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Stiefahn
Stiefahn(e) (von althochdeutsch stiof- „hinterblieben, verwaist“, und Ahn; weiblich: Stiefahne, Stiefahnin) bezeichnet den Ehepartner eines Vorfahren oder einer Vorfahrin einer Person, zu dem keine biologische oder rechtliche Verwandtschaft besteht, sondern eine (entfernte) Schwägerschaft.
Die Stiefmutter ist die Ehefrau des Vaters, aber nicht die leibliche Mutter; der Stiefvater ist der Ehemann der Mutter, aber nicht der eigene Vater (siehe Stieffamilie). Seit einigen Jahrzehnten gehören auch eingetragene Lebenspartner zu den Stiefverwandten.
In der Familiengeschichtsforschung (Genealogie) werden namentlich bekannte Stiefahnen sowie Halbgeschwister der Vorfahren einer Person in einer Ahnenliste oder Ahnentafel mitaufgeführt, da sie für die Erziehung der Kinder und deren späteren Heiratskreis oft große Bedeutung haben (sie erhalten aber keine Kekule-Nummer). Die Auflistung von Stiefahnen erschwert die Verwechslung von Personen und erleichtert den Anschluss von Halbgeschwistern bei einer Ahnengemeinschaft durch einen gemeinsamen Elternteil.
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