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sozial
Das Adjektiv sozial, von französisch social und lateinisch socialis, ist ein Synonym zu „gesellschaftlich“ und im erweiterten Sinn zu „gemeinnützig, hilfsbereit, barmherzig“.[1]
Umgangssprachlicher Gebrauch
In der Umgangssprache bedeutet „sozial“ den Bezug einer Person auf eine oder mehrere andere Personen; dies schließt die Fähigkeit (zumeist) einer Person, sich für andere zu interessieren und sich einzufühlen mit ein. Aber es bedeutet auch, anderen zu helfen und eigene Interessen zurückzustellen. Zahlreiche Abschattierungen bestehen, so zum Beispiel, gegenüber Untergebenen großmütig oder leutselig zu sein, gegenüber Unterlegenen ritterlich, gegenüber Gleich- und Nichtgleichgestellten hilfsbereit, höflich, taktvoll und verantwortungsbewusst. Unsozial in diesem Sinne handelt, wer das alles als unwichtig empfindet. Asozial (oft mit absprechendem Beiklang) ist, wer mit der gesellschatlichen Umgebung (fast) unverbunden ist und nur an deren Rand lebt, wer sich also nicht in sie ‚einfügen‘ kann.
Fachsprachlicher Gebrauch
- Die Soziologie – die „Wissenschaft vom Sozialen“ – befasst sich mit der sozialen Beschaffenheit einer Gesellschaft und ihrer Sozialstruktur. Die Sozialpädagogik befasst sich mit erzieherisch einschlägigem sozialen Handeln und Verhalten.
- Zahlreiche soziologische und sozialpädagogische Begriffe führen das Wort „sozial“ mit sich, zum Beispiel „Soziale Rolle“ gegenüber der „Rolle“ auf der Bühne.
Der Begriff sozial wird auch verwendet in folgenden Fachbereichen:
- Biologie: im Sinne der Kooperation zwischen Individuen (vgl. Staat (Biologie)).
- Organisationswesen: meist in den „Freien Berufen“ ist davon der Begriff von Zusammenschlüssen abgeleitet, zum Beispiel eine „Anwaltsozietät“.
- Politik: Politische Zentralprobleme oder Problemkomplexe, die über längere Zeit behandelt werden müssen, werden oft als „Soziale Frage“ bezeichnet.
- Politik: von der Umgangssprache her kommend, aber auch aufbauend auf politischen Lehren (zum Beispiel auf dem Sozialismus) als eine Zielvorgabe, die einige Parteien auch im Namen führen, beispielsweise (alphabetisch):
- Psychologie: als Synonym zu den Begriffen zwischenmenschlich oder intersubjektiv.
- Rechtswissenschaft: als eine grundgesetzliche Staatszielbestimmung der Bundesrepublik Deutschland: Sie ist ein „sozialer Bundesstaat“.[2] Demzufolge hat jeder Mensch in Deutschland (nicht nur jeder deutsche Staatsangehörige) einen Grundanspruch darauf, dass sich der Staat in äußerster Not um ihn kümmert.
- Sozialpolitik
- Volkswirtschaftslehre: abgeleitet in Form des statistischen Begriffs des Sozialproduktes.
Siehe auch
- Asozialität, Dissozialität, Antisozialität
- Asoziale (Nationalsozialismus)
- Soziabilität
- Sozialwesen, Sozialmanagement, Sozialbilanz
- Sozialwirtschaft, Sozialwissenschaft
- Soziale Arbeit
- Soziale Kompetenz
- Soziokultur
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ sozial. In: Duden. Bibliographisches Institut. Abgerufen am 7. September 2013.
- ↑ GG Art. 20, Abs. 1
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sozial aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |