilligen Massnahmen zur Umsetzung der Schweizer Energiepolitik. Das Programm fördert das Wissen und die Kompetenz in Energiefragen und bietet gleichzeitig ein Gefäss zur Markterprobung innovativer Ideen. Seine Rolle besteht insbesondere darin, mit Information und Beratung, Aus- und Weiterbildung sowie Massnahmen zur Qualitätssicherung die Wirkung der gesetzlich verankerten Lenkungs- und Anreizsysteme zu verstärken.[17] Städte, Gemeinden, Areale sowie Regionen spielen bei der Förderung der Energieeffizienz sowie der erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle und werden entsprechend von EnergieSchweiz unterstützt.[18]

«Energiestadt»

Energiestadt Risch Rotkreuz

Das Label «Energiestadt» zeichnet Gemeinden und Städte aus, die eine nachhaltige Klima- und Energiepolitik vorleben und umsetzen. Verliehen wird das Label nach einer erfolgreichen Prüfung der Gemeinde durch den unabhängigen Trägerverein Energiestadt, ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Der Prüfung liegt ein komplexer und dynamischer Kriterienkatalog zu Grunde. Im Juni 2017 waren 429 Gemeinden mit dem Label ausgezeichnet, deren knapp fünf Millionen Einwohnerinnen und Einwohner fast zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung ausmachen. 24 der 26 Schweizer Kantone verfügen bereits über Energiestädte.[19] 2019 wurde die Stadt Bern von EnergieSchweiz mit 87,2 von möglichen 100 Punkten ausgezeichnet, die höchste jemals in der Schweiz vergebene Bewertung.[20]

2003[21] schlossen sich «Energiestadt», das österreichische Programm e5 – Programm für energieeffiziente Gemeinden, und Partner aus Deutschland zum harmonisierten Programm European Energy Award (EEA)[22] zusammen. Inzwischen arbeitet ein Teil der EU an diesem Programm mit.

Förderung erneuerbare Energien

Die erneuerbaren Energien werden durch die kostendeckende Einspeisevergütung gefördert.

Eine im November 2015 veröffentlichte Studie der Universität St. Gallen erhob in der Ostschweiz eine Ablehnung von 77 Prozent zum Neubau eines Atomkraftwerks, jedoch eine deutliche Akzeptanz für Windkraft auch in der eigenen Umgebung.[23]

Zukunft

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Auch in weiterer Zukunft will die schweizerische Energiepolitik die Grundziele der beiden Energieprogramme verfolgen. Die Ziele können in vier Punkten zusammengefasst werden:

  • Versorgungssicherheit (möglichst keine Auslandsabhängigkeit mehr)
  • Umweltverträglichkeit (weniger Treibhausgase und Atommüll)
  • Wirtschaftsverträglichkeit (Energiekosten sollten erschwinglich sein)
  • Sozialverträglichkeit (landesweit gleiche Bedingungen bei der Energieversorgung)

Würden diese Ziele entschlossen angestrebt, dann müssten die zurzeit bedeutendsten Energieträger Erdöl, Uran (für Kernenergie) und Erdgas abgeschafft werden. Daraus ergäbe sich aber ein grosses Energieversorgungsproblem, wenn keine ausreichenden Alternativenergien zur Verfügung stünden. Ob die Energieträger, welche diesen Zielen gerecht würden (z. B. Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie), in der Schweiz das Potenzial haben, die restliche Energieversorgung sicherzustellen, ist umstritten. Gute Chancen, die konventionellen Energieträger teils zu ersetzen, werden zudem technischen Massnahmen zur besseren Energieeffizienz eingeräumt.

Hoffnungen auf neue Energien umfassen auch Wasserstoff in der Brennstoffzelle, Geothermie sowie die Kernfusion, welche sich jedoch noch im experimentellen Stadium befindet. Der Wasserstoffantrieb nähert sich der Alltagstauglichkeit. Dagegen sind kleinere Geothermie-Anlagen schon seit 1985 zur Wärmegewinnung in Betrieb.[24]

Siehe auch

Literatur

  • Susanne Ulbrich Zürni: Möglichkeiten und Grenzen der Szenarioanalyse – Eine Analyse am Beispiel der Schweizer Energieplanung. Verlag für Wissenschaft und Kultur, 2004, ISBN 3-86553-101-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Art. 89 Abs. 1 Bundesverfassung
  2. Steckdose – 25 Jahre Kernkraftwerk Beznau. NOK, 1994
  3. Volltext
  4. Alpiq-Website; siehe zudem auch die angg. Bundesamts-Website
  5. «Ausstieg in Handarbeit» in der Handelszeitung am 31. März 2011.
  6. Dossier Stilllegungsfonds BFE Schweiz (Memento vom 11. Dezember 2012 im Internet Archive)
  7. Pascal Schwendener: Der AKW-Prototyp verbrennt Milliarden. Basler Zeitung. 5. Dezember 2009. Abgerufen am 10. Dezember 2009.
  8. Das Milliardengrab. taz, 19. Dezember 2012, abgerufen am 13. Februar 2014.
  9. Verzögerungen sorgen bei Siemens für neuen Ärger. Handelsblatt, 11. Februar 2013, abgerufen am 13. Februar 2014.
  10. Finnisches AKW Olkiluoto 3 nicht vor 2017 fertig. solidbau.at, 4. Januar 2014, abgerufen am 13. Februar 2014.
  11. tagesschau.sf
  12. Die Schweiz steigt aus der Atomenergie aus. Neue Zürcher Zeitung, 25. Mai 2011, abgerufen am 25. Mai 2011.
  13. Ständerat sagt ja zum Atomausstieg. NZZ
  14. «Economiesuisse hat dieses Wort in die Welt gesetzt». Bundesrätin Leuthard zum Lobbybegriff «Technologieverbot». In: Der Sonntag, 17. September 2011.
  15. admin.ch: Energiegesetz (EnG). Abgerufen am 21. Mai 2017.
  16. UVEK: Öffnung des Strommarktes. In: uvek.admin.ch. Abgerufen am 17. Februar 2019.
  17. Website von EnergieSchweiz
  18. Webseite von EnergieSchweiz für Gemeinden (abgerufen am 11. September 2018)
  19. Facts & Figures, local-energy.swiss, abgerufen am 11. September 2018.
  20. https://www.energate-messenger.ch/news/196506/bern-ist-als-energiestadt-die-beste
  21. e5 in Europa – der European Energy Award (Memento vom 8. Februar 2012 im Internet Archive), e5-gemeinden.at
  22. european-energy-award.org
  23. Befragung der Anwohner von möglichen Windparks in der Ostschweiz (PDF) Institut für Wirtschaft und Ökologie der Universität St. Gallen, November 2015
  24. Geothermie seit 1985 erprobt (Memento vom 24. März 2009 im Internet Archive)
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