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Todesnacht von Stammheim
Die sogenannte Todesnacht von Stammheim bezeichnet die Nacht zum 18. Oktober 1977, in der die inhaftierten Anführer der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in ihren Gefängniszellen in der JVA Stuttgart-Stammheim Suizid begingen. Irmgard Möller überlebte schwerverletzt. Das Ereignis war der Schlusspunkt des Deutschen Herbstes, in dem die zweite Generation der RAF versuchte, die inhaftierten Terroristen freizupressen. Als Reaktion wurde am selben Tag der von der RAF entführte Hanns Martin Schleyer ermordet.
Vorgeschichte
Die Mitglieder der ersten Generation der RAF waren 1972 nach einer Anschlagsserie mit mehreren Todesopfern verhaftet worden. Die Gefangenen wurden 1973 im Hochsicherheitstrakt der JVA Stammheim zusammengelegt und in einem extra gebauten Gerichtsgebäude neben der JVA vor Gericht gestellt. RAF-Mitgründerin Ulrike Meinhof starb 1976 in ihrer Zelle (Suizid durch Erhängen). Nach dem langwierigen Stammheim-Prozess waren die verbliebenen Häftlinge Baader, Ensslin, Raspe und Möller im April 1977 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Anwälte legten Revision ein, so dass die Urteile noch nicht rechtskräftig waren. Am 5. September 1977 kam es zur Schleyer-Entführung, durch die die zweite Generation der RAF versuchte, die Stammheimer Häftlinge freizupressen. Als die Bundesregierung unter Leitung von Bundeskanzler Helmut Schmidt nicht nachgab, kam es am 13. Oktober 1977 zur Entführung des Flugzeugs Landshut durch eine Gruppe palästinensischer Terroristen der PFLP. Am frühen Morgen des 18. Oktober 1977 wurde die Flugzeugentführung durch die GSG 9 beendet, wobei alle 86 Geiseln befreit werden konnten.
Waffen im Hochsicherheitstrakt
Von Rechtsanwalt Arndt Müller waren ab 1976 drei Schusswaffen in den Hochsicherheitstrakt in Stuttgart eingeschmuggelt worden.[1] Mit zwei von ihnen töteten sich Raspe und Baader. Das spätere RAF-Mitglied Volker Speitel arbeitete 1976 bei Müller als „Kanzlei-Gehilfe“; er hatte die Pistolen in Ungarn erworben.
Nach seiner Verhaftung wurde Speitel Kronzeuge und gab folgenden Ablauf zu Protokoll: Speitel fertigte einen Hohlraum in dem gehefteten Handaktenband des Anwalts an, so dass eine Selbstladepistole ohne Griffschalen gerade eben hineinpasste. Anschließend verklebte er die Stelle mit Buchbinderleim, so dass die Akte durchgeblättert werden konnte. Die Handakte wurde dann im Gerichtssaal an die Häftlinge übergeben, die diese mit in ihre Zellen nehmen durften.[2] Die Handakten wurden nach den Verhandlungstagen nur durch Durchblättern oberflächlich durch einen Justizbeamten kontrolliert, da die Häftlinge meist schnell abgeführt werden sollten. Der Schmuggel flog nie auf.
Erst später wurden in der Kanzlei Arndt Müllers präparierte Handakten gefunden.[3] Auf diese Weise brachte Müller eine Fotokamera, mehrere Kochplatten, ein Transistorradio, diverse elektronische Kleinteile, drei Handfeuerwaffen, 650 Gramm Sprengstoff und Zünder in den Hochsicherheitstrakt. Nach dem Tod der Häftlinge wurden in mehreren Mauerverstecken Sprengstoff und Zünder gefunden.
Speitel legte ein Geständnis ab, in dem er den Waffenschmuggel detailliert beschrieb.[4][5] Müller behauptet, nicht gewusst zu haben, dass sich Schusswaffen und Sprengstoff in der Handakte befanden. 1978 wurde Arndt Müller jedoch wegen des Waffenschmuggels und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren und acht Monaten Haft und weiteren fünf Jahren Berufsverbot verurteilt.
Jan-Carl Raspe erhielt eine Pistole der Marke Heckler & Koch, Typ HK 4, die er in einem Mauerversteck hinter einer Fußleiste in seiner Zelle verbarg. Baader erhielt eine Pistole des ungarischen Herstellers FÉG, Kaliber 7,65 mm, die er zunächst ebenfalls in einem Mauerversteck und später in seinem Plattenspieler versteckte. Die dritte Waffe, ein Colt Detective Special, Kaliber 38, wurde erst einen Monat nach dem Tod der Häftlinge in Zelle 723 entdeckt, nachdem der Putz abgeschlagen worden war. Sie lag ebenfalls in einem Mauerversteck.[6] In Zelle 723 saß bis August 1977 Helmut Pohl ein.
Mit eingeschmuggelten Elektroteilen und den für die Gefangenen erlaubten Plattenspielern hatte Raspe zudem über die von Zelle zu Zelle verlaufende Leitung des ehemaligen Anstaltsrundfunks eine Wechselsprechanlage angefertigt, über die sich die Gefangenen vermutlich unbemerkt verständigen konnten.[7] Die Spekulation, dass die Gespräche der Gefangenen abgehört worden sein könnten, wurden stets dementiert. Nach neuesten Erkenntnissen scheint es jedoch erwiesen, dass in der JVA Stuttgart Zellen abgehört wurden.[8][9] Ob die Behörden somit auch über die Waffen in den Zellen informiert waren, ist jedoch unklar und wird dementiert. Es ist davon auszugehen, dass die Häftlinge das offizielle Kontaktverbot umgehen konnten, das nach dem im Deutschen Bundestag im Eilverfahren beschlossenen Kontaktsperregesetz möglich wurde. Durch das Verbinden anstaltsinterner Lautsprecher- und Niederstromanlagen konnten die Insassen eine Sprechverbindung untereinander herstellen und sich so vermutlich zum Suizid verabreden.
Verlauf
Es gilt als sicher, dass Raspe am 18. Oktober 1977 gegen 0:40 Uhr aus seinem Radio im Deutschlandfunk von der erfolgreichen Befreiung der Geiseln der entführten Landshut erfuhr und dies an die anderen Gefangenen über die Wechselsprechanlage weitergab. Danach versuchten alle vier verbliebenen Häftlinge, sich umzubringen. Baader und Raspe erschossen sich mit Pistolen, Ensslin erhängte sich und Möller versuchte, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen.
Gegen 7:40 Uhr schloss Justizobersekretär Gerhard Stoll Raspes Zelle auf. Drei weitere Beamte waren anwesend. Raspe saß mit ausgestreckten Beinen auf seinem Bett, mit dem Rücken lehnte er an der Wand. Er blutete aus Mund, Nase und Ohren und einer Schusswunde in der rechten Schläfe. Auf der Matratze lag die Pistole. Raspe atmete noch und wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er gegen 9:40 Uhr starb. Gegen 7:50 Uhr öffneten die Beamten Baaders Zelle. Er lag auf dem Rücken mit einer Schusswunde im Genick tot auf dem Boden in einer großen Blutlache. 40 Zentimeter neben ihm lag eine Pistole. Gudrun Ensslin wurde in ihrer Zelle mit einem Kabel am Fensterkreuz hängend entdeckt. Am selben Fenster hatte sich Ulrike Meinhof ein Jahr zuvor auf dieselbe Art das Leben genommen. Irmgard Möller wurde in einer Blutlache auf ihrem Bett aufgefunden. Sie lag gekrümmt auf ihrer Matratze und war bewusstlos. Sie hatte in der Herzgegend vier Stichverletzungen. Nach einer Notbehandlung vor Ort wurde sie ins Krankenhaus gebracht und überlebte.
Spekulationen und Verschwörungstheorien
Die RAF-Anwälte Otto Schily, Hans-Christian Ströbele und Karl-Heinz Weidenhammer sprachen in den 1970er Jahren von Mord. Die überlebende Irmgard Möller sprach von Mord und bestritt, dass es eine Absprache zum kollektiven Suizid gegeben habe.[10] Nach Aussage der ehemaligen RAF-Mitglieder Susanne Albrecht und Monika Helbing handelte es sich um geplante Suizide, die zur politischen Agitation als Mord hingestellt werden sollten. Die Eingeweihten hätten dieses Vorhaben Suicide Action genannt.[11][12]
Die Zeitschrift Stern berichtete Anfang November 1977, dass es in der Nacht zum 18. Oktober in weiten Teilen der JVA Stammheim einen Stromausfall gegeben habe und somit der Zugang zum Hochsicherheitstrakt im siebenten Stock für Unbefugte möglich gewesen sei. Günter Gaus berichtete im November 1977, dass in der Presse der DDR die „Verschwörungstheorie“ verbreitet werde, die Toten von Stammheim seien ermordet worden.[13]
Baader war mit einem Einschuss im Genick aufgefunden worden. Die Pistole lag 40 Zentimeter neben ihm. Das Ergebnis eines Gutachters des Bundeskriminalamtes, die Pulverschmauchspuren würden darauf hindeuten, dass Baader durch einen Genickschuss getötet worden sei, der aus einer Entfernung zwischen 30 und 40 Zentimeter abgefeuert worden sein muss,[14] stützte die Mordversion. Drei weitere Gutachter derselben Behörde gehen davon aus, dass sich Baader den Schuss selbst aufgesetzt haben könnte. Eine Untersuchung der EG-Kommission gab 1978 ein weiteres Gutachten bekannt, in dem fünf Gutachter befanden, dass Baader sich den Schuss selbst beigebracht haben kann.[15]
Sowohl die durch die Ermittlungsbehörden in Auftrag gegebene Obduktion durch Joachim Rauschke und Hans Joachim Mallach auf dem Tübinger Bergfriedhof[16] und die durch Gerhard Halbritter abgenommenen Totenmasken[17][18] als auch die zweite Untersuchung der Leichen auf Betreiben von Angehörigen und Anwälten ergaben keine Anhaltspunkte für Fremdeinwirken. Die Europäische Kommission untersuchte 1977/78 die Todesumstände der Stammheimer Gefangenen und konnte keine Hinweise feststellen, die gegen einen Suizid sprechen.
Die ursprünglich geheimen Teile der damaligen Gutachten wurden Ende der 1990er Jahre veröffentlicht. Seitdem gilt die Suizidthese als bewiesen.
Eine weitere Spekulation ist die These von Suiziden unter staatlicher Aufsicht. Diese unterstellt einzelnen staatlichen Akteuren, etwa Geheimdienstbehörden, die Kommunikation der Gefangenen über deren heimliche selbstgebaute Wechselsprechanlage abgehört zu haben. Damit wären die Absichten der Häftlinge wie auch deren Waffenbestände zumindest einzelnen Behördenvertretern oder gar Politikern bereits im Vorfeld bekannt gewesen. Einige Anhänger der Theorie unterstellen, „der Staat als solcher“ hätte die Gefangenen aber gewähren lassen, um sie loszuwerden. Ein am 10. September 2007 in der ARD ausgestrahlter Dokumentarfilm von Stefan Aust stellt Vermutungen in dieser Richtung an. Der ehemalige RAF-Anwalt Hans-Christian Ströbele gehört zu den Anhängern der These.
Im Oktober 2012 beantragte Gudrun Ensslins Bruder Gottfried mit dem Buchautor Helge Lehmann bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart die Neuaufnahme des Todesermittlungsverfahrens,[19] weil das angebliche Vernehmungsprotokoll eines Aufsichtsbeamten namens Hans Springer,[20] der in der Todesnacht in Dienst gewesen sei, aufgetaucht sei. In diesem sage dieser aus, er sei für die Zeit zwischen 0:30 Uhr und 3:30 Uhr telefonisch von einer unbekannten Person von seinem Posten abberufen worden. Man habe ihm aber versichert, dass die Bewachung der Gefangenen trotzdem sichergestellt werde.[21][22][23]
Nach sechsmonatiger Prüfung des Antrags erklärte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im April 2013, dass die Ermittlungen nicht wiederaufgenommen würden, u. a. da begründete Zweifel an der Echtheit des Vernehmungsprotokolls bestünden. Neben offensichtlichen inhaltlichen und formalen Ungenauigkeiten stellte das Kriminaltechnische Institut des LKA Baden-Württemberg fest, dass sowohl der für die Anfertigung des Schriftstücks verwendete Schreibmaschinen- als auch der Schrifttyp nicht mit 96 zum Vergleich herangezogenen Protokollen aus der damaligen Zeit übereinstimmten.[24]
In vielen journalistischen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen werden die Spekulationen über eine Ermordung der Häftlinge als Verschwörungstheorien bezeichnet.[25]
Literatur
- Pieter Bakker Schut: Stammheim. Der Prozeß gegen die Rote Armee Fraktion. Die notwendige Korrektur der herrschenden Meinung; Pahl-Rugenstein 1997; ISBN 978-3-89144-247-0
- Karl-Heinz Weidenhammer: Selbstmord oder Mord? Das Todesermittlungsverfahren: Baader, Ensslin, Raspe; Neuer Malik Verlag, Kiel 1988; ISBN 978-3-89029-033-1
- Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Hoffmann & Campe, Hamburg 2005, ISBN 3-455-09516-X
- Wolfgang Kraushaar (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus. Edition Hamburg, Hamburg 2006, ISBN 3-936096-65-1
- Butz Peters: RAF - Terrorismus in Deutschland. Droemer Knaur, München 1993, ISBN 3-426-80019-5
- Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1
- Helge Lehmann: Die Todesnacht von Stammheim - Eine Untersuchung, Buch mit Dokumenten-CD, Pahl-Rugenstein, Bonn 2011, ISBN 978-3-89144-437-5
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Sven Felix Kellerhoff: Anwälte, die Sprengstoff zu Terroristen trugen, In: Die Welt, 13. August 2012.
- ↑ Butz Peters: RAF-Terrorismus in Deutschland, Knaur, ISBN 3-426-80019-5, S. 268-270
- ↑ Butz Peters, Tödlicher Irrtum, S. 222 ff., Berlin, Argon 2004, 3-87024-673-1 (geb. Ausg.)
- ↑ Stefan Aust: Der Baader Meinhof Komplex, Hoffmann und Campe, Hamburg 1985, ISBN 3-426-03874-9, S. 412 ff.
- ↑ http://www.stern.de/politik/deutschland/:Ehemaliger-RAF-Helfer--Der-Ankl%E4ger-Informant/588020.html
- ↑ Butz Peters: RAF-Terrorismus in Deutschland, Knaur, ISBN 3-426-80019-5, S. 274
- ↑ Stefan Aust: Der Baader Meinhof Komplex, Hoffmann und Campe, Hamburg 1985, ISBN 3-426-03874-9, S. 325
- ↑ Ex-BKA-Chef fordert Untersuchungsausschuss zu Abhörverdacht
- ↑ Was wussten die Geheimdienste?
- ↑ Interview mit Irmgard Möller aus den 1990er Jahren
- ↑ Interview mit Irmgard Möller, [1]. Es heißt wörtlich: Es hat dann noch zwei „Insiderinnen“ gegeben, die behauptet haben, in Stammheim hättet ihr tatsächlich Selbstmord begangen beziehungsweise versucht. Susanne Albrecht und Monika Helbing, die beide 1977 in der RAF aktiv waren und später zu den DDR-Aussteigern gehörten, haben nach ihrer Verhaftung ausgesagt, es habe damals unter den RAF-Kadern einen Plan gegeben, „Suicide Action“, der beinhaltete, daß man sich in einer Situation, in der es gar keine andere Chance mehr gebe, umbringt. Beide berufen sich dabei auf Brigitte Mohnhaupt, die im Frühjahr 1977 entlassen worden war und dann wieder zu den „Illegalen“ gegangen ist.
- ↑ Butz Peters in Welt online, vom 4. Februar 2007, Die verschwundenen Terroristen. Es heißt wörtlich: Brigitte Mohnhaupt interpretierte die Geschehnisse als „suicide action“ - als Suizid-Aktion. Sie erklärt, so berichtet das damalige RAF-Mitglied Monika Helbing später, „dass die Gefangenen in Stammheim keinen anderen Weg sahen, als sich selbst umzubringen, und zwar nicht aus Verzweifelung, sondern um die Politik der RAF voranzutreiben“.
- ↑ Bericht ans Bundeskanzleramt vom 11. November 1977. In: Daniel Hofmann, Eberhard Kuhrt und Michael Hollmann (Hrsg.): Dokumente zur Deutschlandpolltitk, Bd. 5: 1. Januar 1977 bis 31. Dezember 1978. Oldenbourg, München 2011, S. 428 f.
- ↑ zitiert nach Aust, Stefan: Der Baader Meinhof Komplex, Hoffmann und Campe, Hamburg 1985, ISBN 3-426-03874-9, S. 583 ff.
- ↑ Butz Peters, Tödlicher Irrtum, S. 543, Zeittafel, gebundene Ausgabe
- ↑ Jürgen Dahlkamp: Trophäen für den Panzerschrank, in Der Spiegel. Nr 42 / 2002 vom 14. Oktober 2002.
- ↑ Katrin Sachse: „Die drei Verbrecher“ - Die von einem Bildhauer angefertigten Totenmasken von Ensslin, Baader und Raspe sind nun im Kunsthandel aufgetaucht, in FOCUS Magazin Nr. 37 (2009) vom 7. September 2009.
- ↑ Ralph Sommer: RAF-Todesmasken - Dem Terror ins Gesicht sehen, in Spiegel Online Kultur vom 9. September 2009.
- ↑ Antrag auf Neuaufnahme des Todesermittlungsverfahrens (PDF; 197 kB)
- ↑ Vernehmungsprotokoll eines Aufsichtsbeamten namens Hans Springer (PDF; 764 kB)
- ↑ Peter Nowak: Neue Ermittlungen über die Todesumstände der RAF-Gefangenen gefordert. Telepolis, 18. Oktober 2012, abgerufen am gleichen Tage.
- ↑ Reinhard Jellen: Die Todesnacht in Stammheim. Telepolis, 18. Dezember 2011, abgerufen am 18. Oktober 2012.
- ↑ Bettina Vestring: Justiz soll Tod der RAF-Terroristen klären. Berliner Zeitung, 15. Oktober 2012, abgerufen am 19. Oktober 2012.
- ↑ Staatsanwaltschaft Stuttgart: Ermittlungen im RAF-Verfahren werden nicht wieder aufgenommen. Stuttgart, 19. April 2013, abgerufen am 18. Juli 2014.
- ↑ RAF-Selbstmorde: Verschwörungstheorie entkräftet. In: Münchner Merkur vom 28. Juni 2008 ; Stammheim: RAF-Selbstmordpläne nicht bekannt. In: Focus vom 26. Juni 2008; Gisela Diewald-Kerkmann: Die Rote Armee Fraktion im Original-Ton. Die Tonbandmitschnitte vom Stuttgarter Stammheim-Prozess. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 5 (2008), H. 2; Hanno Balz: Von Terroristen, Sympathisanten und dem starken Staat. Die öffentliche Debatte über die RAF in den 70er Jahren. Campus, Frankfurt am Main, S. 316; Petra Terhoeven: Deutscher Herbst in Europa. Der Linksterrorismus der siebziger Jahre transnationales Phänomen. Oldenbourg, München 2014, S. 443; Beatrice de Graaf: Terrorismus als performativer Akt. In: Johannes Hürter (Hrsg.): Terrorismusbekämpfung in Westeuropa. Demokratie und Sicherheit in den 1970er und 1980er Jahren. DeGruyter, Berlin/New York 2015, S. 114.
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